Mehr Tempo 30 Maxvorstadt

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  • 20-26 _ B 02423_C 1.4 SPD Antrag Tempo 30 Maxvorstadt.pdf
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=== 20-26 _ B 02423_C 1.4 SPD Antrag Tempo 30 Maxvorstadt.pdf === GEORG FLEISCHER, SONJA HERGARTEN, GESCHE HOFFMANN-WEISS (FRAKTIONSSPRECHERIN), FELIX LANG, MATHIAS POPP Fraktion im Bezirksausschuss 3 Maxvorstadt München, den 03.05.2021 Antrag: Mehr Tempo 30 in der Maxvorstadt Der BA 3 bittet die Stadtverwaltung, im Rahmen der bis 2024 für alle Stadtbezirke zu erstellenden Verkehrskonzepte auch die weitere Ausweisung von Tempo-30-Bereichen in der Maxvorstadt zu prüfen. Dabei ist darzustellen, welche Tempo-30-Bereiche bereits bestehen und für welche Straßen aus dem BA 3 Anträge zur Ausweisung vorliegen und vorlagen. Dabei soll auch der hiermit gestellte berücksichtigt werden. Weiterhin ist darzulegen, ob und wenn ja, in welchen Fällen die bestehenden Gesetzesregelungen (StVO) politisch gewünschte Tempo-30- Ausweisungen erschweren. Insbesondere soll die Verwaltung die folgenden Straßen untersuchen:  Schleißheimer Straße Erweiterung bis Theresienstraße  Schellingstraße komplett  Zirkus-Krone-Straße, Georg-Schätzel-Straße, Tillystraße, Deroystraße, Spatenstraße, Marsplatz (Umwandlung in Tempo 30 Zone), Pranckstraße, Wredestraße, Pappenheimstraße  Sandstraße: Inkludierung des Abschnitts zwischen Nymphenburger und Dachauer Straße in die bestehende Zone im Bennoviertel, Inkludierung der Josef-Ruederer- Straße  Neuausweisung der Sandstraße zwischen Nymphenburger Straße und Karlstraße als Ergänzung zur Karlstraße  Sophienstraße komplett  Hirten-, Lämmer- und Pfefferstraße  Arcisstraße komplett  Türkenstraße zwischen Brienner und Gabelsbergerstraße inklusive Prinz-Ludwig- Straße  Theresienstraße zwischen Ludwig- und Türkenstraße  Akademiestraße Ebenso soll die Verwaltung Tempo 30 auf dem Königsplatz prüfen. Ein verringertes Tempo für den Durchgangsverkehr erhöht die Aufenthaltsqualität auf dem Platz erheblich. Außerdem ist bei Nässe Tempo 50 auf dem Kopfsteinpflaster nicht zu verantworten. Begründung Auch der BA 3 hat die positiven Auswirkungen von verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf die Lebensqualität und Sicherheit der Münchnerinnen und Münchner schon früh erkannt. Heute gilt in weit über 400 Straßen Münchens Tempo 30, in über 200 weiteren Straßen GEORG FLEISCHER, SONJA HERGARTEN, GESCHE HOFFMANN-WEISS (FRAKTIONSSPRECHERIN), FELIX LANG, MATHIAS POPP Schrittgeschwindigkeit (sog. verkehrsberuhigte Bereiche oder Spielstraßen). Dies umfasst laut KVR etwa 85-90 Prozent des Gesamtstraßennetzes in München. Tempo 30 gilt längst nicht mehr nur in Wohngebieten. 20 Prozent der in den letzten Jahren neu geschaffenen 30er-Zonen befinden sich im Hauptstraßennetz. Der weiteren Ausweitung von Tempo-30-Bereichen zur Steigerung der Verkehrssicherheit und Lebensqualität steht der BA 3 grundsätzlich positiv gegenüber. Dabei ist zu verhindern, dass etwaige Maßnahmen ungewünschte Nebeneffekte wie Schleich- und Ausweichverkehr durch Wohngebiete oder die Beeinträchtigung des ÖPNV-Angebots zur Folge haben. Ausdrücklich begrüßt der BA 3 die Schaffung von neuen Tempo 30 Zonen in der Augusten-, Enhuber-, Steinheil- sowie Schleißheimer Straße, so dass diese in diesem Antrag nicht aufgeführt werden. === 20-26 _ B 02423_B 02423 Tempo 30 Maxvorstadt AS.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Geschäftsleitung Berichts- und Beschlusswesen MOR-GL5 beschlusswesen.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Mitte bag-mitte.dir@muenchen.de An den BA 03 - Maxvorstadt Frau Dr. Jarchow-Pongratz Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 06.03.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Mehr Tempo 30 Maxvorstadt BA-Antrag Nr. 20-26 / B 02423 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt Sehr geehrte Frau Dr. Jarchow-Pongratz, zu Ihrem Antrag vom 21.05.2021 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist auf 50 km/h beschränkt (§ 3 Abs. 3 Ziffer 1 StVO). Von den bundeseinheitlichen Vorgaben dieser Norm kann nur in den Fällen abgewichen werden, in denen besondere, in der StVO definierte Gründe vorliegen. Das Mobilitätsreferat als Straßenverkehrsbehörde prüft im Einzelfall, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gegeben sind. Die sich aufgrund der StVO-Novelle aus dem Oktober 2024 ergebenden zusätzlichen Möglichkeiten werden berücksichtigt, wenn dies rechtlich möglich ist. Eine pauschale und flächendeckende Anordnung von Tempo 30 ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Mobilitätsreferat

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 03 - Maxvorstadt

Sitzungsdatum

21.04.2026 um 19:30 Uhr

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