(E) Tempo 30 für Schwanthalerstraße

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  • 26-32 _ V 00668_V 00668 Tempo 30 fuer Schwanthalerstrasse BE.pdf
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  • B 02_VG 16.06.2026 oeff. 2.3 5..pdf
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=== 26-32 _ V 00668_V 00668 Tempo 30 fuer Schwanthalerstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tel.: 233 - 5 07 60 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Immissionsschutz / ÖPNV MOR-GB2.223 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tempo 30 für Schwanthalerstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02538 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 26.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00668 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02538 Beschluss des Bezirksausschusses des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 16.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 2 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt hat am 26.11.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02538 beschlossen. Durch eine Geschwindigkeits- beschränkung auf der Schwanthalerstraße soll Lärmschutz erreicht werden. Dieser Antrag wird gestellt, da der Antrag vom 23.11.2023 auf Installation von Lärmblitzern abgelehnt wurde. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen auf 30 km/h setzt regelmäßig eine ergebnisoffene Einzelfallprüfung der beim Straßenverkehrsbehörde im Mobilitätsreferat voraus. Dabei sind die Erfordernisse einer Gefahrenlage und die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine wesentliche Voraussetzung. Es ist stets auf die konkreten örtlichen und verkehrlichen Umstände des Einzelfalls einzugehen und die Prüfung jedes einzelnen Straßenzugs setzt ausführliche Sachverhaltsermittlungen, etwa durch Ortsbesichtigungen, sowie Stellungnahmen und Berechnungen durch die beteiligten Fachreferate voraus. Aufgrund der Lärmkartierung, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt online zur Verfügung gestellt wird (http://www.umweltatlas.bayern.de), kann anhand von Anhaltspunkten für eine bestehende Lärmbelastung eine grobe Ersteinschätzung getroffen werden. Die Ersteinschätzung ergab, dass in der Schwanthalerstraße nach aktuellem Ist-Stand aus Lärmschutzgründen verkehrsrechtliche Maßnahmen gerechtfertigt sein könnten. Hierzu sind eine nähere Bewertung der Tatbestandsvoraussetzungen sowie der ggf. im Weiteren nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung allerdings noch weitere umfangreiche Sachverhaltsermittlungen und Prüfungen erforderlich. Derzeit werden die vom Stadtrat im November 2024 beschlossenen Prüfaufträge des Lärm- aktionsplans (LAP) zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen priorisiert auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. In der 4. Fortschreibung des Lärmaktionsplans sind insgesamt 26 verkehrsrechtliche Maßnahmen enthalten, die durch das Mobilitätsreferat in den kommenden Jahren zu prüfen sind. Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan finden sie unter https://stadt.muenchen.de/infos/laermaktionsplan.html. Mit der großen Anzahl der zu prüfen- den Maßnahmen geht eine starke Auslastung der bestehenden Kapazitäten im Mobilitäts- referat als auch der regelmäßig zu beteiligenden Dienststellen einher. Die Vielzahl der zu prüfenden Straßenabschnitte macht eine Priorisierung innerhalb der Prüfaufträge notwendig. Die Schwanthalerstraße im Abschnitt zwischen Sonnenstraße bis Bavariaring ist als Prüfauf- trag im Lärmaktionsplan enthalten. Für den Abschnitt soll Tempo 30 nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) als verkehrsrechtliche Maßnahme geprüft werden. Gleichzeitig sind für die Schwanthalerstraße umfangreiche bauliche Maßnahmen geplant oder werden bereits durchgeführt. Beispielhaft können hier die Umgestaltungsmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Radentscheidprojekts Schwanthalerstraße (siehe Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13231 und https://muenchenunterwegs.de/radentscheid/massnahmen/schwanthalerstrasse) und die durch die Stadtwerke München im Abschnitt zwischen der Hermann-Lingg-Straße und Paul- Heyse-Straße aktuell durchgeführten Arbeiten an den Fernwärmeleitungen genannt werden. Der Entfall einer stadteinwärts führenden Fahrspur und die Anlage von Radfahrstreifen für beide Fahrtrichtungen zwischen Gehweg und Fahrzeugspur werden mit hoher Wahrschein- lichkeit größere Auswirkungen auf die Verkehrsmengen und damit verbunden auch auf die Lärmwerte haben. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02538 der Bürgerversammlung des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 26.11.2024 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen derzeit nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Schwanthalerstraße mit Abschnitt zwischen Bavariaring und Sonnenstraße ist als Prüfauftrag im Lärmaktionsplan 4. Fortschreibung enthalten. U.a. vor dem Hintergrund der laufenden und noch geplanten Baumaßnahmen in und im Umfeld der Schwanthalerstraße, die auch eine Verbesserung der Lärmsituation erwarten lassen und zugleich keine rechtssichere Prüfung ermöglichen, ist die Prüfung einer Tempo 30 Anordnung in der Schwanthalerstraße derzeit nicht möglich bzw. nicht zielführend. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02538 der Bürgerversammlung des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 26.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 2 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 2 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 2 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.223 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00668_V 00668 Tempo 30 fuer Schwanthalerstrasse A.pdf === Anlage === B 02_VG 16.06.2026 oeff. 2.3 5..pdf === Datum: 22.06.2026 Telefon: 089 - 233 213 22 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Tempo 30 für Schwanthalerstraße Tempo 30 für Schwanthalerstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02538 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt vom 26.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00668 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 16. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02538_E 02538 Tempo 30 fuer Schwanthalerstr oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:00 Uhr

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