Erhalt unversiegelter Flächen in Sendling und im Stadtgebiet

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  • 26-32 _ V 00429_V 00429 unvers. Flaechen erhaltne Sendling BE A1-2.pdf
  • 20-26 _ E 03199_E 03199 Erhalt unversiegelter Flächen.pdf
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=== 26-32 _ V 00429_V 00429 unvers. Flaechen erhaltne Sendling BE A1-2.pdf === Telefon: 0 233-28565 -22908 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII-23P PLAN-HAII-20V PLAN-HAII-52 PLAN-HAII-11 Erhalt unversiegelter Flächen in Sendling und im Stadtgebiet Empfehlung Nr. 20-26 / E 03199 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 06 - Sendling vom 20.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00429 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 10.06.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Empfehlung Nr. 20-26 / E 03199 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 - Sendling vom 20.11.2025 Inhalt Forderung, unversiegelte Flächen auf Grundstücken mit hohem Maß an bereits vorhandener Bebauung zu erhalten, Entsiege- lungsmaßnahmen zu fördern und einer weiteren Nachverdichtung entgegenzuwirken. Gesamtkosten / Gesamterlöse (-/-) Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungs- vorschlag 1. Von den Ausführungen der Referentin zum Umgang der Stadtverwaltung mit dem Erhalt von unversiegelten Flächen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren und der Bearbei- tung von Bauträgen nach § 34 BauGB sowie der aktiven Entsiegelung von Grundstücksflächen wird Kenntnis ge- nommen. Der Empfehlung kann nach Maßgabe der vorste- henden Ausführung nicht vollumfänglich entsprochen wer- den. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03199 der Bürgerversamm- lung des Stadtbezirkes 06 - Sendling am 20.11.2025 ist da- mit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt. Gesucht werden kann im RIS auch unter Empfehlung Nr. 20-26 / E 03199, Erhalt unversiegelter Flächen, Entsiegelung, Nachverdichtung Ortsangabe Gesamtes Stadtgebiet Telefon: 0 233-28565 -22908 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII-23P PLAN-HAII-20V PLAN-HAII-52 PLAN-HAII-11 Erhalt unversiegelter Flächen in Sendling und im Stadtgebiet Empfehlung Nr. 20-26 / E 03199 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 06 - Sendling vom 20.11.2025 Anlagen: 1. Lageplan mit Stadtbezirksgrenzen 2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03199 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 06 - Send- ling vom 20.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00429 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 10.06.2026 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 6. Stadtbezirkes – Sendling hat am 20.11.2025 die an- liegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 03199 (siehe Anlage 2) beschlossen. Darin wird die Stadtverwaltung von der Bürgerversammlung beauftragt, bei der Aufstel- lung von Bebauungsplänen und der Behandlung von Bauanträgen nach § 34 Baugesetz- buch (BauGB) noch unversiegelte Flächen zu erhalten. Ferner wird die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, den Rückbau bereits versiegelter privater und öffentlicher Grundstücks- flächen bei der Planung zu unterstützen und keine weiteren Nachverdichtungsmaßnah- men auf noch unversiegelten Grundstücksflächen im bereits hoch verdichteten innerstäd- tischen Bereich umzusetzen. Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung ge- mäß § 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die Bedeutung der zu behandelnden Angelegenheit nicht auf den Stadtbe- zirk 6 – Sendling begrenzt ist. Ferner liegt kein Entscheidungsfall gemäß dem Katalog der Fälle der Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung der Bezirksausschüsse für den Be- reich des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vor. Die antragstellende Person wurde zuletzt mit Zwischennachricht vom 05.02.2025 darüber informiert, dass die gegenständliche Empfehlung bis Ende Juni 2026 behandelt wird. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt inhaltlich zur Empfehlung Nr. 20-26 / E 03199 vom 20.11.2025 wie folgt Stellung: Seite 2 Zur Forderung, unversiegelte Flächen auf Grundstücken mit hohem Maß an vorhandener Bebauung zu erhalten, ist zu betonen, dass die Landeshauptstadt München die Belange des Umweltschutzes und die Erfordernisse des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung bei stadtplanerischen Überlegungen und Verfahren ernst nimmt. Dazu gehört ausdrücklich auch der Erhalt unversiegelter Flächen im Stadtgebiet. Gleichzeitig erfordert Stadtplanung stets einen Ausgleich zwischen teilweise entgegenstehenden öffentlichen und privaten In- teressen. Bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen ist auch gesetzlich vorgesehen, dass die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind. Im Regelfall kann daraus auch ein ausreichend hoher Anteil un- versiegelter und mit Bepflanzung begrünter Flächen resultieren. Die aktive Entsiegelung von Grundstücksflächen findet im Rahmen der Bauleitplanung bei Neuentwicklungen von einzelnen Grundstücken und auch ganzen Stadtquartieren regelmäßig statt. Gerade in den Fällen, in denen Grundstücke aufgrund von ehemals gewerblichen Nutzungen einen hohen Versiegelungsgrad aufwiesen, konnte in den vergangenen Jahren eine deutlich verbesserte Bilanz hinsichtlich der Begrünung und des Wasserrückhalts erzielt werden. Dabei spielt insbesondere der Erhalt, aber auch die Neupflanzung von Bäumen eine ent- scheidende Rolle. Wird ein Bereich außerhalb des Umgriffs eines Bebauungsplans im unbeplanten Innenbe- reich nach § 34 BauGB bebaut, entscheidet die Art und das Maß der baulichen Nutzung der unmittelbaren Umgebung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens. Beeinflusst die Landeshauptstadt München ein gesetzlich bestehendes Baurecht, das im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB besteht, indem sie beispielsweise einen Be- bauungsplan aufstellt, der zu einer Reduzierung des aufgrund von § 34 BauGB vorhande- nen Baurechts führt, könnten die privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer das Recht haben, Entschädigungsansprüche gegenüber der Landeshauptstadt München nach Maßgabe der §§ 39 ff. BauGB zu erheben. Das hat wiederum zur Folge, dass von den Forderungen einer Entsiegelung Abstand genommen werden muss. Zur Förderung von Initiativen aus der Bürgerschaft hat das Referat für Klima- und Um- weltschutz folgende Stellungnahme abgegeben: Die im Referat für Klima- und Umweltschutz ansässigen Förderprogramme unterstützen das Engagement zur Begrünung und Entsiegelung auf privaten Flächen. Für eine Neuge- staltung von Innenhöfen, für die Begrünung von Dächern und Fassaden, die Entsiegelung von Flächen sowie für eine naturnahe Begrünung von Firmengeländen gewährt die Lan- deshauptstadt München den Eigentümer*innen unter bestimmten Voraussetzungen Zu- schüsse. Nähere Informationen finden sich unter: muenchen.de/begruenung-foerdern. In Bezug auf die Forderung, keine weiteren Nachverdichtungsmaßnahmen, insbesondere im hochverdichteten innerstädtischen Bereich, durchzuführen, kann auf die Ausführungen zum Antragspunkt 1 verwiesen werden. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03199 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 06 - Sendling vom 20.11.2025 wird entsprochen: ja nein teilweise Seite 3 Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten Die Beschlussvorlage wurde mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz im Rahmen der Beteiligung abgestimmt. Anhörung des Bezirksausschusses Grundsätzlich werden Bezirksausschüsse im Rahmen der Behandlung von Empfehlungen aus Bürgerversammlungen angehört, sofern diese von der Bürgerversammlungsempfeh- lung oder von dem Behandlungsvorschlag der Verwaltung betroffen sind. Da die vorlie- gende Empfehlung thematisch auf den Umgang der Stadtverwaltung mit Flächenneuinan- spruchnahmen und Entsiegelungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet gerichtet ist und somit alle 25 Bezirksausschüsse von den Forderungen der Empfehlung betroffen sind, ist eine Anhörung des Bezirksausschusses 6 – Sendling nicht vorgesehen. Die Bezirksaus- schüsse des 1. - 25. Stadtbezirkes haben jedoch Abdrucke der Sitzungsvorlage erhalten. Dem Korreferenten des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, Herrn Stadtrat Dr. Köning, ist ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin 1. Von den Ausführungen der Referentin zum Umgang der Stadtverwaltung mit dem Er- halt von unversiegelten Flächen im Rahmen von Bauleitplanverfahren und der Bear- beitung von Bauanträgen nach § 34 BauGB sowie der nur zum Teil bestehenden Mög- lichkeit einer aktiven Entsiegelung von Grundstücksflächen zu fordern wird Kenntnis genommen. Der Empfehlung kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführung nicht vollumfänglich entsprochen werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03199 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 06 - Sendling vom 20.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung be- handelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Der / Die Referent/-in Ober-/Bürgermeister/-in ea. Stadtrat / ea. Stadträtin Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk Stadtbaurätin Seite 4 IV. Abdruck von I. mit III. über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP) an das Direktorium – Dokumentationsstelle an das Revisionsamt mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Wv. Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG3 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Direktorium HA II - BA (Geschäftsstelle Süd) (2x) 3. An die Bezirksausschüsse 1-25 4. An das Referat für Klima- und Umweltschutz 5. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG 3 6. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/23P 7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/11 8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/52 9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV/2 mit der Bitte um Kenntnisnahme. 10. Mit Vorgang zurück zum Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/20V zum Vollzug des Beschlusses Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00429. Am Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG3 ….............................. 3 Maxvorstadt 1 Altstadt - Lehel 2 Ludwigs- 4 Schwabing- 5 Au - 6 Sendling 7 Sendling - 8 Schwan- 10 Moosach 11 Milbertshofen - 12 Schwabing - 13 Bogenhausen 14 Berg am Laim 15 Trudering - 16 Ramersdorf - 17 Ober- 18 Untergiesing - Harlaching 19 Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln 23 Allach - 24 Feldmoching - 25 Laim Untermenzing Am Hart Freimann Westpark Neuhausen - Nymphenburg West Hasenbergl Haidhausen Riem Fasan- Perlach 9 Pasing - Obermenzing 21 20 Hadern giesing - garten vorstadt - Isarvorstadt thalerhöhe 22 Aubing - Langwied Lochhausen - Anlage 1 Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Bezirksübersicht M = 1 : 100000 Anlage 2 === 20-26 _ E 03199_E 03199 Erhalt unversiegelter Flächen.pdf ===

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:00 Uhr

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