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(E) Erhöhung der Anzahl der reinen Anwohnerparkplätze in den Parklizenzgebieten Pinakotheken und Akademieviertel

Parkplätze

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  • 20-26 _ V 19651_V 19651 Anwohnerparkplaetze Parklizenzgebieten Pinakotheken Akademieviertel BE.pdf
  • 20-26 _ V 19651_V 19651 Anwohnerparkplaetze Parklizenzgebieten Pinakotheken Akademieviertel A.pdf
  • B 03_VG 21.04.2026 oeff. 2.1 3..pdf
  • 20-26 _ E 03043_E 03043 8b_Erhoehung der Anzahl der reinen Anwohnerparkplaetze in den Parklizenzgebiten Pinakotheken und Akademieviertel_oeff.pdf
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=== 20-26 _ V 19651_V 19651 Anwohnerparkplaetze Parklizenzgebieten Pinakotheken Akademieviertel BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39728 Mobilitätsreferat Ruhender Verkehr und Immissionsschutz MOR-GB2.222 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Erhöhung der Anzahl der reinen Anwohnerparkplätze in den Parklizenzgebieten Pinakotheken und Akademieviertel Empfehlung Nr. 20-26 / E 03043 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt am 20.10.25 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19651 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03043 Beschluss des Bezirksausschusses des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt vom 21.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 3 - Maxvorstadt hat am 20.10.25 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03043 beschlossen. In der Empfehlung wird angeregt, die Parkregelungen in den beiden Lizenzgebieten zu vereinheitlichen, den Anteil des reinen Anwohnerparkens auf 80% zu erhöhen und die übrigen Stellplätze zu Kurzzeitparkplätzen (max. 30 Minuten Parkdauer), zu Lieferzonen (bis 10 Uhr), in Schwerbehindertenparkplätze, Handwerkerstellplätze und Taxibereiche umzuwandeln. Die Einhaltung der neuen Parkregelungen soll durch die Polizei verstärkt kontrolliert werden. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Wie hoch der Anteil des Bewohnerparkens gemessen an den vorhandenen Parkplätzen sein darf, ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Hier ist unter Ziffer XI zu § 45 StVO (Randnummer 5) bestimmt, dass der Anteil des Bewohnerparkens tagsüber 50% und nachts 75% nicht überschreiten darf. Die Parkregelungen im Einzelnen richten sich insbesondere nach den örtlichen Verhältnissen bzw. den unterschiedlichen Erreichbarkeitsbedarfen, der sich z.B. in Wohn- und Geschäftsstraßen unterscheidet. Sowohl im Lizenzgebiet "Akademieviertel" als auch im Gebiet "Pinakotheken" gibt es in den meisten Straßen diverse Institutionen, Kanzleien und Arztpraxen, die trotz guter ÖPNV-Erreichbarkeit ein reines Bewohnerparken nicht zulassen. Der öffentliche Parkraum steht (mit Ausnahme der Reservierung von Parkraum für Schwerbehinderte mit entsprechenden Parkerleichterungen und Anwohner*innen in Lizenzgebieten) jedermann zur Verfügung und darf nicht ohne sachlichen Grund zeitlich eingeschränkt (also beispielsweise in Kurzzeitparkplätze umgewandelt) oder nur für bestimmte Nutzergruppen zur Verfügung gestellt werden. Das Mobilitätsreferat hat im Zuge des saisonalen Wegfalls von Schanigärten im 3. Stadtbezirk in allen dortigen Lizenzgebieten bereits weitgehende Anpassungen der Parkregelungen zugunsten der Bewohner*innen vorgenommen. Im Parklizenzgebiet „Pinakotheken“ wurden reine Bewohnerparkregelungen in der Amalienstraße südlich der Theresienstraße und in der gesamten Fürstenstraße vorgenommen. In der Theresienstraße zwischen Amalienstraße und Türkenstraße wurde zudem ein Bewohnerparken ab 18 Uhr angeordnet. Im Parklizenzgebiet „Akademieviertel“ wurde ein reines Anwohnerparken in der Akademiestraße zwischen Amalien- und Türkenstraße sowie in der Türkenstraße zwischen Ramberg- und Adalbertstraße angeordnet. Zudem wurde Bewohnerparken (nachts) in der Amalienstraße umgesetzt. Perspektivisch ist auch eine weitere Ausweitung von Lieferzonen in beiden Lizenzgebieten geplant. Diese dürfen üblicherweise auch zum Parken für Handwerker*innen, sozialen Diensten usw. mit entsprechendem Parkausweis genutzt werden und sollen dafür sorgen, dass verkehrsbehinderndes Verhalten durch Parken auf dem Gehweg bzw. in zweiter Reihe eingedämmt wird. Da insbesondere im Parklizenzgebiet „Pinakotheken“ ein großer Parkraummangel seitens der Bewohnerschaft beklagt wird, ist geplant, in der Theresienstraße zwischen Ludwigstraße und Amalienstraße ein weiteres Bewohnerparken (nachts 18-23h) einzurichten. Die entsprechende Anordnung wurde dem Bezirksausschuss bereits zur Anhörung übermittelt. Im Parklizenzgebiet „Akademieviertel“ ist eine Anpassung derzeit nicht geplant, hier liegt der Anteil des Bewohnerparkens (ganztags bzw. nachts) aber bereits jetzt deutlich über dem Anteil im Gebiet „Pinakotheken“. Im Stadtbezirk Maxvorstadt ist die Polizei für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zuständig. Sie kontrolliert den ruhenden Verkehr regelmäßig im Rahmen ihrer personellen Kapazitäten. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03043 der Bürgerversammlung des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt vom 20.10.25 kann nach Maßgabe der obigen Ausführungen entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Eine Anpassung der Anteile des Bewohnerparkens auf die gewünschte Quote von 80% kann aufgrund der Vorgaben der Straßenverkehrsordnung bzw. der zugehörigen Verwaltungsvorschriften nicht erfolgen. Es ist jedoch geplant, in der Theresienstraße zwischen Ludwig- und Amalienstraße ein weiteres nächtliches Bewohnerparken einzurichten. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03043 der Bürgerversammlung des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt am 20.10.25 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Dr. Svenja Jarchow-Pongratz Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 03 - Maxvorstadt kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 03 - Maxvorstadt kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 03 - Maxvorstadt ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.222 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19651_V 19651 Anwohnerparkplaetze Parklizenzgebieten Pinakotheken Akademieviertel A.pdf === Anlage === B 03_VG 21.04.2026 oeff. 2.1 3..pdf === Datum: 07.08.2026 Telefon: 089 - 233-21333 Telefax: Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Erhöhung der Anzahl der reinen Anwohnerparkplätze in den Parklizenzgebieten Pinakotheken und Akademieviertel Erhöhung der Anzahl der reinen Anwohnerparkplätze in den Parklizenzgebieten Pinakotheken und Akademieviertel BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03043 der Bürgerversammlung des 03. Stadtbezirkes Maxvorstadt vom 20.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19651 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 03 - Maxvorstadt vom 21. April 2026 ☐ Zustimmung einstimmig ☒ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03043_E 03043 8b_Erhoehung der Anzahl der reinen Anwohnerparkplaetze in den Parklizenzgebiten Pinakotheken und Akademieviertel_oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 03 - Maxvorstadt

Sitzungsdatum

21.04.2026 um 19:30 Uhr

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