=== 20-26 _ V 19686_V 19686 Schutz Radabstellanlage BE.pdf ===
Telefon: 0 233-39979 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Dauerhafte
Verkehrsanordnungen und
Grundsatzaufgaben
Radverkehr - MOR-GB2.24
Schutz Radabstellanlage vor Kfz-Parker*innen
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02537 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 –
Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 26.11.2024
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19686
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02537
Beschluss des Bezirksausschusses des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
vom 28.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt hat am
26.11.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02537 beschlossen. Darin wird gefordert, die
Zickzack-Fläche zwischen der Radabstellanlage und der Tiefgaragenzufahrt vor der
Goethestraße 1 mit einer Bake zu versehen, damit dort kein Kfz mehr parken kann.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
An der Stelle zwischen der Tiefgaragenzufahrt und der Radabstellanlage ist bereits eine
Markierung nach Zeichen 299 StVO auf der Fahrbahn markiert worden. Diese Markierung ist
eine Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote. Sie sagt aus, dass, wer ein Fahrzeug führt,
innerhalb einer Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote nicht halten oder parken darf (vgl.
Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO).
Fahrzeugführer*innen, die ihr Kfz gleichwohl an dieser Stelle parken, handeln regelwidrig. Die
kommunale Verkehrsüberwachung im Kreisverwaltungsreferat überprüft die örtliche Situation
im Rahmen ihrer Kontrollen und personellen Möglichkeiten regelmäßig und ahndet
Fehlverhalten konsequent.
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Bei Ortsterminen konnte das Mobilitätsreferat keine Fehlbeparkung feststellen. Der Polizei sind
diesbezüglich auch keine Probleme bekannt.
Der Vorschlag, eine bauliche Bake zwischen der Tiefgaragenzufahrt und der Radabstellanlage
anzubringen, ist zwar zunächst nachvollziehbar, als isolierte Maßnahme aber nicht leistungs-
fähig. Die Bake könnte aufgrund von Abstandsgeboten sowie aus verkehrsfunktionalen und
baufachlichen Gründen nur montiert werden, wenn zugleich die Radabstellanlage räumlich
versetzt und neugeordnet würde. Der Vorschlag wird als isolierte Maßnahme daher nicht
weiterverfolgt.
Oberbürgermeister Dieter Reiter hat im Sommer 2024 die referatsübergreifend agierende
TaskForce Hauptbahnhof eingerichtet. Gemeinsam mit der Münchner Polizei, der Deutschen
Bahn, Stakeholdern des Sozialwesens und der Wirtschaft sowie Akteuren des Quartiers
entwickelt die TaskForce Hauptbahnhof Maßnahmen, die das Bahnhofsviertel in der durch den
Umbau des Münchner Hauptbahnhofs ausgelösten Transformation positiv begleiten und
stärken sollen. Die Anforderungen an den stets hochfrequentierten öffentlichen Raum rund um
den Hauptbahnhof sind generell sehr hoch, die Nutzungsansprüche vielfältig (ÖV-Bushaltestel-
len, Taxistandplätze, Behindertenparkplätze, Fahrradabstellanlagen, Kurzzeitparken,
Bewohnerparken, Liefer- und Ladezonen, geteilte Abstellflächen für Mikromobilität,
Hotelanfahrtszonen, Reisebusse, Grundstücks- und Tiefgaragenzufahrten, etc.). Durch den
Status „Baustelle als Dauerzustand“ verschärft sich die Situation und erfordert regelmäßig
steuernde Eingriffe im Einzelfall. Nachdem die TaskForce Hauptbahnhof ihre Aktivitäten
zunächst auf das nördliche Bahnhofsumfeld und den Alten Botanischen Garten konzentriert
hat, wurde der OB-Auftrag im September 2025 auch auf das südliche Bahnhofsviertel
erweitert. In diesem Zuge hat die Stadtverwaltung auch das Handlungsfeld „bauzeitliches
Fahrradparken und Fahrradabstellen im Hauptbahnhof-nahen öffentlichen Raum“ mit Priorität
aufgegriffen. Erste Maßnahmen werden 2026 umgesetzt und sollen mehr Flächen für
geordnetes Fahrradparken u.a. auch in der Goethestraße ermöglichen. Die Anregungen aus
der Bürgerversammlungsempfehlung Nr. 20-26 / E 02537 werden durch das Mobilitätsreferat
in die Arbeit der TaskForce Hauptbahnhof eingebracht.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02537 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 –
Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 26.11.2024 kann teilweise entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
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II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Der Vorschlag, eine bauliche Bake zwischen der Tiefgaragenzufahrt und der Rad-
abstellanlage vor der Goethestraße 1 anzubringen, wird mangels beobachteter
Probleme als isolierte Maßnahme nicht weiterverfolgt. Die Anregungen der
Bürgerversammlungsempfehlung werden allerdings in die Arbeit der TaskForce
Hauptbahnhof eingebracht und dort in der übergeordneten Zusammenschau des
Themas „bauzeitliches Fahrradparken und Fahrradabstellen im Hauptbahnhof-nahen
öffentlichen Raum“ betrachtet.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02537 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 –
Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 26.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt der
Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Benoît Blaser Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
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IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum
besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt ist rechtswidrig (Begründung
siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.24
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 19686_V 19686 Schutz Radabstellanlage A.pdf ===
Anlage
=== B 02_VG 28.04.2026 oeff. 2.3 8..pdf ===
Datum: 01.06.2026
Telefon: 089 - 233 213 22
Email: bag-mitte.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Mitte
An das Mobilitätsreferat
(E) Schutz Radabstellanlage vor Kfz-Parker*innen
Schutz Radabstellanlage vor Kfz-Parker*innen
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02537 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes
Ludwigsvorstadt vom 26.11.2024
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19686
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
vom 28. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 02537_E 02537 Schutz Radabstellanlage vor Kfz-Parker oeff.pdf ===