=== 20-26 _ V 17768_V 17768_Spielplatzsatzung BE A13..pdf ===
Telefon: 089 233-22293 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung, HAII-11
Änderung der Spielplatzsatzung – Erneute Befassung
Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Größe,
Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfül-
lung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – SpielplatzS)
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17768
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 17.09.2025 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 12.02.2025 (Sit-
zungsvorlage Nr. 20-26 / V 13971) wurde die Satzung der Landeshaupt-
stadt München über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Un-
terhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfüllung der Spielplatzpflicht sowie
über die Ablöse (Spielplatzsatzung – SpielplatzS) beschlossen. Zudem
wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zeitnah zum Inkraft-
treten der Ermächtigungsgrundlage für eine kommunale Spielplatzpflicht
beauftragt, dem Stadtrat eine entsprechende verbindliche Regelung für die
Einführung einer Spielplatzpflicht für München zur Entscheidung vorzule-
gen. Der Stadtrat hat sich daher am 04.06.2025 (Sitzungsvorlage
Nr. 20-26 / V 16398) zuletzt mit der Änderung der Spielplatzsatzung
befasst.
Anlass der vorliegenden erneuten Befassung des Stadtrates ist das ge-
meinsame Rundschreiben des Bayerischen Städte- und Gemeindetags
vom 30.07.2025 „Kommunalisierung der Stellplatz- und Spielplatzpflicht;
hier: Hinweis des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und
Verkehr zum erstmaligen Erlass einer Stellplatz- und Spielplatzsatzung
nach neuem Recht (zum 1.10.2025)“ (Anlage 3). Anlässlich der in diesem
Rundschreiben enthaltenen Ausführungen und nach Abstimmung mit dem
Direktorium der Landeshauptstadt München ist zum einen wegen der An-
passung der Regelung zum Inkrafttreten sowie zum anderen wegen der
bereits erfolgten Ausfertigung und Bekanntgabe der Münchner Spielplatz-
satzung im Amtsblatt, eine wiederholte gesamtheitliche Beschlussfassung
erforderlich.
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Inhalt Wiederholte inhaltliche Befassung des Beschlusses des Ausschusses für
Stadtplanung und Bauordnung vom 04.06.2025 zur Einführung einer kom-
munalen Spielplatzpflicht (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16398) [bis auf die
hier neu zu fassende inhaltlich abweichende Regelung zum Inkrafttreten,
§ 2 SpielplatzS, sowie daran anknüpfend Anpassung des Beginns der Ab-
löseregelung unter Ziffer 4 und im Antragspunkt Nr. 2 der Referentin]
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
(-/-)
Klimaprüfung Zur Klimaschutzrelevanz: nicht klimaschutzrelevant
Entscheidungs-
vorschlag 1. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt
München über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und
Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfüllung der Spielplatz-
pflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – SpielplatzS) wird
gemäß Anlage 1 beschlossen.
2. Der ab 01.10.2025 geltenden gesetzlichen Vorgabe in Art. 81
Abs. 1 Nr. 3 BayBO folgend wird in Bezug auf die Ablöse der
Spielplatzpflicht für Gebäude, die dem Wohnen von Senioren und
Studenten bestimmt sind, der Ablösebetrag 5.000 € je abzulösen-
dem Spielplatz nicht übersteigen.
3. Der Beschluss ersetzt den Beschluss des Ausschusses für Stadt-
planung und Bauordnung vom 04.06.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-
26 / V 16398).
4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht wer-
den kann im
RIS auch unter
Spielplatzsatzung, private Spielplätze, Spielplatzpflicht, Spielplatzablöse
Ortsangabe (-/-)
Telefon: 089 233-22293 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung, HAII-11
Änderung der Spielplatzsatzung – Erneute Befassung
Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Größe,
Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfül-
lung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – SpielplatzS)
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17768
Anlagen
1. Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Größe,
Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfül-
lung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – SpielplatzS)
2. Synopse
3. Gemeinsames Rundschreiben des Bayerischen Städte- und Gemeindetags vom
30.07.2025
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 17.09.2025 (SB)
Öffentliche Sitzung
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Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag der Referentin....................................................................................................... 3
1. Anlass ...................................................................................................................... 3
1.1 Vorausgegangene Beschlüsse................................................................................. 3
1.2 Rundschreiben des Bayerischen Gemeinde- und Städtetages................................. 3
2. Wiederholte inhaltliche Befassung des Beschlusses des Ausschusses für
Stadtplanung und Bauordnung vom 04.06.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 /
V 16398) [bis auf die inhaltlich abweichende Regelung zum Inkrafttreten, § 2
SpielplatzS, sowie Herausnahme des Beginns der Ablöseregelung unter Ziffer 4 und
im Antragspunkt Nr. 2 der Referentin] ...................................................................... 4
2.1 Ausgangslage und Vorgehen ................................................................................... 4
2.2 Kommunalisierung der Spielplatzpflicht; Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf
Wohnungen.............................................................................................................. 6
2.3 Vorgaben zur Ablöse bei Wohnen von Senioren und Studenten .............................. 6
2.4 Keine Ermächtigung zur Beschaffenheit; Fortgeltung bestehender Regelungen ...... 6
3. Entwurf einer Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München
über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von
Spielplätzen, die Art der Erfüllung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse
(Spielplatzsatzung – SpielplatzS) ............................................................................. 7
3.1 Zu den Inhalten ........................................................................................................ 7
3.1.1 § 1 der Änderungssatzung..................................................................................... 7
3.1.2 § 2 der Änderungssatzung..................................................................................... 8
3.2 Keine weiteren Änderungen ..................................................................................... 8
4. Spielplatzablöse....................................................................................................... 9
5. Ausblick.................................................................................................................... 9
6. Klimaprüfung............................................................................................................ 9
7. Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten............................................. 9
II. Antrag der Referentin ...................................................................................................... 10
III. Beschluss........................................................................................................................ 10
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I. Vortrag der Referentin
1. Anlass
Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
gemäß § 7 Nr. 11 Geschäftsordnung des Stadtrates, da es sich vorliegend um eine Ange-
legenheit des Referats für Stadtplanung und Bauordnung handelt. Von der Zuständigkeits-
zuweisung an die Vollversammlung sind gem. § 2 Nr. 14 Geschäftsordnung des Stadtra-
tes alle örtlichen Bauvorvorschriften im Sinne des Art. 81 BayBO ausgenommen.
1.1 Vorausgegangene Beschlüsse
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 12.02.2025
(Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13971) wurde die Satzung der Landeshauptstadt München
über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die
Art der Erfüllung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – Spiel-
platzS) beschlossen.
Eine wesentliche Änderung durch das „Erste Modernisierungsgesetz Bayern“ vom
23.12.2024 (GVBl. 2024, S. 605) führt dazu, dass die bisher in Art. 7 Abs. 3 BayBO lan-
desgesetzlich vorgeschriebene Spielplatzpflicht wegfällt und stattdessen die Kommunen
ermächtigt werden, eine kommunale Spielplatzpflicht per Satzung anzuordnen. Hierfür
wird Art. 7 Abs. 3 BayBO zum 01.10.2025 aufgehoben; dafür treten in Art. 81 Abs. 1 Nr. 3
BayBO gemeindliche Ermächtigungen für Satzungsregelungen in Kraft. Deshalb wurde
das Referat für Stadtplanung und Bauordnung im oben genannten Beschluss vom
12.02.2025 beauftragt, dem Stadtrat einen Entscheidungsvorschlag vorzubereiten, in dem
eine Spielplatzpflicht in die Spielplatzsatzung aufgenommen und damit – entsprechend
der neuen Ermächtigungsgrundlage – kommunal angeordnet wird. Diesem Auftrag kam
das Referat rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Ermächtigungsgrundlage nach und leg-
te den Entwurf einer Änderung der Münchner Spielplatzsatzung dem Ausschuss für
Stadtplanung und Bauordnung am 04.06.2025 vor (siehe Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V
16398). Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat in der vorgenannten Sit-
zung die entsprechende Änderung der Münchner Spielplatzsatzung beschlossen. § 2 die-
ser Änderungssatzung zur Münchner Spielplatzsatzung sah das Inkrafttreten der Satzung
am 01.10.2025 vor, um sicherzustellen, dass im Münchner Stadtgebiet durchgängig, d.h.
ohne zeitliche Unterbrechung, eine Spielplatzpflicht besteht. Dies ist jedoch formell nicht
möglich und anzupassen.
1.2 Rundschreiben des Bayerischen Gemeinde- und Städtetages
Mit dem gemeinsamen Rundschreiben „Kommunalisierung der Stellplatz- und Spielplatz-
pflicht; hier: Hinweis des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr
zum erstmaligen Erlass einer Stellplatz- und Spielplatzsatzung nach neuem Recht (zum
1.10.2025)“ vom 30.07.2025 wandten sich der Bayerische Städte- und der Bayerische
Gemeindetag in Bezug auf satzungsmäßige Stellplatz- und Spielplatzpflichten aufgrund
des Außer-Kraft-Tretens der staatlichen Spiel- bzw. Stellplatzpflichten mit Ablauf des
30.09.2025 an ihre Mitglieder (Anlage 3). In dem Rundschreiben wird angemerkt, dass es
der Freistaat bedauerlicherweise versäumt hat, die für den Erlass der Satzungen erforder-
lichen Ermächtigungsgrundlagen vorzeitig (d.h. vor dem 01.10.2025) in Kraft zu setzen.
Sie informierten darüber, dass das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bauen und
Verkehr nun den Hinweis gegeben hat, dass
1. die Beschlussfassung des Gemeinderats bzw. Stadtrats über den Erlass der Satzun-
gen vor dem Inkrafttreten der neuen Ermächtigungsgrundlage am 01.10.2025 möglich ist,
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2. die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzungen hingegen erst nach dem In-
krafttreten der Ermächtigungsgrundlage am 01.10.2025 erfolgen kann.
Der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag empfehlen Ihren Mitgliedern
in dem Rundschreiben gemäß dem Hinweis des Bayerischen Staatsministeriums für
Wohnen, Bau und Verkehr zu verfahren.
Da die Münchner Spielplatzsatzung im Gegensatz zur Münchner Stellplatzsatzung bereits
ausgefertigt und am 10.07.2025 im Amtsblatt bekannt gemacht wurde (Satzung vom
11.06.2025, MüAbl. S. 397), wird hier vorgeschlagen, den Beschluss, inklusive dessen
Vortrag, im Ganzen zu wiederholen, angepasst hinsichtlich der Inkrafttretensregelungen
und deren Auswirkungen. Dies erfolgt auf Empfehlung des Direktoriums aus Gründen der
Rechtssicherheit sowie darüber hinaus aus Sicht des Referats für Stadtplanung und Bau-
ordnung aus Gründen der Nachvollziehbarkeit der Hi...