=== 20-26 _ B 08782_B 08782 Leerstand unterbinden.pdf ===
FRAKTION IM BEZIRKSAUSSCHUSS 3 MAXVORSTADT
Fraktionsvorsitzende: Sigrid Eck
Lionel Behrends, Norbert Datzmann, Sigrid Eck,
Dr. Christoph Braun, Ruth Gehling, Martha Hipp,
Georg Jakob, Dr. Svenja Jarchow, Sabine Krieger,
Dr. Gerhard Pischel, Florina Vilgertshofer, Richard Weiss
Internet: www.gruene-maxvorstadt.de
München, den 21.02.2026
Antrag für die BA-Sitzung am 10.03.2026
Leerstand unterbinden, Gentrifizierung entgegentreten
Die Landeshauptstadt München (LHM), insbesondere das Sozialreferat – Amt für Wohnen
und Migration –, wird aufgefordert zur prüfen, welche Auswirkungen die am 09. Februar in
der Rathausumschau angekündigte Verschärfung in den Erhaltungssatzungsgebieten für die
Gebäude in der Maxvorstadt, die seit Jahren bekannterweise leer stehen hat.
Steinheilstr. 1,
Steinheilstr. 7,
Theresienstraße 150,
Schleißheimer Str. 90,
Enhuberstraße 9.
Begründung
All diese Gebäude stehe seit mehreren Jahren leer, auch hier sind in Teilen Abbrüche oder
umfassende Modernisierungsmaßnahmen geplant. Der nun verkündete Abrisstopp hat ggf.
Auswirkungen auf Genehmigungs- und Bauplanungen, worüber der BA informiert werden
sollte.
Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Florina Vilgertshofer
Svenja Jarchow
Martha Hipp
=== 20-26 _ B 08782_B 08782 Leerstand unterbinden AS.pdf ===
Orleansplatz 11
81677 München
Telefon: 233 48088
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Sozialreferat
Dorothee Schiwy
Sozialreferentin
Landeshauptstadt München
Direktorium, BA-Geschäftsstelle Mitte
Vorsitzende des BA 3
Frau Dr. Jarchow-Pongratz
Marienplatz 8
80331 München
Datum: 08.05.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Leerstand unterbinden, Gentrifizierung entgegentreten
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08782 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt
vom 10.03.2026
Sehr geehrte Frau Dr. Jarchow-Pongratz,
bei dem o. g. Antrag handelt es sich um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung,
weswegen die Erledigung auf dem Büroweg erfolgt.
Zum Antrag vom 10.03.2026 wird wie folgt Stellung genommen:
Grundsätzlich kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht im Detail gesagt werden, welche
objektbezogenen Auswirkungen das angekündigte Abbruchverbot in
Erhaltungssatzungsgebieten haben wird, da es sich um eine neue Vollzugspraxis handelt.
Das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, genehmigt künftig den Abbruch von
Wohnraum grundsätzlich und nahezu ausnahmslos nicht mehr.
Es ist daher wohl vorerst von einem Rückgang der Abbrüche auszugehen, da zunächst
weniger entsprechende Abbruchanträge gestellt bzw. genehmigt werden. Dies gilt aber nur für
künftige Anträge, bereits genehmigte Abbrüche können nicht verhindert werden.
Ein Bezug des Abbruchverbots zu den genannten
Modernisierungen erschließt sich jedoch nicht. Auswirkungen dürften sich hier schon deshalb
nicht ergeben, da es sich eben um keine Abbrüche handelt.
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Zu den einzelnen Anwesen wird in diesem Zusammenhang Folgendes mitgeteilt:
Steinheilstr. 1:
Hier ist bislang kein Abbruch vorgesehen, das Haus soll saniert werden. Es handelt sich
lediglich um eine bestehende Wohnung im Dachgeschoss, der Rest des Anwesens ist bisher
kein Wohnraum, wie bereits mehrfach mitgeteilt wurde.
Steinheilstr. 7:
Auch hier wurde bereits mitgeteilt, dass es sich um ein ehemaliges Hotel und damit nicht um
Wohnraum handelt. Das Abbruchverbot ist hier nicht anwendbar.
Theresienstr. 150:
Hier liegt ein Leerstand wegen ursprünglich geplanter Sanierung vor, ein Abbruch war nicht
beabsichtigt. Der Eigentümer ist, wie ebenfalls mitgeteilt, verstorben, die Erbenermittlung ist
noch nicht abgeschlossen.
Schleißheimer Str. 90:
Der Abbruch wurde bereits 2019 genehmigt, der Bescheid kann nicht zurückgenommen und
ein Abbruch somit nicht verhindert werden.
Nichtsdestotrotz wirken wir auf den Eigentümer ein, endlich mit den Baumaßnahmen zu
starten.
Enhuberstr. 9:
Hier ist eine Sanierung aber kein Abbruch geplant, insofern wird sich durch das Abbruchverbot
keine Änderung ergeben.
Der Antrag Nr. 20-26 / B 08782 des Bezirksausschusses des 3. Stadtbezirkes vom 10.03.2026
ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an folgendes Gruppenpostfach wenden:
bestandssicherung.soz@muenchen.de
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dorothee Schiwy
Berufsmäßige Stadträtin