=== 20-26 _ B 07569_B 07569 Eilantrag zur Stellungnahme der LHM Diakonie-1.pdf ===
Fraktionssprecher Michael Laub
Mail: Michael.Laub@csu-maxvorstadt.de
Eilantrag zur Stellungnahme der LHM zur Diakonie in der Heßstraße
Der BA Maxvorstadt bedankt sich für Ihre Stellungnahme, die leider kurz zusammengefasst
bedeutet, man kann nichts machen und eine Übernahme der LHM würde nur Leerstand
verursachen, weil andere Projekte bereits am Laufen sind.
Die Antwort bedeutet jedoch, dass es auch so einen jahrelangen Leerstand geben wird.
Daher stellen sich folgende Fragen:
1. Wie stellt man sich bei der Stadt nun eine Nutzung vor? Ein jahrelanger Leerstand
kann nicht hingenommen werden, zumal er, wie man in der Bahnhofsgegend
gesehen hat, schnell in einen Zustand der Verwahrlosung kommt und eine Klientel
anzieht, die das Gebiet zu einem No-Go-Problembereich machen wird.
2. Aufgrund der Grunddienstbarkeit für den Freistaat Bayern ist der Ausverkauf an einen
Investor im Sinne des Viertels ausgeschlossen. Ist man mit dem Freistaat in
Verbindung getreten, um eine Nachnutzung im Sinne der Grunddienstbarkeit zu
gewährleisten, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Freistaat?
3. Es besteht hier dringender Handlungsbedarf, zumal Leerstand die Bausubstanz
nachhaltig verschlechtert. Welche Maßnahmen sind angedacht?
4. Welche Maßnahmen können von der Stadt getroffen werden, um das leere
Grundstück und Gebäude so zu schützen, dass „Dritte“ nicht eindringen können?
5. Gibt es eine Ausschreibung an private oder öffentliche Klinikbetreiber oder
Pflegeheimbetreiber zur Übernahme, beispielsweise das Collegium Augustinum?
Antragsteller:
Gerhard Mittag
Christoph Braun ♦ Frederik Jehle ♦ Michael Laub ♦ Gerhard Mittag ♦ Dr. Günther Westner
=== 20-26 _ B 07569_B 07569 Eilantrag zur Stellungnahme der LHM zur Diakonie AS.pdf ===
Orleansplatz 11
81677 München
Telefon: 233 – 48088
Landeshauptstadt
München
Sozialreferat
Dorothee Schiwy
Sozialreferentin
Landeshauptstadt München
Direktorium, BA-Geschäftsstelle Mitte
Vorsitzende des BA 03
Frau Dr. Svenja Jarchow-Pongratz
Marienplatz 8
80331 München
Datum: 06.06.2025
Eilantrag zur Stellungnahme der LHM zur Diakonie in der Heßstraße
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07569 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 03 – Maxvorstadtvom 11.03.2025
Sehr geehrte Frau Dr. Jarchow-Pongratz,
bei dem o. g. Antrag handelt es sich um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung,
weswegen die Erledigung auf dem Büroweg erfolgt.
Zunächst bedanke ich mich bei Ihnen für das Engagement des Bezirksausschusses für das
Stadtviertel Maxvorstadt.
Der Bezirksausschuss fordert die Landeshauptstadt München (LHM) auf, weitere Fragen
bezüglich der Schließung des Pflegeheims der Diakonie in der Heßstraße zu beantworten.
Nach Einholung der Stellungnahmen der auch referatsübergreifenden Fachdienststellen sowie
des Insolvenzverwalters kann ich Ihnen Folgendes zu Ihren Fragen mitteilen:
Frage 1:
Wie stellt man sich bei der Stadt nun eine Nutzung vor? Ein jahrelanger Leerstand kann nicht
hingenommen werden, zumal er, wie man in der Bahnhofsgegend gesehen hat, schnell in
einen Zustand der Verwahrlosung kommt und eine Klientel anzieht, die das Gebiet zu einem
No-Go-Problembereich machen wird.
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Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung stellt derzeit den sektoralen Bebauungsplan
Nr. 2199 für den Bereich zwischen Arcisstraße, Heßstraße, Luisenstraße und Schellingstraße
auf, um hier einen Anteil des noch nicht realisierten Baurechts für geförderten Wohnraum zu
sichern. Das vorhandene Baurecht nach § 34 BauGB (sog. Innenbereich) bleibt unverändert.
Alle in dem Geviert vorhandenen Nutzungen sind somit grundsätzlich weiterhin zulässig.
Frage 2:
Aufgrund der Grunddienstbarkeit für den Freistaat Bayern ist der Ausverkauf an einen Investor
im Sinne des Viertels ausgeschlossen. Ist man mit dem Freistaat in Verbindung getreten, um
eine Nachnutzung im Sinne der Grunddienstbarkeit zu gewährleisten, ggf. in Zusammenarbeit
mit dem Freistaat?
Antwort:
Nach Auskunft des Insolvenzverwalters wurde die Grunddienstbarkeit zwischenzeitlich im
Grundbuch gelöscht. Bekanntlich wurde am 04.12.2024 ein Aufstellungsbeschluss für einen
sektoralen Bebauungsplan (Nr. 2199), der auch die betreffenden Immobilien der
Insolvenzschuldnerin in Maxvorstadt betrifft, gefasst. Hiergegen wurden seitens der
Insolvenzverwaltung Einwendungen erhoben.
Frage 3:
Es besteht hier dringender Handlungsbedarf, zumal Leerstand die Bausubstanz nachhaltig
verschlechtert. Welche Maßnahmen sind angedacht?
Antwort:
Es wird auf die Antworten zu Frage 1 und 2 verwiesen. Weiteres obliegt dem
Insolvenzverwalter.
Frage 4:
Welche Maßnahmen können von der Stadt getroffen werden, um das leere Grundstück und
Gebäude so zu schützen, dass „Dritte“ nicht eindringen können?
Antwort:
Da es sich hierbei um kein städtisches Anwesen handelt, obliegt die Verantwortung für das
Grundstück dem jetzigen bzw. zukünftigen Eigentümer.
Frage 5:
Gibt es eine Ausschreibung an private oder öffentliche Klinikbetreiber oder
Pflegeheimbetreiber zur Übernahme, beispielsweise das Collegium Augustinum?
Antwort:
Allgemein ist festzustellen, dass weitere Entscheidungen hierzu dem Insolvenzverwalter
obliegen. Das Sozialreferat hat hierüber keine Kenntnis.
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Die Landeshauptstadt München vertritt insgesamt die Sichtweise, dass zunächst die
Überlegungen des Insolvenzverwalters abgewartet werden sollten.
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten ausreichend beantwortet werden.
Der Antrag Nr. 20-26 / B 07569 des Bezirksausschusses des 3. Stadtbezirkes vom 11.03.2025
ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dorothee Schiwy
Berufsmäßige Stadträtin