(E) Küchengestank und Fettabsaugergestank durch Kontrolle/Vorgabe reduzieren

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  • 26-32 _ V 00875_Beschlussentwurf.pdf
  • B 01_VG 23.07.2026 oeff. 2.1 3..pdf
  • 20-26 _ E 03459_E 03459 Kuechengestank und Fettabsaugergestank durch Kontrollen oder Vorgaben reduzieren.pdf
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=== 26-32 _ V 00875_Beschlussentwurf.pdf === Telefon: 089/233 - 732404 Küchengestank und Fettabsaugergestank durch Kontrolle/Vorgabe reduzieren Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00875 Anlage(n): Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 03459 Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 23.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel hat am 23.04.2026 anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass die Landeshauptstadt München, dafür Sorge tragen soll, dass es künftig zu keinen Geruchsbelästigungen durch Kochgerüche und durch die Entleerung von Fettabscheider-Behältnissen, mehr kommt. Die Antragstellerin ist Nachbarin der Gaststätte „Bachmeier Genussfreuden“ und der Gaststätte „Museumsstüberl“. Aus der Empfehlung geht noch nicht genau hervor, um welche Gaststättenbetriebe es sich handeln soll und welche Belästigungen von welchem Betrieb ausgehen. Bei einer berechtigten Beschwerde aufgrund von Geruchsbelästigungen bei der zuständigen Bezirksinspektion Mitte unter Angabe der Gaststätten werden die betroffenen Betriebe hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Abluftführung zeitnah durch die Gaststättenbautechnik des Kreisverwaltungsreferats überprüft. Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung III Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz Bezirksinspektion Mitte KVR-III/121 Empfehlung Nr. 20-26 / E 03459 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 23.04.2026 Seite 2 von 4 Im Falle von Feststellungen, aus denen sich ein öffentlich-rechtlicher Handlungsbedarf ableiten lässt, werden geeignete verwaltungsrechtliche Maßnahmen geprüft. Diese können je nach Sachlage beispielsweise die Anordnung zur Reinigung einer technisch ordnungsgemäß verbauten Abluftanlage, zum Einbau einer noch nicht vorhandenen Anlage oder zur Nachrüstung bei einer bestehenden Abluftanlage bedeuten. Die schutzwürdigen Interessen der Nachbar*innen dürfen durch den Kochbetrieb in Gaststätten nicht in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigt werden. Die Entleerung von Fettabscheidern in regelmäßigen Abständen ist grundsätzlich zwingend erforderlich, um einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf gewährleisten zu können und um eine Belastung des öffentlichen Abwassersystems zu vermeiden. Dabei kann es im Verlauf der Entleerung erfahrungsgemäß kurzzeitig zu Geruchsentwicklungen kommen, die sich allerdings nach derzeitigem Stand der Technik grundsätzlich nicht vollständig vermeiden lassen. Sollte es allerdings zu generellen Geruchsbelästigungen durch Fettabscheider außerhalb der zwingend erforderlichen Entleerungen kommen, wird ebenfalls um Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bezirksinspektion Mitte gebeten, damit kurzfristig geeignete Maßnahmen geprüft werden können. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03459 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel am 23.04.2026 kann daher nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und der Verwaltungsbeirat für den Zuständigkeitsbereich Gewerbeangelegenheiten, Herr Stadtrat Thomas Schmid haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Der Empfehlung kann dahingehend entsprochen werden, dass nach Eingang einer Beschwerde mit den für die Bearbeitung erforderlichen Angaben zum betroffenen Betrieb und zur Art der Geruchsbelästigung durch die Bezirksinspektion Mitte eine Kontrolle veranlasst wird. Bei Feststellungen, die einen öffentlich-rechtliches Einschreiten erforderlich machen, werden anschließend die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, wie der Erlass eines gaststättenrechtlichen Anordnungsbescheids, geprüft. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03459 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 23.04.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt. Seite 3 von 4 III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Stadler-Bachmaier Dr. Sammüller Berufsmäßige Stadträtin Seite 4 von 4 IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 01 Altstadt-Lehel An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II / BA ☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel kann vollzogen werden. Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen: Mit Anlagen 3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss) Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat ☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt) ☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel ist rechtswidrig. (Begründung s. Beiblatt) VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA III/12 BI Mitte zur weiteren Veranlassung. Am………………………. Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW === B 01_VG 23.07.2026 oeff. 2.1 3..pdf === Datum: 10.08.2026 Telefon: 089 - 233 - 21311 Telefax: 089 - 233 - 2 13 70 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Kreisverwaltungsreferat (E) Küchengestank und Fettabsaugergestank durch Kontrolle/Vorgabe reduzieren Küchengestank und Fettabsaugergestank durch Kontrolle/Vorgabe reduzieren BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03459 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt vom 23.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00875 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 01 - Altstadt-Lehel vom 23. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03459_E 03459 Kuechengestank und Fettabsaugergestank durch Kontrollen oder Vorgaben reduzieren.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 01 - Altstadt-Lehel

Sitzungsdatum

23.07.2026 um 19:45 Uhr

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