(E) Modale Filter gegen Schleichverkehr von der Auenstraße

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  • 26-32 _ V 00666_V 00666 Modale Filter BE.pdf
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  • B 02_VG 16.06.2026 oeff. 2.3 6..pdf
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=== 26-32 _ V 00666_V 00666 Modale Filter BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-523855 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirk Mitte MOR-GB2.111 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Modale Filter gegen Schleichverkehr von der Auenstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 00261 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 20.07.2021 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00666 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00261 Beschluss des Bezirksausschusses des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 16.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt hat am 20.07.2021 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00261 beschlossen. Darin wird gefordert, mittels modaler Filter (baulich oder durch geeignete verkehrsrechtliche Anordnungen) den Durchgangsverkehr im südlichen Glockenbachviertel über die Baumstraße und die Palmstraße zu unterbinden. Aufgrund von Stausituationen wird laut Ausführung des Antragstellers die Auenstraße zwischen der Westermühlstraße und dem Baldeplatz über die genannten Anwohnerstraßen umfahren. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Bei der Baumstraße, der Palmstraße, der Körnerstraße und der Arndtstraße handelt es sich gemäß der Definition nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) um Wohnstraßen. Sie befinden sich in einer Tempo 30-Zone und haben ausschließlich eine erschließende Funktion. Tempo 30-Regelungen sind ein wesentliches Mittel zur stadtweiten Verkehrsberuhigung. Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 9 Satz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) kann die Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Diese qualifizierte konkrete Gefahr kann sich z.B. aus einer deutlich erhöhten Unfallhäufigkeit oder einer der Widmung und dem Ausbauzustand der Straße übermäßigen Verkehrsbelastung ergeben. Für Wohnstraßen, wie die oben genannten Straßen im Glockenbachviertel, sind laut RASt 06 Verkehrsstärken von unter 400 Kfz/h charakteristisch. Nach Aussage der Polizei ist die Unfallsituation in den benannten Straßen unauffällig: „Der Polizeiinspektion 14 ist bislang kein relevanter Umgehungs- bzw. Schleichverkehr in dem genannten Bereich bekannt. Bei der vorliegenden Anfrage handelt es sich um die erste Beschwerde dieser Art, die die Dienststelle aus diesem Bereich erreicht hat. Auch im Rahmen eigener Beobachtungen konnten keine Feststellungen getroffen wer- den, die auf eine überdurchschnittliche Verkehrsbelastung oder eine verstärkte Nut- zung der genannten Straßenzüge als Ausweichroute hindeuten. Die Auswertung der im Jahr 2025 polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfälle in den Bereichen Arndtstraße, Baumstraße und Palmstraße ergab keine Hinweise auf Unfall- ursachen im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit oder Vorfahrtsverstößen. Ein Zusammenhang zwischen dem Unfallgeschehen und einem möglichen Umgeh- ungsverkehr ist daher nicht erkennbar. Darüber hinaus konnten bei örtlichen Beobachtungen keine Anhaltspunkte festgestellt werden, die auf übermäßig hohe gefahrene Geschwindigkeiten schließen lassen. Dies erscheint auch plausibel, da es sich bei den betroffenen Straßenzügen um enge Straßen innerhalb einer Tempo-30-Zone handelt, die aufgrund ihrer Gestaltung nur eingeschränkt für eine zügige Durchfahrt geeignet sind. Zusätzlich befindet sich auf der als mögliche Umgehungsstrecke genannten Route ein Fußgängerüberweg im Bereich der Kreuzung Klenzestraße / Baumstraße, der ebenfalls zu einer weiteren Verkehrsberuhigung beiträgt. Aus Sicht der PI 14 bestehen derzeit keine Erkenntnisse, die die Annahme eines relevanten Schleichverkehrs stützen oder die Anordnung zusätzlicher verkehrlicher Maßnahmen erforderlich erscheinen lassen.“ Eine Verkehrszählung aus dem Jahr 2023 zeigt, dass die Westermühlstraße in der nachmit- täglichen Spitzenstunde mit etwa 160 Kfz/h im Querschnitt sehr gering belastet ist und unter dem Grenzwert von den für Wohnstraßen charakteristischen 400 Kfz/h liegt. Auf 24 Stunden hochgerechnet ergibt sich ein Tageswert von etwa 1.800 Kfz/24h. Eine aktuelle Verkehrsbeob- achtung konnte dies in dem Rahmen bestätigen. Die Baumstraße und die Palmstraße und im weiteren Streckenverlauf Richtung Süden die Körnerstraße bzw. die Arndtstraße als Ausweichroute sind aufgrund ihrer baulichen Ausge- staltung (vorgezogene Gehwege im Kreuzungsbereich, Engstellen, Fahrbahnverschwenkungen usw.) sowie der „Rechts-vor-links-Regelung“ in der Tempo 30- Zone als Ausweichroute als unattraktiv anzusehen. Aus Sicht des Mobilitätsreferats ergibt sich durch die Umfahrung keine Zeitersparnis. Aus den vorgenannten Gründen ist die Anordnung bzw. bauliche Einrichtung modaler Filter nicht notwendig. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00261 der Bürgerversammlung des 2. Stadtbezirkes Ludwigs- vorstadt-Isarvorstadt vom 20.07.2021 kann nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Im südlichen Glockenbachviertel werden aufgrund geringer Kfz-Belastungswerte in den Wohnstraßen weder verkehrsrechtliche noch bauliche Maßnahmen in Form von modalen Filtern zur weiteren Verkehrsberuhigung ergriffen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00261 der Bürgerversammlung des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 20.07.2021 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle An MOR-GB2.211 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 2 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 2 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 2 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.111 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00666_V 00666 Modale Filter A.pdf === Anlage === B 02_VG 16.06.2026 oeff. 2.3 6..pdf === Datum: 22.06.2026 Telefon: 089 - 233 213 22 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Modale Filter gegen Schleichverkehr von der Auenstraße Modale Filter gegen Schleichverkehr von der Auenstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 00261 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt vom 20.07.2021 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00666 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 16. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 00261_1_oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:00 Uhr

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