=== 26-32 _ V 00429_V 00429 unvers. Flaechen erhaltne Sendling BE A1-2.pdf ===
Telefon: 0 233-28565
-22908
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII-23P
PLAN-HAII-20V
PLAN-HAII-52
PLAN-HAII-11
Erhalt unversiegelter Flächen in Sendling und im Stadtgebiet
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03199 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 06 - Sendling
vom 20.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00429
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 10.06.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Empfehlung Nr. 20-26 / E 03199 der Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 06 - Sendling vom 20.11.2025
Inhalt Forderung, unversiegelte Flächen auf Grundstücken mit hohem
Maß an bereits vorhandener Bebauung zu erhalten, Entsiege-
lungsmaßnahmen zu fördern und einer weiteren Nachverdichtung
entgegenzuwirken.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
(-/-)
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungs-
vorschlag
1. Von den Ausführungen der Referentin zum Umgang der
Stadtverwaltung mit dem Erhalt von unversiegelten Flächen
im Rahmen von Bebauungsplanverfahren und der Bearbei-
tung von Bauträgen nach § 34 BauGB sowie der aktiven
Entsiegelung von Grundstücksflächen wird Kenntnis ge-
nommen. Der Empfehlung kann nach Maßgabe der vorste-
henden Ausführung nicht vollumfänglich entsprochen wer-
den.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03199 der Bürgerversamm-
lung des Stadtbezirkes 06 - Sendling am 20.11.2025 ist da-
mit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03199, Erhalt unversiegelter Flächen,
Entsiegelung, Nachverdichtung
Ortsangabe Gesamtes Stadtgebiet
Telefon: 0 233-28565
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Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII-23P
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Erhalt unversiegelter Flächen in Sendling und im Stadtgebiet
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03199 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 06 - Sendling
vom 20.11.2025
Anlagen:
1. Lageplan mit Stadtbezirksgrenzen
2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03199 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 06 - Send-
ling vom 20.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00429
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 10.06.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des 6. Stadtbezirkes – Sendling hat am 20.11.2025 die an-
liegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 03199 (siehe Anlage 2) beschlossen.
Darin wird die Stadtverwaltung von der Bürgerversammlung beauftragt, bei der Aufstel-
lung von Bebauungsplänen und der Behandlung von Bauanträgen nach § 34 Baugesetz-
buch (BauGB) noch unversiegelte Flächen zu erhalten. Ferner wird die Stadtverwaltung
dazu aufgefordert, den Rückbau bereits versiegelter privater und öffentlicher Grundstücks-
flächen bei der Planung zu unterstützen und keine weiteren Nachverdichtungsmaßnah-
men auf noch unversiegelten Grundstücksflächen im bereits hoch verdichteten innerstäd-
tischen Bereich umzusetzen.
Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung ge-
mäß § 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt
München, da die Bedeutung der zu behandelnden Angelegenheit nicht auf den Stadtbe-
zirk 6 – Sendling begrenzt ist. Ferner liegt kein Entscheidungsfall gemäß dem Katalog der
Fälle der Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung der Bezirksausschüsse für den Be-
reich des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vor.
Die antragstellende Person wurde zuletzt mit Zwischennachricht vom 05.02.2025 darüber
informiert, dass die gegenständliche Empfehlung bis Ende Juni 2026 behandelt wird.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt inhaltlich zur Empfehlung Nr. 20-26
/ E 03199 vom 20.11.2025 wie folgt Stellung:
Seite 2
Zur Forderung, unversiegelte Flächen auf Grundstücken mit hohem Maß an vorhandener
Bebauung zu erhalten, ist zu betonen, dass die Landeshauptstadt München die Belange
des Umweltschutzes und die Erfordernisse des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung
bei stadtplanerischen Überlegungen und Verfahren ernst nimmt. Dazu gehört ausdrücklich
auch der Erhalt unversiegelter Flächen im Stadtgebiet. Gleichzeitig erfordert Stadtplanung
stets einen Ausgleich zwischen teilweise entgegenstehenden öffentlichen und privaten In-
teressen. Bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen ist auch gesetzlich
vorgesehen, dass die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
gerecht abzuwägen sind. Im Regelfall kann daraus auch ein ausreichend hoher Anteil un-
versiegelter und mit Bepflanzung begrünter Flächen resultieren. Die aktive Entsiegelung
von Grundstücksflächen findet im Rahmen der Bauleitplanung bei Neuentwicklungen von
einzelnen Grundstücken und auch ganzen Stadtquartieren regelmäßig statt. Gerade in
den Fällen, in denen Grundstücke aufgrund von ehemals gewerblichen Nutzungen einen
hohen Versiegelungsgrad aufwiesen, konnte in den vergangenen Jahren eine deutlich
verbesserte Bilanz hinsichtlich der Begrünung und des Wasserrückhalts erzielt werden.
Dabei spielt insbesondere der Erhalt, aber auch die Neupflanzung von Bäumen eine ent-
scheidende Rolle.
Wird ein Bereich außerhalb des Umgriffs eines Bebauungsplans im unbeplanten Innenbe-
reich nach § 34 BauGB bebaut, entscheidet die Art und das Maß der baulichen Nutzung
der unmittelbaren Umgebung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens.
Beeinflusst die Landeshauptstadt München ein gesetzlich bestehendes Baurecht, das im
unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB besteht, indem sie beispielsweise einen Be-
bauungsplan aufstellt, der zu einer Reduzierung des aufgrund von § 34 BauGB vorhande-
nen Baurechts führt, könnten die privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer
das Recht haben, Entschädigungsansprüche gegenüber der Landeshauptstadt München
nach Maßgabe der §§ 39 ff. BauGB zu erheben. Das hat wiederum zur Folge, dass von
den Forderungen einer Entsiegelung Abstand genommen werden muss.
Zur Förderung von Initiativen aus der Bürgerschaft hat das Referat für Klima- und Um-
weltschutz folgende Stellungnahme abgegeben:
Die im Referat für Klima- und Umweltschutz ansässigen Förderprogramme unterstützen
das Engagement zur Begrünung und Entsiegelung auf privaten Flächen. Für eine Neuge-
staltung von Innenhöfen, für die Begrünung von Dächern und Fassaden, die Entsiegelung
von Flächen sowie für eine naturnahe Begrünung von Firmengeländen gewährt die Lan-
deshauptstadt München den Eigentümer*innen unter bestimmten Voraussetzungen Zu-
schüsse. Nähere Informationen finden sich unter: muenchen.de/begruenung-foerdern.
In Bezug auf die Forderung, keine weiteren Nachverdichtungsmaßnahmen, insbesondere
im hochverdichteten innerstädtischen Bereich, durchzuführen, kann auf die Ausführungen
zum Antragspunkt 1 verwiesen werden.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03199 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 06 - Sendling
vom 20.11.2025 wird entsprochen:
ja nein teilweise
Seite 3
Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten
Die Beschlussvorlage wurde mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz im Rahmen
der Beteiligung abgestimmt.
Anhörung des Bezirksausschusses
Grundsätzlich werden Bezirksausschüsse im Rahmen der Behandlung von Empfehlungen
aus Bürgerversammlungen angehört, sofern diese von der Bürgerversammlungsempfeh-
lung oder von dem Behandlungsvorschlag der Verwaltung betroffen sind. Da die vorlie-
gende Empfehlung thematisch auf den Umgang der Stadtverwaltung mit Flächenneuinan-
spruchnahmen und Entsiegelungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet gerichtet ist und
somit alle 25 Bezirksausschüsse von den Forderungen der Empfehlung betroffen sind, ist
eine Anhörung des Bezirksausschusses 6 – Sendling nicht vorgesehen. Die Bezirksaus-
schüsse des 1. - 25. Stadtbezirkes haben jedoch Abdrucke der Sitzungsvorlage erhalten.
Dem Korreferenten des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, Herrn Stadtrat Dr.
Köning, ist ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag der Referentin
1. Von den Ausführungen der Referentin zum Umgang der Stadtverwaltung mit dem Er-
halt von unversiegelten Flächen im Rahmen von Bauleitplanverfahren und der Bear-
beitung von Bauanträgen nach § 34 BauGB sowie der nur zum Teil bestehenden Mög-
lichkeit einer aktiven Entsiegelung von Grundstücksflächen zu fordern wird Kenntnis
genommen. Der Empfehlung kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführung nicht
vollumfänglich entsprochen werden.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03199 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 06 -
Sendling vom 20.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung be-
handelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der / Die Vorsitzende Der / Die Referent/-in
Ober-/Bürgermeister/-in
ea. Stadtrat / ea. Stadträtin
Prof. Dr. (Univ. Florenz)
Elisabeth Merk
Stadtbaurätin
Seite 4
IV. Abdruck von I. mit III.
über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP)
an das Direktorium – Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. Wv. Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG3
1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift
wird bestätigt.
2. An das Direktorium HA II - BA (Geschäftsstelle Süd) (2x)
3. An die Bezirksausschüsse 1-25
4. An das Referat für Klima- und Umweltschutz
5. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG 3
6. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/23P
7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/11
8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/52
9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV/2
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
10. Mit Vorgang zurück zum Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/20V
zum Vollzug des Beschlusses Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00429.
Am
Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG3
…..............................
3
Maxvorstadt
1
Altstadt -
Lehel
2
Ludwigs-
4
Schwabing-
5
Au -
6
Sendling
7
Sendling -
8
Schwan-
10
Moosach
11
Milbertshofen -
12
Schwabing -
13
Bogenhausen
14
Berg am Laim
15
Trudering -
16
Ramersdorf -
17
Ober-
18
Untergiesing -
Harlaching
19
Thalkirchen - Obersendling -
Forstenried - Fürstenried -
Solln
23
Allach -
24
Feldmoching -
25
Laim
Untermenzing Am Hart
Freimann
Westpark
Neuhausen -
Nymphenburg
West
Hasenbergl
Haidhausen
Riem
Fasan-
Perlach
9
Pasing -
Obermenzing
21
20
Hadern
giesing -
garten
vorstadt -
Isarvorstadt
thalerhöhe
22
Aubing -
Langwied
Lochhausen -
Anlage 1
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Bezirksübersicht
M = 1 : 100000
Anlage 2
=== 20-26 _ E 03199_E 03199 Erhalt unversiegelter Flächen.pdf ===