Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ V 18234_V 18234 Widmung Teilstrecke Ottostrasse BE.pdf ===
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
im Stadtbezirk 3 Maxvorstadt
Umstufung
einer Teilstrecke der Ottostraße
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18234
Anlage
1 Plan
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt
vom 11.11.2025
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Nach Art. 7 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert
durch Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98), muss die Umstufung, durch die
eine Straße eine andere Straßenklasse erhält, durch die Straßenbaubehörde
förmlich verfügt werden.
Die bisher als Ortsstraße gewidmete Teilstrecke der Ottostraße (Teilflächen aus
Flst. Nrn. 391/0, Gemarkung München 1, 5646/0, Gemarkung München Sektion
4) zwischen der Karlstraße, Kreuzungsbereich mit der Ottostraße (= km 0,208)
und 32 m östlich davon (= km 0,240) ist gemäß Art. 7 BayStrWG zu einem
„beschränkt-öffentlichen Weg, Fuß- und Radverkehr“ umzustufen. Zur Stärkung
des Radverkehrs wurde auf diesem Straßenabschnitt ein modaler Filter installiert,
so dass die Straßenklasse entsprechend angepasst werden muss.
Die Absicht der Umstufung wurde im Amtsblatt Nr. 17 vom 20.06.2025 bekannt
gegeben. Es wurden keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben.
Die Straßenbaubehörde für die umzustufende Straßenstrecke ist die
Landeshauptstadt München. Die Stadt besitzt auch die für die Umstufung
erforderlichen Verfügungsbefugnisse.
Telefon: 233 - 60120
Telefax: 233 - 60105
Baureferat
Verwaltung und Recht
Seite 2
Soweit nachfolgendem Antrag stattgegeben wird, veranlasst das Baureferat die
Umstufung und wird die öffentliche Bekanntgabe der Verfügung gem. Art. 41
Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 23.12.1976
(BayRS 2010-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2024 (GVBl. S. 599),
vornehmen.
Der Korreferent des Baureferates, Herr Stadtrat Ruff, und der Verwaltungsbeirat
der Hauptabteilung Verwaltung und Recht, Herr Stadtrat Babor, haben je einen
Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
II. Antrag der Referentin
Der Umstufung der bisher als Ortsstraße gewidmeten Teilstrecke der Ottostraße
zwischen der Karlstraße, Kreuzungsbereich mit der Ottostraße (= km 0,208) und
32 m östlich davon (= km 0,240) zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fuß-
und Radverkehr“ wird zugestimmt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 3 der Landeshauptstadt München
Die Vorsitzende Die Referentin
Dr. Svenja Jarchow-Pongratz Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer
Berufsm. Stadträtin
Seite 3
IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird
bestätigt.
An den Bezirksausschuss 3
An das Direktorium - D-II-BA-MITTE
An das Direktorium - Dokumentationsstelle
An das Revisionsamt
An die Stadtkämmerei
An das Kommunalreferat
An das Kommunalreferat - GeodatenService
An das Kreisverwaltungsreferat
An das Kreisverwaltungsreferat - KVR-III/12
An das Mobilitätsreferat - MOR-GB2.211
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - PLAN-HAII-24B
An das Polizeipräsidium München Abt. Einsatz E4
An das Baureferat - RG4, VVE, VV-Geb, G, TZ, T1, T2
zur Kenntnis.
Mit Vorgang zurück an das Baureferat - VZ
zum Vollzug des Beschlusses.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
Seite 4
V. Abdruck von I. mit IV.
1. An das
Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den
Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen; der Beschluss betrifft auch Ihr Referat.
Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht
vollzogen werden kann.
2. Zurück an das Baureferat - RG 4
Der Beschluss
kann vollzogen werden.
kann / soll nicht vollzogen werden
VI. An das Direktorium - D-II-BA
Der Beschluss des Bezirksausschusses 3 kann vollzogen werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses 3 kann / soll nicht vollzogen
werden (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren
Verfahren einzuholen.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
=== 20-26 _ V 18234_V 18234 Widmung Teilstrecke Ottostrasse A1.pdf ===
0 40
m
Erstellungsdatum 02.06.2025
Umstufung nach BayStrWG
Erstellt für Maßstab 1:1 500
zur Maßentnahme nur bedingt geeignet
Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de
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Landeshauptstadt
München
2025,
Flurstücke
und
Gebäude:
©
Bayerische
Vermessungsverwaltung
2025
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