=== 20-26 _ B 03124_C 1.2.1 Antrag_Gruene_Tempo 30_Maxvorstadt.pdf ===
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FRAKTIONIMBEZIRKSAUSSCHUSS3MAXVORSTADT
Fraktionsvorsitzende: Sigrid Eck
Janis Detert, Sigrid Eck, Ruth Gehling, Wolf Dieter Gross,
Martha Hipp, Georg Jakob, Dr. Svenja Jarchow,
Sabine Krieger, Gerhard Pischel, Sabine Thiele,
Florina Vilgertshofer, Richard Weiss
Internet: www.gruene-maxvorstadt.de
München, 05.09.2021
Antrag zur Sitzung des Bezirksausschusses Maxvorstadt am 21. September 2021
Tempo 30 in der Maxvorstadt
Derzeit wechseln Geschwindigkeitsbegrenzungen 30 und 50 Km/h häufig ab, gelegentlich
auch abhängig von der Uhrzeit und vom Wochentag. Die entsprechende Vielzahl an
Straßenschildern führt dabei keineswegs zu verbessertem Verständnis. Im Gegenteil:
Oftmals wird die Tempo-30-Zone gar nicht wahrgenommen.
Eine einheitliche Regelung wäre somit im Interesse aller Verkehrsteilnehmer*innen und
würde für mehr Klarheit sorgen, Lärm und Abgase im Interesse der Anwohner*innen
verringern. Der BA fordert daher, auf allen Straßen in der Maxvorstadt 30 Km/h zur
Regelgeschwindigkeit zu machen. Die Landeshauptstadt München wird daher aufgefordert,
mögliche Rechtsgrundlagen und Schritte zu prüfen, die eine Hinführung zu einer Umsetzung
von Tempo 30 Km/h als Regelgeschwindigkeit ermöglichen.
Begründung:
In München sind bereits „80 bis 85 Prozent des gesamten Straßennetzes Tempo-30-Zonen“.1
Dies ist erfreulich. Allerdings verbleiben damit 15 bis 20 Prozent des Straßennetzes, in denen
schneller gefahren werden darf. Dies gilt auch für Straßen bzw. Straßenabschnitte in der
Maxvorstadt. Dabei handelt es sich in der Maxvorstadt nahezu ausnahmslos um Straßen, an
denen unmittelbar Wohnhäuser stehen und die von verschiedenen und vielfältigen
Verkehrsteilnehmer*innen mit- und nebeneinander genutzt werden. Im Folgenden ist
aufgeführt, welche Vor- und Nachteile mit einer solchen Maßnahme verbunden sind und
weshalb im Ergebnis Tempo 30 die angemessene innerstädtische Regelgeschwindigkeit in
München und insbesondere in der Maxvorstadt wäre.2
Sicherheit und besserer Verkehrsfluss
Wie erwähnt gilt für den Großteil der Straßen in München (und dies inkludiert die
Maxvorstadt) bereits Tempo 30, allerdings ist dies wegen der in der StVO festgelegten
1
https://www.muenchen.de/rathaus/Serviceangebote/verkehr/verkehrssicherheit.html [zuletzt geprüft am
04.07.2021].
2
Ausgenommen sind lediglich Straßen bzw. Straßenabschnitte, in denen niedrigere Geschwindigkeiten gelten,
etwa Fahrradstraßen, Spielstraßen o.ä.
2
innerstädtischen Regelgeschwindigkeit von 50 Km/h in jedem einzelnen Fall das Ergebnis
langwieriger und aufwändiger Prüfverfahren. Würde man dieses System umkehren, würde
die rechtliche Situation den realen Gegebenheiten und Anforderungen angepasst und somit
eine effizientere Verkehrsplanung möglich.
Der Anhalteweg beträgt bei 50 Km/h ca. 40 Meter. Bei 30 Km/h sind es ca. 18 Meter.3 Zudem
sind die Schäden und Verletzungsrisiken bei dennoch auftretenden Unfällen geringer bzw.
weniger gravierend. Dass eine Senkung der Höchstgeschwindigkeit im innerstädtischen
Verkehr mit zahlreichen und diversen Verkehrsteilnehmer*innen zu höherer
Verkehrssicherheit führt, liegt auf der Hand.
Verringerte Durchschnittsgeschwindigkeiten führen individuell zu längerer Fahrtdauer.
Allerdings dürfte diese Verlangsamung bei innerstädtischen Fahrten gering und somit zu
verkraften sein. Mit Blick auf die gesamte Mobilität, also das Zusammenspiel von (privaten)
PKW, ÖPNV, Fahrradverkehr, Lieferverkehr und Fußgänger*innen, ist hingegen sogar eine
Verbesserung des Verkehrsflusses zu erwarten.4
Auch ist bereits jetzt in vielen Straßen häufiges Abbremsen und erneutes Beschleunigen
Normalität; wegen einparkender PKW, haltender Lieferfahrzeuge oder der Müllabfuhr usw.
Das heißt, 50 Km/h werden auf innerstädtischen Straßen oft nur sehr kurz erreicht,
allerdings nicht selten auch durch starke und entsprechend laute wie gefährliche
Beschleunigung überschritten.
Zu prüfen wäre auch, inwiefern auf zentralen Straßen durch Vorfahrtsregelungen, ggf.
„Grüne Welle“ oder andere Maßnahmen der Verkehrsfluss so verbessert werden kann, dass
häufiges Abbremsen und Beschleunigen verringert und insgesamt der Verkehrsfluss auch im
Zusammenspiel mit dem ÖPNV und Radverkehr verbessert werden kann. Dabei sollte für die
Planung ggf. auch auf Daten und Expertise von Datenanbietern zurückgegriffen werden, mit
deren Hilfe sich die innerstädtische Mobilität effizienter planen ließe.5
Klimaschutz, Luftqualität und Lärmreduktion
Der Energieverbrauch (unabhängig von der Energiequelle) nimmt mit steigender
Geschwindigkeit zu – und mit gesenkter Geschwindigkeit ab. Zugleich verringert sich der
Ausstoß von Schadstoffen, die durch Verbrennungsprozesse sowie Reifen- und Bremsabrieb
verursacht werden. Dies gilt insbesondere für starkes Beschleunigen und abruptes Bremsen
(z.B. an Ampeln). Zudem werden die Straßenbeläge weniger beansprucht. Insgesamt
profitieren von geringeren Geschwindigkeiten Klima, Umwelt und die Qualität der Luft.
Insbesondere starkes Beschleunigen und hohe Geschwindigkeiten erzeugen nicht zuletzt in
dicht bebauten Straßenzügen hohe Lärmemissionen. Eine Verbesserung des Verkehrsflusses
3
Der Anhalteweg setzt sich aus Reaktions- und Bremsweg zusammen. Zur Berechnung wird i.d.R. die folgende
Formel herangezogen: [(Geschwindigkeit in km/h : 10) x (Geschw. in km/h : 10)] + [(Geschw. in km/h : 10) x 3].
Der Anhalteweg bei der s.g. Gefahrenbremsung ist kürzer.
4
„Wichtiger für die subjektive Wahrnehmung und damit die Akzeptanz von Tempo 30 ist die Homogenität des
Verkehrsflusses. Der Verkehrsfluss kann Messungen zufolge bei Tempo 30 besser sein als bei Tempo 50.“
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publikationen/wirkungen_von_tempo_30
_an_hauptstrassen.pdf S. 11 [zuletzt geprüft am 04.07.2021].
5
Beispielsweise die Navigationsfirma TomTom: https://www.zeit.de/mobilitaet/2019-09/navigation-big-data-
tom-tom-heiko-schilling/komplettansicht [zuletzt geprüft am 04.07.2021].
3
und Verringerung der Höchstgeschwindigkeit kann helfen, dieses Übel zu verringern und die
Lebensqualität und Gesundheit der Anwohner*innen insbesondere in den Abend-, Nacht-
und Morgenstunden erheblich zu verbessern.
Ermöglichung von Schanigärten
Seit 2020 ist es der Gastronomie möglich, vor dem Lokal PKW-Parkplätze für s.g.
Schanigärten zu nutzen. Diese Möglichkeit wird verstetigt und zukünftig von April bis
Oktober möglich sein. Dabei ist dies in Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30
Km/h nur in besonderen Ausnahmen erlaubt.6 Abgesehen von den Wettbewerbsnachteilen
für die entsprechenden Lokale, denen die Möglichkeit erweiterter attraktiver Sitzplätze im
Außenbereich verwehrt bleibt, zeigt dieser Sachverhalt deutlich, wie absurd legale
Geschwindigkeiten von 50 Km/h in der Innenstadt sind, wenn Schanigärten dort offenbar für
zu gefährlich eingeschätzt werden.
Fazit
Insgesamt sind mit der Verringerung der innerstädtischen Regelgeschwindigkeit auf 30 Km/h
viele Vorteile im Gegensatz zur aktuellen Situation verbunden. Im Rahmen der Organisation
der innerstädtischen Mobilität bleibt dabei der private PKW ein Fahrzeug neben anderen.
Allerdings orientiert sich die Planung nicht mehr so zentral um nur ein Fortbewegungsmittel,
sondern weitet den Blick auf innerstädtische Mobilitätsanforderungen insgesamt. Auch
werden die Kosten – Umwelt, Lärm, Sicherheit usw. – verringert und nicht mehr von der
Allgemeinheit, den Anwohnerinnen und Anwohnern und anderen Verkehrsteilnehmern
getragen. Zudem steigert dies die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und ermöglicht,
diesen etwa in Form von Schanigärten anders zu nutzen.
Die Senkung der Geschwindigkeit gilt dabei zunächst auch für den ÖPNV, wobei mit Blick auf
Straßenbahnen ggf. für einzelne Streckenabschnitte gesonderte Regelungen getroffen
werden können. Es ist insgesamt davon auszugehen, dass die Neuerungen bei besserer und
effizienterer Nutzung des öffentlichen Straßenraums auch auf den ÖPNV positiv wirken.
Antragsteller:
Janis Detert
Sigrid Eck
Martha Hipp
Dr. Svenja Jarchow
6
Ausnahmen gelten für Schanigärten, die eine Radspur von der Autospur trennt: https://www.ris-
muenchen.de/RII/RII/DOK/TOP/6593242.pdf [zuletzt geprüft am 04.07.2021].
4
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, einige weitere Informationen:
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Verkehr/Verk
ehrssicherheit/Tempo-30-Zonen.html
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-verkehr-tempo-30-zonen-1.4523896
https://tempo30.vcd.org/informieren.html
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publikationen/wirkung
en_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf
https://www.adac.de/-/media/pdf/vek/fachinformationen/urbane-mobilitaet-und-
laendlicher-verkehr/tempo30pro-contra-adac-bro.pdf
https://www.zeit.de/mobilitaet/2020-12/freiburg-tempo-30-staedtische-
regelgeschwindigkeit-verkehrrsicherheit
https://www.zeit.de/mobilitaet/2019-07/tempo-30-strassenverkehr-luftqualitaet-laerm-
unfaelle/komplettansicht
https://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article122143941/Als-Buxtehude-die-Tempo-
30-Zone-erfand.html
https://www.zeit.de/mobilitaet/2019-09/navigation-big-data-tom-tom-heiko-
schilling/komplettansicht
=== 20-26 _ B 03124_B 03124 Tempo 30 in der Maxvorstadt AS.pdf ===
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Geschäftsleitung Berichts- und
Beschlusswesen
MOR-GL5
beschlusswesen.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Mitte
bag-mitte.dir@muenchen.de
An den BA 03 - Maxvorstadt
Frau Dr. Jarchow-Pongratz
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
29.05.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Tempo 30 in der Maxvorstadt
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 03124 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt
Sehr geehrte Frau Dr. Jarchow-Pongratz,
zu Ihrem Antrag vom 19.10.2021 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Die Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist auf 50 km/h beschränkt (§ 3
Abs. 3 Ziffer 1 StVO). Von den bundeseinheitlichen Vorgaben dieser Norm kann nur in den
Fällen abgewichen werden, in denen besondere, in der StVO definierte Gründe vorliegen.
Das Mobilitätsreferat als Straßenverkehrsbehörde prüft im Einzelfall, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gegeben
sind. Die sich aufgrund der StVO-Novelle aus dem Oktober 2024 ergebenden zusätzlichen
Möglichkeiten werden berücksichtigt, wenn dies rechtlich möglich ist.
Eine pauschale und flächendeckende Anordnung von Tempo 30 ist aus rechtlichen Gründen
nicht möglich.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mobilitätsreferat