Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ V 19332_V 19332 Justizzentrum BE A1-3.pdf ===
Telefon: 0 233-22947
22908
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII-22P
PLAN-HAII-20V
Justizzentrum erhalten: Stadt stellt geförderten Wohnraum und soziokulturelle Nutzung
im Bestand sicher
Antrag Nr. 20-26 / A 05854 von der Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion München
vom 19.08.2025
Stadtbezirk 3 – Maxvorstadt
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19332
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss
Anlass Antrag Nr. 20-26 / A 05854 von der Die Linke / Die PARTEI
Stadtratsfraktion München vom 19.08.2025
Justizzentrum erhalten: Stadt stellt geförderten Wohnraum und
soziokulturelle Nutzung im Bestand sicher
Inhalt Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem neuen Bebauungsplan
und der Änderung des Flächennutzungsplans sicherzustellen,
dass auf dem Gelände des Strafjustizzentrums in der Nymphen-
burger Straße das Bestandsgebäude erhalten wird und bei des-
sen Umbau lediglich geförderter Wohnraum, soziokulturell ge-
nutzte Räume und konsumfreie Orte entstehen dürfen.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
(-/-)
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungs-
vorschlag
1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen im Vortrag der Re-
ferentin zur Kenntnis und stimmt zu, dass ein Bebau-
ungsplanverfahren derzeit nicht zielführend ist.
2. Von der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Straf-
justizzentrum an der Nymphenburger Straße 16 wird auf-
grund der unklaren Planungs-, Verwertungs- und Entwick-
lungsabsichten des Grundstückseigentümers derzeit ab-
gesehen.
3. Der Antrag Nr. 20-26 / A 05854 von der Die Linke / Die
PARTEI Stadtratsfraktion München vom 19.08.2025 ist
geschäftsordnungsgemäß behandelt.
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Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Justizzentrum, Strafjustizzentrum, Nymphenburger Straße 16
Ortsangabe Nymphenburger Straße 16, Maxvorstadt, Stadtbezirk 03
Telefon: 0 233-22947
22908
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII-22P
PLAN-HAII-20V
Justizzentrum erhalten: Stadt stellt geförderten Wohnraum und soziokulturelle Nutzung
im Bestand sicher
Antrag Nr. 20-26 / A 05854 von der Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion München
vom 19.08.2025
Stadtbezirk 3 – Maxvorstadt
Anlagen:
1. Lage im Stadtbezirk
2. Übersichtsplan M 1:2500
3. Antrag Nr. 20-26 / A 05854
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19332
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 15.04.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Der o. g. Stadtratsantrag wurde ursprünglich bereits i. R. d. Antwortschreibens vom
15.01.2026 beantwortet. Auf Wunsch der Antragsteller*innen erfolgt hiermit eine be-
schlussmäßige Behandlung.
Die Vorlage behandelt den o. g. Stadtratsantrag, der die Sicherstellung des Erhalts des
Bestandsgebäudes auf dem Gelände des Strafjustizzentrums und dessen künftige Nut-
zung beinhaltet. Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und
Bauordnung gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates, da es sich
hier um eine Angelegenheit der Stadtentwicklung und Bauleitplanung handelt.
Mit dem Antrag wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, mit einem
neuen Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplans sicherzustellen,
dass auf dem Gelände des Strafjustizzentrums das Bestandsgebäude erhalten wird und
bei dessen Umbau nur geförderter Wohnraum, soziokulturell genutzte Räume und kon-
sum-freie Orte entstehen dürfen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt zum Antrag wie folgt Stellung:
Das Grundstück steht im Eigentum des Freistaats Bayern. Der rechtsverbindliche Bebau-
ungsplan Nr. 496 aus dem Jahr 1972 sieht an dem Standort eine Bebauung für das Baye-
rische Staatsministerium der Justiz vor. Dabei sind Gebäudehöhen von drei bis neun Ge-
schossen im Bebauungsplan festgesetzt. Laut Satzungstext ist Wohnen in eingeschränk-
tem Maß erlaubt.
Ein Bebauungsplanverfahren ohne Einvernehmen mit dem betroffenen Grundeigentümer
(„hoheitliche Planung“) wäre an dieser Stelle nicht zielführend im Sinne des o. s. Antrags,
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da das Baugesetzbuch (BauGB) die Sicherung bestehender Gebäude mittels Bebau-
ungsplans nicht ermöglicht: Der geschlossene Festsetzungskatalog des § 9 BauGB „In-
halt des Bebauungsplans“ sieht keine Festsetzung zum zwingenden Erhalt von Bestands-
gebäuden vor.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung setzt sich seit Beginn der Überlegungen
für eine Nachnutzung des Strafjustizzentrums aktiv für die Schaffung eines nachhaltigen,
gemischten, inklusiven urbanen Quartiers mit bezahlbarem Wohnraum und für den Erhalt
grauer Energie ein und wird diese Ziele auch weiterhin verfolgen. Auf die Verwertung ei-
nes Grundstückes durch seine Eigentümer*in kann das Referat für Stadtplanung und
Bauordnung jedoch keinen direkten Einfluss nehmen.
Sobald zu den Planungs- beziehungsweise Entwicklungsabsichten für die Liegenschaft
Klarheit besteht, wird zu prüfen sein, welcher Verfahrensweg gemäß Bauplanungsrecht
für ein künftiges Vorhaben zu beschreiten und ob ggf. ein Bauleitplanverfahren einzuleiten
ist.
Dem Antrag Nr. 20-26 / A 05854 wird entsprochen:
ja nein teilweise
Er ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Anhörung des Bezirksausschusses
In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorge-
sehen.
Der Korreferent des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, Herrn Stadtrat Paul Bi-
ckelbacher, und die zuständige Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Simone Burger haben
jeweils einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
II. Antrag der Referentin
Ich beantrage Folgendes:
1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen im Vortrag der Referentin zur Kenntnis und
stimmt zu, dass ein Bebauungsplanverfahren derzeit nicht zielführend ist.
2. Von der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Strafjustizzentrum an der Nym-
phenburger Straße 16 wird aufgrund der unklaren Planungs-, Verwertungs- und Ent-
wicklungsabsichten des Grundstückseigentümers derzeit abgesehen.
3. Der Antrag Nr. 20-26 / A 05854 von der Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion
München vom 19.08.2025 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Seite 3
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der / Die Vorsitzende Die Referentin
Ober-/Bürgermeister/-in
ea. Stadtrat / ea. Stadträtin
Prof. Dr. (Univ. Florenz)
Elisabeth Merk
Stadtbaurätin
Seite 4
IV. Abdruck von I. mit III.
über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP)
an das Direktorium Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. Wv. Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG3
1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift
wird bestätigt.
2. An das Direktorium HA II – BA (BA-Geschäftsstelle Mitte)
3. An den Bezirksausschuss 03 – Maxvorstadt
4. An das Kommunalreferat
5. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG3
6. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA I
7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/22P
8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/20V
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
9. Mit Vorgang zurück zum Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/20V
zum Vollzug des Beschlusses Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19332.
Am
Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG3
…..............................
3
Maxvorstadt
1
Altstadt,
Lehel
2
Ludwigsvorstadt
Isarvorstadt
4
Schwabing
5
Au,
6
Sendling
7
Sendling,
8
Schwanthaler-
höhe
9
10
Moosach
11
Milbertshofen,
12
Schwabing,
13
Bogenhausen
17
Obergiesing
18
Untergiesing,
Harlaching
19
Thalkirchen - Obersendling
Forstenried - Fürstenried
Solln
25
Laim
Am Hart
Freimann
Westpark
Neuhausen,
Nymphenburg
West
Haidhausen
M = 1 : 50000
Anlage 1
Lage der beabsichtigten
Überplanung
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Lage im Stadtgebiet
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Kreittmayrstr.
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Linprunstr.
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Karlstr.
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Linprunstr.
Nymphenburger Str.
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A2089
Beb.Pl.
Nr.496
Beb.Pl.
Nr.1646
Beb.Pl.
Nr.1951
Beb.Pl.
Nr.1577
Beb.Pl.
Nr.1040
Beb.Pl.
Nr.1466
Beb.Pl.
Nr.65a
Beb.Pl.
Nr.1872
Beb.Pl.
Nr.1577
A1864
Anlage 2
Legende:
Nymphenburger Straße (nördlich),
Erzgießereistraße (östlich),
Linprunstraße (südlich),
Sandstraße (westlich)
©
Flurstücke
und
Gebäude:
Bayerische
Vermessungsverwaltung
HA II / 20 V
am 10.02.2026
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Übersichtsplan zur
Beschlussvorlage
Bereich:
Geltungsbereich
gem. Beschlussvorlage
Rechtsverbindl. Beb.Pl.
Aufstellungsbeschluss
0
M = 1 : 2500
125
Geltungsbereich bestehender
Bebauungspläne:
KR-GSM-BO-SUP-PlanG 37-2026
1
https://www.bayern.de/altes-strafjustizzentrum-in-muenchen/
2
Abendzeitung 1. März 2023: Wohnraum im alten Justizzentrum: Initiative wünscht sich lieber Mischnutzung
3
https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/politik/wohnen-muenchen-immobilien-sendlinger-loch-e363558/
4
https://abbrechenabbrechen.de/
Anlage 3
=== 20-26 _ A 05854_A 05854_Justizzentrum erhalten.pdf ===
An den Oberbürgermeister
Herr Dieter Reiter
80331 München
Stadtratsfraktion
Die Linke / Die PARTEI
dielinke-diepartei@muenchen.de
Telefon: 089/233-25 235
Rathaus, 80331 München
München, 19. August 2025
Antrag
Justizzentrum erhalten: Stadt stellt geförderten Wohnraum und soziokulturelle Nutzung im
Bestand sicher
Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem neuen Bebauungsplan und der Änderung des
Flächennutzungsplans sicherzustellen, dass auf dem Gelände des Strafjustizzentrums in der
Nymphenburgerstraße das Bestandsgebäude erhalten wird und bei dessen Umbau lediglich
geförderter Wohnraum, soziokulturell genutzte Räume und konsumfreie Orte entstehen dürfen.
Begründung:
Vor wenigen Tagen hat die bayrische Staatsregierung angekündigt, das alte Strafjustizzentrum an der
Nymphenburgerstraße zu veräußern1
. Ein klarer Wortbruch. Noch vor zwei Jahren hat der
Bauminister Bernreiter noch angekündigt, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften
Stadibau oder Bayernheim im bestehenden Gebäude Wohnraum realisieren sollten2
. Der Verkauf von
öffentlichem Grund und Boden verbietet sich. Er ist nicht vermehrbar und darf nicht dem Markt
überlassen werden, sondern sollte höchstens in Erbpacht vergeben werden. „Die Grundstückspreise in
der Bundesrepublik Deutschland steigen in einem Maße, dass es nicht zu verantworten ist, diese
Gewinne unversteuert in die Taschen einiger fließen zu lassen.“3
Dies sagte schon 1970 der damalige
CSU-Vorsitzender Franz Josef Strauß. So richtig diese Aussage war, so weit hat sich die CSU nun von
ihrem Übervater entfernt.
Die Initiative AbbrechenAbbrechen setzt sich seit Jahren für den Erhalt des Justizzentrums ein und
fordert mit der Unterstützung einige zivilgesellschaftlicher Akteure und Expert*innen aus den
Fachbereichen Bauen und Architektur, dass das Justizzentrum ein Modellprojekt für das Umbauen
wird4
. Ein Weg von der Abrissmentalität, die gerade in Zeiten der Klimakrise nicht mehr zeitgemäß
ist. Umbauen muss zur Norm werden. Das Justizzentrum bietet eine gute Möglichkeit, um zum einen
dringend nötigen bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen sowie zusätzlich fehlende soziokulturelle
Räume (z.B. für Soziales, Kultur, Zivilgesellschaft oder Kunst) Räume und konsumfreie Orte zu
1
https://www.bayern.de/altes-strafjustizzentrum-in-muenchen/
2
Abendzeitung 1. März 2023: Wohnraum im alten Justizzentrum: Initiative wünscht sich lieber Mischnutzung
3
https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/politik/wohnen-muenchen-immobilien-sendlinger-loch-e363558/
4
https://abbrechenabbrechen.de/
Stadtratsfraktion
Die Linke / Die PARTEI
dielinke-diepartei@muenchen.de
Telefon: 089/233-25 235
Rathaus, 80331 München
schaffen.
Die Stadt muss nicht zuschauen, wie der Freistaat Bayern einmal mehr mit seinen Entscheidungen
negative Auswirkungen auf die Stadt erzeugt. Ein Verkauf des Areals zu Höchstpreis wie...