Justizzentrum erhalten: Stadt stellt geförderten Wohnraum und soziokulturelle Nutzung im Bestand sicher

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  • 20-26 _ V 19332_V 19332 Justizzentrum BE A1-3.pdf
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=== 20-26 _ V 19332_V 19332 Justizzentrum BE A1-3.pdf === Telefon: 0 233-22947 22908 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII-22P PLAN-HAII-20V Justizzentrum erhalten: Stadt stellt geförderten Wohnraum und soziokulturelle Nutzung im Bestand sicher Antrag Nr. 20-26 / A 05854 von der Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion München vom 19.08.2025 Stadtbezirk 3 – Maxvorstadt Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19332 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Antrag Nr. 20-26 / A 05854 von der Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion München vom 19.08.2025 Justizzentrum erhalten: Stadt stellt geförderten Wohnraum und soziokulturelle Nutzung im Bestand sicher Inhalt Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem neuen Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplans sicherzustellen, dass auf dem Gelände des Strafjustizzentrums in der Nymphen- burger Straße das Bestandsgebäude erhalten wird und bei des- sen Umbau lediglich geförderter Wohnraum, soziokulturell ge- nutzte Räume und konsumfreie Orte entstehen dürfen. Gesamtkosten / Gesamterlöse (-/-) Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungs- vorschlag 1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen im Vortrag der Re- ferentin zur Kenntnis und stimmt zu, dass ein Bebau- ungsplanverfahren derzeit nicht zielführend ist. 2. Von der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Straf- justizzentrum an der Nymphenburger Straße 16 wird auf- grund der unklaren Planungs-, Verwertungs- und Entwick- lungsabsichten des Grundstückseigentümers derzeit ab- gesehen. 3. Der Antrag Nr. 20-26 / A 05854 von der Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion München vom 19.08.2025 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. Seite 2 Gesucht werden kann im RIS auch unter Justizzentrum, Strafjustizzentrum, Nymphenburger Straße 16 Ortsangabe Nymphenburger Straße 16, Maxvorstadt, Stadtbezirk 03 Telefon: 0 233-22947 22908 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII-22P PLAN-HAII-20V Justizzentrum erhalten: Stadt stellt geförderten Wohnraum und soziokulturelle Nutzung im Bestand sicher Antrag Nr. 20-26 / A 05854 von der Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion München vom 19.08.2025 Stadtbezirk 3 – Maxvorstadt Anlagen: 1. Lage im Stadtbezirk 2. Übersichtsplan M 1:2500 3. Antrag Nr. 20-26 / A 05854 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19332 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Der o. g. Stadtratsantrag wurde ursprünglich bereits i. R. d. Antwortschreibens vom 15.01.2026 beantwortet. Auf Wunsch der Antragsteller*innen erfolgt hiermit eine be- schlussmäßige Behandlung. Die Vorlage behandelt den o. g. Stadtratsantrag, der die Sicherstellung des Erhalts des Bestandsgebäudes auf dem Gelände des Strafjustizzentrums und dessen künftige Nut- zung beinhaltet. Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates, da es sich hier um eine Angelegenheit der Stadtentwicklung und Bauleitplanung handelt. Mit dem Antrag wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, mit einem neuen Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplans sicherzustellen, dass auf dem Gelände des Strafjustizzentrums das Bestandsgebäude erhalten wird und bei dessen Umbau nur geförderter Wohnraum, soziokulturell genutzte Räume und kon- sum-freie Orte entstehen dürfen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt zum Antrag wie folgt Stellung: Das Grundstück steht im Eigentum des Freistaats Bayern. Der rechtsverbindliche Bebau- ungsplan Nr. 496 aus dem Jahr 1972 sieht an dem Standort eine Bebauung für das Baye- rische Staatsministerium der Justiz vor. Dabei sind Gebäudehöhen von drei bis neun Ge- schossen im Bebauungsplan festgesetzt. Laut Satzungstext ist Wohnen in eingeschränk- tem Maß erlaubt. Ein Bebauungsplanverfahren ohne Einvernehmen mit dem betroffenen Grundeigentümer („hoheitliche Planung“) wäre an dieser Stelle nicht zielführend im Sinne des o. s. Antrags, Seite 2 da das Baugesetzbuch (BauGB) die Sicherung bestehender Gebäude mittels Bebau- ungsplans nicht ermöglicht: Der geschlossene Festsetzungskatalog des § 9 BauGB „In- halt des Bebauungsplans“ sieht keine Festsetzung zum zwingenden Erhalt von Bestands- gebäuden vor. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung setzt sich seit Beginn der Überlegungen für eine Nachnutzung des Strafjustizzentrums aktiv für die Schaffung eines nachhaltigen, gemischten, inklusiven urbanen Quartiers mit bezahlbarem Wohnraum und für den Erhalt grauer Energie ein und wird diese Ziele auch weiterhin verfolgen. Auf die Verwertung ei- nes Grundstückes durch seine Eigentümer*in kann das Referat für Stadtplanung und Bauordnung jedoch keinen direkten Einfluss nehmen. Sobald zu den Planungs- beziehungsweise Entwicklungsabsichten für die Liegenschaft Klarheit besteht, wird zu prüfen sein, welcher Verfahrensweg gemäß Bauplanungsrecht für ein künftiges Vorhaben zu beschreiten und ob ggf. ein Bauleitplanverfahren einzuleiten ist. Dem Antrag Nr. 20-26 / A 05854 wird entsprochen: ja nein teilweise Er ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorge- sehen. Der Korreferent des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, Herrn Stadtrat Paul Bi- ckelbacher, und die zuständige Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Simone Burger haben jeweils einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen im Vortrag der Referentin zur Kenntnis und stimmt zu, dass ein Bebauungsplanverfahren derzeit nicht zielführend ist. 2. Von der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Strafjustizzentrum an der Nym- phenburger Straße 16 wird aufgrund der unklaren Planungs-, Verwertungs- und Ent- wicklungsabsichten des Grundstückseigentümers derzeit abgesehen. 3. Der Antrag Nr. 20-26 / A 05854 von der Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion München vom 19.08.2025 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Seite 3 Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister/-in ea. Stadtrat / ea. Stadträtin Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk Stadtbaurätin Seite 4 IV. Abdruck von I. mit III. über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP) an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Wv. Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG3 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Direktorium HA II – BA (BA-Geschäftsstelle Mitte) 3. An den Bezirksausschuss 03 – Maxvorstadt 4. An das Kommunalreferat 5. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG3 6. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA I 7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/22P 8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/20V mit der Bitte um Kenntnisnahme. 9. Mit Vorgang zurück zum Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/20V zum Vollzug des Beschlusses Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19332. Am Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG3 ….............................. 3 Maxvorstadt 1 Altstadt, Lehel 2 Ludwigsvorstadt Isarvorstadt 4 Schwabing 5 Au, 6 Sendling 7 Sendling, 8 Schwanthaler- höhe 9 10 Moosach 11 Milbertshofen, 12 Schwabing, 13 Bogenhausen 17 Obergiesing 18 Untergiesing, Harlaching 19 Thalkirchen - Obersendling Forstenried - Fürstenried Solln 25 Laim Am Hart Freimann Westpark Neuhausen, Nymphenburg West Haidhausen M = 1 : 50000 Anlage 1 Lage der beabsichtigten Überplanung Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Lage im Stadtgebiet S a n d s t r . S a n d s t r . Kreittmayrstr. S a n d s t r . Linprunstr. E r z g i e ß e r e i s t r . L o r i s t r . P a p p e n h e i m s t r . Karlstr. S a n d s t r . Linprunstr. Nymphenburger Str. E r z g i e ß e r e i s t r . A2089 Beb.Pl. Nr.496 Beb.Pl. Nr.1646 Beb.Pl. Nr.1951 Beb.Pl. Nr.1577 Beb.Pl. Nr.1040 Beb.Pl. Nr.1466 Beb.Pl. Nr.65a Beb.Pl. Nr.1872 Beb.Pl. Nr.1577 A1864 Anlage 2 Legende: Nymphenburger Straße (nördlich), Erzgießereistraße (östlich), Linprunstraße (südlich), Sandstraße (westlich) © Flurstücke und Gebäude: Bayerische Vermessungsverwaltung HA II / 20 V am 10.02.2026 Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Übersichtsplan zur Beschlussvorlage Bereich: Geltungsbereich gem. Beschlussvorlage Rechtsverbindl. Beb.Pl. Aufstellungsbeschluss 0 M = 1 : 2500 125 Geltungsbereich bestehender Bebauungspläne: KR-GSM-BO-SUP-PlanG 37-2026 1 https://www.bayern.de/altes-strafjustizzentrum-in-muenchen/ 2 Abendzeitung 1. März 2023: Wohnraum im alten Justizzentrum: Initiative wünscht sich lieber Mischnutzung 3 https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/politik/wohnen-muenchen-immobilien-sendlinger-loch-e363558/ 4 https://abbrechenabbrechen.de/ Anlage 3 === 20-26 _ A 05854_A 05854_Justizzentrum erhalten.pdf === An den Oberbürgermeister Herr Dieter Reiter 80331 München Stadtratsfraktion Die Linke / Die PARTEI dielinke-diepartei@muenchen.de Telefon: 089/233-25 235 Rathaus, 80331 München München, 19. August 2025 Antrag Justizzentrum erhalten: Stadt stellt geförderten Wohnraum und soziokulturelle Nutzung im Bestand sicher Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem neuen Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplans sicherzustellen, dass auf dem Gelände des Strafjustizzentrums in der Nymphenburgerstraße das Bestandsgebäude erhalten wird und bei dessen Umbau lediglich geförderter Wohnraum, soziokulturell genutzte Räume und konsumfreie Orte entstehen dürfen. Begründung: Vor wenigen Tagen hat die bayrische Staatsregierung angekündigt, das alte Strafjustizzentrum an der Nymphenburgerstraße zu veräußern1 . Ein klarer Wortbruch. Noch vor zwei Jahren hat der Bauminister Bernreiter noch angekündigt, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Stadibau oder Bayernheim im bestehenden Gebäude Wohnraum realisieren sollten2 . Der Verkauf von öffentlichem Grund und Boden verbietet sich. Er ist nicht vermehrbar und darf nicht dem Markt überlassen werden, sondern sollte höchstens in Erbpacht vergeben werden. „Die Grundstückspreise in der Bundesrepublik Deutschland steigen in einem Maße, dass es nicht zu verantworten ist, diese Gewinne unversteuert in die Taschen einiger fließen zu lassen.“3 Dies sagte schon 1970 der damalige CSU-Vorsitzender Franz Josef Strauß. So richtig diese Aussage war, so weit hat sich die CSU nun von ihrem Übervater entfernt. Die Initiative AbbrechenAbbrechen setzt sich seit Jahren für den Erhalt des Justizzentrums ein und fordert mit der Unterstützung einige zivilgesellschaftlicher Akteure und Expert*innen aus den Fachbereichen Bauen und Architektur, dass das Justizzentrum ein Modellprojekt für das Umbauen wird4 . Ein Weg von der Abrissmentalität, die gerade in Zeiten der Klimakrise nicht mehr zeitgemäß ist. Umbauen muss zur Norm werden. Das Justizzentrum bietet eine gute Möglichkeit, um zum einen dringend nötigen bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen sowie zusätzlich fehlende soziokulturelle Räume (z.B. für Soziales, Kultur, Zivilgesellschaft oder Kunst) Räume und konsumfreie Orte zu 1 https://www.bayern.de/altes-strafjustizzentrum-in-muenchen/ 2 Abendzeitung 1. März 2023: Wohnraum im alten Justizzentrum: Initiative wünscht sich lieber Mischnutzung 3 https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/politik/wohnen-muenchen-immobilien-sendlinger-loch-e363558/ 4 https://abbrechenabbrechen.de/ Stadtratsfraktion Die Linke / Die PARTEI dielinke-diepartei@muenchen.de Telefon: 089/233-25 235 Rathaus, 80331 München schaffen. Die Stadt muss nicht zuschauen, wie der Freistaat Bayern einmal mehr mit seinen Entscheidungen negative Auswirkungen auf die Stadt erzeugt. Ein Verkauf des Areals zu Höchstpreis wie...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 03 - Maxvorstadt

Sitzungsdatum

21.04.2026 um 19:30 Uhr

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