=== 26-32 _ V 00900_Beschlussentwurf.pdf ===
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Extreme Lärmbelästigung am Abend von neuen Gaststätten
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00900
Anlage(n):
Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 03461
Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom
23.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel hat am 23.04.2026
anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist.
Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung
auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4
Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der
Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu
dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass die Landeshauptstadt
München, dafür Sorge tragen soll, dass es künftig zu keinen Lärmbelästigungen,
ausgehend von den Gaststätten „Zum Stiftl Paulaner Sportsbar“, Prälat-Zistl-Str. 10,
80331 München und „Zum Stiftl Stehausschank“, Prälat-Zistl-Str. 12, 80331 München,
mehr kommt.
Die Antragstellerin ist Nachbarin der Gaststätten „Zum Stiftl Paulaner Sportsbar“ und
„Zum Stiftl Stehausschank“.
Die Betriebszeit der Freischankfläche auf öffentlichem Verkehrsgrund der Gaststätte „Zum
Stiftl Paulaner Sportsbar“ ist von 06.00 bis 22.00 Uhr genehmigt und die Betriebszeit der
Freischankfläche auf öffentlichem Verkehrsgrund der Gaststätte „Zum Stiftl
Stehausschank“ ist von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr und nur in den Monaten April bis
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und
Verbraucherschutz
Bezirksinspektion Mitte
KVR-III/121
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03461 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel
vom 23.04.2026
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einschließlich September an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen bis 24.00 Uhr
genehmigt.
Unabhängig von den sondernutzungsrechtlichen Genehmigungen gilt dennoch ab 22.00
Uhr die Nachtruhe und damit strengere Lärmgrenzwerte.
Die schutzwürdigen Interessen der Nachbar*innen dürfen durch den Betrieb der
gastronomischen Außenflächen nicht beeinträchtigt werden. Die Gaststättenbetriebe
werden vom Kreisverwaltungsreferat auch dahingehend kontrolliert.
Da das Kreisverwaltungsreferat jedoch nicht ständig vor Ort sein kann, wird bei von den
Gaststätten oder deren Freischankflächen ausgehenden Ruhestörungen sowie bei
Feststellung einer Überschreitung der zulässigen Betriebszeiten der Freischankflächen
gebeten, die Bezirksinspektion Mitte zeitnah zu verständigen. Die Betreiber*innen der
jeweiligen Gaststätten werden über die Beschwerde anonymisiert informiert und
aufgefordert, für einen ordnungsgemäßen Betrieb zu sorgen. Außerdem sollte bei
Auftreten einer akuten Ruhestörung die Polizei unter der Rufnummer 110 verständigt
werden, damit diese vor Ort sofort für Abhilfe sorgen und eine Anzeige erstattet werden
kann.
Hinsichtlich des Wirtschaftsgartens zur Gaststätte "EATALY Schrannenhalle" wurde die
Betreiberin aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen wie z.B. die Absicherung des
Mobiliars außerhalb der tatsächlichen Betriebszeiten sicherzustellen, dass eine Nutzung
durch Dritte nicht möglich ist.
Es wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass auch im Falle von Veranstaltungen der
Wirtschaftsgarten nur im Umfang der genehmigten Betriebszeiten genutzt werden darf.
Im Hinblick auf die in der Bürgerversammlungsempfehlung angesprochene Problematik
des hohen Verkehrsaufkommens und des daraus resultierenden erhöhten Lärms wurden
die Polizeiinspektion 11 sowie das Mobilitätsreferat um Stellungnahme gebeten.
Seitens des Polizeipräsidiums wurde Folgendes mitgeteilt:
„Die Verkehrssituation in der Prälat-Zistl-Str. ist derzeit stark durch zwei langfristige
Baustellen geprägt. Hierbei handelt es sich um eine Baustelleneinrichtung samt Baukran
auf Höhe der Prälat-Zistl-Str. 14 sowie die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen am
Münchner Stadtmuseum.
Im Zusammenhang mit diesen Baustelleneinrichtungen musste die Verkehrsführung
angepasst und eine Einbahnstraßenregelung eingeführt werden. Die Verknappung der
ohnehin stark frequentierten Verkehrsfläche in der Münchner Altstadt führt mitunter zu
erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen.
Die tangierten Stellen der Landeshauptstadt München und der Münchner Polizei sind in
diesem Kontext in regem Austausch.
Dass Sie sich als Anwohner durch diese Situation beeinträchtigt fühlen, ist
nachvollziehbar. Durch regelmäßige sichtbare Präsenz und zielgerichtete
Kontrollschwerpunkte wirkt die Münchner Polizei auf eine Verbesserung der
Verkehrssicherheit hin. Dabei wird sie von der Kommunalen Verkehrsüberwachung
unterstützt.
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Das Auftreten von sogenannten Autoposern kann an verschiedenen Örtlichkeiten der
Landeshauptstadt festgestellt werden, zumeist in den Abend- sowie frühen Nachtstunden.
Fallen Fahrzeugführer durch übermäßig hochtourige Fahrweisen oder riskante
Fahrmanöver auf und werden sie durch die Polizei festgestellt, erfolgt eine polizeiliche
Verkehrskontrolle. Verkehrsverstöße werden konsequent geahndet.
Ihre Feststellungen hinsichtlich des Auftretens der sog. Autoposer-Szene in der Prälat-
Zistl-Str. und Umgebung teilen wir nicht umfänglich. Sicherlich wird die Prälat-Zistl-Str.
vereinzelt auch von lautstarken PKW befahren, eine Häufung in diesem Bereich konnten
wir jedoch bislang nicht erkennen.
Gleichwohl werden wir diesen örtlichen Bereich auch unter dem Gesichtspunkt der
Autoposer weiter im Fokus behalten.“
Das Mobilitätsreferat verwies auf die Stellungnahme des Polizeipräsidiums München.
Die Bezirksinspektion Mitte wird die Gaststättenbetriebe weiterhin im Rahmen der
dienstlichen Möglichkeiten kontrollieren und im Falle von Verstößen entsprechende
verwaltungsrechtliche Maßnahmen einleiten.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03461 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes
Altstadt-Lehel am 23.04.2026 kann daher nur nach Maßgabe der vorstehenden
Ausführungen entsprochen werden.
Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und
der Verwaltungsbeirat für den Zuständigkeitsbereich Gewerbeangelegenheiten, Herr
Stadtrat Thomas Schmid haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
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II. Antrag der Referentin
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Der Empfehlung kann dahingehend entsprochen werden, dass die Gaststätten „Zum
Stiftl Paulaner Sportsbar“, Prälat-Zistl-Str. 10 und „Zum Stiftl Stehausschank“, Prälat-
Zistl-Str. 12 durch die Bezirksinspektion Mitte sowie im Rahmen der Amtshilfe durch
die Polizeiinspektion 11 hinsichtlich der Einhaltung der Nachtruhe im Rahmen der
dienstlichen Möglichkeiten auch zukünftig kontrolliert werden.
Bei neuerlichen Verstößen werden Bußgeldverfahren eingeleitet und weitere
verwaltungsrechtlichen Maßnahmen geprüft werden.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03461 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes
Altstadt-Lehel vom 23.04.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel der Landeshauptstadt
München
Die Vorsitzende Die Referentin
Stadler-Bachmaier Dr. Sammüller
Berufsmäßige Stadträtin
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IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW
zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 01 Altstadt-Lehel
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II / BA
☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel kann vollzogen werden.
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen:
Mit Anlagen
3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss)
Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat
☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht
nicht. (Begründung s. Beiblatt)
☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel ist rechtswidrig.
(Begründung s. Beiblatt)
VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen
zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA III/12 BI Mitte
zur weiteren Veranlassung.
Am……………………….
Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW
=== B 01_VG 23.07.2026 oeff. 2.1 2..pdf ===
Datum: 10.08.2026
Telefon: 089 - 233 - 21311
Telefax: 089 - 233 - 2 13 70
Email: bag-mitte.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Mitte
An das Kreisverwaltungsreferat
(E) Extreme Lärmbelästigung am Abend von neuen Gaststätten
Extreme Lärmbelästigung am Abend von neuen Gaststätten
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03461 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt
vom 23.04.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00900
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 01 - Altstadt-Lehel
vom 23. Juli 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03461_E 03461 Laermbelaestigung am Abend von neuen Gaststaetten.pdf ===