(E) Aufstellung zeitlich befristeter Halteverbotsschilder auf Gehwegen

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  • 26-32 _ V 00740_V 00740 Halteverbotsschilder auf Gehwegen BE.pdf
  • 26-32 _ V 00740_V 00740 Halteverbotsschilder auf Gehwegen A.pdf
  • B 02_VG 14.07.2026 oeff. 2.3 2..pdf
  • 20-26 _ E 03294_E 03294_Aufstellung zeitlich befristeter Halteverbotsschilder auf Gehwegen_oeff.pdf
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=== 26-32 _ V 00740_V 00740 Halteverbotsschilder auf Gehwegen BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 15257982144 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Temporäre Anordnungen MOR-GB2.3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Aufstellung zeitlich befristeter Halteverbotsschilder auf Gehwegen Empfehlung Nr. 20-26 / E 03294 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 27.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00740 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03294 Beschluss des Bezirksausschusses des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 14.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt hat am 27.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03294 beschlossen. In der Empfehlung der Bürgerversammlung wird Folgendes gefordert: „Ab sofort sollen die beauftragten Unternehmen angewiesen werden, die Hinweisschilder für zeitlich befristete Halteverbote mit parallel ausgerichteten Fußplatten unmittelbar am Gehwegrand aufzustellen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und ggf. zu schaffen, dass Schilder nicht mehr auf den Gehwegen, sondern auf den Halte- oder Parkflächen platziert werden.“ Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätsreferat hat die rechtlichen Voraussetzungen geprüft: Park- und Halteflächen bzw. der Seitenstreifen sind Bestandteil der Fahrbahn. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) dürfen Verkehrszeichen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Seitenabstand von Verkehrszeichen zur Fahrbahn ferner in der Regel 0,50 m betragen. Dies stellt sicher, dass die Sichtbarkeit und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden gewahrt bleibt. (Vgl. hierzu VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 Randnummer 43; RSA21 Teil A, Abschnitt 2.3 Absatz 5) Des Weiteren müssen mobile Verkehrszeichen im spitzen Winkel zur Fahrbahn angebracht werden, idealerweise in einem Winkel von etwa 45° zur Fahrbahnlängsachse. Diese Vorgaben sind in den Richtlinien für die Straßenverkehrszeichen (RSA) festgelegt (vgl. hierzu RSA21 Teil A, Abschnitt 2.1 Absatz 3). Zur Gewährleistung der Standsicherheit muss die lange Seite der immer parallel zur Windlast und damit quer zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Wenn die Fußplatten und das Schild längs zur Fahrbahn angebracht werden, reduziert das die Standsicherheit um die Hälfte. Im Zuge der Genehmigung von Haltverboten und Baustelleneinrichtungen wird stets auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden sowie auf Barrierefreiheit geachtet. In Einzelfällen werden deshalb auch mobile Schilder auf der Fahrbahn oder auf dem Seitenstreifen (Park- flächen) mit einer Absperrung angeordnet. Dies erfolgt jedoch aufgrund der oben genannten Vorgaben nur in besonderen Ausnahmefällen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03294 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 27.11.2025 kann mit Ausnahme von besonderen Einzelfällen aufgrund der geltenden Vorschriften nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Das Mobilitätsreferat kann die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03294 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 27.11.2025 mit Ausnahme von besonderen Einzelfällen aufgrund der geltenden Vorschriften nicht umsetzen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03294 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 27.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Benoît Blaser Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.3 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00740_V 00740 Halteverbotsschilder auf Gehwegen A.pdf === Anlage === B 02_VG 14.07.2026 oeff. 2.3 2..pdf === Datum: 20.07.2026 Telefon: 089 - 233 213 22 Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Aufstellung zeitlich befristeter Halteverbotsschilder auf Gehwegen Aufstellung zeitlich befristeter Halteverbotsschilder auf Gehwegen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03294 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt vom 27.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00740 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 14. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03294_E 03294_Aufstellung zeitlich befristeter Halteverbotsschilder auf Gehwegen_oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt

Sitzungsdatum

14.07.2026 um 19:00 Uhr

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