=== 20-26 _ V 13995_Beschlussentwurf.pdf ===
Telefon: 0 233-50663
Telefax: 0 233-21797
Mobilitätsreferat
Bezirksmanagement und
Projektentwicklung
MOR- GB2.11
Empfehlungen für die zukünftigen Umplanungen des innerstädtischen Straßenraums
Bürgerbeteiligung bei der Planung der Frauenstraße (Altstadtradlring)
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01889
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel
am 11.04.2024
Gestaltung des innerstädtisches Straßenraums
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01904
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel
am 11.04.2024
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13995
Anlagen:
1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01889
2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01904
Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom
14.11.2024
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel hat am 11.04.2024 die
anliegenden Empfehlungen Nr. 20-26 / E 01889 und Nr. 20-26 / E 01904 beschlossen. Darin
wird gefordert, dass für laufende und zukünftige Umplanungen des innerstädtischen
Straßenraums zwingend:
1. Gestaltungswettbewerbe öffentlich ausgeschrieben werden,
2. Gestaltungsaspekte für eine höhere Aufenthaltsqualität einbezogen werden, und
3. im Vorfeld genaue Analysen des Verkehrsbedarfs durchgeführt werden.
Zudem sollen insbesondere die Anwohner*innen und Gewerbetreibenden der Frauen-/
Blumenstraße und des weiteren Einzugsgebiets frühzeitig über die Planung der
Verkehrsführung informiert und beteiligt werden. Bei der Planung seien nicht nur die
Verkehrsströme, sondern auch alle weiterführenden Folgen für die durch die Eingriffe in den
Straßenraum betroffenen Anlieger*innen zu untersuchen.
Seite 2 von 5
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Die Prozesse zur Neugestaltung von Straßenräumen sind u.a. in den vom Stadtrat
beschlossenen, städtischen Richtlinien für Tiefbauprojekte und mehreren Beschlussvorlagen
zum Verfahren zur Umsetzung des Radentscheids festgelegt. In diesen wurden auch die
Beteiligungen der Bezirksausschüsse sowie das Maß der Öffentlichkeitsbeteiligung festgelegt.
Eine generelle Festlegung auf Gestaltungswettbewerbe bei Umplanungen im Straßenraum ist
dabei nicht vorgesehen. Die Festlegung auf die Durchführung von Gestaltungswettbewerben
erfolgt ergänzend zu diesen grundlegenden Richtlinien stets als eine Einzelfallentscheidung im
jeweiligen Projekt und liegt im Ermessen der Referate.
Nach Auftrag durch den Stadtrat oder Bezirksausschuss prüft das Mobilitätsreferat Varianten,
wie die politisch gewünschten Ziele für den Straßenraum im Rahmen der gesetzlichen
Grundlagen und der beschlossenen Strategien umgesetzt werden können. Hierzu werden
üblicherweise Varianten zur Festlegung künftiger Verkehrsfunktionen erarbeitet und zuerst
verwaltungsintern abgestimmt. In den Projekten erfolgt auch eine verkehrsplanerische
Einschätzung zu den verkehrlichen Auswirkungen. Je nach Umfang des Projekts erfolgt die
Einschätzung aus dem Fachwissen der Mobilitätsreferat arbeitenden Expert*innen mit
Unterstützung des Münchner Verkehrsmodells oder durch die Vergabe einer
verkehrstechnischen Untersuchung. Anschließend erfolgt die Einbindung Externer, hierzu
gehören je nach Projekt u.a. betroffene Gewerbetreibende, die Initiatoren des Radentscheids
München, Anwohnende, der oder die zuständige Bezirksausschuss/-ausschüsse und die
Stadtgesellschaft.
Anschließend werden die Planungen je nach städtischen Vorgaben dem Stadtrat zur
Entscheidung vorgelegt oder verwaltungsintern an das Baureferat übergeben. Dieses führt die
konkreten Planungsschritte nach den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure durch und begleitet den Umbau als städtischer Bauherr. Auch
Gestaltungswettbewerbe werden durch das Baureferat durchgeführt (z. B. Neugestaltung der
Oberfläche am Altstadtring/Oskar-von-Miller-Ring).
Eine Entscheidung, ob im Rahmen des Straßenumbaus ein Gestaltungswettbewerb
durchgeführt wird, wird im Rahmen der Prozessklärung zwischen den beteiligten Referaten im
Einzelfall herbeigeführt. Maßgeblich sind dabei die Gestaltungspielräume, die bei Festlegung
der verkehrlichen Funktionen im Straßenraum vorhanden sind, die städtebauliche und
denkmalpflegerische Bedeutung des Ortes und der daraus abzuleitende gestalterische
Anspruch sowie die politische Vision für den Ort. Die zwingende Durchführung von
Seite 3 von 5
Gestaltungswettbewerben widerspricht dabei dem Grundsatz der Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit für öffentliche Haushalte.
Bei jeder Umplanung des Straßenraums werden neben den verkehrlichen Aspekten die
Gestaltungsaspekte zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Erhöhung der Grünausstattung
zur Milderung der Auswirkungen des Klimawandels vorrangig berücksichtigt. Es wird im Zuge
der Planung darauf geachtet, wenn möglich vorhandenen Baumbestand zu erhalten, und
geprüft, ob zusätzliche Bäume im Straßenraum gepflanzt werden können. Die Darstellung der
Baumbilanzen ist Teil der Projektdarstellung in der Öffentlichkeit und der Politik.
Für das Projekt Altstadtradlring – Frauen-/Blumenstraße ist das oben dargestellte Vorgehen
ebenfalls vorgesehen. In einer ersten Einschätzung hat das Mobilitätsreferat festgestellt, dass
eine Umsetzung des Altstadtradlrings an dieser Stelle nur noch Platz für eine Fahrtrichtung für
den Kfz-Verkehr verbleiben lässt. Diese Einschätzung, in Kombination mit einer Einschätzung
zur deutlichen Reduktion der Kapazität für den fließenden Verkehr in der Sonnenstraße bei
Umsetzung des Altstadtradlrings bzw. einer Veränderung der Sonnenstraße, hat das
Mobilitätsreferat bewogen, vor der Festlegung einer künftigen Raumaufteilung eine weitere
Untersuchung zu veranlassen, um die möglichen Auswirkungen auf gesicherter Basis für die
weitere Planung vorliegen zu haben.
Diese stellt dar, welche großräumigen Auswirkungen eine Einbahnstraße in der Frauenstraße
bedeutet, also an welchen Stellen ohne weitere Maßnahmen Ausweichverkehr auftreten
würde. Als zweiter Schritt sollen in der Untersuchung Maßnahmen entwickelt werden, dass der
Kfz-Verkehr nicht ungesteuert durch Wohngebiete läuft (z.B. Anpassungen von
Ampelschaltungen). Es wird für alle Fahrten in die Richtung, in die keine Fahrt durch die
Einbahnstraße möglich ist, eine alternative Führung über Alternativrouten geben.
Eine Einbindung der Öffentlichkeit und der Anwohner*innen und Gewerbetreibenden der
Frauen-/Blumenstraße wird anschließend im weiteren Planungsverlauf auf Grundlage der
Ergebnisse dieser Untersuchung im Rahmen der Festlegung der Verkehrsfunktionen
durchgeführt.
Den Empfehlungen Nr. 20-26 / E 01889 und Nr. 20-26 / E 01904 der Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel am 11.04.2024 kann nach Maßgabe der vorstehenden
Ausführungen entsprochen werden.
Das Baureferat hat die Sitzungsvorlage mitgezeichnet.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferats, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
Seite 4 von 5
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Das Mobilitätsreferat führt die weitere Projektbearbeitung für den Altstadtradlring nach
Darstellung der Beschlussvorlage durch.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01889 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 -
Altstadt-Lehel am 11.04.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01904 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 -
Altstadt-Lehel am 11.04.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel der Landeshauptstadt München
Die Vorsitzende Der Referent
Andrea Stadler-Bachmaier Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
Seite 5 von 5
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
An das Baureferat
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 01 - Altstadt-Lehel kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 01 - Altstadt-Lehel kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 01 - Altstadt-Lehel ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GL5
zur weiteren Veranlassung
Am . . . . . . . . . . .
Mobilitätsreferat MOR-GL5
=== 20-26 _ V 13995_Anlage 1.pdf ===
Anlage 1
=== 20-26 _ V 13995_Anlage 2.pdf ===
Anlage 2
=== B 01_VG 29.04.2026 oeff. 2 7..pdf ===
Datum: 29.04.2026
Telefon: 089 - 233 - 21311
Telefax: 089 - 233 - 2 13 70
Email: bag-mitte.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Mitte
An das Mobilitätsreferat
(E) Empfehlungen für die zukünftigen Umplanungen des innerstädtischen Straßenraums
Bürgerbeteiligung bei der Planung der Frauenstraße (Altradlstadtring)
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01889 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt
vom 11.04.2024
Gestaltung des innerstädtischen Straßenraums
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01904 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt
vom 11.04.2024
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13995
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 01 - Altstadt-Lehel
vom 29. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Zustimmung mit der Bedingung: frühzeitige Einbindung des BA bereits
in der Phase der verwaltungsinternen Abstimmung
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 01889_10.1_oeff_geschwaerzt.pdf ===
=== 20-26 _ E 01904_10.2_oeff_geschwaerzt.pdf ===