(E) Lärmbelästigung in der Nacht

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 26-32 _ V 00901_Beschlussentwurf.pdf
  • B 01_VG 23.07.2026 oeff. 2.1 4..pdf
  • 20-26 _ E 03488_E 03488 Laermbelaestigung in der Nacht.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 00901_Beschlussentwurf.pdf === Telefon: 089/233 - 732451 Lärmbelästigung in der Nacht Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00901 Anlage(n): Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 03488 Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 23.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel hat am 23.04.2026 anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass die Landeshauptstadt München, dafür Sorge tragen soll, dass es künftig zu keinen Lärmbelästigungen, ausgehend von den Gaststätten „Zum Stiftl Paulaner Sportsbar“, Prälat-Zistl-Str. 10, 80331 München und „Zum Stiftl Stehausschank“, Prälat-Zistl-Str. 12, 80331 München, mehr kommt. Die Antragstellerin ist Nachbarin der Gaststätten „Zum Stiftl Paulaner Sportsbar“ und „Zum Stiftl Stehausschank“. Die Betriebszeit der Freischankfläche auf öffentlichem Verkehrsgrund der Gaststätte „Zum Stiftl Paulaner Sportsbar“ ist von 06.00 bis 22.00 Uhr und die Betriebszeit der Freischankfläche auf öffentlichem Verkehrsgrund der Gaststätte „Zum Stiftl Stehausschank“ ist von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr und nur in den Monaten April bis Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung III Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz Bezirksinspektion Mitte KVR-III/121 Empfehlung Nr. 20-26 / E 03488 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 23.04.2026 Seite 2 von 4 einschließlich September an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen bis 24.00 Uhr genehmigt. Unabhängig von den sondernutzungsrechtlichen Genehmigungen gilt dennoch ab 22.00 Uhr die Nachtruhe und damit strengere Lärmgrenzwerte. Die schutzwürdigen Interessen der Nachbar*innen dürfen durch den Betrieb der gastronomischen Außenflächen nicht beeinträchtigt werden. Die Gaststättenbetriebe werden vom Kreisverwaltungsreferat auch dahingehend kontrolliert. Da das Kreisverwaltungsreferat jedoch nicht ständig vor Ort sein kann, wird bei von den Gaststätten oder deren Freischankflächen ausgehenden Ruhestörungen sowie bei Feststellung einer Überschreitung der zulässigen Betriebszeiten der Freischankflächen gebeten, die Bezirksinspektion Mitte zeitnah zu verständigen. Die Betreiber*innen der jeweiligen Gaststätten werden über die Beschwerde anonymisiert informiert und aufgefordert, für einen ordnungsgemäßen Betrieb zu sorgen. Außerdem sollte bei Auftreten einer akuten Ruhestörung die Polizei unter der Rufnummer 110 verständigt werden, damit diese vor Ort sofort für Abhilfe sorgen und eine Anzeige erstattet werden kann. Die Bezirksinspektion Mitte wird die Gaststättenbetriebe weiterhin im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten kontrollieren und im Falle von Verstößen entsprechende verwaltungsrechtliche Maßnahmen einleiten. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03488 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel am 23.04.2026 kann daher nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und der Verwaltungsbeirat für den Zuständigkeitsbereich Gewerbeangelegenheiten, Herr Stadtrat Thomas Schmid haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Der Empfehlung kann dahingehend entsprochen werden, dass die Gaststätten „Zum Stiftl Paulaner Sportsbar“, Prälat-Zistl-Str. 10 und „Zum Stiftl Stehausschank“, Prälat- Zistl-Str. 12 durch die Bezirksinspektion Mitte sowie im Rahmen der Amtshilfe durch die Polizeiinspektion 11 hinsichtlich der Einhaltung der Nachtruhe im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten auch zukünftig kontrolliert werden. Bei neuerlichen Verstößen werden Bußgeldverfahren eingeleitet und weitere verwaltungsrechtlichen Maßnahmen geprüft werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03488 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 23.04.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt. Seite 3 von 4 III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Stadler-Bachmaier Dr. Sammüller Berufsmäßige Stadträtin Seite 4 von 4 IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 01 Altstadt-Lehel An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II / BA ☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel kann vollzogen werden. Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen: Mit Anlagen 3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss) Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat ☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt) ☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel ist rechtswidrig. (Begründung s. Beiblatt) VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA III/12 BI Mitte zur weiteren Veranlassung. Am………………………. Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW === B 01_VG 23.07.2026 oeff. 2.1 4..pdf === Datum: {{Systemdatum}} Telefon: {{BATelefon}} Telefax: {{BAFax}} Email: {{BAEmail}} Direktorium HA II / BA {{BAGeschaeftsstelle}} An das {{Federfuehrend}} {{TOPBezeichnung}} Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA {{Bezirksausschuss}} vom {{Sitzungsdatum}} ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03488_E 03488 Laermbelaestigung in der Nacht.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 01 - Altstadt-Lehel

Sitzungsdatum

23.07.2026 um 19:45 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar