Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO, Radverkehr: Abmarkierung eines Radfahrstreifens auf der Fahrbahn…

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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO, Radverkehr: Abmarkierung eines Radfahrstreifens auf der Fahrbahn in der Seidlstraße zwischen der Einfahrt Anwesen Seidlstraße 27 (südl. Anwesengrenze/Taxistand) und Arnulfstraße/ Paul-Heyse-Unterführung

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 03 - Maxvorstadt

Sitzungsdatum

11.01.2011 um 19:30 Uhr

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