Modellversuch verlängerter Ladenschluss im südlichen Bahnhofviertel; Antrag der SPD-Fraktion

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=== 20-26 _ B 08868_B 08868 Antrag Ladenschluss.pdf === SPD Fraktion im Bezirksausschuß 2 BA-Geschäftsstelle Beate Bidjanbeg Franz Bruckmeir Dr. Barbara Turczynski-Hartje Martina Weinberger Marienplatz 8, 80331 München Telefon (089) 233 - 21322 ba2@muenchen.de Die SPD-Fraktion im Bezirksausschuss 2 Isarvorstadt-Ludwigsvorstadt Antrag 17.02.2026 Modellversuch verlängerter Ladenschluss im südlichen Bahnhofviertel Der Bezirksausschuss 2 möge beschließen: Die Verwaltung klärt, ob ein verlängerter Ladenschluss als Modellversuch im südlichen Bahnhofsviertel zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Abendstunden möglich ist. Begründung Viele Bemühungen der Task-Force südliches Bahnhofsviertel gehen in die richtige Rich- tung. Allerdings bleibt die Problematik, dass nach Ladenschluss der konventionellen Ge- schäfte nur noch Spielotheken, Table-Dance-Bars und Wettbüros geöffnet sind. Diese werden überwiegend von Männern frequentiert, was dazu führt, dass viele Touristinnen oder Frauen und Mädchen, die vom Bahnhof kommen, sich unwohl oder unsicher fühlen. Eine spätere Ladenschlusszeit, die dazu führt, dass auch Lebensmittelgeschäfte und an- dere Läden bis z.B. 23:00 Uhr geöffnet haben, würde die Atmosphäre aufhellen und das subjektive Sicherheitsgefühl verbessern. Eine Belebung des Viertels in den Abendstunden würde auch dem Tourismus und den anliegenden vielen Hotels nützen und München ein Stück weltstädtischer machen. Initiative: Barbara Turczynski-Hartje für die SPD-Fraktion === 20-26 _ B 08868_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf === U-Bahn: Linien U3, U6 Haltestelle Poccistraße Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße Internet: www.kvr-muenchen.de Betreff BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08868 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 17.03.2026 Modellversuch verlängerter Ladenschluss im südlichen Bahnhofsviertel; Antrag der SPD-Fraktion Sehr geehrter Herr Blaser, wir kommen zurück auf den Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 17.03.2026, der mit der Maßgabe beschlossen wurde, wonach die Verwaltung klären solle, ob ein verlängerter Ladenschluss als Modellversuch im südlichen Bahnhofsviertel zur Besserung der Aufenthaltsqualität in den Abendstunden möglich sei. Dazu dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen: Eine generelle Ausweitung der zulässigen Ladenöffnungszeiten im südlichen Bahnhofsviertel bis 23.00 Uhr ist mit den Vorschriften des Bayerischen Ladenschussgesetzes (BayLadSchlG) vom 25.07.2025 (GVBl. S. 246, BayRS 8050-20-A) leider nicht vereinbar. In Art. 2 Abs. 1 BayLadSchlG sind die allgemeinen Ladenschlusszeiten für Verkaufsstellen festgelegt. Danach müssen Verkaufsstellen an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen ganztägig, montags bis samstags bis 6 Uhr und nach 20 Uhr sowie an Heiligabend, sofern dieser auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein. Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Datum 30.06.2026 Hauptabteilung III Unterabteilung 2 KVR-HA III/21 Ruppertstr. 19 80466 München Telefon: 089 233-45145 Dienstgebäude: Implerstr. 11 Zimmer: Sachbearbeitung: Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München ____________________________________________________________________ An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses 02 - Ludwigsvorstadt- Isarvorstadt Herrn Benoît Blaser BA-Geschäftsstelle BAG-Mitte Marienplatz 8 80331 München Seite 2 Der Gesetzgeber hat den Gemeinden, als Ausnahme der oben genannten allgemeinen Ladenschlusszeiten, in Art. 7 BayLadSchlG jedoch die Möglichkeit eingeräumt, per Rechtsverordnung jährlich höchstens acht Werktage für die Öffnung von Verkaufsstellen, stadtweit oder auf bestimmte Ortsteile begrenzt, von 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr freizugeben, wobei bestimmte Werktage davon ausgenommen sind (vgl. Art. 7 Abs. 1 und 2 BayLadSchlG). Von dieser Möglichkeit hat die Landeshauptstadt München bereits Gebrauch gemacht, wir dürfen auf die hierzu erfolgte Beschlussfassung des Münchner Stadtrates (Sitzungsvorlage 20-26 / 17967) vom Dezember 2025 sowie auf die Ladenschlussverordnung der LH München (Stadtrecht 440) vom 14.01.2026 verweisen. Darüber hinaus dürfen Verkaufsstellen, außer an den in Art. 7 Abs. 2 BayLadSchlG benannten Tagen, an jährlich bis zu vier weiteren Werktagen von 20 Uhr bis maximal 24 Uhr individuell geöffnet sein. Dazu ist lediglich eine fristgerechte Anzeige bei der Gewerbebehörde erforderlich. Weitere Ausnahmereglungen kommen hier nicht in Betracht. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn aus den dargelegten Gründen Ihrem Antrag nicht entsprochen werden kann. Wir gehen davon aus, dass der Antrag Nr. 20-26 / B 08868 des Bezirksausschusses 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 17.03.2026 satzungsgemäß erledigt ist. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt

Sitzungsdatum

11.08.2026 um 19:00 Uhr

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