=== 26-32 _ V 00846_V 00846 Toilettengipfel Wildpinkeln Altstadt BE.pdf ===
Was ist aus dem Toilettengipfel geworden? Wildpinkeln in der
Altstadt – sechs Jahre ohne Ergebnis
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03476
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 1 - Altstadt-Lehel
am 23.04.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00846
Anlage:
Empfehlung Nr. 26-32 / E 03476
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 1 Altstadt-Lehel
vom 23.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 1 Altstadt-Lehel hat am 23.04.2026 die
anliegende Empfehlung beschlossen, wonach von den Ergebnissen des Toilettengipfels
berichtet und ein verbindlicher Maßnahmenplan vorgelegt werden soll.
Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung:
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine
Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1
GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat
bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom
Bezirksausschuss behandelt werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur
empfehlenden Charakter.
Ein "Toilettengipfel" ist dem Baureferat nicht bekannt.
Das Ziel des Baureferates ist es jedoch, das Angebot an öffentlichen Toiletten auf den
Flächen in eigener Zuständigkeit sukzessive und bedarfsgerecht auszubauen.
Schon jetzt stehen stadtweit über 160 öffentliche Toiletten auf öffentlichen
Verkehrsflächen und in öffentlichen Grünanlagen, an der Isar, in Bauwerken des
öffentlichen Nahverkehrs, wie z. B. U-Bahnhaltestellen sowie in anderen städtischen
Gebäuden zur Verfügung.
Telefon: 233 - 760300 Baureferat
Gartenbau
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In den letzten 6 Jahren hat das Baureferat bereits 29 neue, barrierefreie Toilettenanlagen
realisiert. Bei diesen Toilettenanlagen handelt es sich um vorgefertigte vollautomatische
Unisex-Toiletten, die behindertengerecht nach DIN 18040-1 (Norm Barrierefreies Bauen
– Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude) mit einem
aufklappbaren Babywickeltisch ausgestattet sind. Die Kabinen sind zudem mit einem
unterfahrbaren Waschbecken, einem Seifenspender, einem Handtrockner und einer
Ablage, einem Desinfektionsmittelspender, einem Urinal, einem Spritzeneinwurf sowie
einer Notrufeinrichtung ausgestattet. Die Toiletten sind ganzjährig und täglich von 6 Uhr
bis 22 Uhr geöffnet; die Benutzung ist kostenlos. Darüber hinaus sind alle Anlagen mit
dem „Euroschlüssel“ zu öffnen. Zudem sind die Anlagen mit einem Trinkwasserspender
an der Außenfassade ausgestattet.
Mit Beschluss des Bauausschusses vom 03.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V
16785 „Toiletten im öffentlichen Raum“) hat der Stadtrat ein Kriteriensystem zur
objektiven Bedarfsermittlung öffentlicher Toiletten in öffentlichen Grünanlagen sowie auf
öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen und Plätzen) als Grundlage zur
Standortbestimmung beschlossen.
Die Bereiche der Altstadt werden über die Toilettenanlagen im Sperrengeschoss des U-
/S-Bahnhofs Marienplatz, die öffentlichen Toilette im Prunkhof des Neuen Rathauses, die
Anlage am Viktualienmarkt, die Toilettenanlage am Sendlinger-Tor-Platz, in der
Schrannenhalle, in der Corneliusstraße (Containeranlage zur Entlastung des
Gärtnerplatzes) sowie die Toilettenanlage am Stachus und am Isartor versorgt. Zudem
stehen für den innerstädtischen Bereich die öffentlichen Toilettenanlagen am
Hauptbahnhof, an der Elisenstraße, im Nußbaumpark sowie im Sperrengeschoss am
Odeonsplatz zur Verfügung. Entsprechend des mit Beschluss des Bauausschusses vom
3. Dezember 2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 16785 „Toiletten im öffentlichen
Raum“) beschlossenen Kriteriensystems ist die Altstadt sowie der innerstädtische
Bereich mit den genannten Anlagen ausreichend versorgt.
Hinsichtlich der Forderung, auch Gastronomiebetriebe zur Bereitstellung ihrer
Toilettenanlagen zu verpflichten, kann das Baureferat mitteilen, dass eine Integration der
Gastronomiebetriebe mittels des vom Referat für Arbeit und Wirtschaft betriebenen
Konzepts „Nette Toilette“ erreicht werden sollte.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage kann das Konzept seitens des Referats für Arbeit
und Wirtschaft aktuell nicht umgesetzt werden.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03476 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 1
Altstadt-Lehel am 23.04.2026 wird im Rahmen des Vortrages bereits entsprochen.
Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Lang, und der Verwaltungsbeirat der
Hauptabteilung Gartenbau, Herr Stadtrat Babor, haben je einen Abdruck der
Sitzungsvorlage erhalten.
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II. Antrag der Referentin
1. Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) – wird Kenntnis
genommen.
Der Ausbau öffentlicher Toilettenanlagen wird im Sinne des Vortrages weiter verfolgt.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03476 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 1
Altstadt-Lehel am 23.04.2026 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 1 der Landeshauptstadt München
Die Vorsitzende Die Referentin
Andrea Stadler-Bachmaier Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer
Berufsm. Stadträtin
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IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 1
An das Direktorium - HA II – BA-Geschäftsstelle Mitte
An das Direktorium - Dokumentationsstelle
An das Revisionsamt
An das Referat für Arbeit und Wirtschaft
An die Stadtkämmerei
An das Baureferat - G, T, J, V
An das Baureferat - RG 4
zur Kenntnis.
Mit Vorgang zurück an das Baureferat - Gartenbau
zum Vollzug des Beschlusses.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
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V. Abdruck von I. - IV.
1. An das
Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss
Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat.
Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht
vollzogen werden kann.
2. Zurück an das Baureferat - RG 4
Der Beschluss
kann vollzogen werden.
kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt).
VI. An das Direktorium – D-II-BA
Der Beschluss des Bezirksausschusses 1 kann vollzogen werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses 1 kann / soll nicht
vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
=== 26-32 _ V 00846_V 00846 Toilettengipfel Wildpinkeln Altstadt A1.pdf ===
Bürgerversammlung im Stadtbezirk Altstadt-Lehel am 23.04.2026
Betreff - Antrag
Was ist aus dem Toilettengipfel geworden? Wildpinkeln in der Altstadt - sechs Jahre ohne
Ergebnis
Antrag zum Themengebiet Sicherheit
Antrag siehe ANHANG
Raum für Vermerke des Direktoriums
/
� ohne Gegenstimme angenommen
D ohne Gegenstimme abgelehnt
D mit Mehrheit angenommen
D mit Mehrheit abgelehnt
=== 20-26 _ E 03476_E 03476 Was ist aus dem Toilettengipfel geworden - Wildpinkeln in der Altstadt.pdf ===
Bürgerversammlung im Stadtbezirk Altstadt-Lehel am 23.04.2026
Betreff - Antrag
Was ist aus dem Toilettengipfel geworden? Wildpinkeln in der Altstadt - sechs Jahre ohne
Ergebnis
Antrag zum Themengebiet Sicherheit
Antrag siehe ANHANG
Raum für Vermerke des Direktoriums
/
� ohne Gegenstimme angenommen
D ohne Gegenstimme abgelehnt
D mit Mehrheit angenommen
D mit Mehrheit abgelehnt