=== 20-26 _ V 19683_V 19683 Einrichtung von Sommerbruecken BE.pdf ===
gb2.111.mor@muenchen.de Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirksmanagement Mitte
MOR-GB2.111
Einrichtung von Sommerbrücken (analog zu Sommerstraßen)
Empfehlung Nr. 20-26 / E 00303 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 -
Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 20.07.2021
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19683
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00303
Beschluss des Bezirksausschusses des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
vom 28.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt hat am
20.07.2021 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00303 beschlossen.
Danach soll an Sonntagen auf den Isarbrücken (Wittelsbacherbrücke, Reichenbachbrücke und
Corneliusbrücke) eine Fahrspur des motorisierten Individualverkehrs (MIV) je Richtung für den
Fuß- und Radverkehr freigegeben werden, um die an Wochenenden überfüllten Geh- und
Radwege zu entlasten.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
In München gibt es seit 2019 jährlich wiederkehrend verschiedene Sommerstraßen. Diese
entstehen im gesamten Stadtgebiet und sollen zusätzliche Bereiche für Aufenthalt, Begeg-
nung, Spiel und Bewegung in der Nähe des eigenen Wohnorts bieten. Die Sommerstraßen
kommen als konsum- und kommerzfreie Räume in Wohnortnähe insbesondere den Bewoh-
ner*innen vor Ort zugute und schaffen mehr Platz für die Interaktion von Menschen in der
Stadt. Die Einrichtung von Sommerstraßen erfolgt dabei über mehrere Monate kontinuierlich
(nicht tagesweise). Die dafür erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen (etwa
zur Verkehrsberuhigung, zu den dann eingeschränkten Zu- und Durchfahrtsrechten, zu
geänderten Parkregelungen, etc.) gelten dabei nicht tagesweise, sondern über die gesamte
mehrmonatige Laufzeit der Sommerstraße.
Zur Genehmigung einer Sommerstraße müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
U.a. darf es sich bei der betreffenden Straße nicht um eine Hauptverkehrsstraße, sondern um
eine Wohn- oder Erschließungsstraße handeln. Zudem sollte die Verkehrsbelastung und
insbesondere der Schwerverkehr gering sein und im Bestand maximal eine Tempo-30-
Regelung gelten. Ein Ausschlusskriterium für Sommerstraßen sind zudem Routen des ÖPNV.
Aktuell werden die Verfahren im Zusammenhang mit Sommerstraßen evaluiert. Die
Einrichtung von Sommerstraßen ist in 2026 nicht vorgesehen.
Die Projektidee einer „Sommerbrücke“ kann teilweise an den bereits existierenden Projekt-
standard einer Sommerstraße angelehnt werden, in wesentlichen Aspekten wären „Som-
merbrücken“ jedoch ausdrücklich von Sommerstraßen abzugrenzen. So gehören die Wittels-
bacherbrücke, die Reichenbachbrücke und die Corneliusbrücke allesamt dem Hauptverkehrs-
straßennetz an und übernehmen dabei für alle Verkehrsarten – insbesondere jedoch für den
ÖPNV und für die Blaulichtverkehre von Polizei, Feuerwehr und Rettung – herausgehobene
Funktionen der Isarquerung. Es gilt dort die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h.
Die temporäre Sperrung einer Fahrspur des MIV auf Brücken für einen Tag pro Woche ist ver-
kehrstechnisch nicht ohne Weiteres umsetzbar, da im innerstädtischen Bereich keine dynami-
schen Fahrspurfreigaben zur Anwendung kommen. Zum einen sind solche Systeme in Kombi-
nation mit Lichtsignalanlagen höchst anspruchsvoll zu projektieren und kostenintensiv in Bau
und Unterhalt. Zum anderen sind die Brückenlängen nicht ausreichend groß, um entsprechen-
de Verhaltensweisen für einen dynamischen Fahrstreifenwechsel bei den Verkehrsteilnehmen-
den zu generieren. Darüber hinaus sprechen weitere Belange der Verkehrssteuerung gegen
einen kurzfristigen Eingriff dieser Art.
Die temporäre Einrichtung von Sommerbrücken in Analogie zu den in München etablierten
Sommerstraßen ist daher auszuschließen. Denkbar sind im Gegenzug dauerhafte und
langfristig wirksame Projekte der Umgestaltung. Die Stadtverwaltung stößt hierzu im Rahmen
des koordinierten Bauwerkserhaltungsprogramms Brücken seit 2024 gezielte Planungen an.
So erarbeiten das Baureferat und das Mobilitätsreferat derzeit eine Beschlussvorlage zur
Generalinstandsetzung der Wittelsbacherbrücke, die dem Stadtrat noch in diesem Jahr zur
Entscheidung vorgelegt werden soll. Im Zuge dieser Sanierungsmaßnahme wird für die Brücke
sowie die Anschlussbereiche rund um den Baldeplatz im Westen und die Humboldtstraße im
Osten auch eine neue Raumaufteilung zugunsten des Fuß- und Radverkehrs vorgesehen.
Bestandteil der Planung sind dabei deutlich breitere und sicherere Geh- und Radwege. Neben
der Sicherheit und Kapazitätserweiterung für den Fuß- und Radverkehr wurde eine Vielzahl
weiterer Belange bei der Planung berücksichtigt, z.B. Barrierefreiheit, Steigerung der Aufent-
haltsqualität, Klimaschutz, ÖPNV usw.
Damit wird dem Fuß- und Radverkehr dauerhaft und nicht nur an Sonntagen ein höheres
Platzangebot bereitgestellt. Die Umsetzung dieses Großprojekts ist aufgrund des bautech-
nischen Zustands des Brückenbauwerks dringlich und soll kurzfristig in der zweiten Hälfte der
2020er Jahren erfolgen.
Das koordinierte Bauwerkserhaltungsprogramm Brücken sieht darüber hinaus unter den
Isarbrücken als dringlichste Maßnahmen die Generalinstandsetzung, Ertüchtigung und
teilweise Erweiterung der Mariannenbrücke, der Thalkirchner Brücke, der Brudermühlbrücke
und der Maximiliansbrücke vor. Die damit verbundenen Großbaustellen werden nacheinander
ausgeführt und erfordern für die bauzeitliche Verkehrsführung Umleitungsstrecken, die
vorrangig über die nicht betroffenen Isarbrücken geführt werden. Vor diesem Hintergrund sind
baulichen Maßnahmen auf der Reichenbachbrücke oder Corneliusbrücke bis auf Weiteres
zurückzustellen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00303 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes
Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 20.07.2021 kann teilweise entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanage-
ment, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Eine temporäre Umnutzung der Isarbrücken mit dynamischem Fahrstreifenwechsel für
Zu-Fuß-Gehende, Radfahrende und Kfz ist weder rechtlich noch technisch noch aus
Verkehrssicherheitsaspekten möglich. Für die Wittelsbacherbrücke wird dem Stadtrat
demnächst ein Sanierungs- und Umgestaltungsvorschlag unterbreitet. Damit könnte
dem Fuß- und Radverkehr dauerhaft ein größeres Platzangebot bereitgestellt werden.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00303 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes
Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 20.07.2021 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt der
Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Benoît Blaser Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum
besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt ist rechtswidrig (Begründung
siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
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zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 19683_V 19683 Einrichtung von Sommerbruecken A.pdf ===
Anlage
=== B 02_VG 28.04.2026 oeff. 2.3 5..pdf ===
Datum: 01.06.2026
Telefon: 089 - 233 213 22
Email: bag-mitte.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Mitte
An das Mobilitätsreferat
(E) Einrichtung von Sommerbrücken (analog zu Sommerstraßen)
Einrichtung von Sommerbrücken (analog zu Sommerstraßen)
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00303 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes
Ludwigsvorstadt vom 20.07.2021
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19683
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
vom 28. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 00303_40_oeff.pdf ===