(E) Einrichtung von Sommerbrücken (analog zu Sommerstraßen)

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 20-26 _ V 19683_V 19683 Einrichtung von Sommerbruecken BE.pdf
  • 20-26 _ V 19683_V 19683 Einrichtung von Sommerbruecken A.pdf
  • B 02_VG 28.04.2026 oeff. 2.3 5..pdf
  • 20-26 _ E 00303_40_oeff.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ V 19683_V 19683 Einrichtung von Sommerbruecken BE.pdf === gb2.111.mor@muenchen.de Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirksmanagement Mitte MOR-GB2.111 Einrichtung von Sommerbrücken (analog zu Sommerstraßen) Empfehlung Nr. 20-26 / E 00303 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 20.07.2021 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19683 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00303 Beschluss des Bezirksausschusses des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 28.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt hat am 20.07.2021 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00303 beschlossen. Danach soll an Sonntagen auf den Isarbrücken (Wittelsbacherbrücke, Reichenbachbrücke und Corneliusbrücke) eine Fahrspur des motorisierten Individualverkehrs (MIV) je Richtung für den Fuß- und Radverkehr freigegeben werden, um die an Wochenenden überfüllten Geh- und Radwege zu entlasten. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: In München gibt es seit 2019 jährlich wiederkehrend verschiedene Sommerstraßen. Diese entstehen im gesamten Stadtgebiet und sollen zusätzliche Bereiche für Aufenthalt, Begeg- nung, Spiel und Bewegung in der Nähe des eigenen Wohnorts bieten. Die Sommerstraßen kommen als konsum- und kommerzfreie Räume in Wohnortnähe insbesondere den Bewoh- ner*innen vor Ort zugute und schaffen mehr Platz für die Interaktion von Menschen in der Stadt. Die Einrichtung von Sommerstraßen erfolgt dabei über mehrere Monate kontinuierlich (nicht tagesweise). Die dafür erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen (etwa zur Verkehrsberuhigung, zu den dann eingeschränkten Zu- und Durchfahrtsrechten, zu geänderten Parkregelungen, etc.) gelten dabei nicht tagesweise, sondern über die gesamte mehrmonatige Laufzeit der Sommerstraße. Zur Genehmigung einer Sommerstraße müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. U.a. darf es sich bei der betreffenden Straße nicht um eine Hauptverkehrsstraße, sondern um eine Wohn- oder Erschließungsstraße handeln. Zudem sollte die Verkehrsbelastung und insbesondere der Schwerverkehr gering sein und im Bestand maximal eine Tempo-30- Regelung gelten. Ein Ausschlusskriterium für Sommerstraßen sind zudem Routen des ÖPNV. Aktuell werden die Verfahren im Zusammenhang mit Sommerstraßen evaluiert. Die Einrichtung von Sommerstraßen ist in 2026 nicht vorgesehen. Die Projektidee einer „Sommerbrücke“ kann teilweise an den bereits existierenden Projekt- standard einer Sommerstraße angelehnt werden, in wesentlichen Aspekten wären „Som- merbrücken“ jedoch ausdrücklich von Sommerstraßen abzugrenzen. So gehören die Wittels- bacherbrücke, die Reichenbachbrücke und die Corneliusbrücke allesamt dem Hauptverkehrs- straßennetz an und übernehmen dabei für alle Verkehrsarten – insbesondere jedoch für den ÖPNV und für die Blaulichtverkehre von Polizei, Feuerwehr und Rettung – herausgehobene Funktionen der Isarquerung. Es gilt dort die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Die temporäre Sperrung einer Fahrspur des MIV auf Brücken für einen Tag pro Woche ist ver- kehrstechnisch nicht ohne Weiteres umsetzbar, da im innerstädtischen Bereich keine dynami- schen Fahrspurfreigaben zur Anwendung kommen. Zum einen sind solche Systeme in Kombi- nation mit Lichtsignalanlagen höchst anspruchsvoll zu projektieren und kostenintensiv in Bau und Unterhalt. Zum anderen sind die Brückenlängen nicht ausreichend groß, um entsprechen- de Verhaltensweisen für einen dynamischen Fahrstreifenwechsel bei den Verkehrsteilnehmen- den zu generieren. Darüber hinaus sprechen weitere Belange der Verkehrssteuerung gegen einen kurzfristigen Eingriff dieser Art. Die temporäre Einrichtung von Sommerbrücken in Analogie zu den in München etablierten Sommerstraßen ist daher auszuschließen. Denkbar sind im Gegenzug dauerhafte und langfristig wirksame Projekte der Umgestaltung. Die Stadtverwaltung stößt hierzu im Rahmen des koordinierten Bauwerkserhaltungsprogramms Brücken seit 2024 gezielte Planungen an. So erarbeiten das Baureferat und das Mobilitätsreferat derzeit eine Beschlussvorlage zur Generalinstandsetzung der Wittelsbacherbrücke, die dem Stadtrat noch in diesem Jahr zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Im Zuge dieser Sanierungsmaßnahme wird für die Brücke sowie die Anschlussbereiche rund um den Baldeplatz im Westen und die Humboldtstraße im Osten auch eine neue Raumaufteilung zugunsten des Fuß- und Radverkehrs vorgesehen. Bestandteil der Planung sind dabei deutlich breitere und sicherere Geh- und Radwege. Neben der Sicherheit und Kapazitätserweiterung für den Fuß- und Radverkehr wurde eine Vielzahl weiterer Belange bei der Planung berücksichtigt, z.B. Barrierefreiheit, Steigerung der Aufent- haltsqualität, Klimaschutz, ÖPNV usw. Damit wird dem Fuß- und Radverkehr dauerhaft und nicht nur an Sonntagen ein höheres Platzangebot bereitgestellt. Die Umsetzung dieses Großprojekts ist aufgrund des bautech- nischen Zustands des Brückenbauwerks dringlich und soll kurzfristig in der zweiten Hälfte der 2020er Jahren erfolgen. Das koordinierte Bauwerkserhaltungsprogramm Brücken sieht darüber hinaus unter den Isarbrücken als dringlichste Maßnahmen die Generalinstandsetzung, Ertüchtigung und teilweise Erweiterung der Mariannenbrücke, der Thalkirchner Brücke, der Brudermühlbrücke und der Maximiliansbrücke vor. Die damit verbundenen Großbaustellen werden nacheinander ausgeführt und erfordern für die bauzeitliche Verkehrsführung Umleitungsstrecken, die vorrangig über die nicht betroffenen Isarbrücken geführt werden. Vor diesem Hintergrund sind baulichen Maßnahmen auf der Reichenbachbrücke oder Corneliusbrücke bis auf Weiteres zurückzustellen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00303 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 20.07.2021 kann teilweise entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanage- ment, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Eine temporäre Umnutzung der Isarbrücken mit dynamischem Fahrstreifenwechsel für Zu-Fuß-Gehende, Radfahrende und Kfz ist weder rechtlich noch technisch noch aus Verkehrssicherheitsaspekten möglich. Für die Wittelsbacherbrücke wird dem Stadtrat demnächst ein Sanierungs- und Umgestaltungsvorschlag unterbreitet. Damit könnte dem Fuß- und Radverkehr dauerhaft ein größeres Platzangebot bereitgestellt werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00303 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 20.07.2021 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Benoît Blaser Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.111 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19683_V 19683 Einrichtung von Sommerbruecken A.pdf === Anlage === B 02_VG 28.04.2026 oeff. 2.3 5..pdf === Datum: 01.06.2026 Telefon: 089 - 233 213 22 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Einrichtung von Sommerbrücken (analog zu Sommerstraßen) Einrichtung von Sommerbrücken (analog zu Sommerstraßen) BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00303 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt vom 20.07.2021 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19683 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 28. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 00303_40_oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt

Sitzungsdatum

28.04.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar