=== 20-26 _ B 08411_B 08411 neu 2501024_Freitstaat Justizzentrum.pdf ===
FRAKTION IM BEZIRKSAUSSCHUSS 3 MAXVORSTADT
Fraktionsvorsitzende: Sigrid Eck
Lionel Behrends, Norbert Datzmann, Sigrid Eck,
Dr. Christoph Braun, Ruth Gehling, Martha Hipp,
Georg Jakob, Dr. Svenja Jarchow, Sabine Krieger,
Dr. Gerhard Pischel, Florina Vilgertshofer, Richard Weiss
Internet: www.gruene-maxvorstadt.de
München, den 24.10.2025
Antrag für die BA-Sitzung am 11.11.2025
Gemeinsam Verantwortung für die Entwicklung des Strafjustizzentrums-Areals
tragen!
Der Bezirksausschuss 3 – Maxvorstadt fordert den Freistaat Bayern auf, bei der
Entwicklung des Areals um das Strafjustizzentrum seiner Verantwortung gerecht zu
werden und in fairen Verhandlungen mit der Landeshauptstadt München
sicherzustellen, dass das Grundstück in öffentlicher Hand verbleibt. Eine Übertragung
der finanziellen Lasten auf die Kommune lehnt der Bezirksausschuss auf Grund der
aktuellen Haushaltslage der Landeshauptstadt ab.
Begründung:
Der Bezirksausschuss 3 begrüßt ausdrücklich, dass es laut Berichterstattung der SZ
nun konkrete Bestrebungen gibt, das Areal rund um das Strafjustizzentrum zu
entwickeln und einer neuen, zukunftsfähigen Nutzung zuzuführen. Die aktuellen
Entwicklungen werden sehr positiv gesehen, da sie die Chance bieten, ein
städtebaulich bedeutendes Areal im Herzen Münchens sozial, kulturell und ökologisch
verträglich zu gestalten.
Gleichzeitig darf der Freistaat Bayern sich jedoch nicht aus der Verantwortung ziehen
und die finanzielle Hauptlast auf die Landeshauptstadt abwälzen. Die im Raum
stehende Erbpachtforderung von rund 15 Millionen Euro jährlich wäre für die Kommune
in Zeiten knapper Kassen kaum tragbar. Für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
bedeutet eine solche Konstruktion zudem ein „rechte Tasche - linke Tasche“-Prinzip, da
öffentliche Gelder lediglich zwischen staatlichen Ebenen verschoben würden, ohne
einen realen Mehrwert zu schaffen.
Besonders problematisch erscheint, dass nach derzeitigem Stand die
Landeshauptstadt für etwa zwei Drittel der Fläche Verantwortung übernehmen soll,
während der Freistaat lediglich für ein Drittel zuständig wäre. Ohne eine angemessene
finanzielle Beteiligung oder Entlastung durch die Staatsregierung ist dieses
Ungleichgewicht schwer vermittelbar.
Der Bezirksausschuss 3 appelliert daher an den Freistaat Bayern, seiner Verantwortung
als Eigentümer und Partner gerecht zu werden und gemeinsam mit der
Landeshauptstadt München eine faire, tragfähige und gemeinwohlorientierte Lösung zu
finden, die den dauerhaften Verbleib des Areals in öffentlicher Hand gewährleistet.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Florina Vilgertshofer
Svenja Jarchow-Pongratz
=== 20-26 _ B 08411_B 08411 Entwicklung des Strafjustizzentrums AS.pdf ===
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80335 München
Telefon: 089 233-722871
Telefax: 089 233-726057
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Raum und Ressourcen für München
Landeshauptstadt
München
Kommunalreferat
Edwin Grodeke
Leiter des Kommunalreferats
An die Vorsitzende des BA
03 - Maxvorstadt
Frau Dr. Svenja Jarchow-Pongratz
Marienplatz 8
80331 München
05.05.2026
Gemeinsam Verantwortung für die Entwicklung des Strafjustizzentrums-Areals tragen!
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08411 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt vom 11.11.2025
Sehr geehrte Frau Dr. Jarchow-Pongratz,
mit dem oben genannten Antrag fordert der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 03 -
Maxvorstadt den Freistaat Bayern auf, bei der Entwicklung des Areals um das Strafjustizzent-
rum seiner Verantwortung gerecht zu werden und in fairen Verhandlungen mit der Landes-
hauptstadt München (LHM) sicherzustellen, dass das Grundstück in öffentlicher Hand ver-
bleibt. Eine Übertragung der finanziellen Lasten auf die Kommune lehnt der Bezirksausschuss
auf Grund der aktuellen Haushaltslage der Landeshauptstadt ab. Der BA-Antrag richtet sich
grundsätzlich an den Freistaat Bayern mit der entsprechenden Forderung, faire Verhandlun-
gen mit der Landeshauptstadt München sicherzustellen. Da der Bezirksausschuss jedoch
keine Anträge an den Freistaat Bayern stellen kann und das Kommunalreferat für die Ver-
tragsverhandlungen mit dem Freistaat zuständig ist, wird der vorliegende BA-Antrag von Sei-
ten des Kommunalreferates beantwortet.
Dieser Antrag betrifft eine laufende Angelegenheit nach Art. 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung
und § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates, weil hier Auskünfte zu laufenden Verhandlun-
gen mit dem Freistaat Bayern als Information für den Bezirksausschuss erteilt werden. Die Be-
handlung erfolgt deshalb mit diesem Schreiben.
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
I.
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Raum und Ressourcen für München
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat zur Nachnutzung des Strafjustizzentrums
zwei Stadtratsanfragen beantwortet. Die Antwortschreiben sind über das Archiv der Rathaus
Umschau online abrufbar:
https://ru.muenchen.de/2026/20/Strafjustizzentrum-Freistaat-in-die-Verantwortung-nehmen-
122615
https://ru.muenchen.de/2026/20/Zukunft-des-alten-Strafjustizzentrums-122616 ,
Aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung böte eine Entwicklung des Areals
durch den Freistaat Bayern eine Chance zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in sehr
gut erschlossener Lage. Mögliche Träger wären z.B. die staatseigenen Unternehmen Bayern-
heim oder Stadibau. Dabei käme der Wohnraum Berufen der Daseinsvorsorge zugute. Die
LHM setzt sich seit Beginn der Überlegungen der Freistaats Bayern über eine Nachnutzung
des Strafjustizzentrums aktiv für die Schaffung eines nachhaltigen, gemischten, inklusiven ur-
banen Quartiers mit bezahlbarem Wohnraum ein. Zur Schaffung günstiger Wohnungen in Be-
bauungsplänen der LHM steht die Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) zur Verfügung.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung berät in Gesprächen den Freistaat Bayern –
wie auch andere an einer Entwicklung ihres Grundes interessierte Dritte – hinsichtlich der
grundsätzlichen bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit möglicher Vorhaben. Es liegen derzeit
jedoch keine verbindlichen Gesprächsergebnisse für ein zukünftiges Vorgehen vor. Von dem
Verkaufsbeschluss des Freistaats Bayern erfuhr die LHM über die Pressemitteilung im August.
Welche Planungsprozesse in der Zukunft einzuleiten sein werden, hängt maßgeblich von den
möglichen Entwicklungsabsichten für das Grundstück und den Eigentumsverhältnissen ab.
Der LHM liegen bislang weder ein Verkaufsangebot durch den Freistaat Bayern noch ein kon-
kreter stadtinterner Nutzerbedarf für einen Ankauf vor. Auf die Verwertung des Grundstückes
durch die Eigentümer*in kann die LHM daher keinen unmittelbaren Einfluss nehmen.
Der Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt, vom 11.11.2025 ist
damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Inken Wuttke
Vertretung der Referatsleitung