=== 20-26 _ V 19705_V 19705 Radfahrer auf Buergersteigen BE.pdf ===
Telefon: 0 233-39884 Mobilitätsreferat
Radverkehr
MOR-GB2.24
Radfahrer auf Bürgersteigen, Bürkleinstraße, Herzog- Rudolf-Straße, Maximilianstraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02747 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel
am 21.05.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19705
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02747
Beschluss des Bezirksausschusses des 1. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 29.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 1 - Altstadt-Lehel hat am 27.05.2025 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02747 beschlossen. Es werden mehr Kontrollen durch die Polizei
beziehungsweise Hinweisschilder für Radfahrer*innen auf Bürgersteigen gefordert. Im Betreff
der Zuleitung sind die Bürkleinstraße, die Herzog-Rudolf-Straße und die Maximilianstraße
ohne jegliche weitere Ausführung genannt.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Bei der Bearbeitung der Bürgerversammlungsempfehlung wurde davon ausgegangen, dass
die geschilderte Problematik des Radfahrens auf Gehwegen nur hinsichtlich der genannten
Straßen geprüft werden soll.
Eine Überprüfung der genannten Straßen hat ergeben, dass die vorhandenen Gegebenheiten
dem Standard entsprechen und keine weiteren, die Infrastruktur entsprechenden Maßnahmen
ergriffen werden müssen. Gefährdungen von Fußgänger*innen sind hier offensichtlich auf
bewusstes Fehlverhalten von Radfahrenden zurückzuführen, welche über den Gehweg fahren.
Bereits durch die bauliche Gestaltung der Geh- und Radwege sind diese eindeutig erkennbar.
Eine Beschilderung von Gehwegen (als solche) oder das Aufstellen von Hinweisschildern ist
nicht erforderlich und würde auch das Fehlverhalten von Radfahrenden nicht unterbinden, die
bewusst über den Gehweg abkürzen.
Die Herzog-Rudolf-Straße ist als Einbahnstraße ausgewiesen und verbindet die Maximilian-
straße mit dem Altstadtring. Eine Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr in
Gegenrichtung ist aufgrund der engen Platzverhältnisse nicht möglich. Teils nutzen
Radfahrende vom Altstadtring kommend möglicherweise den Gehweg in der Herzog-Rudolf-
Straße, um die Einbahnregelung auf der Fahrbahn zu umgehen. Die Regelung ist deutlich auf
beiden Straßenseiten mit dem Zeichen 267 gekennzeichnet. Eine zusätzliche Beschilderung
kann dieses Fehlverhalten nicht verhindern.
Die Bürkleinstraße zweigt vom Altstadtring ab. Der Radweg am Altstadtring folgt dem
Straßenverlauf und entfernt sich von der Häuserzeile entlang des Karl-Scharnagl-Rings. Der
Radweg trennt sich hier vom Gehweg mittels einer Begrünung (Grünfläche mit Bäumen). Hier
konnten Radfahrende beobachtet werden, die über den Gehweg am Karl-Scharnagl-Ring auf
den Gehweg in der Bürkleinstraße abkürzten – und im weiteren Verlauf an geeigneter Stelle
(Zufahrt mit abgesenktem Bordstein) auf die Fahrbahn wechselten. Auch hier kann das
Fehlverhalten nicht mit baulichen Maßnahmen unterbunden werden, zumal Poller oder
ähnliche Abgrenzungen neue Gefahren erzeugen könnten.
Östlich des Altstadtrings verläuft auf der nördlichen Seite der Maximilianstraße ein Radfahr-
streifen in Richtung Innenstadt. Vor dem Verkehrsknoten wird der Radverkehr auf einem
Radfahrstreifen in Mittellage – zwischen der Geradeaus- und der Rechtsabbiegespur für den
Fahrverkehr – geführt. Hier war zu beobachten, dass Radfahrende den an der Fahrbahn
verlaufenden Gehweg unerlaubterweise in beide Richtungen als Abkürzung benutzen.
Nach Abstimmung mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung im Kreisverwaltungsreferat der
Landeshauptstadt München (KVÜ) wird in nächster Zeit ein besonderes Augenmerk auf diese
drei Örtlichkeiten gelegt werden. Gleichzeitig wird aber keine dauerhafte und flächendeckende
Überwachung des Radverkehrs erfolgen, da dies nicht zu den Kernkompetenzen der KVÜ
gehöre und ihr Schwerpunkt nach wie vor beim ruhenden Verkehr liege.
Sowohl der Polizei als auch der Kommunalen Verkehrsüberwachung waren die genannten
Örtlichkeiten bislang nicht bekannt bzw. ohne Beschwerdelage.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02747 der Bürgerversammlung des 1. Stadtbezirkes Altstadt-
Lehel vom 27.05.2025 kann nur insoweit entsprochen werden, als dass temporär eine
verstärkte Überwachung durch die KVÜ an den genannten Örtlichkeiten stattfinden wird.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Die genannten Örtlichkeiten erfüllen die verkehrsrechtlichen Standards, die
Verkehrsführung ist gut erkennbar und bedarf keiner zusätzlichen
Hinweisbeschilderung. Anlassbedingt werden temporär zur Reduzierung bewussten
Fehlverhaltens Schwerpunktkontrollen durch die Kommunale Verkehrsüberwachung
erfolgen.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02747 der Bürgerversammlung des 1. Stadtbezirkes
Altstadt-Lehel am 27.05.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 1. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel der Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Andrea Stadler-Bachmaier Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 1 - Altstadt-Lehel kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 1 - Altstadt-Lehel kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 1 - Altstadt-Lehel ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.24
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 19705_V 19705 Radfahrer auf Buergersteigen A.pdf ===
Anlage
=== B 01_VG 29.04.2026 oeff. 2 1..pdf ===
Datum: 29.04.2026
Telefon: 089 - 233 - 21311
Telefax: 089 - 233 - 2 13 70
Email: bag-mitte.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Mitte
An das Mobilitätsreferat
(E) Radfahrer auf Bürgersteigen, Bürkleinstraße, Herzog- Rudolf-Straße, Maximilianstraße
Radfahrer auf Bürgersteigen, Bürkleinstraße, Herzog- Rudolf-Straße, Maximilianstraße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02747 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt
vom 21.05.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19705
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 01 - Altstadt-Lehel
vom 29. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 02747_E 02747 Radfahrer auf Buergersteigen, Buerkleinstrasse, Herzog- Rudolf-Strasse, Maximilianstrasse.pdf ===