=== 20-26 _ V 19275_V 19275 Altkleidersammelstelle Knoebelstr. BE.pdf ===
Telefon: 0 233-731009 Kommunalreferat
Abfallwirtschaftsbetrieb München
Altkleidersammelstelle Knöbelstr. / Karl-Scharnagl-Ring
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 -
Altstadt-Lehel vom 21.05.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19275
Kurzübersicht zum Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes - Alt-
stadt-Lehel vom 26.03.2026
Öffentliche Sitzung
Anlass Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel vom 21.05.2025.
Inhalt Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel vom 21.05.2025 fordert die Entfer-
nung oder Umgestaltung der Altkleidersammelstelle in der Knöbel-
straße/Karl-Scharnagl-Ring.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungs-
vorschlag
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel vom 21.05.2025 wird nicht ge-
folgt.
Gesucht werden
kann im RIS auch
unter:
Altkleider
Ortsangabe Stadtbezirk 01 - Altstadt-Lehel, Knöbelstraße/Karl-Scharnagl-Ring.
Telefon: 0 233-731009 Kommunalreferat
Abfallwirtschaftsbetrieb München
Altkleidersammelstelle Knöbelstr. / Karl-Scharnagl-Ring
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 -
Altstadt-Lehel vom 21.05.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19275
Anlage:
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-
Lehel vom 21.05.2025
Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes - Altstadt-Lehel vom
26.03.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
1. Anlass
Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Alt-
stadt-Lehel vom 21.05.2025 fordert die Entfernung oder Umgestaltung der Altkleidersam-
melstelle in der Knöbelstraße/Karl-Scharnagl-Ring.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO in Verbindung
mit der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes München (AWM) zu den laufenden
Angelegenheiten zählt. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung han-
delt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Ein-
wohnerversammlungssatzung i. V. m. § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirks-
ausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat gegenüber der
Verwaltung empfehlenden Charakter.
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2. Allgemein
Der AWM ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6
KrWG zur getrennten Sammlung von Alttextilien verpflichtet. Hierfür stehen den Bür-
ger*innen an geeigneten Wertstoffinseln im Münchner Stadtgebiet Altkleiderbehälter des
AWM und zwölf Wertstoffhöfe (ein Wertstoffhof aktuell im Umbau) zur Entsorgung ihrer
Altkleider zur Verfügung. Ziel dieser Entsorgungsmöglichkeiten ist es, die erfassten Alttex-
tilien dabei möglichst wiederzuverwenden oder hochwertig zu verwerten.
Bedauerlicherweise kommt es immer wieder zu wilden Ablagerungen von Sperrmüll,
Plünderungen und Verteilung der nicht benötigten Kleidung in der Nähe der Behälter. Die
Altkleider außerhalb der Altkleiderbehälter können witterungsbedingt nicht mehr sinnvoll
verwertet werden und müssen aus diesem Grund der thermischen Verwertung zugeführt
werden. Der AWM bringt Plünderungen von Containern bei der Polizei zur Anzeige, so-
fern entsprechende Hinweise auf die Verursacher*innen vorliegen.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das zur Verfügung ste-
hende Volumen der aufgestellten Behälter sowie die einmalige Leerung wöchentlich in
der Regel ausreichend sind. Dennoch kann es an einzelnen Standorten saisonal bedingt
zu Überfüllungen kommen.
Der AWM hat ein neues Logistikkonzept erarbeitet, das schrittweise im Laufe des Jahres
2026 umgesetzt wird. Ziel ist es, Überfüllungen der Altkleidercontainer zu verhindern und
insbesondere an stark frequentierten Standorten die Situation signifikant zu verbessern.
Dies wird durch eine bedarfsgerechtere Ausrichtung der Leerungsintervalle erreicht, die
Container werden mindestens einmal pro Woche entleert. Das Logistikkonzept wird regel-
mäßig überprüft und kann gegebenenfalls angepasst werden, weshalb kein fester Lee-
rungstag festgelegt werden kann.
Im Zuge einer Überprüfung der Standplätze wurden die Altkleidercontainer des AWM im
Laufe der vergangenen Monate in ihrer Ausstattung und Bewirtschaftung optimiert. An
den aktiven und besonders frequentierten Standorten wurden die Kapazitäten verdoppelt,
etwa durch größere Container, sowie häufigere Leerungen, um eine weiterhin zuverläs-
sige Nutzung zu gewährleisten.
Voraussetzung für eine funktionierende Sammlung ist die richtige Trennung der Textilien:
Gut erhaltene, saubere Kleidung und Textilien können weiterhin über die Altkleidercontai-
ner oder an den zwölf Wertstoffhöfen abgegeben werden. Stark beschädigte oder ver-
schmutzte Kleidung, Laken oder andere Textilien gehören in der Landeshauptstadt Mün-
chen nach wie vor in den Restmüll.
3. Altkleidersammelstelle an der Knöbelstraße/Karl-Scharnagl-Ring
Die Altkleidersammelstelle an der Knöbelstraße/Karl-Scharnagl-Ring befindet sich in einer
schmalen Nebenstraße, die parallel zum stark befahrenen Thomas-Wimmer-Ring verläuft.
Um den Containerstandplatz zu erreichen, müssen die Fahrzeuge ca. 150 Meter rück-
wärtsfahren. Dabei kommt es häufig zu Blockaden durch den Gegenverkehr, was eine re-
gelmäßige Leerung erschwert.
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Die Auflösung der Altkleidersammelstelle an der Knöbelstraße/Karl-Scharnagl-Ring hätte
zur Folge, dass den Bewohner*innen des Quartiers keine Möglichkeit mehr zur ordnungs-
gemäßen Entsorgung von Altkleidern zur Verfügung stünde. Aufgrund der dichten Bebau-
ung im Gebiet besteht keine Möglichkeit, einen geeigneten Alternativstandort einzurich-
ten, sodass die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Alttextilien in diesem Fall
nicht mehr erfüllt werden könnte.
4. Entscheidungsvorschlag
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 -
Altstadt-Lehel vom 21.05.2025 wird nicht entsprochen.
5. Unterrichtung der Korreferentin und des Verwaltungsbeirats
Der Korreferentin des Kommunalreferats, Frau Stadträtin Sibylle Stöhr, und der Verwal-
tungsbeirätin, Frau Stadträtin Kathrin Abele, wurde ein Abdruck der Sitzungsvorlage zu-
geleitet.
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II. Antrag des Referenten
1. Von der Sachbehandlung der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversamm-
lung des 01. Stadtbezirkes - Altstadt-Lehel vom 21.05.2025 – laufende Angelegen-
heit – wird Kenntnis genommen.
2. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes -
Altstadt-Lehel vom 21.05.2025 wird hiermit nicht entsprochen.
3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes -
Altstadt-Lehel vom 21.05.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 01. Stadtbezirkes - Altstadt-Lehel
Die Vorsitzende Der Referent
Andrea Stadler-Bachmaier i.V. Dr. Christian Scharpf
Bezirksausschussvorsitzende Berufsmäßiger Stadtrat
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IV. Wv. Kommunalreferat – AWM – BdWL
Kommunalreferat
I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
II. An
den Bezirksausschuss des 01. Stadtbezirkes - Altstadt-Lehel
das Direktorium – BA-Geschäftsstelle - Mitte
D-II-V / Stadtratsprotokolle
AWM – VR
AWM – WPS
z.K.
III. An das Direktorium – HA II/BA
☐ Der Beschluss des BA des 01. Stadtbezirkes - Altstadt-Lehel kann vollzogen werden.
(Bitte Kopie des Originals beifügen)
☐ Der Beschluss des BA des 01. Stadtbezirkes - Altstadt-Lehel kann/soll aus rechtli-
chen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden; ein Entscheidungsspielraum be-
steht/besteht nicht
(Begründung siehe Stellungnahme)
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfah-
ren einzuholen
(Bitte fügen Sie drei Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage und eine
Stellungnahme des Kommunalreferates bei)
☐ Der Beschluss des BA des 01. Stadtbezirkes - Altstadt-Lehel ist rechtswidrig (Begrün-
dung siehe Stellungnahme)
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfah-
ren einzuholen
(Bitte fügen Sie drei Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage und eine Stellung-
nahme des Kommunalreferates bei)
Am _______________
=== 20-26 _ V 19275_V 19275 Altkleidersammelstelle Knoebelstr. A.pdf ===
Anlage
=== B 01_VG 29.04.2026 oeff. 2 10..pdf ===
Datum: 30.04.2026
Telefon: 089 - 233 - 21311
Telefax: 089 - 233 - 2 13 70
Email: bag-mitte.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Mitte
An das Kommunalreferat
(E) Altkleidersammelstelle Knöbelstr. / Karl-Scharnagl-Ring
Altkleidersammelstelle Knöbelstr. / Karl-Scharnagl-Ring
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02726 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt
vom 21.05.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19275
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 01 - Altstadt-Lehel
vom 29. April 2026
☐ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Vertagung und Diskussion im Juni, um weitere Lösungen für die Altkleider zu finden.
Nachfrage bei der AWM, ob die Einwurfsystematik so sein muss oder ob eine Änderung
möglich ist und Abfrage der vertraglichen Leerungsintervallen.
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 02726_E 02726 Altkleidersammelstelle Knoebelstr. _ Karl-Scharnagl-Ring.pdf ===