(E) Die Stadt ist keine Kulisse für Veranstaltungen

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 20-26 _ V 18047_Beschlussentwurf.pdf
  • B 01_VG 23.10.2025 oeff. 2.3 1..pdf
  • 20-26 _ E 02749_E 02749 Die Stadt ist keine Kulisse fuer Veranstaltungen.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ V 18047_Beschlussentwurf.pdf === Telefon: 0 233-45046 Telefax: 0 233-45127 Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB) KVR-I/232 Die Stadt ist keine Kulisse für kommerzielle Veranstaltungen Empfehlung Nr. 20-26 / E 02749 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel am 21.05.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18047 Anlage: Empfehlung Nr. 20-26 / E 02749 Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 23.10.2025 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel hat am 21.05.2025 anliegende Empfehlung beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, die kommerziellen Veranstaltungen in der Innenstadt zu reduzieren. Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund werden vom Veranstaltungsbüro im Kreisverwaltungsreferat grundsätzlich auf Grundlage der von der Vollversammlung des Stadtrates vom 18.10.2017 beschlossenen Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund genehmigt. Kommerzielle Veranstaltungen im Bezirk 1 sind gemäß diesen Richtlinien ohnehin nur in wenigen, in den Richtlinien klar definierten Fällen möglich, beispielsweise bei Marktveranstaltungen, ausgewählten Konzertveranstaltungen oder auch sehr kleinen Promotionaktionen. Über die Richtlinien hinausgehende kommerzielle Veranstaltungen wie zum Beispiel die IAA Seite 2 von 4 Mobility stellen insofern einen Sonderfall dar. Diese Veranstaltungen werden nur bei Vorliegen eines spezifischen Stadtratsbeschlusses durch das Kreisverwaltungsreferat genehmigt. Am Beispiel der IAA wurde die Durchführung durch den Stadtrat zuletzt in der Vollversammlung vom 18.12.2024 (Sitzungsvorlage Nr.: 20-26 V /12552) beschlossen. Gemäß diesem Beschluss kann die Veranstaltung auf zentralen Plätzen in der Münchner Innenstadt durchgeführt werden. Folglich sind die dementsprechend beantragten Genehmigungen in der Innenstadt durch die Verwaltung zu erteilen, sofern keine sicherheitsrechtlichen Gründe entgegenstehen. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat die Beschlussvorlage mitgezeichnet und führt ergänzend folgendes aus: „München verfügt in der Innenstadt über wenige repräsentative Plätze, die grundsätzlich für die Durchführung von qualitativ hochwertigen Großveranstaltungen mit internationaler Strahlkraft geeignet sind. Die vom Stadtrat beschlossenen Bedingungen für die Genehmigung von Großveranstaltungen stellen sicher, dass sowohl Veranstaltungen von öffentlichem Interesse nach differenzierter Prüfung durchgeführt werden können als auch eine Übernutzung der Münchner Innenstadt vermieden wird. Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass derartige Veranstaltungen in der Innenstadt für München in vielerlei Hinsicht von großer Bedeutung sind: Sie bieten der eigenen Bevölkerung attraktive Freizeitangebote. Sie haben für die ansässigen Unternehmen des Einzelhandels und der Gastronomie eine wirtschaftliche Bedeutung, da sie die Passantenfrequenz deutlich steigern. Nicht zuletzt zeigt das Beispiel der IAA MOBILITY, dass solche Veranstaltungen von großer Bedeutung für die Außenwirkung der Landeshauptstadt München sind und dazu beitragen, das internationale Profil als Wirtschaftsstandort zu stärken. Bezüglich der als Beispiel genannten IAA MOBILITY möchten wir darauf hinweisen, dass es ein elementarer Bestandteil des Konzeptes dieser Veranstaltung ist, neue Formen der Mobilität kostenfrei in der Innenstadt zu präsentieren. Sie zielt darauf ab, jenseits des klassischen Messegeschehens mit den Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt in den Dialog zu treten und neue Mobilitätsformen dorthin zu bringen, wo Mobilität stattfindet: zu den Bürgerinnen und Bürgern. Im Rahmen der IAA MOBILITY können sie sich zentral und problemlos über Alternativen informieren, sie vergleichen und ausprobieren. Mehr als 500.000 Besucherinnen und Besucher alleine in 2025 (IAA MOBILITY gesamt) bestätigen, dass sich dieses Angebot bewährt hat und sehr gut angenommen wird. Auf dieses neue und innovative Konzept hat sich die Messe München GmbH im Jahr 2020 beworben. Es lag in modifizierter Form auch der Weiterführung der IAA MOBILITY bis 2031 zugrunde, der der Stadtrat im Dezember 2024 zugestimmt hat, was in der Folge auch zur Vertragsverlängerung führte.“ Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02749 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel am 21.05.2025 wird daher nicht entsprochen. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und die Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung. Prävention, Frau Stadträtin Gudrun Lux, haben von der Beschlussvorlage Kenntnis genommen. Seite 3 von 4 II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02749 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel am 21.05.2025 wird nicht entsprochen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02749 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom 21.05.2025 ist damit satzungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Stadler-Bachmaier Dr. Sammüller Berufsmäßige Stadträtin Seite 4 von 4 IV. Wv. bei Kreisverwaltungsreferat – BdR-BW zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 01 An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium - HA II/ BA □ Der Beschluss des BA 01 kann vollzogen werden. Mit Anlagen 3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen: □ Der Beschluss des BA 01 auswählen kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden; ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt) □ Der Beschluss des BA 01 auswählen ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt) VI. Mit Vorgang zurück zum Kreisverwaltungsreferat – I/232 zur weiteren Veranlassung. Am . . . . . . . . . . . Kreisverwaltungsreferat – BdR-BW === B 01_VG 23.10.2025 oeff. 2.3 1..pdf === Datum: 24.10.2025 Telefon: 089 - 233 - 21311 Telefax: 089 - 233 - 2 13 70 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Kreisverwaltungsreferat (E) Die Stadt ist keine Kulisse für Veranstaltungen Die Stadt ist keine Kulisse für Veranstaltungen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02749 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt vom 21.05.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18047 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 01 - Altstadt-Lehel vom 23. Oktober 2025 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02749_E 02749 Die Stadt ist keine Kulisse fuer Veranstaltungen.pdf === Bürgerversammlung des 1./1 1- Stadtbezirkes am wlos l l?C)lD Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen): F�R Dlt j1�DT lS·r Kl3<N15 KfAL l .sJ e V e � ANCr4-L 1'1 tv&i e Al Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt werden kann) oder Anfrage: D/,;, 4-N 9-�r-J L t<6 � M ER} l eLtl,tEJL ,r� � ,4 /j �tv/-Lt-u !Y01EIV IJ\r ()ek ilJIMifu�r-4-([)T tv IM�T J M 1'1 efl /\t bHR. t-- V( �1.Lr 7 Cl L4-�Ti-: N 7J e#<.. R8 wfJ i-11v t5 'R. 6,j_=:-f-1- 1 D/3-.5 44LI} Söll- DIE A-N "J.,41.Jc. 12-E1)ui, eRr 4J 6� PE f/, Bes (!)/ v iJeR_j lJetllJV � w,e raR DI& IA/4 'fSI/V A-U.J ?,erCll&/Vf) �<j< o S5l7$ 11e (j e G C l-iFA.1 'DE GIBT. Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschrifte � Dohne Gegenstimme angenommen � it Mehrheit angenommen Dohne Gegenstimme abgelehnt Omit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 01 - Altstadt-Lehel

Sitzungsdatum

20.11.2025 um 18:30 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar