(E) Vorbeifahrstreifen, Rechtsabbiegerpfeil für Radfahrende, Aufstellbereiche, Radfahrende an Kreuzung

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  • 20-26 _ V 19700_V 19700 Vorbeifahrstreifen Rechtsabbiegerpfeil BE.pdf
  • 20-26 _ V 19700_V 19700 Vorbeifahrstreifen Rechtsabbiegerpfeil A.pdf
  • B 01_VG 29.04.2026 oeff. 2 4..pdf
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=== 20-26 _ V 19700_V 19700 Vorbeifahrstreifen Rechtsabbiegerpfeil BE.pdf === Telefon: 0 233-39913 Mobilitätsreferat Verkehrs- und Bezirksmanagement Verkehrssteuerung und Verkehrsleitzentrale Betrieb MOR-GB2.412 Vorbeifahrstreifen, Rechtsabbiegerpfeil für Radfahrende, Aufstellbereiche, Radfahrende an Kreuzung Empfehlung Nr. 20-26 / E 02750 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 – Altstadt- Lehel am 21.05.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19700 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02750 Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 29.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel hat am 21.05.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02750 beschlossen. Darin wird gefordert, an mehreren Lichtsignalanlagen (LSA) Rechtsabbiegegrünpfeile mit Beschränkung auf den Radverkehr (Z. 721 StVO) und aufgeweitete Radaufstellstreifen mit Zuführung nachzurüsten. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Gerne gehen wir auf die einzelnen Örtlichkeiten ein. Cornelius-/Blumenstraße Hier kann leider kein Grünpfeil (Z. 721 StVO) angebracht werden, da die Verwaltungsvorschrift zur StVO einen Grünpfeil ausschließt, wenn für den entgegenkommenden Linksabbiegeverkehr der grüne Pfeil gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 verwendet wird (das sog. Diagonalgrün). Der Einrichtung von aufgeweiteten Radaufstellbereichen kann entsprochen werden. Es laufen momentan Abstimmungen bezüglich anderer Markierungsmaßnahmen für den Radverkehr an diesem Knotenpunkt. Aus Kostengründen werden wir die Maßnahmen zusammen umsetzen, sobald alle Abstimmungen beendet sind. Cornelius-/Müllerstraße (nur Grünpfeil) In den beiden Zufahrten der Müllerstraße (Einbiegen in die Corneliusstraße) werden wir Grünpfeile anbringen. In den beiden anderen Zufahrten (Corneliusstraße in Müllerstraße) wird auf eine Fahrbahn mit Tramgleisen eingebogen. Dies kann zu besonderen Gefahrensituationen führen. In solchen Situationen untersagt die Verwaltungsvorschrift zur StVO ebenfalls die Anbringung eines Grünpfeils. Müller-/Fraunhofer-/Papa-Schmid-Straße In den beiden Zufahrten der Müllerstraße (Einbiegen in die Fraunhoferstraße bzw. Papa- Schmid-Straße) werden wir Grünpfeile anbringen. In der südöstlichen Zufahrt (Fraunhoferstraße in Müllerstraße) wird auf eine Fahrbahn mit Tramgleisen eingebogen. Dies kann zu besonderen Gefahrensituationen führen. Hier werden wir deswegen ebenfalls auf die Anbringung von Grünpfeilen verzichten. Ein Einfahren in die südwestliche Müllerstraße ist untersagt, entsprechend wird in der Zufahrt Papa-Schmid-Straße kein Grünpfeil angebracht. Aufgeweitete Radaufstellstreifen sind an dieser Kreuzung nicht sinnvoll. In der südöstlichen Zufahrt würde der Aufstellbereich sich über die Tramgleise erstrecken. Diese stellen für Radfahrende ein erhöhtes Sturzrisiko dar. In der nordwestlichen Zufahrt ist das Linksabbiegen untersagt, da das Kreuzungsinnere keinen Raum zum Aufstellen bietet. Zusätzlich ist für den MIV das Rechtsabbiegen untersagt. Ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen ist deswegen nicht sinnvoll. Gärtnerplatz/Corneliusstraße (nur Vorbeifahrstreifen) Ein zusätzlicher Schutzstreifen zum Erreichen des Grünpfeils kann nur durch Entfall der dort liegenden Radabstellflächen geschaffen werden. Diese Fläche ist durchwegs stark ausgelastet und deren Entfall ist abzulehnen. Eine Verengung von zwei auf eine Fahrspur auf diesem kreisverkehrsähnlichen runden Platz ist aus Verkehrssicherheitsgründen als Alternative zum Radabstellflächenentfall abzulehnen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02750 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt- Lehel vom 21.05.2025 kann teilweise entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: In der Kreuzung Cornelius-/Müllerstraße können aufgeweitete Radaufstellstreifen eingerichtet werden, jedoch erst in Koordination mit anderen anstehenden Markierungsmaßnahmen. Grünpfeile für den Radverkehr können hier nicht angebracht werden. In der Kreuzung Cornelius-/Müllerstraße werden in der südwestlichen und nordöstlichen Zufahrt Grünpfeile für den Radverkehr eingerichtet. In den anderen beiden Zufahrten ist dies nicht möglich. In der Kreuzung Müller-/Fraunhofer-/Papa-Schmid-Straße werden in der südwestlichen und nordöstlichen Zufahrt Grünpfeile für den Radverkehr eingerichtet. In den anderen beiden Zufahrten ist dies nicht möglich. Am Gärtnerplatz (Ausfahrt Corneliusstraße) kann kein Vorbeifahrstreifen eingerichtet werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02750 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel am 21.05.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Andrea Stadler-Bachmaier Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 01 - Altstadt-Lehel kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 01 - Altstadt-Lehel kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 01 - Altstadt-Lehel ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.412 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19700_V 19700 Vorbeifahrstreifen Rechtsabbiegerpfeil A.pdf === Anlage === B 01_VG 29.04.2026 oeff. 2 4..pdf === Datum: 29.04.2026 Telefon: 089 - 233 - 21311 Telefax: 089 - 233 - 2 13 70 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Vorbeifahrstreifen, Rechtsabbiegerpfeil für Radfahrende, Aufstellbereiche, Radfahrende an Kreuzung Vorbeifahrstreifen, Rechtsabbiegerpfeil für Radfahrende, Aufstellbereiche, Radfahrende an Kreuzung BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02750 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt vom 21.05.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19700 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 01 - Altstadt-Lehel vom 29. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02750_E 02750 Vorbeifahrstreifen, Rechtsabbiegerpfeil fuer Radfahrende, Aufstellbereiche, Radfahrende an Kreuzung.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 01 - Altstadt-Lehel

Sitzungsdatum

30.04.2026 um 19:00 Uhr

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