=== 20-26 _ V 18047_Beschlussentwurf.pdf ===
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Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und
Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und
Versammlungsbüro (VVB)
KVR-I/232
Die Stadt ist keine Kulisse für kommerzielle Veranstaltungen
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02749 der Bürgerversammlung
des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel am 21.05.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18047
Anlage:
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02749
Beschluss des Bezirksausschusses des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel vom
23.10.2025
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel hat am 21.05.2025
anliegende Empfehlung beschlossen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine
Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk
beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung
vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes
auszuführen ist:
Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, die kommerziellen Veranstaltungen in
der Innenstadt zu reduzieren.
Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund werden vom Veranstaltungsbüro im
Kreisverwaltungsreferat grundsätzlich auf Grundlage der von der Vollversammlung des
Stadtrates vom 18.10.2017 beschlossenen Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichem
Verkehrsgrund genehmigt. Kommerzielle Veranstaltungen im Bezirk 1 sind gemäß diesen
Richtlinien ohnehin nur in wenigen, in den Richtlinien klar definierten Fällen möglich,
beispielsweise bei Marktveranstaltungen, ausgewählten Konzertveranstaltungen oder auch
sehr kleinen Promotionaktionen.
Über die Richtlinien hinausgehende kommerzielle Veranstaltungen wie zum Beispiel die IAA
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Mobility stellen insofern einen Sonderfall dar. Diese Veranstaltungen werden nur bei
Vorliegen eines spezifischen Stadtratsbeschlusses durch das Kreisverwaltungsreferat
genehmigt. Am Beispiel der IAA wurde die Durchführung durch den Stadtrat zuletzt in der
Vollversammlung vom 18.12.2024 (Sitzungsvorlage Nr.: 20-26 V /12552) beschlossen.
Gemäß diesem Beschluss kann die Veranstaltung auf zentralen Plätzen in der Münchner
Innenstadt durchgeführt werden.
Folglich sind die dementsprechend beantragten Genehmigungen in der Innenstadt durch die
Verwaltung zu erteilen, sofern keine sicherheitsrechtlichen Gründe entgegenstehen.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat die Beschlussvorlage mitgezeichnet und führt
ergänzend folgendes aus:
„München verfügt in der Innenstadt über wenige repräsentative Plätze, die grundsätzlich
für die Durchführung von qualitativ hochwertigen Großveranstaltungen mit internationaler
Strahlkraft geeignet sind. Die vom Stadtrat beschlossenen Bedingungen für die
Genehmigung von Großveranstaltungen stellen sicher, dass sowohl Veranstaltungen von
öffentlichem Interesse nach differenzierter Prüfung durchgeführt werden können als auch
eine Übernutzung der Münchner Innenstadt vermieden wird.
Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass derartige Veranstaltungen in der
Innenstadt für München in vielerlei Hinsicht von großer Bedeutung sind: Sie bieten der
eigenen Bevölkerung attraktive Freizeitangebote. Sie haben für die ansässigen
Unternehmen des Einzelhandels und der Gastronomie eine wirtschaftliche Bedeutung, da
sie die Passantenfrequenz deutlich steigern. Nicht zuletzt zeigt das Beispiel der IAA
MOBILITY, dass solche Veranstaltungen von großer Bedeutung für die Außenwirkung der
Landeshauptstadt München sind und dazu beitragen, das internationale Profil als
Wirtschaftsstandort zu stärken.
Bezüglich der als Beispiel genannten IAA MOBILITY möchten wir darauf hinweisen, dass
es ein elementarer Bestandteil des Konzeptes dieser Veranstaltung ist, neue Formen der
Mobilität kostenfrei in der Innenstadt zu präsentieren. Sie zielt darauf ab, jenseits des
klassischen Messegeschehens mit den Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt in den
Dialog zu treten und neue Mobilitätsformen dorthin zu bringen, wo Mobilität stattfindet: zu
den Bürgerinnen und Bürgern. Im Rahmen der IAA MOBILITY können sie sich zentral und
problemlos über Alternativen informieren, sie vergleichen und ausprobieren. Mehr als
500.000 Besucherinnen und Besucher alleine in 2025 (IAA MOBILITY gesamt) bestätigen,
dass sich dieses Angebot bewährt hat und sehr gut angenommen wird. Auf dieses neue
und innovative Konzept hat sich die Messe München GmbH im Jahr 2020 beworben. Es
lag in modifizierter Form auch der Weiterführung der IAA MOBILITY bis 2031 zugrunde,
der der Stadtrat im Dezember 2024 zugestimmt hat, was in der Folge auch zur
Vertragsverlängerung führte.“
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02749 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes
Altstadt-Lehel am 21.05.2025 wird daher nicht entsprochen.
Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und
die Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung. Prävention,
Frau Stadträtin Gudrun Lux, haben von der Beschlussvorlage Kenntnis genommen.
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II. Antrag der Referentin
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22
GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02749 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes
Altstadt-Lehel am 21.05.2025 wird nicht entsprochen.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02749 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes
Altstadt-Lehel vom 21.05.2025 ist damit satzungsgemäß behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des 01. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel der Landeshauptstadt
München
Die Vorsitzende Die Referentin
Stadler-Bachmaier Dr. Sammüller
Berufsmäßige Stadträtin
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IV. Wv. bei Kreisverwaltungsreferat – BdR-BW
zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 01
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium - HA II/ BA
□ Der Beschluss des BA 01 kann vollzogen werden.
Mit Anlagen
3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage
Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen:
□ Der Beschluss des BA 01 auswählen kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden; ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt)
□ Der Beschluss des BA 01 auswählen ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt)
VI. Mit Vorgang zurück zum
Kreisverwaltungsreferat – I/232
zur weiteren Veranlassung.
Am . . . . . . . . . . .
Kreisverwaltungsreferat – BdR-BW
=== B 01_VG 23.10.2025 oeff. 2.3 1..pdf ===
Datum: 24.10.2025
Telefon: 089 - 233 - 21311
Telefax: 089 - 233 - 2 13 70
Email: bag-mitte.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Mitte
An das Kreisverwaltungsreferat
(E) Die Stadt ist keine Kulisse für Veranstaltungen
Die Stadt ist keine Kulisse für Veranstaltungen
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02749 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt
vom 21.05.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18047
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 01 - Altstadt-Lehel
vom 23. Oktober 2025
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 02749_E 02749 Die Stadt ist keine Kulisse fuer Veranstaltungen.pdf ===
Bürgerversammlung des 1./1 1- Stadtbezirkes am wlos l l?C)lD
Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen):
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Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt
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Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschrifte
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Dohne Gegenstimme angenommen
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it Mehrheit angenommen
Dohne Gegenstimme abgelehnt Omit Mehrheit abgelehnt