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Private Gelder im öffentlichen Raum
Der Bezirksausschuss 3 fordert die Landeshauptstadt München auf, mitzuteilen, ob und gegebenenfalls
unter welchen Voraussetzungen freiwillig bereitgestellte private Gelder für Vorhaben im öffentlichen
Raum verwendet werden können. Insbesondere interessiert den Bezirksausschuss,
1. ob die Annahme privater finanzieller Mittel für Projekte im öffentlichen Raum grundsätzlich
möglich ist,
2. welche rechtlichen, verfahrensmäßigen oder haushaltsrechtlichen Vorgaben hierbei gelten,
3. welche städtischen Stellen in einem solchen Fall zuständig wären.
Begründung:
Immer wieder signalisieren lokale Unternehmen sowie Anwohnerinnen und Anwohner die
Bereitschaft, sich über das übliche Maß hinaus an der Realisierung von Projekten im öffentlichen Raum
zu beteiligen. Dies betrifft beispielsweise die finanzielle Unterstützung eines Sportartikelherstellers
oder einer Krankenkasse bei der Gestaltung von öffentlichen Sport- und Fitnessanlagen, eines
ortsansässigen Unternehmens bei der Aufwertung des angrenzenden Platzes oder
Anwohnergemeinschaften bei Begrünungs- und Baumpflanzungsmaßnahmen in ihrer Straße.
Eine Klärung der Rahmenbedingungen ermöglicht es dem Bezirksausschuss, künftig besser auf
Engagement aus dem Stadtteil zu reagieren und Chancen zu nutzen, die insbesondere zur schnelleren
Umsetzung lokaler Maßnahmen, zur Aufwertung und Begrünung des Stadtviertels, zur Entlastung
städtischer Budgets sowie zur Stärkung bürgerschaftlichen und lokalen Engagements beitragen
können.
Antragsteller:
Frederik Jehle
27.10.2025
Christoph Braun ¨ Frederik Jehle ¨ Michael Laub ¨ Gerhard Mittag ¨ Günther Westner
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I.
Private Gelder im öffentlichen Raum
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08467 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt vom 02.12.2025
Sehr geehrte Frau Dr. Svenja Jarchow-Pongratz,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit o. g. Antrag des Bezirksausschusses, eingereicht von der CSU-Fraktion, beantragen Sie wie
folgt:
„Der Bezirksausschuss 3 fordert die Landeshauptstadt München auf, mitzuteilen, ob und
gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen freiwillig bereitgestellte private Gelder für
Vorhaben im öffentlichen Raum verwendet werden können. Insbesondere interessiert den
Bezirksausschuss,
1. ob die Annahme privater finanzieller Mittel für Projekte im öffentlichen Raum
grundsätzlich möglich ist,
2. welche rechtlichen, verfahrensmäßigen oder haushaltsrechtlichen Vorgaben hierbei
gelten,
3. welche städtischen Stellen in einem solchen Fall zuständig wären.
Begründung:
Immer wieder signalisieren lokale Unternehmen sowie Anwohnerinnen und Anwohner die
Bereitschaft, sich über das übliche Maß hinaus an der Realisierung von Projekten im öffentlichen
Raum zu beteiligen. Dies betrifft beispielsweise die finanzielle Unterstützung eines
Sportartikelherstellers oder einer Krankenkasse bei der Gestaltung von öffentlichen Sport- und
Fitnessanlagen, eines ortsansässigen Unternehmens bei der Aufwertung des angrenzenden
An die Vorsitzende des Bezirksausschusses
Frau Dr. Svenja Jarchow-Pongratz
Marienplatz 8
80331 München
10.03.2026
Christoph Frey
Stadtkämmerer
Landeshauptstadt
München
Stadtkämmerei
Landeshauptstadt München – Stadtkämmerei – 80331 München
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Platzes oder Anwohnergemeinschaften bei Begrünungs- und Baumpflanzungsmaßnahmen in
ihrer Straße.
Eine Klärung der Rahmenbedingungen ermöglicht es dem Bezirksausschuss, künftig besser auf
Engagement aus dem Stadtteil zu reagieren und Chancen zu nutzen, die insbesondere zur
schnelleren Umsetzung lokaler Maßnahmen, zur Aufwertung und Begrünung des Stadtviertels,
zur Entlastung städtischer Budgets sowie zur Stärkung bürgerschaftlichen und lokalen
Engagements beitragen können.“
Zu Ihrem Antrag vom 02.12.2025 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Zu 1.:
Die Annahme privater finanzieller Mittel für Projekte im öffentlichen Raum ist grundsätzlich
möglich. Die Landeshauptstadt München nimmt bereits regelmäßig Zuwendungen in Form von
Geld- und Sachspenden an.
Zu 2.:
Die Annahme der in 1. genannten Zuwendungen erfolgt nach den Vorgaben des
Stadtratsbeschlusses vom 18.12.2013 zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen bei der
Landeshauptstadt München (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 13651) und dem „Leitfaden zur
Umsetzung der Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und
ähnliche Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke“.
Umfasst sind Zuwendungen an die Landeshauptstadt München und ihre Referate, an die
städtischen Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften, sowie Zuwendungen von Eltern und
Elternbeiräten an die Einrichtung (beispielsweise Schule oder Kindertageseinrichtungen).
Zuwendungen können angenommen werden, wenn für eine*n objektive*n,
unvoreingenommene*n Beobachter*in nicht der Eindruck entsteht, die Gemeinde ließe sich
durch die Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Diese Einschätzung muss
nach pflichtgemäßem Ermessen vorgenommen werden. Die Annahme von Bargeldspenden ist
in jedem Fall verboten.
Das Annahmeverfahren richtet sich nach der Höhe des Zuwendungsangebots:
- Sofern der Wert von 10.000 Euro (sog. Bagatellgrenze) überstiegen wird, ist ein
Beschluss durch den Fachausschuss zur Zuwendungsannahme nötig. Der Inhalt des
Beschlusses richtet sich nach den Vorgaben des erwähnten Stadtratsbeschlusses vom
18.12.2013 bzw. des Leitfadens und wird von dem für die jeweilige Zuwendung
zuständigen Referat erstellt.
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- Unterhalb der Bagatellgrenze erfolgt die Annahme nach gemeinsamer Entscheidung des
Oberbürgermeisters bzw. der*s jeweiligen Referent*in bzw. der Werkleitung des
Eigenbetriebs und einer weiteren neutralen und objektiv agierenden Person. All diese
Spenden sind der Stadtkämmerei zu melden, welche jährlich das sog.
Zuwendungsregister im Stadtrat bekanntgibt.
- Spenden unter 1.000 Euro werden vom jeweiligen Referat in eigenen Listen
dokumentiert und einmal jährlich der*m örtlichen Antikorruptionsbeauftragten vorgelegt.
Zu 3.
Wie bereits ausgeführt, ist für die Annahme von Zuwendungen, sowie Prüfung der
Annahmefähigkeit, das begünstigte Fachreferat bzw. Eigenbetrieb zuständig.
Sofern es zur Annahme einen Beschluss benötigt, sind die Stadtkämmerei und die städtische
Antikorruptionsstelle einzubinden.
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe
davon aus, dass die Angelegenheit damit als satzungsgemäß erledigt gelten darf.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Frey
Stadtkämmerer
Stadtkämmerei
Büro der Referatsleitung -
Beschlusswesen
Rückfragen/ -meldungen an:
poststelle.ska@muenchen.de