(E) Radfahrer auf Bürgersteigen, Bürkleinstraße, Herzog- Rudolf-Straße, Maximilianstraße

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  • 20-26 _ V 19705_V 19705 Radfahrer auf Buergersteigen BE.pdf
  • 20-26 _ V 19705_V 19705 Radfahrer auf Buergersteigen A.pdf
  • B 01_VG 29.04.2026 oeff. 2 1..pdf
  • 20-26 _ E 02747_E 02747 Radfahrer auf Buergersteigen, Buerkleinstrasse, Herzog- Rudolf-Strasse, Maximilianstrasse.pdf
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=== 20-26 _ V 19705_V 19705 Radfahrer auf Buergersteigen BE.pdf === Telefon: 0 233-39884 Mobilitätsreferat Radverkehr MOR-GB2.24 Radfahrer auf Bürgersteigen, Bürkleinstraße, Herzog- Rudolf-Straße, Maximilianstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02747 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel am 21.05.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19705 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02747 Beschluss des Bezirksausschusses des 1. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 29.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 1 - Altstadt-Lehel hat am 27.05.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02747 beschlossen. Es werden mehr Kontrollen durch die Polizei beziehungsweise Hinweisschilder für Radfahrer*innen auf Bürgersteigen gefordert. Im Betreff der Zuleitung sind die Bürkleinstraße, die Herzog-Rudolf-Straße und die Maximilianstraße ohne jegliche weitere Ausführung genannt. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Bei der Bearbeitung der Bürgerversammlungsempfehlung wurde davon ausgegangen, dass die geschilderte Problematik des Radfahrens auf Gehwegen nur hinsichtlich der genannten Straßen geprüft werden soll. Eine Überprüfung der genannten Straßen hat ergeben, dass die vorhandenen Gegebenheiten dem Standard entsprechen und keine weiteren, die Infrastruktur entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden müssen. Gefährdungen von Fußgänger*innen sind hier offensichtlich auf bewusstes Fehlverhalten von Radfahrenden zurückzuführen, welche über den Gehweg fahren. Bereits durch die bauliche Gestaltung der Geh- und Radwege sind diese eindeutig erkennbar. Eine Beschilderung von Gehwegen (als solche) oder das Aufstellen von Hinweisschildern ist nicht erforderlich und würde auch das Fehlverhalten von Radfahrenden nicht unterbinden, die bewusst über den Gehweg abkürzen. Die Herzog-Rudolf-Straße ist als Einbahnstraße ausgewiesen und verbindet die Maximilian- straße mit dem Altstadtring. Eine Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung ist aufgrund der engen Platzverhältnisse nicht möglich. Teils nutzen Radfahrende vom Altstadtring kommend möglicherweise den Gehweg in der Herzog-Rudolf- Straße, um die Einbahnregelung auf der Fahrbahn zu umgehen. Die Regelung ist deutlich auf beiden Straßenseiten mit dem Zeichen 267 gekennzeichnet. Eine zusätzliche Beschilderung kann dieses Fehlverhalten nicht verhindern. Die Bürkleinstraße zweigt vom Altstadtring ab. Der Radweg am Altstadtring folgt dem Straßenverlauf und entfernt sich von der Häuserzeile entlang des Karl-Scharnagl-Rings. Der Radweg trennt sich hier vom Gehweg mittels einer Begrünung (Grünfläche mit Bäumen). Hier konnten Radfahrende beobachtet werden, die über den Gehweg am Karl-Scharnagl-Ring auf den Gehweg in der Bürkleinstraße abkürzten – und im weiteren Verlauf an geeigneter Stelle (Zufahrt mit abgesenktem Bordstein) auf die Fahrbahn wechselten. Auch hier kann das Fehlverhalten nicht mit baulichen Maßnahmen unterbunden werden, zumal Poller oder ähnliche Abgrenzungen neue Gefahren erzeugen könnten. Östlich des Altstadtrings verläuft auf der nördlichen Seite der Maximilianstraße ein Radfahr- streifen in Richtung Innenstadt. Vor dem Verkehrsknoten wird der Radverkehr auf einem Radfahrstreifen in Mittellage – zwischen der Geradeaus- und der Rechtsabbiegespur für den Fahrverkehr – geführt. Hier war zu beobachten, dass Radfahrende den an der Fahrbahn verlaufenden Gehweg unerlaubterweise in beide Richtungen als Abkürzung benutzen. Nach Abstimmung mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung im Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München (KVÜ) wird in nächster Zeit ein besonderes Augenmerk auf diese drei Örtlichkeiten gelegt werden. Gleichzeitig wird aber keine dauerhafte und flächendeckende Überwachung des Radverkehrs erfolgen, da dies nicht zu den Kernkompetenzen der KVÜ gehöre und ihr Schwerpunkt nach wie vor beim ruhenden Verkehr liege. Sowohl der Polizei als auch der Kommunalen Verkehrsüberwachung waren die genannten Örtlichkeiten bislang nicht bekannt bzw. ohne Beschwerdelage. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02747 der Bürgerversammlung des 1. Stadtbezirkes Altstadt- Lehel vom 27.05.2025 kann nur insoweit entsprochen werden, als dass temporär eine verstärkte Überwachung durch die KVÜ an den genannten Örtlichkeiten stattfinden wird. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die genannten Örtlichkeiten erfüllen die verkehrsrechtlichen Standards, die Verkehrsführung ist gut erkennbar und bedarf keiner zusätzlichen Hinweisbeschilderung. Anlassbedingt werden temporär zur Reduzierung bewussten Fehlverhaltens Schwerpunktkontrollen durch die Kommunale Verkehrsüberwachung erfolgen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02747 der Bürgerversammlung des 1. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel am 27.05.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 1. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Andrea Stadler-Bachmaier Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 1 - Altstadt-Lehel kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 1 - Altstadt-Lehel kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 1 - Altstadt-Lehel ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.24 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19705_V 19705 Radfahrer auf Buergersteigen A.pdf === Anlage === B 01_VG 29.04.2026 oeff. 2 1..pdf === Datum: 29.04.2026 Telefon: 089 - 233 - 21311 Telefax: 089 - 233 - 2 13 70 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Radfahrer auf Bürgersteigen, Bürkleinstraße, Herzog- Rudolf-Straße, Maximilianstraße Radfahrer auf Bürgersteigen, Bürkleinstraße, Herzog- Rudolf-Straße, Maximilianstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02747 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt vom 21.05.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19705 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 01 - Altstadt-Lehel vom 29. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02747_E 02747 Radfahrer auf Buergersteigen, Buerkleinstrasse, Herzog- Rudolf-Strasse, Maximilianstrasse.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 01 - Altstadt-Lehel

Sitzungsdatum

30.04.2026 um 19:00 Uhr

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