(E) Laufenlassen der Motoren, hoher CO2-Ausstoß

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  • 20-26 _ V 17893_Beschlussentwurf.pdf
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  • 20-26 _ E 02720_E 02720 Laufenlassen der Motoren, hoher CO2-Ausstoss.pdf
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=== 20-26 _ V 17893_Beschlussentwurf.pdf === Telefon: 089/233 - 44800 Laufenlassen der Motoren, hoher CO2-Ausstoß Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17893 Anlage(n): Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 02720 Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 23.10.2025 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel hat am 21.05.2025 anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass Fahrer*innen, welche mit ihren Fahrzeugen auf Parkplätzen stehen und den Motor laufen lassen, konsequent angesprochen werden. Es wird wahrgenommen, dass Busse, LKW und auch Privatautos während des Parkens ihre Motoren nicht abstellen und somit zu einem hohen CO2- Ausstoß in der Stadt beitragen. Die Verkehrsüberwachung in München wird sowohl vom Polizeipräsidium München als auch von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisverwaltungsreferat wahrgenommen. Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Kommunale Verkehrsüberwachung und Kommunaler Außendienst KVR I/3 Empfehlung Nr. 20-26 / E 02720 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 21.05.2025 Seite 2 von 4 Das Polizeipräsidium München hat sich zu dieser Empfehlung wie folgt geäußert: Beim sog. „Laufenlassen der Motoren“ gemäß § 30 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) handelt es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Die Ahndung solcher Verstöße soll insbesondere Lärm- und Abgasbelästigungen verhindern. Insbesondere die Abgasbelästigungen sind verboten, wenn sie über das verkehrsbedingt notwendige Maß Andere beeinträchtigen können. Der Verstoß kann nach bundeseinheitlichem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von € 80,00 geahndet werden. Sofern Beamte der Polizei einen entsprechenden Verstoß wahrnehmen, werden die Betroffenen angesprochen. Ob hier eine mündliche Verwarnung ausgesprochen oder eine Verkehrsordnungswidrigkeit angezeigt wird, muss durch die Beamten im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens und der Einzelfallprüfung entschieden werden. Die in der Altstadt zuständige Polizeiinspektion 11 (PI 11) wurde über diese Empfehlung in Kenntnis gesetzt. Es wurde von dort auch bereits Kontakt mit dem Einreicher der Empfehlung aufgenommen, um weitere Erkenntnisse zu erlangen. Die Dienstgruppen der PI 11 wurden zudem im Bezug auf die genannte Problematik sensibilisiert. Auch die KVÜ geht vergleichbar vor, indem Personen, deren Motor trotz längeren Stillstandes läuft, durch die Mitarbeiter*innen regelmäßig angesprochen werden. Dieses Vorgehen dient dazu, auf das bestehende Verbot aufmerksam zu machen und somit eine entsprechende Verhaltensänderung für die Zukunft zu erwirken. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02720 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel am 21.05.2025 wird daher entsprochen. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und die Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung, Prävention, Frau Stadträtin Gudrun Lux haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Sowohl die Polizei als auch die Kommunale Verkehrsüberwachung sprechen bereits regelmäßig Personen in Fahrzeugen an, welche während einer längeren Standzeit unnötig den Motor laufen lassen. Auch die förmliche Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist in einzelnen Fällen möglich. Beide Dienststellen werden zusätzlich ihre Mitarbeiter*innen auf die angesprochene Problematik hin weiter sensibilisieren. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02720 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 21.05.2025 ist damit satzungsgemäß behandelt. Seite 3 von 4 III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Stadler-Bachmaier Dr. Sammüller Berufsmäßige Stadträtin Seite 4 von 4 IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 01 Altstadt-Lehel An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle An das Polizeipräsidium München, Abteilung Einsatz E4 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II / BA ☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel kann vollzogen werden. Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen: Mit Anlagen 3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss) Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat ☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt) ☐ Der Beschluss des BA 01 Altstadt-Lehel ist rechtswidrig. (Begründung s. Beiblatt) VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA I/3 zur weiteren Veranlassung. Am………………………. Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW === B 01_VG 23.10.2025 oeff. 2 3..pdf === Datum: 24.10.2025 Telefon: 089 - 233 - 21311 Telefax: 089 - 233 - 2 13 70 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Kreisverwaltungsreferat (E) Laufenlassen der Motoren, hoher CO2-Ausstoß Laufenlassen der Motoren, hoher CO2-Ausstoß BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02720 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt vom 21.05.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17893 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 01 - Altstadt-Lehel vom 23. Oktober 2025 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02720_E 02720 Laufenlassen der Motoren, hoher CO2-Ausstoss.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 01 - Altstadt-Lehel

Sitzungsdatum

20.11.2025 um 18:30 Uhr

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