(E) + (U) Antragspaket öffentliche Toiletten und Hygiene in der Altstadt
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02733 der Bü…
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(E) + (U) Antragspaket öffentliche Toiletten und Hygiene in der Altstadt
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02733 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel am 21.05.2025
=== 20-26 _ V 17923_V 17923 Antragspaket oeffentliche Toiletten und Hygiene in der Altstadt BE.pdf ===
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Referat für Arbeit und
Wirtschaft
Beteiligungsmanagement
Stadtwerke und MVV
Antragspaket öffentliche Toiletten und Hygiene in der Altstadt
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02733 der Bürgerversammlung
des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel am 21.05.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17923
1 Anlage
Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel am
23.10.2025
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel hat am 21.05.2025 die Emp-
fehlung Nr. 20-26 / E 02733 (Anlage) beschlossen.
Es wird beantragt, dass die Stadt München Maßnahmen ergreift, um die Toilettensituation
in der Altstadt zu verbessern und die Lebensqualität der Anwohner zu erhöhen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfeh-
lung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO und §
2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirks-
ausschuss und gem. § 9 Abs. 4, 2. Spiegelstrich Bezirksausschusssatzung vom Bezirks-
ausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegen-
über der Verwaltung nur empfehlenden Charakter.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft nimmt nach Abstimmung mit weiteren Fachstellen
wie folgt Stellung:
In der Landeshauptstadt München stehen derzeit 166 öffentliche Toilettenanlagen zur Ver-
fügung. Sie befinden sich in Stationen des ÖPNV, auf städtischen Friedhöfen, in Grünan-
lagen sowie an der Isar. Neben den Toiletten, die von der Stadt betrieben werden, gibt es
in München weitere öffentliche Sanitäranlagen. Hier sind vor allem die Toiletten in den
Bahnhöfen der Deutschen Bahn zu nennen, auf die die Stadt München jedoch keinen un-
mittelbaren Einfluss hat.
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In der Altstadt befinden sich folgende öffentliche Toilettenanlagen:
(1) Marienplatz, U-Bahnhof Sperrengeschoss (städtisch)
(2) Marienplatz, Prunkhof im Rathaus (städtisch)
(3) Odeonsplatz, Eingang Hofgarten (städtisch)
(4) Sendlinger Tor Seitenflügel (städtisch)
(5) Viktualienmarkt, Richtung Westenrieder- Ecke Frauenstr. (städtisch)
(6) Karlsplatz, Stachuspassage (extern)
(7) Isartor, S-Bahn-Sperrengeschoss (DB)
Im Bereich des Biergartens des Viktualienmarktes gibt es eine weitere Toilettenanlage.
Diese ist nicht öffentlich, sondern Bestandteil des Nutzungsvertrages für den Biergarten.
Die Art des Betriebs obliegt daher ausschließlich dem Betreiber des Biergartens. Die Stadt
München (Märkte München) hat grundsätzlich keine Verfügungsgewalt über diese Toilet-
tenanlage. Es ist ein Entgegenkommen des Betreibers, dass die Toiletten der Öffentlich-
keit zugänglich sind.
Die Toiletten für Kundinnen und Kunden (all Genders) des Viktualienmarkts befinden sich
in der Abteilung VI Richtung Westenrieder- Ecke Frauenstraße. Die Anlage besteht aus
einer barrierefreien Toilette (Zugang per Euro-Schlüssel), einem Abteil mit einer WC-
Schüssel plus Pissoir und einem Abteil mit einer WC-Schlüssel.
An den Marktöffnungstagen von Montag bis Samstag ist am Viktualienmarkt von 6.00 Uhr
bis 20.30 Uhr eine von den Märkten München (MM) beauftragte Firma vor Ort. Diese rei-
nigt u. a. die Toiletten am Viktualienmarkt mehrmals am Tag. An Freitagen und Samstagen
sind bereits zwei Personen im Einsatz. Zusätzlich ist die Marktaufsicht vor Ort, um ständig
Verschmutzungen melden zu können.
Zu den vorgebrachten Punkten zur Verbesserung der öffentlichen Toiletten und der hygie-
nischen Situation dürfen wir betreffend die städtischen Toilettenanlagen im ÖPNV (1) bis
(4) wie folgt informieren:
1. Funktionssicherheit
Antrag: Öffentliche Toiletten sollen stets auf Funktionsfähigkeit überprüft werden
Stellungnahme:
Die öffentlichen Toilettenanlagen werden von der Stadtverwaltung bzw. den Stadtwer-
ken München nicht selbst betrieben. Vielmehr wird die Betriebsführung über einen ex-
ternen Dienstleister, die Firma HERING Sanikonzept GmbH, abgewickelt. Laut der
jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen obliegt dem Betreiber HERING die regelmä-
ßige Kontrolle und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Anlage. Hierzu zählen
beispielsweise die Wartung, Inspektionen, Instandsetzungen, Verfolgen von Störmel-
dungen, Beheben von Störungen und Vandalismusschäden sowie die Reinigung. Die
Reinigungsleistung umfasst die tägliche Unterhaltsreinigung, 1 x täglich nachts eine
Intensiv-/Grundreinigung sowie Sonderreinigungen und Not-Einsätze.
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Die Fa. HERING hat uns anlässlich des gegenständlichen BV-Antrags bestätigt, dass
die regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit durch ihr örtliches Serviceteam
gewährleistet wird.
Fazit:
Die regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Toilettenanlagen
im ÖV-Bereich durch den Betreiber ist bereits vertraglich gewährleistet.
2. Öffnungszeiten
Antrag: Öffentliche Toiletten in der Altstadt sollen 24/7 geöffnet sein
Stellungnahme:
Die Öffnungszeiten der öffentlichen Toilettenanlagen in der Altstadt sind wie folgt ge-
regelt.
(1) Marienplatz
U-Bahnhof
täglich von 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr städtisch, ÖPNV
(2) Marienplatz
Prunkhof
Personalbesetzte Anlage,
wochentags 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr,
samstags 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr,
sonntags/feiertags 10:00 bis 20:00 Uhr
städtisch, ÖPNV
(3) Odeonsplatz täglich von 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr städtisch, ÖPNV
(4) Sendlinger Tor täglich von 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr städtisch, ÖPNV
(5) Viktualienmarkt an Marktöffnungstagen von 6:00 Uhr
bis 20:30 Uhr
städtisch, Markt
(6) Karlsplatz
(mit Nacht-WC)
24/7 extern
(7) Isartor derzeit geschlossen wegen Vandalis-
musschaden
extern
Mit der Einführung des U-Bahn-Nachtbetriebs (Nächte Fr/Sa, Sa/So, vor Feiertagen)
zum Fahrplanwechsel 2024/2025 hat die Stadt München geprüft, ob unter der Vo-
raussetzung der bislang vereinbarten pauschalen Kostenerstattung eine durchgängi-
ge Öffnungszeit für alle bzw. für einige ausgewählte städtischen öffentlichen Toiletten-
anlage im ÖV-Bereich (Nrn. (1); (3) und (4)) eingerichtet werden kann. Die Betreiber-
firma HERING hat der Ausweitung der Öffnungszeiten auf einen 24/7-Betrieb aus fi-
nanziellen und sicherheitsrelevanten Gründen jedoch nicht zugestimmt. Als Gründe
wurden insbesondere Vandalismus, erhöhter Reinigungsaufwand sowie die Nutzung
als Schlafplatz in Wintermonaten angeführt.
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Den Erfahrungen der Betreiberfirma HERING zufolge entstünden erhebliche Kosten
für den Unterhalt, da zum einen die notwendigen Reinigungszyklen stark ausgeweitet
werden müssten und zum anderen durch die nächtliche Öffnung eine unkalkulierbare
Anzahl an Vandalismusschäden nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem bieten öf-
fentliche Toilettenanlagen gerade in den Wintermonaten wohnungslosen Menschen
einen warmen und trockenen Schlafplatz. Dieser wird erfahrungsgemäß jedoch oft-
mals nicht ordentlich hinterlassen.
Neben den erhöhten Betriebskosten für die Toiletten fallen für die Stadt auch zusätzli-
che Ausgaben für Sicherheitsdienstleistungen an. Diese werden sowohl von der
SWM-Konzernsecurity als auch von einem externen Sicherheitsdienst übernommen
und umfassen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
• Hilflose Personen
• Notrufverfolgungen
• Betäubungsmittelverstöße
• Daueraufenthalte
• Sexualdelikte
• Hausrechtsverstöße
Angesichts der entstehenden Mehrkosten kann einem 24/7-Betrieb der städtischen
ÖV-Toiletten in der Altstadt derzeit nicht zugestimmt werden. Die Referate der Lan-
deshauptstadt München sind bereits seit einigen Jahren zu strenger Haushaltsdiszip-
lin verpflichtet. Für eine Ausweitung der Öffnungszeiten stehen aktuell keine Finanz-
mittel zur Verfügung. Aufgrund der gesamtstädtischen Haushaltssituation ist eine
Budgetaufstockung auch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.
Fazit:
Ein 24/7-Betrieb der ÖPNV-Toilettenanlagen in der Altstadt kann aufgrund zusätzlicher
Kosten und sicherheitsrelevanter Risiken nicht umgesetzt werden. Dem Antrag kann
leider nicht entsprochen werden.
3. Digitaler Zugang und bargeldlose Bezahlung
Antrag: Zugang zu Toiletten über QR-Code System und digitaler Bezahlung
Stellungnahme:
Eine bargeldlose Bezahlung ist an den WC-Anlagen am Marienplatz (U-Bahnhof und
Prunkhof), Sendlinger Tor und Karlsplatz eingeführt. Der Einlass zu den Toiletten er-
folgt über Speedgates und ist möglich mit
• Bargeld (mit Wechselgeldrückgabe)
• Geldscheinen
• Debit-Karte
• Kreditkarte
• Handy
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Die Toilettenanlage am Odeonsplatz ist kostenfrei zugänglich, da es sich um eine
noch unsanierte Anlage handelt. Eine Toilettensanierung ist im zeitlichen Zusammen-
hang mit dem U-Bahnumbau geplant. Nach der Neuerrichtung wird dort ebenfalls ein
entgeltpflichtiges, bargeldloses Zugangssystem eingeführt.
Die nichtstädtische Anlage Karlsplatz ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr ge-
schlossen. In dieser Zeit steht nebenan ein Nacht-WC, zugänglich jedoch nur mit
Münzzahlung, zur Verfügung.
Fazit:
Ein Zugang über bargeldlose Bezahlmöglichkeiten ist an den Anlagen Marienplatz
(U-Bahnhof und Prunkhof), Sendlinger Tor und Karlsplatz (bis 22:00 Uhr) umgesetzt.
Die Anlage am Odeonsplatz ist derzeit kostenfrei zugänglich. Ein separates QR-Code-
System ist daher nicht erforderlich.
4. Ausschilderung und Sichtbarkeit
Antrag: Die öffentlichen Toiletten sollen präsent und gut ausgeschildert werden
Stellungnahme:
Wichtig für die Münchnerinnen und Münchner sowie die Gäste der Stadt ist eine ver-
lässliche Orientierung und das Auffinden der nächstgelegenen Sanitäranlage. Dies
wird unterstützt durch folgende Maßnahmen:
• Alle öffentlichen WC-Anlagen, die entweder direkt durch die SWM/MVG, die
DB oder in Kooperation mit Dritten an Verkehrsstationen betrieben werden,
sind in die Wegeleitungssysteme integriert. Die Toiletten der MVG sind über
Beschilderungen am Bahnsteig und im Bahnhof gekennzeichnet.
• In der Innenstadt sind auf den neu errichteten Informationsstelen die Standorte
von öffentlichen Toiletten verzeichnet.
• Über muenchen.de lässt sich der Standort der nächstgelegenen öffentlichen
Toiletten anzeigen.
• Der GeodatenService München hat die Online-Anwendung „WC-Finder“ ent-
wickelt, die die Toilettenstandorte im Hoheitsbereich der Stadt München dar-
stellt. Für externe Akteur*innen besteht die Möglichkeit, über eine zugriffsge-
schützte GeoPortal-Instanz selbstverantwortlich weitere (nichtstädtische) WC-
Standorte in den WC-Finder einzupflegen. Der WC-Finder steht den Nutzen-
den als responsive Webanwendung kostenfrei zur Verfügung. Die dargestell-
ten Toilettenstandorte werden zudem als Opendata-Datensatz im Münchner
Opendata-Portal bereitgestellt und können so in weiteren, auch kommerziel-
len, Anwendungen genutzt werden.
Das Baureferat hat bisher an zwei Standorten in den Jahren 2024 und 2025
zusätzliche Hinweise auf öffentliche Toilettenanlagen montiert: Sendlinger-Tor-Platz
(Altstadt) und Walter-Sedlmayr-Platz (Feldmoching).
Es liegen dem Baureferat keine Erkenntnisse oder Rückmeldungen vor, ob die
Beschilderung tatsächlich eine positive Wirkung erzielt und beispielsweise das
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bemängelte, wilde Urinieren am Walter-Sedlmayr-Platz aufgrund der Hinweise
abgenommen hat.
Aufgrund der gegenwärtigen Haushaltslage ist es dem Baureferat derzeit nicht
möglich, zusätzlich zu den neu errichteten Informationsstelen noch ein weiteres
Beschilderungskonzept auf die gesamte Altstadt auszuweiten und zu unterhalten.
Das Baureferat als Straßenbaulastträgerin ist nach § 45 Abs. 5 StVO lediglich
verpflichtet, die durch die Verkehrsbehörde angeordneten Beschilderungen
aufzustellen und zu unterhalten. Es fehlen jedoch die Kapazitäten, die die Umsetzung
von zusätzlichen freiwilligen Leistungen ermöglichen würden.
Fazit:
Die Auffindbarkeit der öffentlichen Toiletten in München ist mit den oben genannten
Angeboten bereits umfassend gewährleistet. Sie erfolgt über Informationsste...