=== 26-32 _ V 00995_Beschlussentwurf.pdf ===
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Dringender Bedarf an einem digitalen Antrags- und Statusverfolgungssystem für
Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00995
Anlage(n):
Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 03487
Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom
23.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel hat am 23.04.2026
anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist.
Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung
auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4
Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der
Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu
dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass die Ausländerbehörden (in
München: Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung) so schnell wie möglich eine
Software zur Nachverfolgung aller Aufenthaltstitelverfahren braucht und die Stadt
München die Entwicklung eines solchen Systems unverzüglich in die Wege leiten soll.
Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE) ist sich dem bestehenden
Bedarf der Kund*innen an einer Statusabfrage bewusst und arbeiten stetig an deren
Ermöglichung. Demnach wurde diesbezüglich zuletzt intensiv an der Optimierung der
Prozesse gearbeitet. Dabei wurden verschiedene Maßnahmen und Strategien entwickelt,
um die Effizienz und Verständlichkeit der Kommunikation weiter zu steigern.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung V
Servicestelle für Zuwanderung und
Einbürgerung
KVR-V/L
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03487 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel
vom 23.04.2026
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Die Digitalisierung bietet insgesamt erhebliche Chancen für eine moderne
Stadtverwaltung: Sie ermöglicht schnellere Bearbeitungszeiten, einen effizienteren
Einsatz personeller Ressourcen und einen besseren Zugang zu Verwaltungsleistungen für
die Bürger*innen. Gleichzeitig schafft sie Freiräume, um sich stärker auf komplexe und
beratungsintensive Anliegen zu konzentrieren. Ziel ist es, diese Potenziale konsequent zu
nutzen und die SZE als leistungsfähige und zukunftsorientierte Dienstleisterin
weiterzuentwickeln.
Die SZE versteht die Digitalisierung dabei als zentralen Schlüssel für eine moderne,
serviceorientierte und bürger*innenfreundliche Verwaltung. Die Angebote der SZE werden
konsequent nutzer*innenorientiert, effizient und medienbruchfrei weiterentwickelt.
1. Ticketsystem Zammad
Seit August 2025 ist das Ticketing-System „Zammad“ mit einigen Online-Anträgen
der SZE verbunden. Eine Ausweitung auf alle Online-Services der SZE ist bereits
in Planung. Durch die Nutzung von „Zammad“ wird der Prozess der Einreichung
eines Online-Antrags noch effizienter und serviceorientierter gestaltet. Sobald ein
Antrag eingereicht wird, erstellt das System automatisch ein Ticket. Dieses Ticket
ermöglicht einen transparenten und sicheren Dialog mit unseren Kund*innen, bei
dem der Datenschutz stets gewährleistet ist.
Die Kund*innen profitieren von einem direkten Zugriff auf ihre hochgeladenen
Dateien und können jederzeit den aktuellen Status ihres Antrags einsehen.
2. Projekt „Fokus“ in der Antragssachbearbeitung
Seit dem 15. Oktober 2025 ist der Dienstbetrieb in der Abteilung 2
„Aufenthaltserteilung, -prüfung und Vollzug“ neu organisiert.
Ziel der Neustrukturierung ist insbesondere eine effizientere Bearbeitung der
Anträge, eine verbesserte Erreichbarkeit für Bürger*innen sowie eine nachhaltige
Entlastung der internen Abläufe. Gestellte Anträge werden im sog.
„Antragsmanagement“ gesichtet, vollständig erfasst, fehlende Unterlagen
angefordert sowie zeitnah Termine zur persönlichen Prüfung vergeben. Dadurch
wird sichergestellt, dass keine Informationen verloren gehen und bisherige
Postrückstände entfallen. Antragsteller*innen erhalten innerhalb weniger Tage,
spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen, eine Eingangsbestätigung sowie in
der Folge einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Da im Antragsmanagement
keine inhaltliche Vorprüfung erfolgt, findet die fachliche Prüfung unmittelbar im
persönlichen Termin statt. Dies ermöglicht den Kund*innen einen direkten
Ansprechpartner und die sofortige Klärung offener Fragen. Aufgrund der damit
verbundenen verkürzten Reaktions- und Bearbeitungszeiten ist eine Statusabfrage
in diesen Fällen schlicht nicht mehr notwendig.
3. Statusabfrage Elektronischer Aufenthaltstitel und Reiseausweise
Zudem haben Kund*innen jetzt die Möglichkeit, den aktuellen Status ihrer
Bestellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) oder ihres elektronischen
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Reiseausweises (eRA) bequem und unkompliziert online abzufragen und sich
anschließend eigenständig einen Termin zur Abholung zu buchen. Diese neue
Funktion wurde eingeführt, um den Kund*innen mehr Transparenz über den
Verfahrensstand ihres bestellten eAT/eRA zu ermöglichen.
Weitere Informationen:
Statusabfrage Elektronischer Aufenthaltstitel und Reiseausweis |
Landeshauptstadt München
Die bereits eingeleiteten organisatorischen und digitalen Maßnahmen zeigen positive
Wirkungen und bilden die Grundlage für die weitere Entwicklung. Ziel bleibt es, die
Abläufe und Dienstleistungen kontinuierlich weiterzuentwickeln, um Verfahren effizient,
transparent und zugleich kundenfreundlich zu gestalten. Gerade in einer Zeit, in der
Migration und Integration zentrale gesellschaftliche Themen darstellen, kommt
leistungsfähigen und serviceorientierten Strukturen eine besondere Bedeutung zu.
Die SZE wird daher auch künftig bestehende Prozesse regelmäßig evaluieren und gezielt
optimieren. Dazu zählen insbesondere die weitere Digitalisierung von Verfahren, die
Verschlankung interner Abläufe sowie die Verbesserung der Kommunikation mit den
Kund*innen. Gleichzeitig soll durch den Einsatz moderner Technologien und innovativer
Ansätze die Qualität der Dienstleistungen nachhaltig gestärkt werden.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03487der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes
Altstadt-Lehel am 23.04.2026 wird daher nicht entsprochen.
Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und
die Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Bürgerangelegenheiten, Frau
Stadträtin Sabine Bär haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
II. Antrag der Referentin
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03487der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes
Altstadt-Lehel am 23.04.2026 wird daher nicht entsprochen. Der Antrag ist abzulehnen,
da die Prozesse bereits am Laufen sind und weiter optimiert werden.
Die Ablehnung des Antrags begründet sich in der Tatsache, dass die relevanten
Prozesse bereits initiiert wurden und sich derzeit in einem fortlaufenden
Optimierungsprozess befinden.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03487 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes
Altstadt-Lehel vom 23.04.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt.
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III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel der Landeshauptstadt
München
Die Vorsitzende Die Referentin
Stadler-Bachmaier Dr. Sammüller
Berufsmäßige Stadträtin
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IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW
zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 01 Altstadt-Lehel
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
An das Direktorium-Rechtsabteilung
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II / BA
☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel kann vollzogen werden.
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen:
Mit Anlagen
3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss)
Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat
☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht
nicht. (Begründung s. Beiblatt)
☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel ist rechtswidrig.
(Begründung s. Beiblatt)
VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen
zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA V
zur weiteren Veranlassung.
Am……………………….
Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW
=== B 01_VG 23.07.2026 oeff. 2.2 2..pdf ===
Datum: 10.08.2026
Telefon: 089 - 233 - 21311
Telefax: 089 - 233 - 2 13 70
Email: bag-mitte.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Mitte
An das Kreisverwaltungsreferat
(E) Dringender Bedarf an einem digitalen Antrags- und Statusverfolgungssystem für
Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde
Dringender Bedarf an einem digitalen Antrags- und Statusverfolgungssystem für
Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03487 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt
vom 23.04.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00995
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 01 - Altstadt-Lehel
vom 23. Juli 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03487_E 03487 Dringender Bedarf an dig. Antrags- und Statusverfolg System der Auslaenderbehoerde.pdf ===