(E) Krachparade - Demo Auenstraße

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 20-26 _ V 19380_Beschlussentwurf.pdf
  • B 02_VG 28.04.2026 oeff. 2.3 3..pdf
  • 20-26 _ E 03306_E 03306 Krachparade Auenstraße.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ V 19380_Beschlussentwurf.pdf === Telefon: 089/233 - 44568 Krachparade – Demo Auenstraße Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19380 Anlage: Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 03306 Beschluss des Bezirksausschusses des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt- Isarvorstadt vom 28.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt hat am Sitzungsdatum der BV-Empfehlung anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass unter Bezugnahme auf die sich fortbewegende Versammlung mit dem Thema „Krachparade“ am 29.05.2025 u.a. in der Auenstraße keine Versammlungen mehr mit überstarker Lautstärke durchgeführt werden. Versammlungen genießen nach Art. 8 Grundgesetz (GG) einen hohen Grundrechtsschutz und sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für unsere parlamentarische Demokratieform konstituierend. Daraus resultierend verfügen die Veranstalter*innen über ein umfassendes Selbstbestimmungsrecht bezüglich der Gestaltung ihrer Versammlung, hinsichtlich der Wahl des Themas, der Versammlungszeit, der Versammlungsdauer, der Örtlichkeit, des Ablaufs sowie der Größe und der Wahl der Kundgebungs(hilfs)mittel. Aufgrund des hohen Verfassungsrangs sind Versammlungen erlaubnisfrei, d.h. sie müssen nicht genehmigt Kreisverwaltungsreferat Abteilung 2 Sicherheit und Ordnung (KVR-I/2) Versammlungsbüro (KVR-I/25) Empfehlung Nr. 20-26 / E 03306 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 27.11.2025 Seite 2 von 4 werden. Behördliche Einschränkungen sind nur rechtmäßig, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Versammlung unmittelbar gefährdet ist. Dabei sind keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose zu stellen, sondern diese ist durch Tatsachen von einigem Gewicht zu untermauern. Die öffentlichen Plätze in der Innenstadt, insbesondere in der Altstadtfußgängerzone sind besonders beliebt, um den regelmäßig beabsichtigten und grundgesetzlich garantierten Achtungserfolg zu erzielen. Das bedeutet auch, dass diese Örtlichkeiten besonders stark belastet sind und dort ein Großteil des Versammlungsgeschehens in München stattfindet. Im weitaus größeren restlichen Stadtgebiet außerhalb der Innenstadt im Stadtbezirk 01 -- ausgenommen bestimmte Hotspots, die sich z.B. an Veranstaltungsstätten, Behörden, großen Firmen, Gedenkorten, besonderen Plätzen und/oder Botschaften etc. herauskristallisieren können -- verteilen sich die Versammlungen in ihrer Häufigkeit am selben Ort in einer Art und Weise, dass es naturgemäß zu weitaus weniger relevanten Beeinträchtigungen Dritter kommt. Die Auenstraße und ihre unmittelbare Umgebung mit ihren engen Verästelungen im Straßennetz ist äußerst selten von Versammlungen und wenn, weit überwiegend von sich fortbewegenden Versammlungen, betroffen. Den fortbewegenden Versammlungen ist es dabei grundsätzlich eigen, dass wegen ihrer begrenzten Durchlaufzeit die Nachbarschaft in der Regel nur kurz bespielt wird. Insofern weist die in der jüngeren Vergangenheit einmal jährlich wiederkehrende „Krachparade“ unter den sich fortbewegenden Versammlungen Besonderheiten auf. Diese betreffen sowohl die überdurchschnittlich lange Durchlaufzeit von einer knappen Stunde aufgrund der Vielzahl an Teilnehmer*innen und den eingesetzten Lautsprecherwägen sowie den programmatisch gestalteten „Lärm“ als Kundgabemittel. Um die Lärmexposition möglichst gering zu halten, bekommen grundsätzlich alle Veranstalter*innen von Versammlungen die Lärmschutzauflage, dass die Lautstärke gemessen fünf Meter vor der Mündung des Schalltrichters des Megafons bzw. vor der Lautsprecheranlage 85 dB(A) nicht überschreiten darf. Versammlungen, die im geschützten Zeitraum der erweiterten Nachtruhe (von 22.00 – 07.00 Uhr) stattfinden, sind nur in absoluten Einzelfällen und mit noch wesentlich strengeren Lärmschutzauflagen denkbar. Bei der „Krachparade“ sind die Beeinträchtigungen nach Auswertung unserer Außendienste, der Polizeiberichte sowie der Eingaben von Bürger*innen im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sehr basslastige Musik mit tieffrequenten Tönen als Kundgabemittel eingesetzt wird, die nach den gesetzlichen Vorgaben nur schwer greif- und damit regulierbar sind, für sich genommen jedoch mitunter unangenehm körperlich als Vibrationen wahrgenommen werden. Sie sind zudem in besonderem Maße geeignet, Mauerwerk und Fenster zu durchdringen. Das Versammlungsbüro des Kreisverwaltungsreferates ist jedoch sehr zuversichtlich, dass ab dem Jahr 2026 zusammen mit den Veranstalter*innen, dem städtischen Referat für Klima und Umweltschutz und ggf. dem städtischen Gesundheitsreferat Lösungen gefunden werden können, um speziell diese Beeinträchtigungen zum Wohle der Anrainer*innen und Passant*innen deutlich zu reduzieren. Darüber hinaus ist das Versammlungsbüro bestrebt, kooperativ mit den Veranstalter*innen die Streckenführung durch besonders eng bebaute und besiedelte Straßen möglichst zu umgehen und/oder eine jährliche Rotation bei den Streckenführungen einzubauen. In beiden Punkten gibt es bereits vielversprechende Ansätze. So wurde für 2026 die „Krachparade“ auf einer Route angezeigt, die die Auenstraße nicht betrifft. Seite 3 von 4 Dem Kreisverwaltungsreferat ist als Versammlungsbehörde bewusst, dass Versammlungen nicht in jedem Falle von allen betroffenen Dritten wie Anwohner*innen begrüßt werden und sich Beeinträchtigungen nicht immer gänzlich vermeiden lassen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03306 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 27.11.2025 wird daher entsprochen. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und die Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung, Prävention, Frau Stadträtin Gudrun Lux haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens bei Versammlungen wird kooperativ darauf hingewirkt, dass insbesondere besonders lärmintensive Versammlungen, wie z.B. die „Krachparade“ nur sehr unregelmäßig dort stattfinden und wenn, deutlich emmissionsreduziert hinsichtlich der tieffrequenten Bässe. Weiterhin werden Lärmschutzwerte hinsichtlich der db(A)-Werte in den Versammlungsbescheiden verfügt. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03306 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 27.11.2025 ist damit satzungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Blaser Dr. Sammüller Berufsmäßige Stadträtin Seite 4 von 4 IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 02 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle An Referat für Klima- und Umweltschutz mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II / BA ☐ Der Beschluss des BA 02 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann vollzogen werden. Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen: Mit Anlagen 3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss) Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat ☐ Der Beschluss des BA 02 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt) ☐ Der Beschluss des BA 02 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt ist rechtswidrig. (Begründung s. Beiblatt) VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA I/25 zur weiteren Veranlassung. Am………………………. Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW === B 02_VG 28.04.2026 oeff. 2.3 3..pdf === Datum: 10.06.2026 Telefon: 089 - 233 213 22 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Kreisverwaltungsreferat (E) Krachparade - Demo Auenstraße Krachparade - Demo Auenstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03306 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt vom 27.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19380 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 28. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03306_E 03306 Krachparade Auenstraße.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt

Sitzungsdatum

28.04.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar