Zweirichtungsradverkehr am Sendlinger-Tor-Platz in Verlängerung der Thalkirchner Straße wieder legalisieren; A…

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Zweirichtungsradverkehr am Sendlinger-Tor-Platz in Verlängerung der Thalkirchner Straße wieder legalisieren; Antrag der Fraktion Die Grünen/Rosa Liste, vertagt aus 02/26

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=== 20-26 _ B 08813_B 08813 Zweirichtungsverkehr_Sendlinger-Tor-Platz_geschwaerzt.pdf === Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | Rosa Liste im Bezirksausschuss 2 Fraktionssprecher*innen: Claudia Lowitz ,Arne Brach Fraktionsmitglieder: Paul Bickelbacher, Benoît Blaser, , Andreas Klose, Florian Petrich, , Martin Scheuring, Helga Solfrank, Hubert Ströhle, , Iris Wagner Dies entspricht der Beschlusslage im zuständigen Bezirksausschuss und wird auch bereits häufig so genutzt. Es ist von der Thalkirchner Straße kommend die sicherste und komfor- tabelste Verbindung zum Oberanger. Die vom Mobilitätsreferat vorgesehene Verbindung über Stephansbergl, Pestalozzistraße und An der Hauptfeuerwache kann hier nicht mithalten. Das Referat hatte nun genug Zeit das Verkehrsgeschehen zu beobachten und festzustellen, dass sich weder an den Aufstellflächen noch im schmalen Abschnitt für Zweirichtungsverkehr (zwischen Rechtsabbieger von der Lindwurm in die Blumenstraße und der Furt zur Kreisspar- kasse) nennenswerte Probleme ergeben. Initiative: Paul Bickelbacher Landeshauptstadt München Bezirksausschuss 2 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rosa Liste Antrag: Zweirichtungradverkehr am Sendlinger-Tor-Platz in Verlängerung der Thalkirchner Straße wieder legalisieren. Der Bezirksausschuss möge beschließen: Das Mobilitätsreferat lässt den Zweirichtungsradverkehr – wie vor dem Umbau – von der Tramquerung zur Blumenstraße bis hin zur Fuß- und Radverkehrsfurt von ber Lindwurmstraße zur Kreissparkasse wieder zu und ordnet die erforderlichen Markierungen- und Beschilderung an. Begründung: Datum: 02.02.2026 Seite 2 von 2 === 20-26 _ B 08813_B 08813_Zweirichtungsverkehr_Sendlinger-Tor-Platz AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Radverkehr MOR-GB2.24 radverkehr.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Mitte bag-mitte.dir@muenchen.de An den BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt Herr Blaser Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 10.04.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Zweirichtungsradverkehr am Sendlinger-Tor-Platz in Verlängerung der Thalkirchner Straße wieder legalisieren BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08813 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt Sehr geehrter Herr Blaser, zu Ihrem Antrag vom 17.03.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit. Sachstand: Die Örtlichkeit liegt innerhalb des Projekts Blumenstraße zwischen Sendlinger-Tor-Platz und Papa-Schmid-Straße. Zuletzt erfolgte im April 2024 hierzu eine Änderung im Markierungsplan betreffend einer zusätzlichen Grüneinfärbung des Radwegs im Anschluss der Lindwurmstraße. Der neu erstellte Radweg auf der Westseite ist hier nach wie vor als Einrichtungsradweg in Richtung Süden dargestellt. Im Rahmen des Erinnerungsverfahrens ergaben sich keine Hinweise auf eine notwendige Änderung des Einrichtungs- in einen Zweirichtungsradweg. Die Hinweisbeschilderung (Wegweisung) rund um den Sendlinger-Tor-Platz wurde im Oktober 2024 mit dem Baureferat (Radroutenbeschilderung) abgestimmt und zeitnah umgesetzt. Zwar liegen Erkenntnisse bezüglich eines Fehlverhaltens auf dem neuen Einrichtungsradweg auf dem genannten Abschnitt vor. Der Radweg wird sowohl von zu Fuß Gehenden als auch von sogenannten Geisterradler*innen zum Abkürzen in Richtung Sendlinger-Tor-Platz zweckentfremdet. Der Anteil der Falschfahrenden ist nach unserer Beobachtung aber sehr untergeordnet. Eine genaue Erhebung liegt im Mobilitätsreferat (MOR) nicht vor. I. Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] In Vorbereitung auf die Sitzung des Steuerungskreises Radentscheid im November 2025 hat der GB2 u.a. die Markierungssituation am aufgeweiteten Radaufstellstreifen (ARRi) einer eingehenden Prüfung unterzogen. Der Radentscheid München (REM) hatte den ARRi zuvor vollständig befahren und aus seiner Perspektive detailliert ausgewertet. Diese Dokumentation inklusive zahlreicher Hinweise und Anregungen liegt der Fachverwaltung seit Sommer 2025 vor und wird sukzessive geprüft. Für die hier gegenständliche Örtlichkeit am Sendlinger Tor bittet der REM um eine Anpassung der Markierung. Mit zusätzlichen Pfeilen bzw. weiteren Piktogrammen soll dabei die bestehende Verkehrsregelung nochmals verdeutlicht werden. Die Forderung nach einem Zweirichtungsradweg an dieser Stelle ist insofern seitens des REM nicht mehr aktuell. Um zu verdeutlichen, dass es sich um einen Einrichtungsradweg handelt, hat MOR-GB2.4 zusätzlich die Anbringung von zwei Rad- und Pfeilpiktogrammen angeordnet. Beurteilung: Der vormalige Zweirichtungsradweg war im Bestand (vor der Umbaumaßnahme Sendlinger- Tor-Platz) als Notlösung wegen fehlender Alternativen vermutlich bereits vor 2006 mit einer gegenüber heute anderen Knotenpunktsgeometrie vorhanden (u. a. mit keiner fahrbahn- parallelen Führung des Radverkehrs entlang der Blumenstraße von Süd nach Nord). Nach Abschluss der Umbaumaßnahme Sendlinger-Tor-Platz hat der Stadtrat in seinem Beschluss zur Projektgenehmigung die Wiederherstellung der Oberflächen ohne Zweirichtungsradweg vorgesehen. Der Stadtrat hatte das MOR des Weiteren beauftragt, die Verkehrsbeziehung zwischen Thalkirchner Straße und dem Oberanger in beiden Richtungen für Radfahrende in der Übergangslösung weiterhin zu ermöglichen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 06081 samt MobA-Beschluss vom 06.04.2022). Bei einem Ortstermin mit der Stadtratsfraktion GRN/RoLi sowie Vertreter*innen des BA2 am 16.05.2023 wurde geprüft, ob diese Verbindung mittels Zweirichtungsradweg westlich der Blumenstraße für die Verbindung Thalkirchner Straße | Oberanger möglich wäre. Das Ergebnis dieser Prüfung führte aus fachlichen und sicherheitstechnischen Gründen zu einer Ablehnung der Querung Blumenstraße: • Der linksabbiegende Radverkehr aus dem Zweitrichtungsradweg (in die Lindwurmstraße) ist nur theoretisch bedingt verträglich zur parallel-laufenden Tram. Tatsächlich müsste der Radverkehr beim direkten Linksabbiegen zuerst den parallelen Fußverkehr und dann die parallele Tram beachten, das stellt ein großes Sicherheitsrisiko dar. Eine Signalisierung ist hier nicht möglich. • Der linksabbiegende Radverkehr aus dem Zweirichtungsradweg ist feindlich zu allen rechtsabbiegenden Verkehren (KFZ und Rad) aus der Sonnenstraße heraus. Wegen fehlender Aufstellflächen müsste sich der Radverkehr aus dem Zweirichtungsradweg im Bereich der Fahrwege der rechtsabbiegenden Verkehre aufstellen. Das stellt ein Sicherheitsproblem dar und kann deshalb nicht umgesetzt werden • Der geradeausfahrende Radverkehr muss aus Sicherheitsgründen baulich unterbunden werden. Die Thematik war zuvor – noch während der laufenden Bauarbeiten – am 09.03.2022 in der AG Aktuelle Radverkehrsprojekte mit dem REM diskutiert worden. Im Ergebnis dieser Diskussion verständigten sich die Beteiligten auf eine Anpassung der Radroutenwegweisung. Im Hinblick auf eine optimale Lösung für den Endzustand sollten Verkehrszählungen des Radverkehrs erfolgen. Seite 3 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Ein Auftrag zur Evaluierung oder systematischen Erhebung des Radverkehrs an dieser Örtlich- keit ist uns hingegen nicht bekannt. Im Oktober 2024 fand am Sendlinger-Tor-Platz eine Verkehrszählung und Auswertung statt. Diese zeigt einen Tageswert von 10.963 Radfahren- den. Der Anteil von unrechtmäßig entgegen der vorgegebenen Richtung stattfindenden Radverkehr ist darin nicht gesondert abgebildet. Das Regelmaß von baulich angelegten Zweirichtungsradwegen beträgt nach Tabelle 5 ERA 2,50 m bei beidseitiger und 3,00 m bei einseitiger Führung. Die lichte Breite zwischen den Leitlinien auf dem Einrichtungsradweg beträgt 2,80 m. Die Nutzung von Radwegen auf der linken Straßenseite ist eine häufige Unfallursache. Die Breite eines Zweirichtungsradweges muss für eine sichere Nutzung seiner Nutzungsintensität gerecht werden. Die Zählung von Oktober 2024 lässt auf ein hohes Radverkehrsaufkommen – insbesondere während der Hauptsaison des Radverkehrs – schließen. Im Vergleich beträgt die lichte Breite des als Zweirichtungsradweg neu geplanten Radwegs auf der Westseite des Stachus zwischen Elisenstraße und Prielmayerstraße 3,75 m. Dieser Ab- schnitt ist ebenfalls Teil des Altstadtradlrings. Eine Freigabe des bisherigen Einrichtungsradwegs für den Radverkehr in beide Richtungen wäre deshalb auch im Hinblick auf die Kombination des hohen Radverkehrsaufkommens und der vergleichsweise geringen Radwegbreite kritisch zu betrachten. Fazit: Eine nachträgliche Freigabe dieses Abschnitts für den Radverkehr in Gegenrichtung (Wiedereinführung eines Zweirichtungsradwegs) wird seitens des Mobilitätsreferats nicht unterstützt und muss aus Gründen der Verkehrssicherheit ausdrücklich abgelehnt werden. Das Prüfungsergebnis aus 2023 hat weiter Bestand. Der Antrag Nr. 20-26 / B 08813 des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Team Radverkehr II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB2.24

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt

Sitzungsdatum

28.04.2026 um 19:00 Uhr

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