(E) Extreme Lärmbelästigung am Abend von neuen Gaststätten

Gaststätte

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  • 26-32 _ V 00900_Beschlussentwurf.pdf
  • B 01_VG 23.07.2026 oeff. 2.1 2..pdf
  • 20-26 _ E 03461_E 03461 Laermbelaestigung am Abend von neuen Gaststaetten.pdf
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=== 26-32 _ V 00900_Beschlussentwurf.pdf === Telefon: 089/233 - 732451 Extreme Lärmbelästigung am Abend von neuen Gaststätten Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00900 Anlage(n): Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 03461 Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 23.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel hat am 23.04.2026 anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass die Landeshauptstadt München, dafür Sorge tragen soll, dass es künftig zu keinen Lärmbelästigungen, ausgehend von den Gaststätten „Zum Stiftl Paulaner Sportsbar“, Prälat-Zistl-Str. 10, 80331 München und „Zum Stiftl Stehausschank“, Prälat-Zistl-Str. 12, 80331 München, mehr kommt. Die Antragstellerin ist Nachbarin der Gaststätten „Zum Stiftl Paulaner Sportsbar“ und „Zum Stiftl Stehausschank“. Die Betriebszeit der Freischankfläche auf öffentlichem Verkehrsgrund der Gaststätte „Zum Stiftl Paulaner Sportsbar“ ist von 06.00 bis 22.00 Uhr genehmigt und die Betriebszeit der Freischankfläche auf öffentlichem Verkehrsgrund der Gaststätte „Zum Stiftl Stehausschank“ ist von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr und nur in den Monaten April bis Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung III Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz Bezirksinspektion Mitte KVR-III/121 Empfehlung Nr. 20-26 / E 03461 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 23.04.2026 Seite 2 von 5 einschließlich September an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen bis 24.00 Uhr genehmigt. Unabhängig von den sondernutzungsrechtlichen Genehmigungen gilt dennoch ab 22.00 Uhr die Nachtruhe und damit strengere Lärmgrenzwerte. Die schutzwürdigen Interessen der Nachbar*innen dürfen durch den Betrieb der gastronomischen Außenflächen nicht beeinträchtigt werden. Die Gaststättenbetriebe werden vom Kreisverwaltungsreferat auch dahingehend kontrolliert. Da das Kreisverwaltungsreferat jedoch nicht ständig vor Ort sein kann, wird bei von den Gaststätten oder deren Freischankflächen ausgehenden Ruhestörungen sowie bei Feststellung einer Überschreitung der zulässigen Betriebszeiten der Freischankflächen gebeten, die Bezirksinspektion Mitte zeitnah zu verständigen. Die Betreiber*innen der jeweiligen Gaststätten werden über die Beschwerde anonymisiert informiert und aufgefordert, für einen ordnungsgemäßen Betrieb zu sorgen. Außerdem sollte bei Auftreten einer akuten Ruhestörung die Polizei unter der Rufnummer 110 verständigt werden, damit diese vor Ort sofort für Abhilfe sorgen und eine Anzeige erstattet werden kann. Hinsichtlich des Wirtschaftsgartens zur Gaststätte "EATALY Schrannenhalle" wurde die Betreiberin aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen wie z.B. die Absicherung des Mobiliars außerhalb der tatsächlichen Betriebszeiten sicherzustellen, dass eine Nutzung durch Dritte nicht möglich ist. Es wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass auch im Falle von Veranstaltungen der Wirtschaftsgarten nur im Umfang der genehmigten Betriebszeiten genutzt werden darf. Im Hinblick auf die in der Bürgerversammlungsempfehlung angesprochene Problematik des hohen Verkehrsaufkommens und des daraus resultierenden erhöhten Lärms wurden die Polizeiinspektion 11 sowie das Mobilitätsreferat um Stellungnahme gebeten. Seitens des Polizeipräsidiums wurde Folgendes mitgeteilt: „Die Verkehrssituation in der Prälat-Zistl-Str. ist derzeit stark durch zwei langfristige Baustellen geprägt. Hierbei handelt es sich um eine Baustelleneinrichtung samt Baukran auf Höhe der Prälat-Zistl-Str. 14 sowie die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen am Münchner Stadtmuseum. Im Zusammenhang mit diesen Baustelleneinrichtungen musste die Verkehrsführung angepasst und eine Einbahnstraßenregelung eingeführt werden. Die Verknappung der ohnehin stark frequentierten Verkehrsfläche in der Münchner Altstadt führt mitunter zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen. Die tangierten Stellen der Landeshauptstadt München und der Münchner Polizei sind in diesem Kontext in regem Austausch. Dass Sie sich als Anwohner durch diese Situation beeinträchtigt fühlen, ist nachvollziehbar. Durch regelmäßige sichtbare Präsenz und zielgerichtete Kontrollschwerpunkte wirkt die Münchner Polizei auf eine Verbesserung der Verkehrssicherheit hin. Dabei wird sie von der Kommunalen Verkehrsüberwachung unterstützt. Seite 3 von 5 Das Auftreten von sogenannten Autoposern kann an verschiedenen Örtlichkeiten der Landeshauptstadt festgestellt werden, zumeist in den Abend- sowie frühen Nachtstunden. Fallen Fahrzeugführer durch übermäßig hochtourige Fahrweisen oder riskante Fahrmanöver auf und werden sie durch die Polizei festgestellt, erfolgt eine polizeiliche Verkehrskontrolle. Verkehrsverstöße werden konsequent geahndet. Ihre Feststellungen hinsichtlich des Auftretens der sog. Autoposer-Szene in der Prälat- Zistl-Str. und Umgebung teilen wir nicht umfänglich. Sicherlich wird die Prälat-Zistl-Str. vereinzelt auch von lautstarken PKW befahren, eine Häufung in diesem Bereich konnten wir jedoch bislang nicht erkennen. Gleichwohl werden wir diesen örtlichen Bereich auch unter dem Gesichtspunkt der Autoposer weiter im Fokus behalten.“ Das Mobilitätsreferat verwies auf die Stellungnahme des Polizeipräsidiums München. Die Bezirksinspektion Mitte wird die Gaststättenbetriebe weiterhin im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten kontrollieren und im Falle von Verstößen entsprechende verwaltungsrechtliche Maßnahmen einleiten. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03461 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel am 23.04.2026 kann daher nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und der Verwaltungsbeirat für den Zuständigkeitsbereich Gewerbeangelegenheiten, Herr Stadtrat Thomas Schmid haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. Seite 4 von 5 II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Der Empfehlung kann dahingehend entsprochen werden, dass die Gaststätten „Zum Stiftl Paulaner Sportsbar“, Prälat-Zistl-Str. 10 und „Zum Stiftl Stehausschank“, Prälat- Zistl-Str. 12 durch die Bezirksinspektion Mitte sowie im Rahmen der Amtshilfe durch die Polizeiinspektion 11 hinsichtlich der Einhaltung der Nachtruhe im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten auch zukünftig kontrolliert werden. Bei neuerlichen Verstößen werden Bußgeldverfahren eingeleitet und weitere verwaltungsrechtlichen Maßnahmen geprüft werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03461 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 23.04.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Stadler-Bachmaier Dr. Sammüller Berufsmäßige Stadträtin Seite 5 von 5 IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 01 Altstadt-Lehel An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II / BA ☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel kann vollzogen werden. Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen: Mit Anlagen 3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss) Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat ☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt) ☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel ist rechtswidrig. (Begründung s. Beiblatt) VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA III/12 BI Mitte zur weiteren Veranlassung. Am………………………. Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW === B 01_VG 23.07.2026 oeff. 2.1 2..pdf === Datum: 10.08.2026 Telefon: 089 - 233 - 21311 Telefax: 089 - 233 - 2 13 70 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Kreisverwaltungsreferat (E) Extreme Lärmbelästigung am Abend von neuen Gaststätten Extreme Lärmbelästigung am Abend von neuen Gaststätten BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03461 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt vom 23.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00900 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 01 - Altstadt-Lehel vom 23. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03461_E 03461 Laermbelaestigung am Abend von neuen Gaststaetten.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 01 - Altstadt-Lehel

Sitzungsdatum

23.07.2026 um 19:45 Uhr

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