Private Gelder im öffentlichen Raum

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 20-26 _ B 08467_B 08467 Private Gelder im oeffentlichen Raum.pdf
  • 20-26 _ B 08467_B_08467_Private_Gelder_im_oeffentlichen_Raum_AS.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ B 08467_B 08467 Private Gelder im oeffentlichen Raum.pdf === Private Gelder im öffentlichen Raum Der Bezirksausschuss 3 fordert die Landeshauptstadt München auf, mitzuteilen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen freiwillig bereitgestellte private Gelder für Vorhaben im öffentlichen Raum verwendet werden können. Insbesondere interessiert den Bezirksausschuss, 1. ob die Annahme privater finanzieller Mittel für Projekte im öffentlichen Raum grundsätzlich möglich ist, 2. welche rechtlichen, verfahrensmäßigen oder haushaltsrechtlichen Vorgaben hierbei gelten, 3. welche städtischen Stellen in einem solchen Fall zuständig wären. Begründung: Immer wieder signalisieren lokale Unternehmen sowie Anwohnerinnen und Anwohner die Bereitschaft, sich über das übliche Maß hinaus an der Realisierung von Projekten im öffentlichen Raum zu beteiligen. Dies betrifft beispielsweise die finanzielle Unterstützung eines Sportartikelherstellers oder einer Krankenkasse bei der Gestaltung von öffentlichen Sport- und Fitnessanlagen, eines ortsansässigen Unternehmens bei der Aufwertung des angrenzenden Platzes oder Anwohnergemeinschaften bei Begrünungs- und Baumpflanzungsmaßnahmen in ihrer Straße. Eine Klärung der Rahmenbedingungen ermöglicht es dem Bezirksausschuss, künftig besser auf Engagement aus dem Stadtteil zu reagieren und Chancen zu nutzen, die insbesondere zur schnelleren Umsetzung lokaler Maßnahmen, zur Aufwertung und Begrünung des Stadtviertels, zur Entlastung städtischer Budgets sowie zur Stärkung bürgerschaftlichen und lokalen Engagements beitragen können. Antragsteller: Frederik Jehle 27.10.2025 Christoph Braun ¨ Frederik Jehle ¨ Michael Laub ¨ Gerhard Mittag ¨ Günther Westner === 20-26 _ B 08467_B_08467_Private_Gelder_im_oeffentlichen_Raum_AS.pdf === I. Private Gelder im öffentlichen Raum BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08467 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt vom 02.12.2025 Sehr geehrte Frau Dr. Svenja Jarchow-Pongratz, sehr geehrte Damen und Herren, mit o. g. Antrag des Bezirksausschusses, eingereicht von der CSU-Fraktion, beantragen Sie wie folgt: „Der Bezirksausschuss 3 fordert die Landeshauptstadt München auf, mitzuteilen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen freiwillig bereitgestellte private Gelder für Vorhaben im öffentlichen Raum verwendet werden können. Insbesondere interessiert den Bezirksausschuss, 1. ob die Annahme privater finanzieller Mittel für Projekte im öffentlichen Raum grundsätzlich möglich ist, 2. welche rechtlichen, verfahrensmäßigen oder haushaltsrechtlichen Vorgaben hierbei gelten, 3. welche städtischen Stellen in einem solchen Fall zuständig wären. Begründung: Immer wieder signalisieren lokale Unternehmen sowie Anwohnerinnen und Anwohner die Bereitschaft, sich über das übliche Maß hinaus an der Realisierung von Projekten im öffentlichen Raum zu beteiligen. Dies betrifft beispielsweise die finanzielle Unterstützung eines Sportartikelherstellers oder einer Krankenkasse bei der Gestaltung von öffentlichen Sport- und Fitnessanlagen, eines ortsansässigen Unternehmens bei der Aufwertung des angrenzenden An die Vorsitzende des Bezirksausschusses Frau Dr. Svenja Jarchow-Pongratz Marienplatz 8 80331 München 10.03.2026 Christoph Frey Stadtkämmerer Landeshauptstadt München Stadtkämmerei Landeshauptstadt München – Stadtkämmerei – 80331 München Seite 2 von 3 Platzes oder Anwohnergemeinschaften bei Begrünungs- und Baumpflanzungsmaßnahmen in ihrer Straße. Eine Klärung der Rahmenbedingungen ermöglicht es dem Bezirksausschuss, künftig besser auf Engagement aus dem Stadtteil zu reagieren und Chancen zu nutzen, die insbesondere zur schnelleren Umsetzung lokaler Maßnahmen, zur Aufwertung und Begrünung des Stadtviertels, zur Entlastung städtischer Budgets sowie zur Stärkung bürgerschaftlichen und lokalen Engagements beitragen können.“ Zu Ihrem Antrag vom 02.12.2025 teile ich Ihnen Folgendes mit: Zu 1.: Die Annahme privater finanzieller Mittel für Projekte im öffentlichen Raum ist grundsätzlich möglich. Die Landeshauptstadt München nimmt bereits regelmäßig Zuwendungen in Form von Geld- und Sachspenden an. Zu 2.: Die Annahme der in 1. genannten Zuwendungen erfolgt nach den Vorgaben des Stadtratsbeschlusses vom 18.12.2013 zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen bei der Landeshauptstadt München (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 13651) und dem „Leitfaden zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke“. Umfasst sind Zuwendungen an die Landeshauptstadt München und ihre Referate, an die städtischen Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften, sowie Zuwendungen von Eltern und Elternbeiräten an die Einrichtung (beispielsweise Schule oder Kindertageseinrichtungen). Zuwendungen können angenommen werden, wenn für eine*n objektive*n, unvoreingenommene*n Beobachter*in nicht der Eindruck entsteht, die Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Diese Einschätzung muss nach pflichtgemäßem Ermessen vorgenommen werden. Die Annahme von Bargeldspenden ist in jedem Fall verboten. Das Annahmeverfahren richtet sich nach der Höhe des Zuwendungsangebots: - Sofern der Wert von 10.000 Euro (sog. Bagatellgrenze) überstiegen wird, ist ein Beschluss durch den Fachausschuss zur Zuwendungsannahme nötig. Der Inhalt des Beschlusses richtet sich nach den Vorgaben des erwähnten Stadtratsbeschlusses vom 18.12.2013 bzw. des Leitfadens und wird von dem für die jeweilige Zuwendung zuständigen Referat erstellt. Seite 3 von 3 - Unterhalb der Bagatellgrenze erfolgt die Annahme nach gemeinsamer Entscheidung des Oberbürgermeisters bzw. der*s jeweiligen Referent*in bzw. der Werkleitung des Eigenbetriebs und einer weiteren neutralen und objektiv agierenden Person. All diese Spenden sind der Stadtkämmerei zu melden, welche jährlich das sog. Zuwendungsregister im Stadtrat bekanntgibt. - Spenden unter 1.000 Euro werden vom jeweiligen Referat in eigenen Listen dokumentiert und einmal jährlich der*m örtlichen Antikorruptionsbeauftragten vorgelegt. Zu 3. Wie bereits ausgeführt, ist für die Annahme von Zuwendungen, sowie Prüfung der Annahmefähigkeit, das begünstigte Fachreferat bzw. Eigenbetrieb zuständig. Sofern es zur Annahme einen Beschluss benötigt, sind die Stadtkämmerei und die städtische Antikorruptionsstelle einzubinden. Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit als satzungsgemäß erledigt gelten darf. Mit freundlichen Grüßen Christoph Frey Stadtkämmerer Stadtkämmerei Büro der Referatsleitung - Beschlusswesen Rückfragen/ -meldungen an: poststelle.ska@muenchen.de

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 03 - Maxvorstadt

Sitzungsdatum

21.04.2026 um 19:30 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar