(E) Abbiegespur und Fahrradweg in der Häberlstraße

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  • 20-26 _ V 19684_V 19684 Abbiegespur Fahrradweg Haeberlstrasse A3.pdf
  • B 02_VG 28.04.2026 oeff. 2.3 6..pdf
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=== 20-26 _ V 19684_V 19684 Abbiegespur Fahrradweg Haeberlstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tel.: 01525 79 81812 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Lichtsignalanlagen Betrieb MOR-GB2.412 Abbiegespur und Fahrradweg in der Häberlstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03288 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 27.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19684 Anlage: 1. Originalantrag BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03288 2. Lageplan Stadtbezirk 3. Lageplan Lichtsignalanlage Nr. 0093 Beschluss des Bezirksausschusses des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 28.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt hat am 27.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03288 beschlossen. Es wurde Folgendes beantragt: - Einrichtung einer Linksabbiegespur am Kapuzinerplatz in der Kapuzinerstraße (Fahrtrichtung Süd-Ost) zum Linksabbiegen in die Häberlstraße (Fahrtrichtung Nord) - Einrichtung eines Radschutzstreifens in der Häberlstraße zwischen Kapuzinerplatz und Lindwurmstraße Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Aufgrund der Geometrie der Kreuzung am Kapuzinerplatz ist das Linksabbiegen aus der Kapuzinerstraße entweder nur für die Fahrtrichtung Nord-West in die Tumblingerstraße oder aber für die Fahrtrichtung Süd-Ost in die Häberlstraße möglich, nicht aber für beide Linksab- biegebeziehungen gleichzeitig. In der jüngsten Anpassung samt Umbau des Knotenpunktes wurde hier der Fahrtrichtung Nord-West der Vorrang gegeben. Dementsprechend ist die Einrichtung einer Linksabbiegespur für die Fahrtrichtung Süd-Ost nicht möglich. Für diese Fahrtrichtung gilt ein Fahrtrichtungsgebot (Geradeaus und Rechts, Verkehrszeichen 214) für alle Fahrzeuge (also auch Fahrräder). Bezüglich des zweiten Antragspunktes, dass in der Häberlstraße ein Schutzstreifen für den Radverkehr eingerichtet werden solle, können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die Radverkehrsverbindung gemäß des Verkehrsentwicklungsplans Rad vom Kapuzinerplatz in die Lindwurmstraße ist über die Kapuzinerstraße vorgesehen. In diesem Abschnitt befindet sich auch beidseitig eine Radverkehrsanlage in Form eines Schutzstreifens. Die Häberlstraße hat in der neuen Radnetzplanung keine Netzbedeutung. Auch ist sie weder Teil des ausge- schilderten Radlnetz noch eine Radhaupt- oder Radnebenroute nach dem Verkehrsentwick- lungsplan Rad. Bei der Einschätzung der Gefahrenlage, der geeigneten Führungsform und ob Mischverkehr noch verträglich ist, werden ergänzend zur StVO und VwV-StVO die ERA 2010 und die RASt 2006 herangezogen. Anhand dieser technischen Regelwerke ist die Führungsform und dem- entsprechend auch die Gefahrenlage für den Radverkehr aufgrund von Kriterien, wie der zu- lässigen Höchstgeschwindigkeit, der Fahrbahnbreite, der Kfz-Verkehrsstärke (Spitzenstunde), den örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall und gegebenenfalls dem Unfallgeschehen zu prüfen. Die verschiedenen Kriterien sind nicht einzeln für sich als absolut zu sehen, sondern müssen in einem Gesamtzusammenhang betrachtet werden. Die Wahl einer zweckmäßigen Radverkehrsführung hängt im Wesentlichen auch von der Stärke und der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs ab. Uns liegen leider keine aktuellen Verkehrszahlen vor, sodass es uns derzeit nicht möglich ist, den Belastungsbereich für die Auswahl der geeigneten Führungsform zu ermitteln. Wir beabsichtigen eine Verkehrserhebung in Auftrag zu geben und Ihren Antragspunkt danach eigenständig wieder aufzunehmen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03288 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 27.11.2025 kann nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: - das Fahrtrichtungsgebot in der westlichen Kapuzinerstraße gilt auch für Radfahrende. - nach Vorliegen aktueller Verkehrszahlen wird das Mobilitätsreferat die geeignete Führungsform für Radfahrende in der Häberlstraße neu bewerten. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03288 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 27.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Benoît Blaser Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.412 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19684_V 19684 Abbiegespur Fahrradweg Haeberlstrasse A1.pdf === Anlage 1 === 20-26 _ V 19684_V 19684 Abbiegespur Fahrradweg Haeberlstrasse A2.pdf === 0 100 m Erstellungsdatum 12.01.2026 Datenauszug Erstellt für Maßstab 1:2 500 zur Maßentnahme nur bedingt geeignet Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de © Landeshauptstadt München 2026, Flurstücke und Gebäude: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2026 ´ Anlage 2 === 20-26 _ V 19684_V 19684 Abbiegespur Fahrradweg Haeberlstrasse A3.pdf === G B GB (RW) GB GB GB GB GB G B G B Parken Parken B G G B R f s R s s Rfs R s s Tum blingerstraße Kapuzinerplatz K a p u z i n e r s t r a ß e Kapuzinerstraße T u m b l i n g e r s t r a ß e Häbe rlstra ße 081 221 rot grün P a r k e r Landeshauptstadt München Kommentar: Bearbeiter: LZA-Nr: Inbetriebnahme (Datum/Zeit) letzte Bearbeitung: Knotenname: Dateiname: Mobilitätsreferat GB2.4 Ungültig (Datum/Zeit) 1:500 Maßstab 0 2m 10m Georeferenzierung: UTM32 Markierung hinzu an Tumblingerstraße Süd-/Westseite 93 ***** 04.09.2025 06.08.2025 Kapuzinerplatz 0093AACP.DWG B U S D 1 1 D V 1 1 D21 D22 D41 D42 D33 D31 D32 DV31 H H 5 0 30 Mo-Fr werktags 7:30-17:30 Uhr Kindergarten 3 0 Mo-Fr werktags 7:30-17:30 Uhr Kindergarten 581-TA 582-TA 572-TA 571-TA 041 042 071 081 551-TA 552-TA 562-TA 561-TA 033 032 031 542-TA 541-TA 531-TA 532-TA 021 022 023 061 511-TA 512-TA 522-TA 521-TA 011 013 221 012 051 Anlage 3 === B 02_VG 28.04.2026 oeff. 2.3 6..pdf === Datum: 01.06.2026 Telefon: 089 - 233 213 22 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Abbiegespur und Fahrradweg in der Häberlstraße Abbiegespur und Fahrradweg in der Häberlstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03288 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt vom 27.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19684 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 28. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03288_E 03288 _Abbiegespur und Fahrradweg in der Haeberlstrasse_oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt

Sitzungsdatum

28.04.2026 um 19:00 Uhr

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