Leere Kioske an U-Bahnhöfen – welche Nutzungen sind möglich?

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=== 20-26 _ B 07733_B 07733 C 1.2.3 NEU Leere U-Bahn-Kioske-3.pdf === Fraktionssprecher Michael Laub Mail: Michael.Laub@csu-maxvorstadt.de Leere Kioske an U-Bahnhöfen in der Maxvorstadt – welche Nutzungen sind möglich? Es stehen ehemalige Kioske und Verkaufsflächen an U-Bahnhöfen in der Maxvorstadt, wie exemplarisch an der Theresienstraße seit längerem leer. Der Bezirksausschuss Maxvorstadt bittet um folgende Auskünfte: 1. Welche Gründe gibt es für die Leerstände? 2. Welche Nutzungsvarianten gibt es oder sind erwünscht? 3. Ist eine Nachnutzung vorgesehen? 4. Wäre am Beispiel des U-Bahnhofs Theresienstraße der Umbau in eine öffentliche Toilette möglich, zumal Personaltoiletten in den Räumen vorhanden sind? Begründung: Bürgerinnen und Bürger sind zunehmend verwundert über die Leerstände und haben auch verschiedene Vorschläge für die Nutzung. Antragsteller: Gerhard Mittag Christoph Braun ♦ Frederik Jehle ♦ Michael Laub ♦ Gerhard Mittag ♦ Dr. Günther Westner === 20-26 _ B 07733_B 07733 Leere U-Bahn-Kioske AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Strategie MOR-GB1 Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Mitte bag-mitte.dir@muenchen.de An den BA 03 - Maxvorstadt Frau Dr. Jarchow-Pongratz Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 16.04.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Leere Kioske an U-Bahnhöfen – welche Nutzungen sind möglich? BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07733 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt Sehr geehrte Frau Dr. Jarchow-Pongratz, zu Ihrem Antrag vom 06.05.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Mobilitätsreferat hat die MVG um Stellungnahme gebeten, die wie folgt lautet: 1. Überwiegend resultieren die Leerstände von Kiosken im Bereich der U-Bahn Sperrengeschosse daraus, dass die Räumlichkeiten nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (z.B. Brandschutz) entsprechen. 2. Grundsätzlich können die öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten divers genutzt werden, solange die entsprechenden Vorgaben erfüllt sind. Schlussendlich müssen Mieter und Vermieter eine Kosten-Nutzen-Rechnung bewerten. 3. Unter anderem aufgrund von Sanierungsmaßnahmen der U-Bahnhöfe entwickelt sich auch das Nutzungskonzept der öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten, wie z.B. Kioske oder Gastronomieflächen dynamisch. Das Ziel der SWM/MVG ist jedoch, die Ladeneinheiten langfristig wieder zu vermarkten. 4. Die Umwidmung von Räumlichkeiten innerhalb von U-Bahnhaltestellen in öffentlich zugängliche Toiletten gestaltet sich planerisch herausfordernd und kostenintensiv und ist nicht mit einem Genehmigungsverfahren für an der Oberfläche liegende Räumlichkeiten vergleichbar. Die sich aus der BOStrab ergebenden Anforderungen v.a. an den Brandschutz und Entfluchtung sind aufgrund der Lage im Untergrund deutlich umfassender. Hinzu kommt, dass die Örtlichkeiten in der Regel unterhalb des Kanalniveaus liegen. Eine Umwidmung von anderweitig genutzten Räumlichkeiten, bzw. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] eine Sanierung von bestehenden Anlagen kann – wie am Königsplatz – teils nur unter massiven Eingriffen in das Haltestellenbauwerk erfolgen. Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation von LHM und SWM/MVG muss im Einzelfall immer genau geprüft werden, ob nicht eine Toilettenanlage an der Oberfläche für einen Bruchteil der Kosten realisiert werden kann. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team MOR-GB 1 Strategie I. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges II. Ablage bei MOR-GB1

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 03 - Maxvorstadt

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:30 Uhr

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