(E) Empfehlungen für die zukünftigen Umplanungen des innerstädtischen Straßenraums

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  • 20-26 _ V 13995_Beschlussentwurf.pdf
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=== 20-26 _ V 13995_Beschlussentwurf.pdf === Telefon: 0 233-50663 Telefax: 0 233-21797 Mobilitätsreferat Bezirksmanagement und Projektentwicklung MOR- GB2.11 Empfehlungen für die zukünftigen Umplanungen des innerstädtischen Straßenraums Bürgerbeteiligung bei der Planung der Frauenstraße (Altstadtradlring) Empfehlung Nr. 20-26 / E 01889 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel am 11.04.2024 Gestaltung des innerstädtisches Straßenraums Empfehlung Nr. 20-26 / E 01904 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel am 11.04.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13995 Anlagen: 1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01889 2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01904 Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 14.11.2024 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel hat am 11.04.2024 die anliegenden Empfehlungen Nr. 20-26 / E 01889 und Nr. 20-26 / E 01904 beschlossen. Darin wird gefordert, dass für laufende und zukünftige Umplanungen des innerstädtischen Straßenraums zwingend: 1. Gestaltungswettbewerbe öffentlich ausgeschrieben werden, 2. Gestaltungsaspekte für eine höhere Aufenthaltsqualität einbezogen werden, und 3. im Vorfeld genaue Analysen des Verkehrsbedarfs durchgeführt werden. Zudem sollen insbesondere die Anwohner*innen und Gewerbetreibenden der Frauen-/ Blumenstraße und des weiteren Einzugsgebiets frühzeitig über die Planung der Verkehrsführung informiert und beteiligt werden. Bei der Planung seien nicht nur die Verkehrsströme, sondern auch alle weiterführenden Folgen für die durch die Eingriffe in den Straßenraum betroffenen Anlieger*innen zu untersuchen. Seite 2 von 5 Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Prozesse zur Neugestaltung von Straßenräumen sind u.a. in den vom Stadtrat beschlossenen, städtischen Richtlinien für Tiefbauprojekte und mehreren Beschlussvorlagen zum Verfahren zur Umsetzung des Radentscheids festgelegt. In diesen wurden auch die Beteiligungen der Bezirksausschüsse sowie das Maß der Öffentlichkeitsbeteiligung festgelegt. Eine generelle Festlegung auf Gestaltungswettbewerbe bei Umplanungen im Straßenraum ist dabei nicht vorgesehen. Die Festlegung auf die Durchführung von Gestaltungswettbewerben erfolgt ergänzend zu diesen grundlegenden Richtlinien stets als eine Einzelfallentscheidung im jeweiligen Projekt und liegt im Ermessen der Referate. Nach Auftrag durch den Stadtrat oder Bezirksausschuss prüft das Mobilitätsreferat Varianten, wie die politisch gewünschten Ziele für den Straßenraum im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen und der beschlossenen Strategien umgesetzt werden können. Hierzu werden üblicherweise Varianten zur Festlegung künftiger Verkehrsfunktionen erarbeitet und zuerst verwaltungsintern abgestimmt. In den Projekten erfolgt auch eine verkehrsplanerische Einschätzung zu den verkehrlichen Auswirkungen. Je nach Umfang des Projekts erfolgt die Einschätzung aus dem Fachwissen der Mobilitätsreferat arbeitenden Expert*innen mit Unterstützung des Münchner Verkehrsmodells oder durch die Vergabe einer verkehrstechnischen Untersuchung. Anschließend erfolgt die Einbindung Externer, hierzu gehören je nach Projekt u.a. betroffene Gewerbetreibende, die Initiatoren des Radentscheids München, Anwohnende, der oder die zuständige Bezirksausschuss/-ausschüsse und die Stadtgesellschaft. Anschließend werden die Planungen je nach städtischen Vorgaben dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt oder verwaltungsintern an das Baureferat übergeben. Dieses führt die konkreten Planungsschritte nach den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure durch und begleitet den Umbau als städtischer Bauherr. Auch Gestaltungswettbewerbe werden durch das Baureferat durchgeführt (z. B. Neugestaltung der Oberfläche am Altstadtring/Oskar-von-Miller-Ring). Eine Entscheidung, ob im Rahmen des Straßenumbaus ein Gestaltungswettbewerb durchgeführt wird, wird im Rahmen der Prozessklärung zwischen den beteiligten Referaten im Einzelfall herbeigeführt. Maßgeblich sind dabei die Gestaltungspielräume, die bei Festlegung der verkehrlichen Funktionen im Straßenraum vorhanden sind, die städtebauliche und denkmalpflegerische Bedeutung des Ortes und der daraus abzuleitende gestalterische Anspruch sowie die politische Vision für den Ort. Die zwingende Durchführung von Seite 3 von 5 Gestaltungswettbewerben widerspricht dabei dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit für öffentliche Haushalte. Bei jeder Umplanung des Straßenraums werden neben den verkehrlichen Aspekten die Gestaltungsaspekte zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Erhöhung der Grünausstattung zur Milderung der Auswirkungen des Klimawandels vorrangig berücksichtigt. Es wird im Zuge der Planung darauf geachtet, wenn möglich vorhandenen Baumbestand zu erhalten, und geprüft, ob zusätzliche Bäume im Straßenraum gepflanzt werden können. Die Darstellung der Baumbilanzen ist Teil der Projektdarstellung in der Öffentlichkeit und der Politik. Für das Projekt Altstadtradlring – Frauen-/Blumenstraße ist das oben dargestellte Vorgehen ebenfalls vorgesehen. In einer ersten Einschätzung hat das Mobilitätsreferat festgestellt, dass eine Umsetzung des Altstadtradlrings an dieser Stelle nur noch Platz für eine Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr verbleiben lässt. Diese Einschätzung, in Kombination mit einer Einschätzung zur deutlichen Reduktion der Kapazität für den fließenden Verkehr in der Sonnenstraße bei Umsetzung des Altstadtradlrings bzw. einer Veränderung der Sonnenstraße, hat das Mobilitätsreferat bewogen, vor der Festlegung einer künftigen Raumaufteilung eine weitere Untersuchung zu veranlassen, um die möglichen Auswirkungen auf gesicherter Basis für die weitere Planung vorliegen zu haben. Diese stellt dar, welche großräumigen Auswirkungen eine Einbahnstraße in der Frauenstraße bedeutet, also an welchen Stellen ohne weitere Maßnahmen Ausweichverkehr auftreten würde. Als zweiter Schritt sollen in der Untersuchung Maßnahmen entwickelt werden, dass der Kfz-Verkehr nicht ungesteuert durch Wohngebiete läuft (z.B. Anpassungen von Ampelschaltungen). Es wird für alle Fahrten in die Richtung, in die keine Fahrt durch die Einbahnstraße möglich ist, eine alternative Führung über Alternativrouten geben. Eine Einbindung der Öffentlichkeit und der Anwohner*innen und Gewerbetreibenden der Frauen-/Blumenstraße wird anschließend im weiteren Planungsverlauf auf Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchung im Rahmen der Festlegung der Verkehrsfunktionen durchgeführt. Den Empfehlungen Nr. 20-26 / E 01889 und Nr. 20-26 / E 01904 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel am 11.04.2024 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Das Baureferat hat die Sitzungsvorlage mitgezeichnet. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferats, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 4 von 5 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Das Mobilitätsreferat führt die weitere Projektbearbeitung für den Altstadtradlring nach Darstellung der Beschlussvorlage durch. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01889 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel am 11.04.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01904 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel am 11.04.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Andrea Stadler-Bachmaier Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 5 von 5 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle An das Baureferat mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 01 - Altstadt-Lehel kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 01 - Altstadt-Lehel kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 01 - Altstadt-Lehel ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GL5 zur weiteren Veranlassung Am . . . . . . . . . . . Mobilitätsreferat MOR-GL5 === 20-26 _ V 13995_Anlage 1.pdf === Anlage 1 === 20-26 _ V 13995_Anlage 2.pdf === Anlage 2 === B 01_VG 29.04.2026 oeff. 2 7..pdf === Datum: 29.04.2026 Telefon: 089 - 233 - 21311 Telefax: 089 - 233 - 2 13 70 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Empfehlungen für die zukünftigen Umplanungen des innerstädtischen Straßenraums Bürgerbeteiligung bei der Planung der Frauenstraße (Altradlstadtring) BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01889 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt vom 11.04.2024 Gestaltung des innerstädtischen Straßenraums BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01904 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt vom 11.04.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13995 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 01 - Altstadt-Lehel vom 29. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Zustimmung mit der Bedingung: frühzeitige Einbindung des BA bereits in der Phase der verwaltungsinternen Abstimmung Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 01889_10.1_oeff_geschwaerzt.pdf === === 20-26 _ E 01904_10.2_oeff_geschwaerzt.pdf ===

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Bezirksausschuss 01 - Altstadt-Lehel

Sitzungsdatum

30.04.2026 um 19:00 Uhr

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