(E) Was ist aus dem Toilettengipfel geworden? Wildpinkeln in der Altstadt – sechs Jahre ohne Ergebnis

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  • 26-32 _ V 00846_V 00846 Toilettengipfel Wildpinkeln Altstadt BE.pdf
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=== 26-32 _ V 00846_V 00846 Toilettengipfel Wildpinkeln Altstadt BE.pdf === Was ist aus dem Toilettengipfel geworden? Wildpinkeln in der Altstadt – sechs Jahre ohne Ergebnis Empfehlung Nr. 20-26 / E 03476 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 1 - Altstadt-Lehel am 23.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00846 Anlage: Empfehlung Nr. 26-32 / E 03476 Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 1 Altstadt-Lehel vom 23.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 1 Altstadt-Lehel hat am 23.04.2026 die anliegende Empfehlung beschlossen, wonach von den Ergebnissen des Toilettengipfels berichtet und ein verbindlicher Maßnahmenplan vorgelegt werden soll. Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung: Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter. Ein "Toilettengipfel" ist dem Baureferat nicht bekannt. Das Ziel des Baureferates ist es jedoch, das Angebot an öffentlichen Toiletten auf den Flächen in eigener Zuständigkeit sukzessive und bedarfsgerecht auszubauen. Schon jetzt stehen stadtweit über 160 öffentliche Toiletten auf öffentlichen Verkehrsflächen und in öffentlichen Grünanlagen, an der Isar, in Bauwerken des öffentlichen Nahverkehrs, wie z. B. U-Bahnhaltestellen sowie in anderen städtischen Gebäuden zur Verfügung. Telefon: 233 - 760300 Baureferat Gartenbau Seite 2 In den letzten 6 Jahren hat das Baureferat bereits 29 neue, barrierefreie Toilettenanlagen realisiert. Bei diesen Toilettenanlagen handelt es sich um vorgefertigte vollautomatische Unisex-Toiletten, die behindertengerecht nach DIN 18040-1 (Norm Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude) mit einem aufklappbaren Babywickeltisch ausgestattet sind. Die Kabinen sind zudem mit einem unterfahrbaren Waschbecken, einem Seifenspender, einem Handtrockner und einer Ablage, einem Desinfektionsmittelspender, einem Urinal, einem Spritzeneinwurf sowie einer Notrufeinrichtung ausgestattet. Die Toiletten sind ganzjährig und täglich von 6 Uhr bis 22 Uhr geöffnet; die Benutzung ist kostenlos. Darüber hinaus sind alle Anlagen mit dem „Euroschlüssel“ zu öffnen. Zudem sind die Anlagen mit einem Trinkwasserspender an der Außenfassade ausgestattet. Mit Beschluss des Bauausschusses vom 03.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 16785 „Toiletten im öffentlichen Raum“) hat der Stadtrat ein Kriteriensystem zur objektiven Bedarfsermittlung öffentlicher Toiletten in öffentlichen Grünanlagen sowie auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen und Plätzen) als Grundlage zur Standortbestimmung beschlossen. Die Bereiche der Altstadt werden über die Toilettenanlagen im Sperrengeschoss des U- /S-Bahnhofs Marienplatz, die öffentlichen Toilette im Prunkhof des Neuen Rathauses, die Anlage am Viktualienmarkt, die Toilettenanlage am Sendlinger-Tor-Platz, in der Schrannenhalle, in der Corneliusstraße (Containeranlage zur Entlastung des Gärtnerplatzes) sowie die Toilettenanlage am Stachus und am Isartor versorgt. Zudem stehen für den innerstädtischen Bereich die öffentlichen Toilettenanlagen am Hauptbahnhof, an der Elisenstraße, im Nußbaumpark sowie im Sperrengeschoss am Odeonsplatz zur Verfügung. Entsprechend des mit Beschluss des Bauausschusses vom 3. Dezember 2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 16785 „Toiletten im öffentlichen Raum“) beschlossenen Kriteriensystems ist die Altstadt sowie der innerstädtische Bereich mit den genannten Anlagen ausreichend versorgt. Hinsichtlich der Forderung, auch Gastronomiebetriebe zur Bereitstellung ihrer Toilettenanlagen zu verpflichten, kann das Baureferat mitteilen, dass eine Integration der Gastronomiebetriebe mittels des vom Referat für Arbeit und Wirtschaft betriebenen Konzepts „Nette Toilette“ erreicht werden sollte. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage kann das Konzept seitens des Referats für Arbeit und Wirtschaft aktuell nicht umgesetzt werden. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03476 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 1 Altstadt-Lehel am 23.04.2026 wird im Rahmen des Vortrages bereits entsprochen. Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Lang, und der Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Gartenbau, Herr Stadtrat Babor, haben je einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. Seite 3 II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) – wird Kenntnis genommen. Der Ausbau öffentlicher Toilettenanlagen wird im Sinne des Vortrages weiter verfolgt. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03476 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 1 Altstadt-Lehel am 23.04.2026 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 1 der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Andrea Stadler-Bachmaier Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin Seite 4 IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 1 An das Direktorium - HA II – BA-Geschäftsstelle Mitte An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An das Referat für Arbeit und Wirtschaft An die Stadtkämmerei An das Baureferat - G, T, J, V An das Baureferat - RG 4 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat - Gartenbau zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 5 V. Abdruck von I. - IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt). VI. An das Direktorium – D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 1 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 1 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. === 26-32 _ V 00846_V 00846 Toilettengipfel Wildpinkeln Altstadt A1.pdf === Bürgerversammlung im Stadtbezirk Altstadt-Lehel am 23.04.2026 Betreff - Antrag Was ist aus dem Toilettengipfel geworden? Wildpinkeln in der Altstadt - sechs Jahre ohne Ergebnis Antrag zum Themengebiet Sicherheit Antrag siehe ANHANG Raum für Vermerke des Direktoriums / � ohne Gegenstimme angenommen D ohne Gegenstimme abgelehnt D mit Mehrheit angenommen D mit Mehrheit abgelehnt === 20-26 _ E 03476_E 03476 Was ist aus dem Toilettengipfel geworden - Wildpinkeln in der Altstadt.pdf === Bürgerversammlung im Stadtbezirk Altstadt-Lehel am 23.04.2026 Betreff - Antrag Was ist aus dem Toilettengipfel geworden? Wildpinkeln in der Altstadt - sechs Jahre ohne Ergebnis Antrag zum Themengebiet Sicherheit Antrag siehe ANHANG Raum für Vermerke des Direktoriums / � ohne Gegenstimme angenommen D ohne Gegenstimme abgelehnt D mit Mehrheit angenommen D mit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 01 - Altstadt-Lehel

Sitzungsdatum

23.07.2026 um 19:45 Uhr

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