Halteverbot Oettingenstraße 40

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=== 20-26 _ B 08097_B 08097 Halteverbot Oettingenstrasse 40.pdf === Bezirksausschuss des 1. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel Landeshauptstadt München BA 1 Altstadt/ Lehel Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD/ÖDP, FW/FDP + Bündnis 90/Die Grünen für die BA-Sitzung am 24.07.2025 Halteverbot Oettingenstraße 40 Der BA1 Altstadt-Lehel beschließt: Der Bezirksausschuss Altstadt-Lehel beantragt die Einrichtung eines Halteverbots in der Oettingenstraße 40 vor dem Parkscheinautomat. (Siehe Bild) Begründung: Im Bereich der Hausnummer 40 kommt es regelmäßig zu unübersichtlichen Verkehrssituationen durch das parkende Fahrzeug. Größere Fahrzeuge wie LKW und Busse können nicht abbiegen und es kommt zu einem „Stau“ in der Lerchenfeldstraße. Wir bitten daher um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung. Bezirksausschuss Altstadt-Lehel 24.07.2025 === 20-26 _ B 08097_B 08097 Halteverbot Oettingenstrasse 40 AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Daueranordnungen MOR-GB2.211 80313 München daueranordnungen.mor @muenchen.de Bezirksausschuss des 1. Stadtbezirkes Altstadt-Lehel Frau Andrea Stadler-Bachmaier BA-Geschäftsstelle Mitte Marienplatz 8 80331 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 18.09.2025 Halteverbot Oettingenstraße 40 BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08097 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 1 – Altstadt-Lehel vom 24.07.2025 Sehr geehrte Frau Stadler-Bachmaier, in Ihrem im Betreff genannten Antrag bitten Sie das Mobilitätsreferat zeitnah zu prüfen, ob im Bereich des Anwesens Oettingenstraße 40, am Parkscheinautomat, ein Haltverbot eingerichtet werden kann. Beim Rechtsabbiegen größerer Fahrzeuge (Lkw, Busse) von der Lerchenfeldstraße in die Oettingenstraße komme es regelmäßig durch das dort parkende Fahrzeug zu unübersichtlichen Verkehrssituationen und Stau in der Lerchenfeldstraße. Nach Prüfung des Anliegens und Rücksprache mit der örtlich zuständigen Polizeiinspektion 12 kommt das Mobilitätsreferat zu der Einschätzung, dass die Einrichtung eines absoluten Haltverbots (Zeichen 283 StVO) wegen des relativ engen Einmündungsbereichs, wie von Ihnen beantragt, aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs möglich ist. Die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung dazu wird von uns zeitnah erlassen und das Baureferat mit der Aufstellung der entsprechenden Beschilderung beauftragt. Seite 2 von 2 Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig behandelt. Mit freundlichen Grüßen gez. MOR-GB2.211

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 01 - Altstadt-Lehel

Sitzungsdatum

20.11.2025 um 18:30 Uhr

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