(E) Altkleidersammelstelle Knöbelstr. / Karl-Scharnagl-Ring

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  • 20-26 _ V 19275_V 19275 Altkleidersammelstelle Knoebelstr. BE.pdf
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=== 20-26 _ V 19275_V 19275 Altkleidersammelstelle Knoebelstr. BE.pdf === Telefon: 0 233-731009 Kommunalreferat Abfallwirtschaftsbetrieb München Altkleidersammelstelle Knöbelstr. / Karl-Scharnagl-Ring Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel vom 21.05.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19275 Kurzübersicht zum Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes - Alt- stadt-Lehel vom 26.03.2026 Öffentliche Sitzung Anlass Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel vom 21.05.2025. Inhalt Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel vom 21.05.2025 fordert die Entfer- nung oder Umgestaltung der Altkleidersammelstelle in der Knöbel- straße/Karl-Scharnagl-Ring. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungs- vorschlag Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel vom 21.05.2025 wird nicht ge- folgt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Altkleider Ortsangabe Stadtbezirk 01 - Altstadt-Lehel, Knöbelstraße/Karl-Scharnagl-Ring. Telefon: 0 233-731009 Kommunalreferat Abfallwirtschaftsbetrieb München Altkleidersammelstelle Knöbelstr. / Karl-Scharnagl-Ring Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel vom 21.05.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19275 Anlage: Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt- Lehel vom 21.05.2025 Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes - Altstadt-Lehel vom 26.03.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Anlass Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Alt- stadt-Lehel vom 21.05.2025 fordert die Entfernung oder Umgestaltung der Altkleidersam- melstelle in der Knöbelstraße/Karl-Scharnagl-Ring. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO in Verbindung mit der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes München (AWM) zu den laufenden Angelegenheiten zählt. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung han- delt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Ein- wohnerversammlungssatzung i. V. m. § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirks- ausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat gegenüber der Verwaltung empfehlenden Charakter. Seite 2 2. Allgemein Der AWM ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 KrWG zur getrennten Sammlung von Alttextilien verpflichtet. Hierfür stehen den Bür- ger*innen an geeigneten Wertstoffinseln im Münchner Stadtgebiet Altkleiderbehälter des AWM und zwölf Wertstoffhöfe (ein Wertstoffhof aktuell im Umbau) zur Entsorgung ihrer Altkleider zur Verfügung. Ziel dieser Entsorgungsmöglichkeiten ist es, die erfassten Alttex- tilien dabei möglichst wiederzuverwenden oder hochwertig zu verwerten. Bedauerlicherweise kommt es immer wieder zu wilden Ablagerungen von Sperrmüll, Plünderungen und Verteilung der nicht benötigten Kleidung in der Nähe der Behälter. Die Altkleider außerhalb der Altkleiderbehälter können witterungsbedingt nicht mehr sinnvoll verwertet werden und müssen aus diesem Grund der thermischen Verwertung zugeführt werden. Der AWM bringt Plünderungen von Containern bei der Polizei zur Anzeige, so- fern entsprechende Hinweise auf die Verursacher*innen vorliegen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das zur Verfügung ste- hende Volumen der aufgestellten Behälter sowie die einmalige Leerung wöchentlich in der Regel ausreichend sind. Dennoch kann es an einzelnen Standorten saisonal bedingt zu Überfüllungen kommen. Der AWM hat ein neues Logistikkonzept erarbeitet, das schrittweise im Laufe des Jahres 2026 umgesetzt wird. Ziel ist es, Überfüllungen der Altkleidercontainer zu verhindern und insbesondere an stark frequentierten Standorten die Situation signifikant zu verbessern. Dies wird durch eine bedarfsgerechtere Ausrichtung der Leerungsintervalle erreicht, die Container werden mindestens einmal pro Woche entleert. Das Logistikkonzept wird regel- mäßig überprüft und kann gegebenenfalls angepasst werden, weshalb kein fester Lee- rungstag festgelegt werden kann. Im Zuge einer Überprüfung der Standplätze wurden die Altkleidercontainer des AWM im Laufe der vergangenen Monate in ihrer Ausstattung und Bewirtschaftung optimiert. An den aktiven und besonders frequentierten Standorten wurden die Kapazitäten verdoppelt, etwa durch größere Container, sowie häufigere Leerungen, um eine weiterhin zuverläs- sige Nutzung zu gewährleisten. Voraussetzung für eine funktionierende Sammlung ist die richtige Trennung der Textilien: Gut erhaltene, saubere Kleidung und Textilien können weiterhin über die Altkleidercontai- ner oder an den zwölf Wertstoffhöfen abgegeben werden. Stark beschädigte oder ver- schmutzte Kleidung, Laken oder andere Textilien gehören in der Landeshauptstadt Mün- chen nach wie vor in den Restmüll. 3. Altkleidersammelstelle an der Knöbelstraße/Karl-Scharnagl-Ring Die Altkleidersammelstelle an der Knöbelstraße/Karl-Scharnagl-Ring befindet sich in einer schmalen Nebenstraße, die parallel zum stark befahrenen Thomas-Wimmer-Ring verläuft. Um den Containerstandplatz zu erreichen, müssen die Fahrzeuge ca. 150 Meter rück- wärtsfahren. Dabei kommt es häufig zu Blockaden durch den Gegenverkehr, was eine re- gelmäßige Leerung erschwert. Seite 3 Die Auflösung der Altkleidersammelstelle an der Knöbelstraße/Karl-Scharnagl-Ring hätte zur Folge, dass den Bewohner*innen des Quartiers keine Möglichkeit mehr zur ordnungs- gemäßen Entsorgung von Altkleidern zur Verfügung stünde. Aufgrund der dichten Bebau- ung im Gebiet besteht keine Möglichkeit, einen geeigneten Alternativstandort einzurich- ten, sodass die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Alttextilien in diesem Fall nicht mehr erfüllt werden könnte. 4. Entscheidungsvorschlag Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel vom 21.05.2025 wird nicht entsprochen. 5. Unterrichtung der Korreferentin und des Verwaltungsbeirats Der Korreferentin des Kommunalreferats, Frau Stadträtin Sibylle Stöhr, und der Verwal- tungsbeirätin, Frau Stadträtin Kathrin Abele, wurde ein Abdruck der Sitzungsvorlage zu- geleitet. Seite 4 II. Antrag des Referenten 1. Von der Sachbehandlung der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversamm- lung des 01. Stadtbezirkes - Altstadt-Lehel vom 21.05.2025 – laufende Angelegen- heit – wird Kenntnis genommen. 2. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes - Altstadt-Lehel vom 21.05.2025 wird hiermit nicht entsprochen. 3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes - Altstadt-Lehel vom 21.05.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 01. Stadtbezirkes - Altstadt-Lehel Die Vorsitzende Der Referent Andrea Stadler-Bachmaier i.V. Dr. Christian Scharpf Bezirksausschussvorsitzende Berufsmäßiger Stadtrat Seite 5 IV. Wv. Kommunalreferat – AWM – BdWL Kommunalreferat I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An den Bezirksausschuss des 01. Stadtbezirkes - Altstadt-Lehel das Direktorium – BA-Geschäftsstelle - Mitte D-II-V / Stadtratsprotokolle AWM – VR AWM – WPS z.K. III. An das Direktorium – HA II/BA ☐ Der Beschluss des BA des 01. Stadtbezirkes - Altstadt-Lehel kann vollzogen werden. (Bitte Kopie des Originals beifügen) ☐ Der Beschluss des BA des 01. Stadtbezirkes - Altstadt-Lehel kann/soll aus rechtli- chen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden; ein Entscheidungsspielraum be- steht/besteht nicht (Begründung siehe Stellungnahme) Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfah- ren einzuholen (Bitte fügen Sie drei Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage und eine Stellungnahme des Kommunalreferates bei) ☐ Der Beschluss des BA des 01. Stadtbezirkes - Altstadt-Lehel ist rechtswidrig (Begrün- dung siehe Stellungnahme) Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfah- ren einzuholen (Bitte fügen Sie drei Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage und eine Stellung- nahme des Kommunalreferates bei) Am _______________ === 20-26 _ V 19275_V 19275 Altkleidersammelstelle Knoebelstr. A.pdf === Anlage === B 01_VG 29.04.2026 oeff. 2 10..pdf === Datum: 30.04.2026 Telefon: 089 - 233 - 21311 Telefax: 089 - 233 - 2 13 70 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Kommunalreferat (E) Altkleidersammelstelle Knöbelstr. / Karl-Scharnagl-Ring Altkleidersammelstelle Knöbelstr. / Karl-Scharnagl-Ring BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt vom 21.05.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19275 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 01 - Altstadt-Lehel vom 29. April 2026 ☐ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Vertagung und Diskussion im Juni, um weitere Lösungen für die Altkleider zu finden. Nachfrage bei der AWM, ob die Einwurfsystematik so sein muss oder ob eine Änderung möglich ist und Abfrage der vertraglichen Leerungsintervallen. Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02726_E 02726 Altkleidersammelstelle Knoebelstr. _ Karl-Scharnagl-Ring.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 01 - Altstadt-Lehel

Sitzungsdatum

30.04.2026 um 19:00 Uhr

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