=== 20-26 _ V 17893_Beschlussentwurf.pdf ===
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Laufenlassen der Motoren, hoher CO2-Ausstoß
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17893
Anlage(n):
Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 02720
Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom
23.10.2025
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel hat am 21.05.2025
anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist.
Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung
auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4
Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der
Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu
dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass Fahrer*innen, welche mit ihren
Fahrzeugen auf Parkplätzen stehen und den Motor laufen lassen, konsequent
angesprochen werden. Es wird wahrgenommen, dass Busse, LKW und auch Privatautos
während des Parkens ihre Motoren nicht abstellen und somit zu einem hohen CO2-
Ausstoß in der Stadt beitragen.
Die Verkehrsüberwachung in München wird sowohl vom Polizeipräsidium München als
auch von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisverwaltungsreferat
wahrgenommen.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und
Ordnung, Prävention
Kommunale Verkehrsüberwachung
und Kommunaler Außendienst
KVR I/3
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02720 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel
vom 21.05.2025
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Das Polizeipräsidium München hat sich zu dieser Empfehlung wie folgt geäußert:
Beim sog. „Laufenlassen der Motoren“ gemäß § 30 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) handelt es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Die Ahndung solcher
Verstöße soll insbesondere Lärm- und Abgasbelästigungen verhindern. Insbesondere die
Abgasbelästigungen sind verboten, wenn sie über das verkehrsbedingt notwendige Maß
Andere beeinträchtigen können. Der Verstoß kann nach bundeseinheitlichem
Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von € 80,00 geahndet werden.
Sofern Beamte der Polizei einen entsprechenden Verstoß wahrnehmen, werden die
Betroffenen angesprochen. Ob hier eine mündliche Verwarnung ausgesprochen oder eine
Verkehrsordnungswidrigkeit angezeigt wird, muss durch die Beamten im Rahmen des
pflichtgemäßen Ermessens und der Einzelfallprüfung entschieden werden.
Die in der Altstadt zuständige Polizeiinspektion 11 (PI 11) wurde über diese Empfehlung
in Kenntnis gesetzt. Es wurde von dort auch bereits Kontakt mit dem Einreicher der
Empfehlung aufgenommen, um weitere Erkenntnisse zu erlangen. Die Dienstgruppen der
PI 11 wurden zudem im Bezug auf die genannte Problematik sensibilisiert.
Auch die KVÜ geht vergleichbar vor, indem Personen, deren Motor trotz längeren
Stillstandes läuft, durch die Mitarbeiter*innen regelmäßig angesprochen werden. Dieses
Vorgehen dient dazu, auf das bestehende Verbot aufmerksam zu machen und somit eine
entsprechende Verhaltensänderung für die Zukunft zu erwirken.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02720 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes
Altstadt-Lehel am 21.05.2025 wird daher entsprochen.
Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und
die Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung,
Prävention, Frau Stadträtin Gudrun Lux haben einen Abdruck der Beschlussvorlage
erhalten.
II. Antrag der Referentin
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Sowohl die Polizei als auch die Kommunale Verkehrsüberwachung sprechen bereits
regelmäßig Personen in Fahrzeugen an, welche während einer längeren Standzeit
unnötig den Motor laufen lassen. Auch die förmliche Einleitung eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist in einzelnen Fällen möglich. Beide Dienststellen
werden zusätzlich ihre Mitarbeiter*innen auf die angesprochene Problematik hin weiter
sensibilisieren.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02720 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes
Altstadt-Lehel vom 21.05.2025 ist damit satzungsgemäß behandelt.
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III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel der Landeshauptstadt
München
Die Vorsitzende Die Referentin
Stadler-Bachmaier Dr. Sammüller
Berufsmäßige Stadträtin
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IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW
zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 01 Altstadt-Lehel
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
An das Polizeipräsidium München, Abteilung Einsatz E4
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II / BA
☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel kann vollzogen werden.
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen:
Mit Anlagen
3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss)
Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat
☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht
nicht. (Begründung s. Beiblatt)
☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel ist rechtswidrig.
(Begründung s. Beiblatt)
VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen
zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA I/3
zur weiteren Veranlassung.
Am……………………….
Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW
=== B 01_VG 23.10.2025 oeff. 2 3..pdf ===
Datum: 24.10.2025
Telefon: 089 - 233 - 21311
Telefax: 089 - 233 - 2 13 70
Email: bag-mitte.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Mitte
An das Kreisverwaltungsreferat
(E) Laufenlassen der Motoren, hoher CO2-Ausstoß
Laufenlassen der Motoren, hoher CO2-Ausstoß
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02720 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt
vom 21.05.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17893
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 01 - Altstadt-Lehel
vom 23. Oktober 2025
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
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