(E) Antrag zur Verkehrsberuhigung Türkenstraße Nord/ Georgenstraße

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 20-26 _ V 19436_V 19436 Verkehrsberuhigung Tuerkenstrasse Nord BE.pdf
  • 20-26 _ V 19436_V 19436 Verkehrsberuhigung Tuerkenstrasse Nord A1.pdf
  • B 03_VG 21.04.2026 oeff. 2.1 1..pdf
  • 20-26 _ E 03047_E 03047 7_Verkehrsberuhigung Tuerkenstrasse Nord-Georgenstrasse_oeff.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ V 19436_V 19436 Verkehrsberuhigung Tuerkenstrasse Nord BE.pdf === Telefon: 233 - 6 12 00 Baureferat Tiefbau Antrag zur Verkehrsberuhigung Türkenstraße Nord/ Georgenstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03047 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt am 20.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19436 Anlage Empfehlung Nr. 20-26 / E 03047 Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt vom 10.03.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt hat am 20.10.2025 die anliegende Empfehlung beschlossen, wonach das nördliche Ende der Türkenstraße (ab Akademiestraße) sowie die westliche und südliche Georgenstraße durch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (z. B. mindestens vier Fahrbahnschwellen) ausgestattet werden sollen. Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung: Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter. Bremsschwellen - oder auch Bodenschwellen genannt - bringen Gefährdungspotenziale und Limitierungen mit sich, die aus Sicht der Landeshauptstadt München als zuständige Straßenbaulastträgerin gegen den Einsatz dieser auf öffentlichen Verkehrsflächen montierten Barrieren sprechen. Seite 2 von 4 Werden die Schwellen von auf der Fahrbahn fahrenden Verkehrsteilnehmer*innen zu spät erkannt oder nicht mit reduzierter Geschwindigkeit überfahren, können sie eine massive Gefahr darstellen. Für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge sind insbesondere quer zur Fahrbahn aufgebrachte Kunststoffschwellen Hindernisse, die Rettungseinsätze verlangsamen und/oder die Insass*innen/Patient*innen von Rettungsfahrzeugen potenziell gefährden können. Außerdem sind sie im Räumeinsatz (Bekämpfung von Schnee und Eis) nicht verkehrssicher, da die Schwellen durch die Räumschilde aus der Verankerung gerissen und beschädigt werden können und dadurch eine zusätzliche Gefahr für den Verkehr entsteht. Vor allem für Radfahrende können trotz verkehrsgerechtem Verhalten durch die Bodenelemente unerwünschte Gefahrenlagen entstehen. Beispielsweise ist das Ausweichen oder Bremsen beeinträchtigt und schränkt die Verkehrsteilnehmenden in ihrer Flexibilität und in ihrem Reaktionsspielraum ein. Im letzten Jahr hat sich im Stadtgebiet München außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen ein tödlicher Unfall im Zusammenhang mit Fahrbahnschwellen ereignet. Aus oben genannten Gründen ist der Einsatz von Fahrbahnschwellen zur effektiven Geschwindigkeitsreduzierung nicht zielführend. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03047 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt vom 20.10.2025 kann gemäß Vortrag nicht entsprochen werden. Da von der Empfehlung auch Gebiete der Bezirksausschüsse 4 Schwabing-West und 12 Schwabing-Freimann betroffen sind, haben diese als Information einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. Der Korreferent des Baureferates, Herr Stadtrat Ruff, und der Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Tiefbau, Herr Stadtrat Schönemann, haben je einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis genommen. Das Baureferat verzichtet auf den Einsatz von Bremsschwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung, da sie Hindernisse mit entsprechenden Gefährdungspotenzialen und Limitierungen darstellen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03047 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt am 20.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt. Seite 3 von 4 III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 3 der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Dr. Svenja Jarchow-Pongratz Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 3 An das Direktorium - HA II - BA-Geschäftsstelle Mitte An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Baureferat - T2, T/Vz - zu T-Nr. 25774 An das Baureferat - T22/Mitte An das Baureferat - RG 4 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat - T23/SPM zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 4 von 4 V. Abdruck von I. - IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt). VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 3 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 3 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. === 20-26 _ V 19436_V 19436 Verkehrsberuhigung Tuerkenstrasse Nord A1.pdf === Betreff Antrag zur Verkehrsberuhigung Türkenstraße Nord/Georgenstraße Antrag zum Themengebiet Verkehr Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, das nördliche Ende der Türkenstraße (ab Akademiestraße) sowie die westliche und südliche Georgenstraße durch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (z.B. mind. 4 Fahrbahnschwellen) auszustatten. Begründung: Der genannte Bereich wird insbesondere bei Sperrung der Leopoldstraße aufgrund von Straßenfesten als Ausweichstrecke mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, vor allem nachts, befahren. Das nördliche Ende der Türkenstr. sowie die Georgenstr. entwickelt sich zur "Rennstrecke" (siehe Bild "burnout", knapp 50m während IAA Mobility Sperrung in Georgenstr.), was die Verkehrssicherheit für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer erheblich beeinträchtigt. Da bereits an der Kreuzung Schellingstraße/Türkenstraße eine Fahrbahnschwelle vorhanden ist, sprechen keine grundsätzlichen Bedenken (z.B. Rettungswege) gegen weitere Maßnahmen. Die Umsetzung kann kostengünstig mit nachträglich aufgebrachten, fahrradfreundlichen Kunststoffschwellen erfolgen. === B 03_VG 21.04.2026 oeff. 2.1 1..pdf === Datum: 07.08.2026 Telefon: 089 - 233-21333 Telefax: Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Baureferat (E) Antrag zur Verkehrsberuhigung Türkenstraße Nord/ Georgenstraße Antrag zur Verkehrsberuhigung Türkenstraße Nord/ Georgenstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03047 der Bürgerversammlung des 03. Stadtbezirkes Maxvorstadt vom 20.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19436 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 03 - Maxvorstadt vom 21. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03047_E 03047 7_Verkehrsberuhigung Tuerkenstrasse Nord-Georgenstrasse_oeff.pdf === Betreff Antrag zur Verkehrsberuhigung Türkenstraße Nord/Georgenstraße Antrag zum Themengebiet Verkehr Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, das nördliche Ende der Türkenstraße (ab Akademiestraße) sowie die westliche und südliche Georgenstraße durch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (z.B. mind. 4 Fahrbahnschwellen) auszustatten. Begründung: Der genannte Bereich wird insbesondere bei Sperrung der Leopoldstraße aufgrund von Straßenfesten als Ausweichstrecke mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, vor allem nachts, befahren. Das nördliche Ende der Türkenstr. sowie die Georgenstr. entwickelt sich zur "Rennstrecke" (siehe Bild "burnout", knapp 50m während IAA Mobility Sperrung in Georgenstr.), was die Verkehrssicherheit für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer erheblich beeinträchtigt. Da bereits an der Kreuzung Schellingstraße/Türkenstraße eine Fahrbahnschwelle vorhanden ist, sprechen keine grundsätzlichen Bedenken (z.B. Rettungswege) gegen weitere Maßnahmen. Die Umsetzung kann kostengünstig mit nachträglich aufgebrachten, fahrradfreundlichen Kunststoffschwellen erfolgen.

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 03 - Maxvorstadt

Sitzungsdatum

21.04.2026 um 19:30 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar