=== 20-26 _ B 02423_C 1.4 SPD Antrag Tempo 30 Maxvorstadt.pdf ===
GEORG FLEISCHER, SONJA HERGARTEN, GESCHE HOFFMANN-WEISS (FRAKTIONSSPRECHERIN), FELIX LANG, MATHIAS POPP
Fraktion im Bezirksausschuss 3 Maxvorstadt
München, den 03.05.2021
Antrag: Mehr Tempo 30 in der Maxvorstadt
Der BA 3 bittet die Stadtverwaltung, im Rahmen der bis 2024 für alle Stadtbezirke zu
erstellenden Verkehrskonzepte auch die weitere Ausweisung von Tempo-30-Bereichen in
der Maxvorstadt zu prüfen.
Dabei ist darzustellen, welche Tempo-30-Bereiche bereits bestehen und für welche Straßen
aus dem BA 3 Anträge zur Ausweisung vorliegen und vorlagen. Dabei soll auch der hiermit
gestellte berücksichtigt werden. Weiterhin ist darzulegen, ob und wenn ja, in welchen Fällen
die bestehenden Gesetzesregelungen (StVO) politisch gewünschte Tempo-30-
Ausweisungen erschweren.
Insbesondere soll die Verwaltung die folgenden Straßen untersuchen:
Schleißheimer Straße Erweiterung bis Theresienstraße
Schellingstraße komplett
Zirkus-Krone-Straße, Georg-Schätzel-Straße, Tillystraße, Deroystraße, Spatenstraße,
Marsplatz (Umwandlung in Tempo 30 Zone), Pranckstraße, Wredestraße,
Pappenheimstraße
Sandstraße: Inkludierung des Abschnitts zwischen Nymphenburger und Dachauer
Straße in die bestehende Zone im Bennoviertel, Inkludierung der Josef-Ruederer-
Straße
Neuausweisung der Sandstraße zwischen Nymphenburger Straße und Karlstraße als
Ergänzung zur Karlstraße
Sophienstraße komplett
Hirten-, Lämmer- und Pfefferstraße
Arcisstraße komplett
Türkenstraße zwischen Brienner und Gabelsbergerstraße inklusive Prinz-Ludwig-
Straße
Theresienstraße zwischen Ludwig- und Türkenstraße
Akademiestraße
Ebenso soll die Verwaltung Tempo 30 auf dem Königsplatz prüfen. Ein verringertes Tempo
für den Durchgangsverkehr erhöht die Aufenthaltsqualität auf dem Platz erheblich.
Außerdem ist bei Nässe Tempo 50 auf dem Kopfsteinpflaster nicht zu verantworten.
Begründung
Auch der BA 3 hat die positiven Auswirkungen von verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf
die Lebensqualität und Sicherheit der Münchnerinnen und Münchner schon früh erkannt.
Heute gilt in weit über 400 Straßen Münchens Tempo 30, in über 200 weiteren Straßen
GEORG FLEISCHER, SONJA HERGARTEN, GESCHE HOFFMANN-WEISS (FRAKTIONSSPRECHERIN), FELIX LANG, MATHIAS POPP
Schrittgeschwindigkeit (sog. verkehrsberuhigte Bereiche oder Spielstraßen). Dies umfasst
laut KVR etwa 85-90 Prozent des Gesamtstraßennetzes in München. Tempo 30 gilt längst
nicht mehr nur in Wohngebieten. 20 Prozent der in den letzten Jahren neu geschaffenen
30er-Zonen befinden sich im Hauptstraßennetz.
Der weiteren Ausweitung von Tempo-30-Bereichen zur Steigerung der Verkehrssicherheit
und Lebensqualität steht der BA 3 grundsätzlich positiv gegenüber. Dabei ist zu verhindern,
dass etwaige Maßnahmen ungewünschte Nebeneffekte wie Schleich- und Ausweichverkehr
durch Wohngebiete oder die Beeinträchtigung des ÖPNV-Angebots zur Folge haben.
Ausdrücklich begrüßt der BA 3 die Schaffung von neuen Tempo 30 Zonen in der Augusten-,
Enhuber-, Steinheil- sowie Schleißheimer Straße, so dass diese in diesem Antrag nicht
aufgeführt werden.
=== 20-26 _ B 02423_B 02423 Tempo 30 Maxvorstadt AS.pdf ===
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Geschäftsleitung Berichts- und
Beschlusswesen
MOR-GL5
beschlusswesen.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Mitte
bag-mitte.dir@muenchen.de
An den BA 03 - Maxvorstadt
Frau Dr. Jarchow-Pongratz
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
06.03.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Mehr Tempo 30 Maxvorstadt
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 02423 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt
Sehr geehrte Frau Dr. Jarchow-Pongratz,
zu Ihrem Antrag vom 21.05.2021 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Die Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist auf 50 km/h beschränkt (§ 3
Abs. 3 Ziffer 1 StVO). Von den bundeseinheitlichen Vorgaben dieser Norm kann nur in den
Fällen abgewichen werden, in denen besondere, in der StVO definierte Gründe vorliegen.
Das Mobilitätsreferat als Straßenverkehrsbehörde prüft im Einzelfall, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gegeben
sind. Die sich aufgrund der StVO-Novelle aus dem Oktober 2024 ergebenden zusätzlichen
Möglichkeiten werden berücksichtigt, wenn dies rechtlich möglich ist.
Eine pauschale und flächendeckende Anordnung von Tempo 30 ist aus rechtlichen Gründen
nicht möglich.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mobilitätsreferat