=== 20-26 _ V 14610_V 14610 Petition Passagen Sophienstrasse EAe A7.pdf ===
Telefon: 0 233-28565 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII-20V
Petition - Antrag auf Aufhebung einer Dienstbarkeit
Passagen zwischen Sophienstraße und Karlstraße
Stadtbezirk 03 Maxvorstadt
Hinweis /
Ergänzung
vom 09.09.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14610
Anlage:
7. Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferates vom 05.09.2025
Hinweis / Ergänzung zum
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 17.09.2025 (SB)
Öffentliche Sitzung
I. Ergänzung zum Vortrag und Antrag der Referentin
Aufgrund der Vertagung der Sitzungsvorlage im Ausschuss für Stadtplanung und
Bauordnung am 16.07.2025 in die heutige Sitzung, können neue Evaluationsergebnisse
zur Situation am Alten Botanischen Garten und den umliegenden Wohnquartieren
Berücksichtigung finden. Aus diesem Anlass wurde das Kreisverwaltungsreferat erneut
um Beurteilung der aktuellen Situation und der Wirksamkeit der bereits ergriffenen
Maßnahmen rund um den Alten Botanischen Garten gebeten. Mit dem vorliegenden
Hinweisblatt wird der Vortrag und Antrag der Referentin entsprechend ergänzt.
Auf Initiative des Oberbürgermeisters wurde im Mai 2024 die Taskforce Bahnhofsviertel
eingerichtet. Unter Leitung des Kreisverwaltungsreferates ist diese mit der Aufgabe
betraut, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten entgegenzuwirken und damit die
Sicherheitslage rund um den Alten Botanischen Garten zu verbessern. Zum
Maßnahmenpaket des Kreisverwaltungsreferats zählen unter anderem der verstärkte
Einsatz des kommunalen Außendienstes, der Vollzug des Alkohol- und Cannabisverbotes,
der Einsatz von Videoüberwachungssystemen sowie Initiativen zur Verbesserung der
Sauberkeit und Infrastruktur im Areal. Die Landeshauptstadt München verspricht sich
durch die Maßnahmen eine nachhaltige Besserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität
in diesem Gebiet. Der Einsatzraum der Taskforce Alter Botanischer Garten umfasst auch
umliegende Wohngebiete, wie die „Lenbachgärten“ zwischen Karl-, Meiser-, Sophien- und
Luisenstraße.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann das Kreisverwaltungsreferat mitteilen, dass erste
Verbesserungen hinsichtlich der Sicherheit im Einsatzraum der Taskforce zu beobachten
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sind. Dies lässt sich auch anhand neu ermittelter Deliktszahlen bestätigen. Zur aktuellen
Situation im Bereich zwischen der Sophienstraße und Karlstraße konnte jedoch ebenfalls
mitgeteilt werden, dass weiterhin Verlagerungseffekte vom Alten Botanischen Garten auf
das benachbarte Wohnquartier zu beobachten sind. Dies führt nach aktuellen Berichten
regelmäßig weiterhin zu Störungen und Belästigungen der Anwohnerschaft.
Die stadtplanerische Zielsetzung der Dienstbarkeit zwischen der Sophienstraße und der
Karlstraße ist insbesondere auf eine Vernetzung mit den nordwestlich angrenzenden
Wohnquartieren sowie die Sicherstellung der Anbindung für die Allgemeinheit gerichtet.
Die Dienstbarkeit soll ferner zu einer Attraktivitätssteigerung durch eine
Nutzungsdurchmischung und Belebung des Areals beitragen. Diese Zielsetzung ist aus
Sicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung weiterhin zu verfolgen.
Unter Berücksichtigung dessen, kann der Bitte des Petenten, die Dienstbarkeit
aufzuheben, nicht entsprochen werden. Jedoch erscheint in Anbetracht der aktuellen
Sachlage eine temporäre Beschränkung der Durchwegung für den nächtlichen Zeitraum
erforderlich, um eine ungestörte Wohnnutzung sicherzustellen. Aufgrund der ersten
wahrnehmbaren Verbesserungen durch die sicherheits- und ordnungsrechtlichen
Instrumente der Taskforce Bahnhofsviertel erscheint es sachgerecht, die Schließung der
Durchwegung zunächst auf zwei Jahre zu begrenzen und nach Ablauf dieser Frist auf ihre
Wirksamkeit und Erforderlichkeit hin zu evaluieren. Hierbei ist der Bezirksausschuss zu
beteiligen.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ändert sich der Antrag der Referentin wie aus
nachstehender Ziffer II. ersichtlich. Die Änderungen im Antrag der Referentin sind im
Fettdruck dargestellt.
II. Antrag der Referentin
Ich beantrage Folgendes:
1. Die Petition wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Bitte des Petenten wird nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen unter
Punkt I.2 nicht entsprochen.
3. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1937, Karl-, Meiser-, Sophien- und
Luisenstraße bleibt unverändert in Kraft.
4. Für den nächtlichen Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr wird eine Schließung der
Durchwegung auf einem Abschnitt, auf dem eine Schließung errichtet werden kann,
temporär ermöglicht. Es bietet sich der Bereich ausgehend von der Sophienstraße
zwischen den Anwesen Sophienstraße 16 und 24 bis zur Öffnung hin zur sog.
„Piazetta“ an. Die nächtliche Schließung der Durchwegung wird vorerst auf zwei
Jahre begrenzt.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Petenten das Ergebnis der Stadtratsbefassung
mitzuteilen.
6. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Anlage 7
Von:
An:
Ce:
Betreff: AW: Eilt - Bitte um Stellungnahme zur Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14610 "Petition - Antrag auf Aufhebung
einer Dienstbarkeit"
Datum: Freitag, 5. September 2025 17:17:26
Sehr geehrte_
erste Rückmeldungen und neu ermittelte Deliktszahlen nach der begonnenen
Umsetzung des Maßnahmenpaketes der LHM im Alten Botanischen Garten zeigen,
dass dort eine Verbesserung eingetreten ist; ob diese jedoch dauerhaft wirksam ist
bleibt abzuwarten.
Verständlicherweise weichen Teile von bisher im Areal befindlichen z.B. dealenden
Personengruppen oder Kaufinteressent*innen auf andere Örtlichkeiten (auch im
Nahfeld) aus, in denen sie weniger wahrgenommen werden können. Daher schließen
der Einsatzraum der Task Force ABG und auch die Beurteilung der Wirksamkeit
umgesetzter Maßnahmen ebenfalls die nähere Umgebung ein.
Für den Bereich der Wohnanlage zwischen Sophienstr. und Karlstr. teilte uns der BA
3 aktuell mit, dass es noch "zu Wohnungsauszügen wegen Bedrohungssituationen
sowie der Nutzung der Durchwegung von Personen die dort eher urinieren, Dinge
verstecken oder Geschäfte abwickeln als sich zur Erholung aufhalten" gekommen ist.
Das KVR hält die Sperrung des Durchgangs für die Allgemeinheit auch weiter zwischen
22 Uhr und 6 Uhr für geboten, um das Planungsziel einer ungestörten Wohnnutzung zu
erreichen. Erst wenn diese Maßnahme der städtebaulichen Kriminalprävention durch
das Planungsreferat durchgeführt wird, kann auch auch deren Auswirkung beurteilt und
ggf. zusammen mit den durchgeführten sicherheitsrechtlichen Maßnahmen im Gebiet
um den ABG evaluiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
KVR
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung 1 - Sicherheit und Ordnung, Prävention
Abteilung 2 Sicherheit und Ordnung
Leitun Unterabteilun 1/22, All emeine Gefahrenabwehr
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Telefon: 089 233 -22687 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
Bezirk Mitte
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PLAN-HAII-22P
PLAN-HAII-20V
Petition - Antrag auf Aufhebung einer Dienstbarkeit
Passagen zwischen Sophienstraße und Karlstraße
Stadtbezirk 03 Maxvorstadt
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14610
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16.07.2025 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Petition an den Stadtrat der Landeshauptstadt München
Inhalt Der Stadtrat wird gebeten, einen Antrag auf Rücknahme einer
festgesetzten Dienstbarkeit im Namen der Eigentümer und Be-
wohner der Lenbachgärten zu stellen. Konkret handelt es sich um
die Dienstbarkeit des Passier- bzw. Wegerechts zwischen der So-
phienstraße und der Karlstraße.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
(-/-)
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungs-
vorschlag
1. Die Petition wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Bitte des Petenten wird nach Maßgabe der vorstehenden
Ausführungen unter Punkt I.2 nicht entsprochen.
3. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1937, Karl-, Meiser-,
Sophien- und Luisenstraße bleibt unverändert in Kraft.
4. Für den nächtlichen Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr wird eine
Schließung der Durchwegung auf einem Abschnitt, auf dem
eine Schließung errichtet werden kann, temporär ermöglicht.
Es bietet sich der Bereich ausgehend von der Sophienstraße
zwischen den Anwesen Sophienstraße 16 und 24 bis zur Öff-
nung hin zur sog. „Piazetta“ an.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Petenten das Ergebnis
der Stadtratsbefassung mitzuteilen.
6. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Petition; Aufhebung einer Dienstbarkeit
Ortsangabe Alter Botanischer Garten, Sophienstraße 16-22, Stadtbezirk 03
Telefon: 089 233-22687 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
Bezirk Mitte
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PLAN-HAII-22P
PLAN-HAII-20V
Petition - Antrag auf Aufhebung einer Dienstbarkeit
Passagen zwischen Sophienstraße und Karlstraße
Stadtbezirk 03 Maxvorstadt
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14610
Anlagen:
1. Lage mit Stadtbezirkseinteilung
2. Grundstück mit Umgebung
3. Plan Dienstbarkeit des Passier- bzw. Wegerechts zwischen der Sophienstraße und
Karlstraße
4. Antrag auf Aufhebung einer Dienstbarkeit (Petition)
5. Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferates vom 05.02.2025
6. Stellungnahme des BA 03
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16.07.2025 (SB)
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
1. Ausgangslage
Die Eigentümergemeinschaft in der Sophienstraße 16-22 ist unmittelbar von den Ereignis-
sen in den Passagen zwischen Sophienstraße und Karlstraße betroffen und fühlt sich
durch diese gestört. Die Durchwegung der betreffenden Passagen wurde per Dienstbar-
keit für die Allgemeinheit durch das Planungsgebiet für den Bebauungsplan mit Grünord-
nung Nr. 1937, Lenbachgärten zwischen Karl-, Meiser-, Sophien- und Luisenstraße fest-
gesetzt.
Da der vorliegende Antrag auf einer Petition beruht, ist dieser beschlussmäßig zu behan-
deln. Hierfür wird auf den Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 25.03.2015
– „Einführung eines Petitionsverfahrens bei der Landeshauptstadt München“ (Sitzungsvor-
lagen Nr. 14-20 / V 02020) verwiesen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
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gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt
München, weil es sich bei der Bauleitplanung für die Lenbachgärten und den damit im Zu-
sammenhang stehenden Vorgängen um eine Angelegenheit des Referats für Stadtpla-
nung und Bauordnung handelt.
2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt wie folgt Stellung:
Planerisches Ziel des o.g. Bebauungsplanes war insbesondere eine Nutzungsmischung
und Vernetzung zu den nordwestlich angrenzenden Wohnquartieren zur Belebung des
Viertels. Daher wurde eine Durchwegung per Dienstbarkeit für ein Gehrecht zugunsten
der Allgemeinheit durch das Planungsgebiet festgesetzt, welche sowohl die Nord/Süd- als
auch die Ost/Westverbindung sicherstellte sowie eine Attraktivitätssteigerung der südli-
chen Maxvorstadt erreichen sollte. Darüber hinaus sollte die Anbindung zum Zentrum für
Fußgänger verbessert werden. Zur Akzentuierung der Kirche St. Bonifaz wurde ein Platz
an der Karlstraße per Dienstbarkeit festgesetzt.
Diese Ziele sind aus Sicht der Stadtplanung heute weiterhin zu verfolgen. Allenfalls könnte
hier eine vorübergehende nächtliche Schließung der Durchwegung hingenommen wer-
den. Tagsüber ist die Durchwegung aus den zuvor genannten städtebaulichen Gründen
aufrecht zu erhalten.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Umstände, die hier beschrieben und be-
klagt werden (s. Anlage), nicht mit städtebaulichen, sondern mit ordnungsrechtlichen Mit-
teln zu lösen sind.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung kommt zu dem Ergebnis, dass der Bitte
des Petenten auf Änderung des bestehenden Bebauungsplans nach Maßgabe der vor-
stehenden Ausführungen nicht entsprochen werden kann. Allerdings kann eine Vereinba-
rung mit der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossen wer...