Im Umgriff des ZOB (zwischen Wrede-/Pappen-, Karl-, Seidl- und Arnulfstraße Parken nur mehr für Personenkraftw…

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Im Umgriff des ZOB (zwischen Wrede-/Pappen-, Karl-, Seidl- und Arnulfstraße Parken nur mehr für Personenkraftwagen (Zusatzzeichen 1048-10). Als Sonderregelung soll nur das eingeschränkte Haltverbot für LKW mit Anhänger in der Spatenstraße bestehen bleiben. Verstärkte Überwachung des ruhenden Verkehrs - auch in Bezug auf die Vorschriften der Umweltzone - im Umgriff des ZOB insbesondere in der Wrede- und Karlstraße (zwischen Seidl- und Pappenheimstraße, Spaten- Denis- und Marsstraße

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 03 - Maxvorstadt

Sitzungsdatum

12.05.2015 um 21:30 Uhr

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