(E) + (U) Tal Straßenfest

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  • 26-32 _ V 00929_V 00929 Tal Strassenfest BE.pdf
  • B 01_VG 23.07.2026 oeff. 2.2 1..pdf
  • 20-26 _ E 03475_E 03475 Tal-Strassenfest fuer Altstaedter.pdf
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=== 26-32 _ V 00929_V 00929 Tal Strassenfest BE.pdf === Telefon: 233 - 92673 Telefax: 233 - 98 99 26 73 Direktorium HA II - BA Tal Straßenfest BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03475 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel vom 23.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00929 1 Anlage Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 23.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel hat am 23.04.2026 die als Anlage beigefügte Empfehlung Nr. 20-26 / E 03475 beschlossen. Darin hat sich die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel dafür ausge- sprochen, dass der Bezirksausschuss 1 einen Zuschuss in Höhe von 5.000,- € für ein „Tal – Straßenfest für Altstädter“ gewähren solle. Das Fest solle je nach Witterung am ersten Sonntag im September bzw. dem letzten Sonntag der Sommerferien stattfinden. Bestand- teil sollen Live-Musik lokaler Künstler*innen, Grillstationen, kulturelle Beiträge und mög- lichst ein Kinderprogramm sein. Die Organisation würden die Bürgerinitiative Altstadt in Zusammenarbeit mit einem örtlichen Gastronomiebetrieb und in Abstimmung mit dem Be- zirksausschuss übernehmen. Zur Begründung wurde weiterhin ausgeführt, dass ein Nachbarschaftsfest für die Men- schen, die die Altstadt wirklich tragen, eine Investition in den sozialen Zusammenhalt und ein sichtbares Zeichen sei, dass die Altstadt nicht nur Kulisse, sondern ein Zuhause für viele Menschen ist. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03475 betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da sich die Bürgerversammlungsempfehlung auf Fragen rund um das Stadtbezirksbudget des Bezirksausschusses 1 - Altstadt-Lehel bezieht, ist diese nach Art. 18 Abs. 5 GO i. V. m. § 2 Abs. 4 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung bzw. § 9 Abs. 4 der Be- zirksausschuss-Satzung vom zuständigen Bezirksausschuss zu behandeln. Zu der oben genannten Empfehlung der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Alt- stadt-Lehel vom 23.04.2026 ist Folgendes auszuführen: Der Bezirksausschuss 1 kann über das Stadtbezirksbudget grundsätzlich Zuschüsse u. a. auch für Straßenfeste im Stadtbezirk gewähren. Projekte, für die Zuwendungen aus dem Stadtbezirksbudget gewährt werden sollen, müssen die Vorgaben der vom Stadtrat erlas- senen Stadtbezirksbudget-Richtlinien erfüllen. In den Richtlinien ist u. a. das Antragsver- fahren zum Stadtbezirksbudget festgelegt. Demnach muss ein Antrag auf eine Zuwen- dung aus dem Stadtbezirksbudget mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular gestellt werden. Die Antragstellung über eine Bürgerversammlungsempfehlung ist nicht möglich. Die Initiatorin der Bürgerversammlungsempfehlung wurde bereits darüber informiert, dass ein Antrag auf eine Zuwendung aus dem Stadtbezirksbudget mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular eingereicht werden muss. Sofern ein Antrag eingereicht wird, wird im Direktorium geprüft, ob dieser nach den Vorga- ben aus den Stadtbezirksbudget-Richtlinien zuwendungsfähig ist. Wenn die Vorgaben aus den Richtlinien erfüllt werden, wird der Antrag im Rahmen einer Beschlussvorlage zur Be- schlussfassung an den Bezirksausschuss weitergeleitet. Wenn der Bezirksausschuss be- schließt, dass eine Zuwendung gewährt werden soll, wird ein entsprechender Bescheid erlassen. Die Antragstellerin kann die Zuwendung in Folge abrufen und für die Durchfüh- rung des Projekts verwenden. Im Anschluss muss die zweckentsprechende Verwendung mit einem Verwendungsnachweis nachgewiesen werden. Sofern die Antragstellerin einen Antrag für die Durchführung des beschriebenen Straßen- festes einreicht, dieser den Richtlinien entspricht und der Bezirksausschuss in Folge die Gewährung eines Zuschusses beschließt, kann der Bürgerversammlungsempfehlung auf diesem Weg entsprochen werden. Der Verwaltungsbeirätin der Abteilung für Bezirksausschussangelegenheiten des Direkto- riums, Frau Stadträtin Stöhr, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) – zur BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03475 wird Kenntnis genommen, wonach der Empfeh- lung nur auf dem dargestellten Weg entsprochen werden kann. 2. Die BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03475 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel vom 23.04.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 01. Stadtbezirkes der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Andrea Stadler-Bachmaier Verena Dietl Vorsitzende des BA 01 Bürgermeisterin === B 01_VG 23.07.2026 oeff. 2.2 1..pdf === Datum: 10.08.2026 Telefon: 089 - 233 - 21311 Telefax: 089 - 233 - 2 13 70 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Direktorium (E) + (U) Tal Straßenfest Tal Straßenfest BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03475 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt vom 23.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00929 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 01 - Altstadt-Lehel vom 23. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03475_E 03475 Tal-Strassenfest fuer Altstaedter.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 01 - Altstadt-Lehel

Sitzungsdatum

23.07.2026 um 19:45 Uhr

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