(E) Schulwegsicherheit

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  • 26-32 _ V 00705_V 00705 Schulwegsicherheit BE.pdf
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  • B 02_VG 16.06.2026 oeff. 2.3 3..pdf
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=== 26-32 _ V 00705_V 00705 Schulwegsicherheit BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39669 Mobilitätsreferat Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Schulwegsicherheit Empfehlung Nr. 20-26 / E 03295 der Bürgerversammlung des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt am 27.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00705 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03295 Beschluss des Bezirksausschusses des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt vom 14.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt hat am 27.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03295 beschlossen. Die Bürgerversammlungs- Empfehlung zielt darauf ab, den Schulweg für Schüler*innen in der Bavariastraße sicherer zu machen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bavariastraße befindet sich (bis auf die Hausnummern 1 bis 5) in einer Tempo-30-Zone, entlang der gesamten Straße sind beidseitig Gehwege vorhanden. Aufgrund der Baustelle in der Bavariastraße 36 ist auf Höhe der Baustelle der westliche Gehweg gesperrt. Die Vollsperrung der Lindwurmunterführung wurde am 18. Dezember 2025 aufgehoben. Der Fahrverkehr Richtung stadtauswärts ist wieder möglich, das Verkehrsaufkommen sollte damit wieder das gewöhnliche Ausmaß erreichen. Um den Hochbau in der Bavariastraße 36 andienen zu können, wurde eine Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung des Gehweges erteilt. Für Fußgänger*innen wurde auf Höhe der Bavariastraße 9 eine Fußgängerschutzanlage (provisorische Ampel) aufgebaut, an der gefahrlos die Straße gequert werden kann. Für Anlieferung von Baustellenmaterial wurde eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung der Fahrbahn für jeweils einen LKW in der Zeit von 09.00 – 15.00 Uhr, also außerhalb der Hauptverkehrszeiten, erteilt. Die Fahrspur in Richtung Norden ist nicht betroffen und kann normal in Bestandsbreite genutzt werden. Fahrzeuge, die aus Richtung Norden kommen, sind, wenn ein LKW auf der Fahrspur steht und ablädt, gemäß § 6 Straßenverkehrsordnung wartepflichtig gegenüber dem Verkehr ohne Hindernis. Wir bedauern mögliche Mehrbelastungen, welche durch die Vollsperrung der Lindwurmunterführung oder aufgrund der Baustelle in der Bavariastraße 36 im Abschnitt der Bavariastraße entstanden sind. Vollsperrungen führen mitunter immer zu Ausweichverkehren, auch wenn wir uns bemüht haben, diese großräumig zu verteilen. Eine weitere Vollsperrung der Lindwurmunterführung wird nach derzeitigem Stand nicht erfolgen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03295 der Bürgerversammlung des 2. Stadtbezirkes Ludwigvorstadt - Isarvorstadt vom 27.11.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Vollsperrung der Lindwurmunterführung wurde am 18. Dezember 2025 aufgehoben. Es ist davon auszugehen, dass das Verkehrsaufkommen über die Bavariastraße abgenommen hat und weiter abnehmen wird. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03295 der Bürgerversammlung des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt am 27.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 02 - Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 02 - Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 02 - Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.23 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00705_V 00705 Schulwegsicherheit A.pdf === Anlage === B 02_VG 16.06.2026 oeff. 2.3 3..pdf === Datum: 22.06.2026 Telefon: 089 - 233 213 22 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Schulwegsicherheit Schulwegsicherheit BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03295 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt vom 27.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00705 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 16. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03295_E 03295 _Schulwegsicherheit_oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:00 Uhr

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