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  • 20-26 _ B 07569_B 07569 Eilantrag zur Stellungnahme der LHM Diakonie-1.pdf
  • 20-26 _ B 07569_B 07569 Eilantrag zur Stellungnahme der LHM zur Diakonie AS.pdf
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=== 20-26 _ B 07569_B 07569 Eilantrag zur Stellungnahme der LHM Diakonie-1.pdf === Fraktionssprecher Michael Laub Mail: Michael.Laub@csu-maxvorstadt.de Eilantrag zur Stellungnahme der LHM zur Diakonie in der Heßstraße Der BA Maxvorstadt bedankt sich für Ihre Stellungnahme, die leider kurz zusammengefasst bedeutet, man kann nichts machen und eine Übernahme der LHM würde nur Leerstand verursachen, weil andere Projekte bereits am Laufen sind. Die Antwort bedeutet jedoch, dass es auch so einen jahrelangen Leerstand geben wird. Daher stellen sich folgende Fragen: 1. Wie stellt man sich bei der Stadt nun eine Nutzung vor? Ein jahrelanger Leerstand kann nicht hingenommen werden, zumal er, wie man in der Bahnhofsgegend gesehen hat, schnell in einen Zustand der Verwahrlosung kommt und eine Klientel anzieht, die das Gebiet zu einem No-Go-Problembereich machen wird. 2. Aufgrund der Grunddienstbarkeit für den Freistaat Bayern ist der Ausverkauf an einen Investor im Sinne des Viertels ausgeschlossen. Ist man mit dem Freistaat in Verbindung getreten, um eine Nachnutzung im Sinne der Grunddienstbarkeit zu gewährleisten, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Freistaat? 3. Es besteht hier dringender Handlungsbedarf, zumal Leerstand die Bausubstanz nachhaltig verschlechtert. Welche Maßnahmen sind angedacht? 4. Welche Maßnahmen können von der Stadt getroffen werden, um das leere Grundstück und Gebäude so zu schützen, dass „Dritte“ nicht eindringen können? 5. Gibt es eine Ausschreibung an private oder öffentliche Klinikbetreiber oder Pflegeheimbetreiber zur Übernahme, beispielsweise das Collegium Augustinum? Antragsteller: Gerhard Mittag Christoph Braun ♦ Frederik Jehle ♦ Michael Laub ♦ Gerhard Mittag ♦ Dr. Günther Westner === 20-26 _ B 07569_B 07569 Eilantrag zur Stellungnahme der LHM zur Diakonie AS.pdf === Orleansplatz 11 81677 München Telefon: 233 – 48088 Landeshauptstadt München Sozialreferat Dorothee Schiwy Sozialreferentin Landeshauptstadt München Direktorium, BA-Geschäftsstelle Mitte Vorsitzende des BA 03 Frau Dr. Svenja Jarchow-Pongratz Marienplatz 8 80331 München Datum: 06.06.2025 Eilantrag zur Stellungnahme der LHM zur Diakonie in der Heßstraße BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07569 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 – Maxvorstadtvom 11.03.2025 Sehr geehrte Frau Dr. Jarchow-Pongratz, bei dem o. g. Antrag handelt es sich um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung, weswegen die Erledigung auf dem Büroweg erfolgt. Zunächst bedanke ich mich bei Ihnen für das Engagement des Bezirksausschusses für das Stadtviertel Maxvorstadt. Der Bezirksausschuss fordert die Landeshauptstadt München (LHM) auf, weitere Fragen bezüglich der Schließung des Pflegeheims der Diakonie in der Heßstraße zu beantworten. Nach Einholung der Stellungnahmen der auch referatsübergreifenden Fachdienststellen sowie des Insolvenzverwalters kann ich Ihnen Folgendes zu Ihren Fragen mitteilen: Frage 1: Wie stellt man sich bei der Stadt nun eine Nutzung vor? Ein jahrelanger Leerstand kann nicht hingenommen werden, zumal er, wie man in der Bahnhofsgegend gesehen hat, schnell in einen Zustand der Verwahrlosung kommt und eine Klientel anzieht, die das Gebiet zu einem No-Go-Problembereich machen wird. Seite 2 von 3 Antwort: Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung stellt derzeit den sektoralen Bebauungsplan Nr. 2199 für den Bereich zwischen Arcisstraße, Heßstraße, Luisenstraße und Schellingstraße auf, um hier einen Anteil des noch nicht realisierten Baurechts für geförderten Wohnraum zu sichern. Das vorhandene Baurecht nach § 34 BauGB (sog. Innenbereich) bleibt unverändert. Alle in dem Geviert vorhandenen Nutzungen sind somit grundsätzlich weiterhin zulässig. Frage 2: Aufgrund der Grunddienstbarkeit für den Freistaat Bayern ist der Ausverkauf an einen Investor im Sinne des Viertels ausgeschlossen. Ist man mit dem Freistaat in Verbindung getreten, um eine Nachnutzung im Sinne der Grunddienstbarkeit zu gewährleisten, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Freistaat? Antwort: Nach Auskunft des Insolvenzverwalters wurde die Grunddienstbarkeit zwischenzeitlich im Grundbuch gelöscht. Bekanntlich wurde am 04.12.2024 ein Aufstellungsbeschluss für einen sektoralen Bebauungsplan (Nr. 2199), der auch die betreffenden Immobilien der Insolvenzschuldnerin in Maxvorstadt betrifft, gefasst. Hiergegen wurden seitens der Insolvenzverwaltung Einwendungen erhoben. Frage 3: Es besteht hier dringender Handlungsbedarf, zumal Leerstand die Bausubstanz nachhaltig verschlechtert. Welche Maßnahmen sind angedacht? Antwort: Es wird auf die Antworten zu Frage 1 und 2 verwiesen. Weiteres obliegt dem Insolvenzverwalter. Frage 4: Welche Maßnahmen können von der Stadt getroffen werden, um das leere Grundstück und Gebäude so zu schützen, dass „Dritte“ nicht eindringen können? Antwort: Da es sich hierbei um kein städtisches Anwesen handelt, obliegt die Verantwortung für das Grundstück dem jetzigen bzw. zukünftigen Eigentümer. Frage 5: Gibt es eine Ausschreibung an private oder öffentliche Klinikbetreiber oder Pflegeheimbetreiber zur Übernahme, beispielsweise das Collegium Augustinum? Antwort: Allgemein ist festzustellen, dass weitere Entscheidungen hierzu dem Insolvenzverwalter obliegen. Das Sozialreferat hat hierüber keine Kenntnis. Seite 3 von 3 Die Landeshauptstadt München vertritt insgesamt die Sichtweise, dass zunächst die Überlegungen des Insolvenzverwalters abgewartet werden sollten. Ich hoffe, Ihre Fragen konnten ausreichend beantwortet werden. Der Antrag Nr. 20-26 / B 07569 des Bezirksausschusses des 3. Stadtbezirkes vom 11.03.2025 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Mit freundlichen Grüßen gez. Dorothee Schiwy Berufsmäßige Stadträtin

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 03 - Maxvorstadt

Sitzungsdatum

11.11.2025 um 19:30 Uhr

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