(E) Schutz Radabstellanlage vor Kfz-Parker*innen

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  • 20-26 _ V 19686_V 19686 Schutz Radabstellanlage BE.pdf
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  • B 02_VG 28.04.2026 oeff. 2.3 8..pdf
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=== 20-26 _ V 19686_V 19686 Schutz Radabstellanlage BE.pdf === Telefon: 0 233-39979 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Dauerhafte Verkehrsanordnungen und Grundsatzaufgaben Radverkehr - MOR-GB2.24 Schutz Radabstellanlage vor Kfz-Parker*innen Empfehlung Nr. 20-26 / E 02537 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 26.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19686 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02537 Beschluss des Bezirksausschusses des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 28.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt hat am 26.11.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02537 beschlossen. Darin wird gefordert, die Zickzack-Fläche zwischen der Radabstellanlage und der Tiefgaragenzufahrt vor der Goethestraße 1 mit einer Bake zu versehen, damit dort kein Kfz mehr parken kann. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: An der Stelle zwischen der Tiefgaragenzufahrt und der Radabstellanlage ist bereits eine Markierung nach Zeichen 299 StVO auf der Fahrbahn markiert worden. Diese Markierung ist eine Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote. Sie sagt aus, dass, wer ein Fahrzeug führt, innerhalb einer Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote nicht halten oder parken darf (vgl. Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO). Fahrzeugführer*innen, die ihr Kfz gleichwohl an dieser Stelle parken, handeln regelwidrig. Die kommunale Verkehrsüberwachung im Kreisverwaltungsreferat überprüft die örtliche Situation im Rahmen ihrer Kontrollen und personellen Möglichkeiten regelmäßig und ahndet Fehlverhalten konsequent. Seite 2 von 4 Bei Ortsterminen konnte das Mobilitätsreferat keine Fehlbeparkung feststellen. Der Polizei sind diesbezüglich auch keine Probleme bekannt. Der Vorschlag, eine bauliche Bake zwischen der Tiefgaragenzufahrt und der Radabstellanlage anzubringen, ist zwar zunächst nachvollziehbar, als isolierte Maßnahme aber nicht leistungs- fähig. Die Bake könnte aufgrund von Abstandsgeboten sowie aus verkehrsfunktionalen und baufachlichen Gründen nur montiert werden, wenn zugleich die Radabstellanlage räumlich versetzt und neugeordnet würde. Der Vorschlag wird als isolierte Maßnahme daher nicht weiterverfolgt. Oberbürgermeister Dieter Reiter hat im Sommer 2024 die referatsübergreifend agierende TaskForce Hauptbahnhof eingerichtet. Gemeinsam mit der Münchner Polizei, der Deutschen Bahn, Stakeholdern des Sozialwesens und der Wirtschaft sowie Akteuren des Quartiers entwickelt die TaskForce Hauptbahnhof Maßnahmen, die das Bahnhofsviertel in der durch den Umbau des Münchner Hauptbahnhofs ausgelösten Transformation positiv begleiten und stärken sollen. Die Anforderungen an den stets hochfrequentierten öffentlichen Raum rund um den Hauptbahnhof sind generell sehr hoch, die Nutzungsansprüche vielfältig (ÖV-Bushaltestel- len, Taxistandplätze, Behindertenparkplätze, Fahrradabstellanlagen, Kurzzeitparken, Bewohnerparken, Liefer- und Ladezonen, geteilte Abstellflächen für Mikromobilität, Hotelanfahrtszonen, Reisebusse, Grundstücks- und Tiefgaragenzufahrten, etc.). Durch den Status „Baustelle als Dauerzustand“ verschärft sich die Situation und erfordert regelmäßig steuernde Eingriffe im Einzelfall. Nachdem die TaskForce Hauptbahnhof ihre Aktivitäten zunächst auf das nördliche Bahnhofsumfeld und den Alten Botanischen Garten konzentriert hat, wurde der OB-Auftrag im September 2025 auch auf das südliche Bahnhofsviertel erweitert. In diesem Zuge hat die Stadtverwaltung auch das Handlungsfeld „bauzeitliches Fahrradparken und Fahrradabstellen im Hauptbahnhof-nahen öffentlichen Raum“ mit Priorität aufgegriffen. Erste Maßnahmen werden 2026 umgesetzt und sollen mehr Flächen für geordnetes Fahrradparken u.a. auch in der Goethestraße ermöglichen. Die Anregungen aus der Bürgerversammlungsempfehlung Nr. 20-26 / E 02537 werden durch das Mobilitätsreferat in die Arbeit der TaskForce Hauptbahnhof eingebracht. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02537 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 26.11.2024 kann teilweise entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 3 von 4 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Der Vorschlag, eine bauliche Bake zwischen der Tiefgaragenzufahrt und der Rad- abstellanlage vor der Goethestraße 1 anzubringen, wird mangels beobachteter Probleme als isolierte Maßnahme nicht weiterverfolgt. Die Anregungen der Bürgerversammlungsempfehlung werden allerdings in die Arbeit der TaskForce Hauptbahnhof eingebracht und dort in der übergeordneten Zusammenschau des Themas „bauzeitliches Fahrradparken und Fahrradabstellen im Hauptbahnhof-nahen öffentlichen Raum“ betrachtet. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02537 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 26.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Benoît Blaser Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 4 von 4 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.24 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19686_V 19686 Schutz Radabstellanlage A.pdf === Anlage === B 02_VG 28.04.2026 oeff. 2.3 8..pdf === Datum: 01.06.2026 Telefon: 089 - 233 213 22 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Schutz Radabstellanlage vor Kfz-Parker*innen Schutz Radabstellanlage vor Kfz-Parker*innen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02537 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt vom 26.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19686 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 28. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02537_E 02537 Schutz Radabstellanlage vor Kfz-Parker oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt

Sitzungsdatum

28.04.2026 um 19:00 Uhr

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