Augustenstraße, Baumpflanzungen zwischen Karlsstraße und Brienner Straße

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  • 20-26 _ V 14610_V 14610 Petition Passagen Sophienstrasse EAe A7.pdf
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=== 20-26 _ V 14610_V 14610 Petition Passagen Sophienstrasse EAe A7.pdf === Telefon: 0 233-28565 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII-20V Petition - Antrag auf Aufhebung einer Dienstbarkeit Passagen zwischen Sophienstraße und Karlstraße Stadtbezirk 03 Maxvorstadt Hinweis / Ergänzung vom 09.09.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14610 Anlage: 7. Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferates vom 05.09.2025 Hinweis / Ergänzung zum Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 17.09.2025 (SB) Öffentliche Sitzung I. Ergänzung zum Vortrag und Antrag der Referentin Aufgrund der Vertagung der Sitzungsvorlage im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am 16.07.2025 in die heutige Sitzung, können neue Evaluationsergebnisse zur Situation am Alten Botanischen Garten und den umliegenden Wohnquartieren Berücksichtigung finden. Aus diesem Anlass wurde das Kreisverwaltungsreferat erneut um Beurteilung der aktuellen Situation und der Wirksamkeit der bereits ergriffenen Maßnahmen rund um den Alten Botanischen Garten gebeten. Mit dem vorliegenden Hinweisblatt wird der Vortrag und Antrag der Referentin entsprechend ergänzt. Auf Initiative des Oberbürgermeisters wurde im Mai 2024 die Taskforce Bahnhofsviertel eingerichtet. Unter Leitung des Kreisverwaltungsreferates ist diese mit der Aufgabe betraut, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten entgegenzuwirken und damit die Sicherheitslage rund um den Alten Botanischen Garten zu verbessern. Zum Maßnahmenpaket des Kreisverwaltungsreferats zählen unter anderem der verstärkte Einsatz des kommunalen Außendienstes, der Vollzug des Alkohol- und Cannabisverbotes, der Einsatz von Videoüberwachungssystemen sowie Initiativen zur Verbesserung der Sauberkeit und Infrastruktur im Areal. Die Landeshauptstadt München verspricht sich durch die Maßnahmen eine nachhaltige Besserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität in diesem Gebiet. Der Einsatzraum der Taskforce Alter Botanischer Garten umfasst auch umliegende Wohngebiete, wie die „Lenbachgärten“ zwischen Karl-, Meiser-, Sophien- und Luisenstraße. Zum aktuellen Zeitpunkt kann das Kreisverwaltungsreferat mitteilen, dass erste Verbesserungen hinsichtlich der Sicherheit im Einsatzraum der Taskforce zu beobachten Seite 2 von 2 sind. Dies lässt sich auch anhand neu ermittelter Deliktszahlen bestätigen. Zur aktuellen Situation im Bereich zwischen der Sophienstraße und Karlstraße konnte jedoch ebenfalls mitgeteilt werden, dass weiterhin Verlagerungseffekte vom Alten Botanischen Garten auf das benachbarte Wohnquartier zu beobachten sind. Dies führt nach aktuellen Berichten regelmäßig weiterhin zu Störungen und Belästigungen der Anwohnerschaft. Die stadtplanerische Zielsetzung der Dienstbarkeit zwischen der Sophienstraße und der Karlstraße ist insbesondere auf eine Vernetzung mit den nordwestlich angrenzenden Wohnquartieren sowie die Sicherstellung der Anbindung für die Allgemeinheit gerichtet. Die Dienstbarkeit soll ferner zu einer Attraktivitätssteigerung durch eine Nutzungsdurchmischung und Belebung des Areals beitragen. Diese Zielsetzung ist aus Sicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung weiterhin zu verfolgen. Unter Berücksichtigung dessen, kann der Bitte des Petenten, die Dienstbarkeit aufzuheben, nicht entsprochen werden. Jedoch erscheint in Anbetracht der aktuellen Sachlage eine temporäre Beschränkung der Durchwegung für den nächtlichen Zeitraum erforderlich, um eine ungestörte Wohnnutzung sicherzustellen. Aufgrund der ersten wahrnehmbaren Verbesserungen durch die sicherheits- und ordnungsrechtlichen Instrumente der Taskforce Bahnhofsviertel erscheint es sachgerecht, die Schließung der Durchwegung zunächst auf zwei Jahre zu begrenzen und nach Ablauf dieser Frist auf ihre Wirksamkeit und Erforderlichkeit hin zu evaluieren. Hierbei ist der Bezirksausschuss zu beteiligen. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ändert sich der Antrag der Referentin wie aus nachstehender Ziffer II. ersichtlich. Die Änderungen im Antrag der Referentin sind im Fettdruck dargestellt. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Die Petition wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Bitte des Petenten wird nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen unter Punkt I.2 nicht entsprochen. 3. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1937, Karl-, Meiser-, Sophien- und Luisenstraße bleibt unverändert in Kraft. 4. Für den nächtlichen Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr wird eine Schließung der Durchwegung auf einem Abschnitt, auf dem eine Schließung errichtet werden kann, temporär ermöglicht. Es bietet sich der Bereich ausgehend von der Sophienstraße zwischen den Anwesen Sophienstraße 16 und 24 bis zur Öffnung hin zur sog. „Piazetta“ an. Die nächtliche Schließung der Durchwegung wird vorerst auf zwei Jahre begrenzt. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Petenten das Ergebnis der Stadtratsbefassung mitzuteilen. 6. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Anlage 7 Von: An: Ce: Betreff: AW: Eilt - Bitte um Stellungnahme zur Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14610 "Petition - Antrag auf Aufhebung einer Dienstbarkeit" Datum: Freitag, 5. September 2025 17:17:26 Sehr geehrte_ erste Rückmeldungen und neu ermittelte Deliktszahlen nach der begonnenen Umsetzung des Maßnahmenpaketes der LHM im Alten Botanischen Garten zeigen, dass dort eine Verbesserung eingetreten ist; ob diese jedoch dauerhaft wirksam ist bleibt abzuwarten. Verständlicherweise weichen Teile von bisher im Areal befindlichen z.B. dealenden Personengruppen oder Kaufinteressent*innen auf andere Örtlichkeiten (auch im Nahfeld) aus, in denen sie weniger wahrgenommen werden können. Daher schließen der Einsatzraum der Task Force ABG und auch die Beurteilung der Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen ebenfalls die nähere Umgebung ein. Für den Bereich der Wohnanlage zwischen Sophienstr. und Karlstr. teilte uns der BA 3 aktuell mit, dass es noch "zu Wohnungsauszügen wegen Bedrohungssituationen sowie der Nutzung der Durchwegung von Personen die dort eher urinieren, Dinge verstecken oder Geschäfte abwickeln als sich zur Erholung aufhalten" gekommen ist. Das KVR hält die Sperrung des Durchgangs für die Allgemeinheit auch weiter zwischen 22 Uhr und 6 Uhr für geboten, um das Planungsziel einer ungestörten Wohnnutzung zu erreichen. Erst wenn diese Maßnahme der städtebaulichen Kriminalprävention durch das Planungsreferat durchgeführt wird, kann auch auch deren Auswirkung beurteilt und ggf. zusammen mit den durchgeführten sicherheitsrechtlichen Maßnahmen im Gebiet um den ABG evaluiert werden. Mit freundlichen Grüßen KVR Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat (KVR) Hauptabteilung 1 - Sicherheit und Ordnung, Prävention Abteilung 2 Sicherheit und Ordnung Leitun Unterabteilun 1/22, All emeine Gefahrenabwehr === 20-26 _ V 14610_V 14610_Petition Passagen Sophienstrasse BE A1-6.pdf === Telefon: 089 233 -22687 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung Bezirk Mitte PLAN-HAII-24B PLAN-HAII-22P PLAN-HAII-20V Petition - Antrag auf Aufhebung einer Dienstbarkeit Passagen zwischen Sophienstraße und Karlstraße Stadtbezirk 03 Maxvorstadt Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14610 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16.07.2025 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Petition an den Stadtrat der Landeshauptstadt München Inhalt Der Stadtrat wird gebeten, einen Antrag auf Rücknahme einer festgesetzten Dienstbarkeit im Namen der Eigentümer und Be- wohner der Lenbachgärten zu stellen. Konkret handelt es sich um die Dienstbarkeit des Passier- bzw. Wegerechts zwischen der So- phienstraße und der Karlstraße. Gesamtkosten / Gesamterlöse (-/-) Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungs- vorschlag 1. Die Petition wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Bitte des Petenten wird nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen unter Punkt I.2 nicht entsprochen. 3. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1937, Karl-, Meiser-, Sophien- und Luisenstraße bleibt unverändert in Kraft. 4. Für den nächtlichen Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr wird eine Schließung der Durchwegung auf einem Abschnitt, auf dem eine Schließung errichtet werden kann, temporär ermöglicht. Es bietet sich der Bereich ausgehend von der Sophienstraße zwischen den Anwesen Sophienstraße 16 und 24 bis zur Öff- nung hin zur sog. „Piazetta“ an. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Petenten das Ergebnis der Stadtratsbefassung mitzuteilen. 6. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch unter Petition; Aufhebung einer Dienstbarkeit Ortsangabe Alter Botanischer Garten, Sophienstraße 16-22, Stadtbezirk 03 Telefon: 089 233-22687 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung Bezirk Mitte PLAN-HAII-24B PLAN-HAII-22P PLAN-HAII-20V Petition - Antrag auf Aufhebung einer Dienstbarkeit Passagen zwischen Sophienstraße und Karlstraße Stadtbezirk 03 Maxvorstadt Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14610 Anlagen: 1. Lage mit Stadtbezirkseinteilung 2. Grundstück mit Umgebung 3. Plan Dienstbarkeit des Passier- bzw. Wegerechts zwischen der Sophienstraße und Karlstraße 4. Antrag auf Aufhebung einer Dienstbarkeit (Petition) 5. Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferates vom 05.02.2025 6. Stellungnahme des BA 03 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16.07.2025 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Ausgangslage Die Eigentümergemeinschaft in der Sophienstraße 16-22 ist unmittelbar von den Ereignis- sen in den Passagen zwischen Sophienstraße und Karlstraße betroffen und fühlt sich durch diese gestört. Die Durchwegung der betreffenden Passagen wurde per Dienstbar- keit für die Allgemeinheit durch das Planungsgebiet für den Bebauungsplan mit Grünord- nung Nr. 1937, Lenbachgärten zwischen Karl-, Meiser-, Sophien- und Luisenstraße fest- gesetzt. Da der vorliegende Antrag auf einer Petition beruht, ist dieser beschlussmäßig zu behan- deln. Hierfür wird auf den Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 25.03.2015 – „Einführung eines Petitionsverfahrens bei der Landeshauptstadt München“ (Sitzungsvor- lagen Nr. 14-20 / V 02020) verwiesen. Zuständig für die Beschlussfassung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung Seite 2 gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München, weil es sich bei der Bauleitplanung für die Lenbachgärten und den damit im Zu- sammenhang stehenden Vorgängen um eine Angelegenheit des Referats für Stadtpla- nung und Bauordnung handelt. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt wie folgt Stellung: Planerisches Ziel des o.g. Bebauungsplanes war insbesondere eine Nutzungsmischung und Vernetzung zu den nordwestlich angrenzenden Wohnquartieren zur Belebung des Viertels. Daher wurde eine Durchwegung per Dienstbarkeit für ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit durch das Planungsgebiet festgesetzt, welche sowohl die Nord/Süd- als auch die Ost/Westverbindung sicherstellte sowie eine Attraktivitätssteigerung der südli- chen Maxvorstadt erreichen sollte. Darüber hinaus sollte die Anbindung zum Zentrum für Fußgänger verbessert werden. Zur Akzentuierung der Kirche St. Bonifaz wurde ein Platz an der Karlstraße per Dienstbarkeit festgesetzt. Diese Ziele sind aus Sicht der Stadtplanung heute weiterhin zu verfolgen. Allenfalls könnte hier eine vorübergehende nächtliche Schließung der Durchwegung hingenommen wer- den. Tagsüber ist die Durchwegung aus den zuvor genannten städtebaulichen Gründen aufrecht zu erhalten. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Umstände, die hier beschrieben und be- klagt werden (s. Anlage), nicht mit städtebaulichen, sondern mit ordnungsrechtlichen Mit- teln zu lösen sind. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung kommt zu dem Ergebnis, dass der Bitte des Petenten auf Änderung des bestehenden Bebauungsplans nach Maßgabe der vor- stehenden Ausführungen nicht entsprochen werden kann. Allerdings kann eine Vereinba- rung mit der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossen wer...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 03 - Maxvorstadt

Sitzungsdatum

11.11.2025 um 19:30 Uhr

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