=== 20-26 _ V 19700_V 19700 Vorbeifahrstreifen Rechtsabbiegerpfeil BE.pdf ===
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Verkehrs- und
Bezirksmanagement
Verkehrssteuerung und
Verkehrsleitzentrale
Betrieb
MOR-GB2.412
Vorbeifahrstreifen, Rechtsabbiegerpfeil für Radfahrende, Aufstellbereiche, Radfahrende
an Kreuzung
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02750 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 – Altstadt-
Lehel am 21.05.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19700
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02750
Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom
29.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel hat am 21.05.2025 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02750 beschlossen. Darin wird gefordert, an mehreren
Lichtsignalanlagen (LSA) Rechtsabbiegegrünpfeile mit Beschränkung auf den Radverkehr (Z.
721 StVO) und aufgeweitete Radaufstellstreifen mit Zuführung nachzurüsten.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Gerne gehen wir auf die einzelnen Örtlichkeiten ein.
Cornelius-/Blumenstraße
Hier kann leider kein Grünpfeil (Z. 721 StVO) angebracht werden, da die Verwaltungsvorschrift
zur StVO einen Grünpfeil ausschließt, wenn für den entgegenkommenden
Linksabbiegeverkehr der grüne Pfeil gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 verwendet wird (das sog.
Diagonalgrün).
Der Einrichtung von aufgeweiteten Radaufstellbereichen kann entsprochen werden. Es laufen
momentan Abstimmungen bezüglich anderer Markierungsmaßnahmen für den Radverkehr an
diesem Knotenpunkt. Aus Kostengründen werden wir die Maßnahmen zusammen umsetzen,
sobald alle Abstimmungen beendet sind.
Cornelius-/Müllerstraße (nur Grünpfeil)
In den beiden Zufahrten der Müllerstraße (Einbiegen in die Corneliusstraße) werden wir
Grünpfeile anbringen. In den beiden anderen Zufahrten (Corneliusstraße in Müllerstraße) wird
auf eine Fahrbahn mit Tramgleisen eingebogen. Dies kann zu besonderen
Gefahrensituationen führen. In solchen Situationen untersagt die Verwaltungsvorschrift zur
StVO ebenfalls die Anbringung eines Grünpfeils.
Müller-/Fraunhofer-/Papa-Schmid-Straße
In den beiden Zufahrten der Müllerstraße (Einbiegen in die Fraunhoferstraße bzw. Papa-
Schmid-Straße) werden wir Grünpfeile anbringen. In der südöstlichen Zufahrt
(Fraunhoferstraße in Müllerstraße) wird auf eine Fahrbahn mit Tramgleisen eingebogen. Dies
kann zu besonderen Gefahrensituationen führen. Hier werden wir deswegen ebenfalls auf die
Anbringung von Grünpfeilen verzichten. Ein Einfahren in die südwestliche Müllerstraße ist
untersagt, entsprechend wird in der Zufahrt Papa-Schmid-Straße kein Grünpfeil angebracht.
Aufgeweitete Radaufstellstreifen sind an dieser Kreuzung nicht sinnvoll. In der südöstlichen
Zufahrt würde der Aufstellbereich sich über die Tramgleise erstrecken. Diese stellen für
Radfahrende ein erhöhtes Sturzrisiko dar. In der nordwestlichen Zufahrt ist das Linksabbiegen
untersagt, da das Kreuzungsinnere keinen Raum zum Aufstellen bietet. Zusätzlich ist für den
MIV das Rechtsabbiegen untersagt. Ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen ist deswegen nicht
sinnvoll.
Gärtnerplatz/Corneliusstraße (nur Vorbeifahrstreifen)
Ein zusätzlicher Schutzstreifen zum Erreichen des Grünpfeils kann nur durch Entfall der dort
liegenden Radabstellflächen geschaffen werden. Diese Fläche ist durchwegs stark ausgelastet
und deren Entfall ist abzulehnen. Eine Verengung von zwei auf eine Fahrspur auf diesem
kreisverkehrsähnlichen runden Platz ist aus Verkehrssicherheitsgründen als Alternative zum
Radabstellflächenentfall abzulehnen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02750 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-
Lehel vom 21.05.2025 kann teilweise entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
In der Kreuzung Cornelius-/Müllerstraße können aufgeweitete Radaufstellstreifen
eingerichtet werden, jedoch erst in Koordination mit anderen anstehenden
Markierungsmaßnahmen. Grünpfeile für den Radverkehr können hier nicht angebracht
werden.
In der Kreuzung Cornelius-/Müllerstraße werden in der südwestlichen und
nordöstlichen Zufahrt Grünpfeile für den Radverkehr eingerichtet. In den anderen
beiden Zufahrten ist dies nicht möglich.
In der Kreuzung Müller-/Fraunhofer-/Papa-Schmid-Straße werden in der südwestlichen
und nordöstlichen Zufahrt Grünpfeile für den Radverkehr eingerichtet. In den anderen
beiden Zufahrten ist dies nicht möglich.
Am Gärtnerplatz (Ausfahrt Corneliusstraße) kann kein Vorbeifahrstreifen eingerichtet
werden.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02750 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes
Altstadt-Lehel am 21.05.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel der Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Andrea Stadler-Bachmaier Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 01 - Altstadt-Lehel kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 01 - Altstadt-Lehel kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 01 - Altstadt-Lehel ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.412
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 19700_V 19700 Vorbeifahrstreifen Rechtsabbiegerpfeil A.pdf ===
Anlage
=== B 01_VG 29.04.2026 oeff. 2 4..pdf ===
Datum: 29.04.2026
Telefon: 089 - 233 - 21311
Telefax: 089 - 233 - 2 13 70
Email: bag-mitte.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Mitte
An das Mobilitätsreferat
(E) Vorbeifahrstreifen, Rechtsabbiegerpfeil für Radfahrende, Aufstellbereiche, Radfahrende an
Kreuzung
Vorbeifahrstreifen, Rechtsabbiegerpfeil für Radfahrende, Aufstellbereiche, Radfahrende an
Kreuzung
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02750 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt
vom 21.05.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19700
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 01 - Altstadt-Lehel
vom 29. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 02750_E 02750 Vorbeifahrstreifen, Rechtsabbiegerpfeil fuer Radfahrende, Aufstellbereiche, Radfahrende an Kreuzung.pdf ===