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  • 20-26 _ V 18234_V 18234 Widmung Teilstrecke Ottostrasse BE.pdf
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=== 20-26 _ V 18234_V 18234 Widmung Teilstrecke Ottostrasse BE.pdf === Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 3 Maxvorstadt Umstufung einer Teilstrecke der Ottostraße Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18234 Anlage 1 Plan Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt vom 11.11.2025 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Nach Art. 7 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98), muss die Umstufung, durch die eine Straße eine andere Straßenklasse erhält, durch die Straßenbaubehörde förmlich verfügt werden. Die bisher als Ortsstraße gewidmete Teilstrecke der Ottostraße (Teilflächen aus Flst. Nrn. 391/0, Gemarkung München 1, 5646/0, Gemarkung München Sektion 4) zwischen der Karlstraße, Kreuzungsbereich mit der Ottostraße (= km 0,208) und 32 m östlich davon (= km 0,240) ist gemäß Art. 7 BayStrWG zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fuß- und Radverkehr“ umzustufen. Zur Stärkung des Radverkehrs wurde auf diesem Straßenabschnitt ein modaler Filter installiert, so dass die Straßenklasse entsprechend angepasst werden muss. Die Absicht der Umstufung wurde im Amtsblatt Nr. 17 vom 20.06.2025 bekannt gegeben. Es wurden keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben. Die Straßenbaubehörde für die umzustufende Straßenstrecke ist die Landeshauptstadt München. Die Stadt besitzt auch die für die Umstufung erforderlichen Verfügungsbefugnisse. Telefon: 233 - 60120 Telefax: 233 - 60105 Baureferat Verwaltung und Recht Seite 2 Soweit nachfolgendem Antrag stattgegeben wird, veranlasst das Baureferat die Umstufung und wird die öffentliche Bekanntgabe der Verfügung gem. Art. 41 Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 23.12.1976 (BayRS 2010-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2024 (GVBl. S. 599), vornehmen. Der Korreferent des Baureferates, Herr Stadtrat Ruff, und der Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Verwaltung und Recht, Herr Stadtrat Babor, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin Der Umstufung der bisher als Ortsstraße gewidmeten Teilstrecke der Ottostraße zwischen der Karlstraße, Kreuzungsbereich mit der Ottostraße (= km 0,208) und 32 m östlich davon (= km 0,240) zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fuß- und Radverkehr“ wird zugestimmt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 3 der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Dr. Svenja Jarchow-Pongratz Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin Seite 3 IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 3 An das Direktorium - D-II-BA-MITTE An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Kommunalreferat An das Kommunalreferat - GeodatenService An das Kreisverwaltungsreferat An das Kreisverwaltungsreferat - KVR-III/12 An das Mobilitätsreferat - MOR-GB2.211 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - PLAN-HAII-24B An das Polizeipräsidium München Abt. Einsatz E4 An das Baureferat - RG4, VVE, VV-Geb, G, TZ, T1, T2 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat - VZ zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 4 V. Abdruck von I. mit IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen; der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 3 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 3 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. === 20-26 _ V 18234_V 18234 Widmung Teilstrecke Ottostrasse A1.pdf === 0 40 m Erstellungsdatum 02.06.2025 Umstufung nach BayStrWG Erstellt für Maßstab 1:1 500 zur Maßentnahme nur bedingt geeignet Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de © Landeshauptstadt München 2025, Flurstücke und Gebäude: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2025 ´

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 03 - Maxvorstadt

Sitzungsdatum

11.11.2025 um 19:30 Uhr

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