(E) Radverkehr, Durchfahrt Hochbrückenstraße zur Maximilianstraße

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 20-26 _ V 19699_V 19699 Radverkehr Maximilianstrasse BE.pdf
  • 20-26 _ V 19699_V 19699 Radverkehr Maximilianstrasse A.pdf
  • B 01_VG 29.04.2026 oeff. 2 5..pdf
  • 20-26 _ E 00828_9.3_oeff.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ V 19699_V 19699 Radverkehr Maximilianstrasse BE.pdf === Tel.: 01522 29 55010 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirksmanagement Mitte MOR-GB2.111 Radverkehr, Durchfahrt Hochbrückenstraße zur Maximilianstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 00828 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 – Altstadt- Lehel am 15.09.2022 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19699 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00828 Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 29.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 – Altstadt-Lehel hat am 15.09.2022 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00828 beschlossen. Darin wird gefordert, dass der Radverkehr zwischen dem Tal und der Maximilianstraße ohne Umwege passieren kann. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen kann wie folgt Stellung genommen werden: Die hier geforderte Maßnahme zur Verkehrsführung entspricht den Zielen der Landeshauptstadt München zur Entwicklung der Innenstadt. Im Graggenauer Viertel gibt es mit Umsetzung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2018 Hildegard-, Hochbrücken- und Neuturmstraße (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 387) und Thomas-Wimmer-Ring zwischen Knöbel- und Kanalstraße (Teiländerung der Bebauungs- pläne Nrn. 31bc und 1376) zwei Querungen für den Radverkehr in Nord-Süd-Richtung: Über die Hochbrückenstraße Richtung Stollbergstraße und von der Hockbrückenstraße über die Neuturmstraße Richtung Kosttor. Die Schließung der Hochbrückenstraße am südlichen Ende des Neubaus ist bereits mit dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 2018 vom 23.11.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 07509) vollzogen. Auf dieser Grundlage wird die ehemalige Straßenverkehrsfläche Seite 2 von 4 zurückgebaut. Der Rückbau sieht dabei vor, die Hochbrückenstraße an dieser Stelle für den motorisierten Verkehr zu unterbrechen. Stattdessen wird eine Fußverkehrsfläche, die auch für Radverkehr befahrbar ist, eingerichtet. Der nördlich anschließende Abschnitt der Hoch- brückenstraße zwischen Herrnstraße und Hildegardstraße bleibt weiterhin Einbahnstraße in Richtung Norden wie im Bestand. Der Radverkehr ist dort in beide Richtungen freigegeben. In der Neuturmstraße zwischen der Hildegardstraße bis hin zur Hochbrückenstraße bleibt wie im Bestand eine Einbahnregelung für den motorisierten Verkehr in Richtung Süden. Der Radverkehr ist in beide Richtungen freigegeben – somit können Radfahrer*innen künftig vom Tal in Richtung Norden bis zur Maximilianstraße fahren. Aufgrund der neuen Raumaufteilung des Straßenraums der Neuturmstraße im Rahmen der Oberflächenwiederherstellung nach Baufertigstellung muss die Zufahrt zum Hotel nicht verlegt werden. Im Zuge der Neugestaltung bzw. neuen Raumaufteilung ergeben sich somit zwei attraktive Nord-Süd-Routen für den Radverkehr. Sowohl in der Hochbrücken- als auch in der Neuturm- straße wird es eine Durchfahrtsmöglichkeit für den Radverkehr in beide Richtungen geben. Diese können die Nord-Süd-Querung für den Radverkehr in der Sparkassenstraße entlasten und schaffen weitere Möglichkeiten für eine optimierte Erreichbarkeit und Durchlässigkeit des Graggenauer Viertels für den Radverkehr. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00828 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt- Lehel vom 15.09.2022 kann entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanage- ment, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 3 von 4 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Eine direkte Durchfahrt für Fahrradfahrer*innen zwischen dem Tal und der Maximilianstraße kann im Zweirichtungsverkehr sowohl in der Neuturm- als auch in der Hochbrückenstraße erfolgen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00828 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel am 15.09.2022 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Andrea Stadler-Bachmaier Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 4 von 4 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 01 – Altstadt-Lehel kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 01 – Altstadt-Lehel kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 01 – Altstadt-Lehel ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.11 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19699_V 19699 Radverkehr Maximilianstrasse A.pdf === Anlage === B 01_VG 29.04.2026 oeff. 2 5..pdf === Datum: 29.04.2026 Telefon: 089 - 233 - 21311 Telefax: 089 - 233 - 2 13 70 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Radverkehr, Durchfahrt Hochbrückenstraße zur Maximilianstraße Radverkehr, Durchfahrt Hochbrückenstraße zur Maximilianstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00828 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt vom 15.09.2022 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19699 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 01 - Altstadt-Lehel vom 29. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 00828_9.3_oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 01 - Altstadt-Lehel

Sitzungsdatum

30.04.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar