=== 20-26 _ V 19144_V 19144_BP_2199 EAe A.pdf ===
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LHM-intern
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Telefax: 0 233-24213
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII/23 V
PLAN-HAII/22 P
(Sektoraler) Bebauungsplan Nr. 2199
Arcisstraße (westlich), Heßstraße (nördlich), Luisenstraße (östlich), Schellingstraße (südlich)
A) Satzungsbeschluss
B) Sektoraler Bebauungsplan – ein stumpfes Schwert?
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08796 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt vom 10.03.2026
Stadtbezirk 03 – Maxvorstadt
Hinweis /
Ergänzung
vom 01.04.2026
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19144
Anlage:
6. BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08796 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 -
Maxvorstadt vom 10.03.2026
Hinweis / Ergänzung zum
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
I. Ergänzung zum Vortrag der Referentin:
Aufgrund des nachstehend aufgenommenen Punktes B) im Vortrag der Referentin werden
die Ausführungen zur Fassung des Satzungsbeschlusses unter Punkt A) geführt.
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LHM-intern
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B) Sektoraler Bebauungsplan – ein stumpfes Schwert?
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08796 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt vom 10.03.2026
Der o.g. Antrag wurde am 10.03.2026 durch den Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 03 -
Maxvorstadt mit Mehrheit beschlossen (Anlage 6). Darin wurde seitens des
Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 Maxvorstadt wie folgt ausgeführt:
Die Landeshauptstadt München habe kurz vor dem Auslaufen des Instruments einen
sektoralen Bebauungsplan für das Areal Luisen-/Arcis-/Schelling-/Heßstraße erlassen. Der
Antrag des Bezirksausschusses habe auf dem Stand beruht, dass dort 40 % geförderter
Wohnraum entstehen könne. Im Dezember 2025 sei dieser Anteil jedoch aufgrund der
fehlenden Förderungen des Freistaats für den sozialen Wohnungsbau auf maximal 10 %
reduziert worden. Daher stelle sich die Frage, ob dies auch für das genannte Areal
rückwirkend gelte.
In der Maxvorstadt sei bezahlbarer Wohnraum Mangelware, und es gebe kaum
Immobilien mit gefördertem Wohnraum. Der sektorale Bebauungsplan sei eines der
wenigen Instrumente gewesen, die hier nachträglich Abhilfe schaffen konnten. Wenn
dieses Instrument nun derart ausgehöhlt werde, bleibe von der erhofften Unterstützung
nicht viel bestehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 04.12.2024
(Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15309) wurde die Aufstellung des sektoralen
Bebauungsplans Nr. 2199 beschlossen.
Damit wurde zunächst das formelle Bauleitplanverfahren eingeleitet, welches aufgrund der
einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuches vor dem gegenständlichen
Satzungsbeschluss durchzuführen war. Der sektorale Bebauungsplan Nr. 2199 ist somit
bislang noch nicht in Kraft getreten und eine Quotenanpassung greift demnach nicht
„rückwirkend“.
Grundlage für den im Aufstellungsbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15309) unter
Ziffer 1 beschlossenen Anteil von 40 % gefördertem Wohnen für das bislang nicht
realisierte, erstmalig nach § 34 in Anspruch genommene Baurecht war der
Grundsatzbeschluss zur Anwendungspraxis von sektoralen Bebauungsplänen nach § 9
Abs. 2d BauGB der Landeshauptstadt München (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09080),
der eine Bindungsquote von 40 % festlegte.
Bereits zum Zeitpunkt der Fassung des Aufstellungsbeschlusses (Sitzungsvorlage Nr. 20-
26 / V 15309) hatte das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ein
Verhandlungsmandat zur Festlegung der o. g. Quote für die soziale Wohnraumförderung
zwischen 20 % und 40 %, das auf dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates
vom 02.10.2024 zur Wohnungsbauoffensive (siehe Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 11344)
basierte.
Seit Fassung des Aufstellungsbeschlusses (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15309) wurde
es jedoch erforderlich, auf die schwierige und alle bayerischen Kommunen treffende
Fördermittelknappheit zu reagieren und die noch verbleibenden Finanzmittel so effizient
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LHM-intern
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wie möglich einzusetzen.
Da der Umsetzung von bereits abgeschlossenen Verfahren mit der Sozialgerechten
Bodennutzung (SoBoN) als Grundlage und Vorhaben auf städtischen Vergabeflächen
aufgrund ihrer Wechselwirkung mit vielen weiteren Bedarfen der sozialen Infrastruktur, der
Verkehrsanbindung etc. eine hohe Bedeutung beikommt, wurde in der Vollversammlung
des Stadtrates am 17.12.2025 (Dritte Programmanpassung „Wohnen in München VII“,
Sozialgerechte Bodennutzung in München (SoBoN) Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18400)
beschlossen, die verbleibenden kommunalen Mittel ausschließlich zur Umsetzung dieser
Verfahren zu verwenden und die bislang bei sektoralen Bebauungsplänen zur
Wohnraumversorgung vorgesehene Quote für die soziale Wohnraumförderung zu
modifizieren. Die nunmehr vorgesehene Quote der sozialen Wohnraumförderung von
10 % aller Wohnungen bzw. der Wohnbaugeschossfläche (bezogen auf das vorhandene,
bislang aber noch nicht realisierte Baurecht nach § 34 BauGB) in der staatlichen
Einkommensorientierten Förderung (EOF) ist demnach insbesondere in allen in
Aufstellung befindlichen sektoralen Bebauungsplänen, wie auch dem sektoralen
Bebauungsplan Nr. 2199, festzusetzen.
Mit dieser modifizierten Quote wird auch weiterhin im Rahmen der aktuellen finanziellen
Möglichkeiten das gesamtstädtische Ziel der anteiligen Schaffung von dringend
benötigtem bezahlbarem Wohnraum für weite Bevölkerungskreise auch in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteilen (sog. Innenbereich) verfolgt.
Dem Antrag eines Bezirksausschusses wird entsprochen:
ja nein teilweise
Die Änderungen im Antrag der Referentin sind im Fettdruck dargestellt.
II. Antrag der Referentin
Ich beantrage Folgendes:
1. Den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter der Anlage
3 entsprochen werden.
2. Den Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter der Anlage
4 entsprochen werden.
3. Die Stellungnahme des Bezirksausschusses des 03. Stadtbezirks Maxvorstadt wird
zur Kenntnis genommen.
4. Der (sektorale) Bebauungsplan Nr. 2199 für den Bereich Arcisstraße (westlich),
Heßstraße (nördlich), Luisenstraße (östlich), Schellingstraße (südlich) wird gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung
beigegeben.
5. Der Antrag Nr. 20-26 / B 08796 des Bezirksausschusses des 03. Stadtbezirks
Maxvorstadt vom 10.03.2026 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 GO behandelt.
FRAKTION IM BEZIRKSAUSSCHUSS 3 MAXVORSTADT
Fraktionsvorsitzende: Sigrid Eck
Lionel Behrends, Norbert Datzmann, Sigrid Eck,
Dr. Christoph Braun, Ruth Gehling, Martha Hipp,
Georg Jakob, Dr. Svenja Jarchow, Sabine Krieger,
Dr. Gerhard Pischel, Florina Vilgertshofer, Richard Weiss
Internet: www.gruene-maxvorstadt.de
München, den 21.02.2026
Antrag für die BA-Sitzung am 10.03.2026
Sektoraler Bebauungsplan – ein stumpfes Schwert?
Die Landeshauptstadt München (LHM), hat im noch kurz vor dem Auslaufen des Instruments
einen sektoralen Bebauungsplan für das Areal Luisen-/Arcis-/Schelling-/Hessstraße
erlassen. Der Antrag des BAs hierfür beruhte auf dem Stand, dass dort 40% geförderter
Wohnraum entstehen kann. Nun wurde wohl im Dezember 2025 dieser Anteil auf Grund der
fehlenden Forderungen des Freistaats für den sozialen Wohnungsbau auf maximal 10%
reduziert. Daher die Frage – gilt dies auch für das oben genannte Areal, also rückwirkend?
Begründung:
In der Maxvorstadt ist bezahlbarer Wohnraum Mangelware. Auch gibt es kaum Immobilien
mit gefördertem Wohnraum. Der sektorale Bebauungsplan war eines der wenigen
Instrumente die hier nachträglich Abhilfe schaffen konnten. Wenn dieses Instrument nun
derart ausgehöhlt wird, bleibt von der erhofften Unterstützung nicht viel bestehen.
Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Florina Vilgertshofer
Svenja Jarchow
Martha Hipp
ANLAGE 6
=== 20-26 _ V 19144_V 19144_BP_2199 BE A1-5.pdf ===
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Telefax: 0 233-24213
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII/23 V
PLAN-HAII/22 P
(Sektoraler) Bebauungsplan Nr. 2199
Arcisstraße (westlich), Heßstraße (nördlich), Luisenstraße (östlich), Schellingstraße
(südlich)
- Satzungsbeschluss -
Stadtbezirk 03 – Maxvorstadt
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19144
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Aufstellung des (sektoralen) Bebauungsplanes Nr. 2199
Inhalt • Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 13
Abs. 2 S. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Baugesetz-
buch - BauGB) sowie Anhörung des Bezirksausschusses
03 mit Stellungnahmen der Verwaltung
• Darstellung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öf-
fentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit
§ 3 Abs. 2 BauGB mit Stellungnahmen der Verwaltung
• Entwurf des Satzungstextes zum (sektoralen) Bebauungs-
plan Nr. 2199 mit Festsetzung des Anteils der Geschoss-
flächen Wohnen (10 %), für die die Verpflichtung
besteht, sie als geförderten Wohnraum zu binden.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
-/-
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
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Entscheidungsvor-
schlag
1. Den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach §
13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB kann nur nach
Maßgabe der Ausführungen unter der Anlage 3 entsprochen
werden.
2. Den Äußerungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 13
Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB kann nur nach
Maßgabe der Ausführungen unter der Anlage 4 entsprochen
werden.
3. Die Stellungnahme des Bezirksausschusses des 03. Stadtbe-
zirks Maxvorstadt wird zur Kenntnis genommen.
4. Der (sektorale) Bebauungsplan Nr. 2199 für den Bereich Ar-
cisstraße (westlich), Heßstraße (nördlich), Luisenstraße (öst-
lich), Schellingstraße (südlich) wird gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Be-
gründung beigegeben.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
(Sektoraler) Bebauungsplan Nr. 2199,
Arcisstraße (westlich), Heßstraße (nördlich), Luisenstraße (öst-
lich), Schellingstraße (südlich)
Ortsangabe Stadtbezirk 03 – Maxvorstadt;
Arcisstraße (westlich), Heßstraße (nördlich), Luisenstraße (öst-
lich), Schellingstraße (südlich)
Telefon: 0 233-26982
0 233-22187
Telefax: 0 233-24213
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII/23V
PLAN-HAII/22P
(Sektoraler) Bebauungsplan Nr. 2199
Arcisstraße (westlich), Heßstraße (nördlich), Luisenstraße (östlich), Schellingstraße
(südlich)
- Satzungsbeschluss –
Stadtbezirk 03 – Maxvorstadt
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19144
Anlagen:
Anlage 1: Lage im Stadtgebiet
Anlage 2: Übersichtsplan M=1 : 2.500
Anlage 3: Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB – Tabelle 1
Anlage 4: Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB – Tabelle 2
Anlage 5: Stellungnahme des Bezirksausschusses 03 vom 17.07.2025 – Tabelle 3
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag der Referentin..................................................................................................2
1. Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB......2
2. Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB .....2
3. Anhörung des Bezirksausschusses............................................................................3
II. Antrag der Referentin ...................................................................................................3
III. Beschluss....................................................................................................................17
Seite 2
I. Vortrag der Referentin
Die Vorlage behandelt den Satzungsbeschluss für den sektoralen Bebauungsplan Nr.
2199 zur Festsetzung des Antei...