(E) Zebrastreifen für Sicherheit

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 26-32 _ V 00422_V 00422 Zebrastreifen fuer Sicherheit BE.pdf
  • 26-32 _ V 00422_V 00422 Zebrastreifen fuer Sicherheit A.pdf
  • B 02_VG 16.06.2026 oeff. 2.3 2..pdf
  • 20-26 _ E 03292_E 03292_Zebrastreifen fuer Sicherheit_oeff.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 00422_V 00422 Zebrastreifen fuer Sicherheit BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39669 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Zebrastreifen für Sicherheit Empfehlung Nr. 20-26 / E 03292 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 27.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00422 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03292 Beschluss des Bezirksausschusses des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 16.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt hat am 27.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03292 beschlossen. Die Bürgerversammlung-Empfehlung zielt darauf ab, im Bereich der Kreuzung Baaderstraße / Ickstattstraße / Auenstraße fünf Fußgän- gerüberwege zu errichten. Begründet wird diese Forderung unter anderem damit, dass es sich dabei um einen Schulweg handelt. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Der Schulsprengel für Grundschüler*innen der Grundschule an der Klenzestraße 48 verläuft westlich der Fraunhoferstraße sowie nördlich der Wittelsbacherstraße. Aus Sicht der Schul- wegsicherheit besteht im fraglichen Bereich keine Notwendigkeit für Schüler*innen, die Auenstraße zu queren. Südlich der Auenstraße befindet sich hier keine Wohnbebauung. Für Schüler*innen aus dem südwestlichen Bereich der Auenstraße gibt es Alternativen. Im Bereich der Auenstraße auf Höhe Klenzestraße befindet sich eine sicherere Querungshilfe in Form einer Lichtsignalanlage. Im Bereich der Auenstraße auf Höhe der Westermühlstraße kann mittels Fußgängerüberweg ebenfalls sicher gequert werden. Sowohl die Ickstattstraße wie auch die Baaderstraße befinden sich in einer Tempo 30 Zone. Eine Querung beider Straßen ist mit der gebotenen Vorsicht auch für Schüler*innen möglich. Eine Querung der Ickstattstraße ist zudem auf dem Schulweg nicht erforderlich, auf beiden Straßenseiten gibt es eine Gehbahn. Vor der Grundschule kann die Ickstattstraße an der Einmündung zur Klenzestraße mittels Lichtsignalanlage sicher gequert werden. Ebenso stellt sich die Unfallsituation unauffällig dar. Laut Mitteilung des Polizeipräsidiums München ereigneten sich in den letzten drei Jahren drei Verkehrsunfälle. Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Fußgängerbeteiligungen oder Schulwegunfälle wurden nicht registriert. Aus den genannten Gründen ist aus polizeilicher Sicht keine Notwendigkeit zur Errichtung der Fußgängerüberwege erkennbar. In der Auenstraße wird die Einrichtung eines Fußgängerüber- weges durch die Polizei zudem kritisch bewertet und abgelehnt. Zudem verschwenkt die Fahrbahn kurz vor dem in Betracht gezogenen Fußgängerüberweg im Kurvenverlauf, wobei gleichzeitig eine Fahrstreifenreduzierung von zwei auf einen Fahrstreifen erfolgt. Diese Situation führt zu einer deutlich eingeschränkten Übersichtlichkeit, wodurch ein zusätzlicher Fußgängerüberweg aus hiesiger Sicht ein erhöhtes Gefährdungspotential darstellen würde. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03292 der Bürgerversammlung des 2. Stadtbezirkes Ludwigs- vorstadt-Isarvorstadt vom 27.11.2025 kann aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten / der Korreferentin des Mobilitätsreferates ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen im Bereich der Kreuzung Baader-/Ickstatt- /Auenstraße aus Gründen der Schulwegsicherheit kann derzeit nicht erfolgen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03292 der Bürgerversammlung des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 27.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.23 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00422_V 00422 Zebrastreifen fuer Sicherheit A.pdf === Anlage === B 02_VG 16.06.2026 oeff. 2.3 2..pdf === Datum: 22.06.2026 Telefon: 089 - 233 213 22 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Zebrastreifen für Sicherheit Zebrastreifen für Sicherheit BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03292 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt vom 27.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00422 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 16. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03292_E 03292_Zebrastreifen fuer Sicherheit_oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar