(E) Endgültige Gestaltung der Fraunhoferstraße

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  • 20-26 _ V 15313_V 15313 Gestaltung der Fraunhoferstrasse BE.pdf
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  • B 02_VG 28.04.2026 oeff. 2.3 1..pdf
  • 20-26 _ E 01036_11_Gestaltung Fraunhoferstr_oeff.pdf
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=== 20-26 _ V 15313_V 15313 Gestaltung der Fraunhoferstrasse BE.pdf === Telefon: 0 233-523855 Mobilitätsreferat Bezirk Mitte MOR-GB2.11 Endgültige Gestaltung der Fraunhoferstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 01036 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 2 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 16.11.2022 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15313 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01036 Beschluss des Bezirksausschusses des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 28.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 2 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt hat am 16.11.2022 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01036 beschlossen. Danach soll der Verkehrsversuch in der Fraunhoferstraße, der zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits drei Jahre andauerte, dauerhaft umgesetzt werden. Neben einer optischen Aufwertung durch Begrünung und der Verbreiterung der Gehwege, um die Sicherheit für zu Fuß Gehende zu erhöhen, soll auch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bestehen bleiben. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist, da hier der Vollzug einer im Stadtrat beschlossenen Maßnahme beschlossen wird. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA- Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Einrichtung von Radfahrstreifen sowie die Beurteilung einer möglichen Umgestaltung der Fraunhoferstraße sind Bestandteil der Beschlussvorlage „Fraunhoferstraße – Evaluationsbericht und weiteres Vorgehen“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07331), die am 08.11.2022 im Mobilitätsausschuss und anschließend am 30.11.2022 von der Vollversammlung beschlossen wurde. Auf Grundlage dieses Beschlusses bleiben die in der Fraunhoferstraße beidseitig angelegten Radfahrstreifen inkl. der Roteinfärbung aus dem Jahr 2019 dauerhaft bestehen. Die Begründung dafür liegt insbesondere in der Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Seite 2 von 4 Radverkehr im Hinblick auf die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Kraftfahrzeuge, Trambahn und Radverkehr. Neben der Radinfrastruktur thematisiert der Beschluss auch die Wünsche der Öffentlichkeit nach einer baulichen Umgestaltung der Fraunhoferstraße, insbesondere die Verbreiterung der Gehwege und Steigerung der Aufenthaltsqualität durch Begrünung. Baumpflanzungen sind im Gehwegbereich aufgrund der darunter liegenden Versorgungsleitungen generell nicht möglich. Pflanzgefäße oder Wanderbäume werden aufgrund der verhältnismäßig geringen Breite der Gehwege und des hohen Pflegeaufwands durch die Stadtverwaltung nicht empfohlen. Die Verbreiterung der Gehwege von ca. 40 – 50 cm je Seite würde Kosten in Höhe von etwa vier bis fünf Millionen Euro verursachen und kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden. Bei einer Erneuerung der Gleisanlage (voraussichtliche Restliegedauer mindestens bis zum Jahr 2030) soll geprüft werden, ob eine wirtschaftlich vertretbare Gehwegverbreiterung zu Lasten der Fahrbahn in die Baumaßnahme integriert werden kann. Nach Beendigung des zweistufigen Verkehrsversuchs durch das Mobilitätsreferat und das Referat für Klima- und Umweltschutz, in dem für jeweils ein Jahr die lufthygienischen Auswirkungen einer Geschwindigkeitsreduzierung zunächst auf 40 km/h (November 2020 bis November 2021) und anschließend auf 30 km/h (November 2021 bis November 2022) evaluiert wurden, konnte durch das Mobilitätsreferat im Jahr 2023 für die Fraunhoferstraße zwischen der Kreuzung Auenstraße/ Erhardstraße/ Fraunhoferstraße und der Kreuzung Müllerstraße/ Fraunhoferstraße nach § 45 Abs. 1 StVO die zulässige Höchstgeschwindigkeit dauerhaft auf 30 km/h beschränkt werden. Die Regelung gilt ohne zeitliche Beschränkung in beiden Fahrtrichtungen. Damit wurde der zweistufige Verkehrsversuch abgeschlossen. In der Fraunhoferstraße laufen momentan Abstimmungen um die Sicherheit des Radverkehrs zu verbessern. Der MIV benutzt teilweise den Radfahrstreifen mit, dadurch ist die Radverkehrssicherheit nicht immer gegeben. Ob und wann Maßnahmen umgesetzt werden können, ist noch offen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01036 der Bürgerversammlung des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 16.11.2022 kann aufgrund der vorstehenden Ausführungen teilweise entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 3 von 4 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Radfahrstreifen inkl. Roteinfärbung in der Fraunhoferstraße bleiben dauerhaft bestehen. Ebenso wurde vom Mobilitätsreferat zwischen der Auenstraße und der Müllerstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Eine Verbreiterung der Gehwege kann bei der Planung der Baumaßnahmen im Zuge der Gleiserneuerung (voraussichtliche Restliegedauer mindestens bis zum Jahr 2030) aufgegriffen werden. Baumpflanzungen sind aufgrund der Spartenlage nicht möglich. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01036 der Bürgerversammlung des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 16.11.2022 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Benoît Blaser Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 4 von 4 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle MOR-GB1.13 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 2 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 2 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 2 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.11 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 15313_V 15313 Gestaltung der Fraunhoferstrasse A.pdf === Anlage === B 02_VG 28.04.2026 oeff. 2.3 1..pdf === Datum: 01.06.2026 Telefon: 089 - 233 213 22 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Endgültige Gestaltung der Fraunhoferstraße Endgültige Gestaltung Fraunhoferstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01036 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt vom 16.11.2022 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15313 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 28. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 01036_11_Gestaltung Fraunhoferstr_oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt

Sitzungsdatum

28.04.2026 um 19:00 Uhr

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