=== 20-26 _ B 08795_B 08795 Befristetes Studentisches Wohnen.pdf ===
FRAKTION IM BEZIRKSAUSSCHUSS 3 MAXVORSTADT
Fraktionsvorsitzende: Sigrid Eck
Lionel Behrends, Norbert Datzmann, Sigrid Eck,
Dr. Christoph Braun, Ruth Gehling, Martha Hipp,
Georg Jakob, Dr. Svenja Jarchow, Sabine Krieger,
Dr. Gerhard Pischel, Florina Vilgertshofer, Richard Weiss
Internet: www.gruene-maxvorstadt.de
München, den 21.02.2026
Antrag für die BA-Sitzung am 10.03.2026
Leerstand beenden, Studentisches Wohnen ermöglichen
Der BA3, Maxvorstadt fordert die Landeshauptstadt München auf, bei Leerstand befristetes
studentische Wohnen zu prüfen und zu ermöglichen.
Begründung:
In der Maxvorstadt gibt es immer wieder „Bauprojekte“, die über Jahre hinweg von Leerstand
geprägt sind. Häufig werden lediglich Ladenflächen oder Erdgeschossbüros weiter vermietet,
während in den weiteren Geschossen nach entsprechender Entmietung dringend benötigter
Wohnraum über lange Zeit ungenutzt bleibt. Beispielhaft sind hier u. a. Objekte an der
Schelling-/Türkenstraße, Adalbert-/Türkenstraße sowie das seit rund acht Jahren
größtenteils leerstehende Gebäude Königinstraße 26 zu nennen. In diesen Gebäuden hätten
über die Jahre hinweg zahlreiche Studierende wohnen können.
Gerade in einem Universitäts- und Hochschulstadtteil wie der Maxvorstadt, aber auch in
München allgemein ist der Bedarf an studentischem Wohnraum besonders hoch. Befristete
Zwischennutzungen können Leerstand sinnvoll überbrücken, soziale Härten abfedern und
gleichzeitig Verfall entgegenwirken. Zudem zeigen etablierte Modelle (z. B. semesterweise
Vergabe von Wohnheimzimmern), dass kurzfristige Auszüge organisatorisch gut umsetzbar
sind. Selbst wenn Bauarbeiten kurzfristig beginnen, ist daher keine relevante Verzögerung
durch den Auszug zu erwarten.
Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Ruth Gehling
Svenja Jarchow
=== 20-26 _ B 08795_B 08795 Befristetes Studentisches Wohnen AS.pdf ===
Orleansplatz 11
81677 München
Telefon: 233 – 48088
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Sozialreferat
Dorothee Schiwy
Sozialreferentin
Landeshauptstadt München
Direktorium, BA-Geschäftsstelle Mitte
Vorsitzende des BA 3
Frau Dr. Svenja Jarchow-Pongratz
Marienplatz 8
80331 München
Datum: 17.04.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Leerstand beenden, Studentisches Wohnen ermöglichen
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08795 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 3 - Maxvorstadt vom 10.03.2026
Sehr geehrte Frau Dr. Jarchow-Pongratz,
bei dem o. g. Antrag handelt es sich um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung,
weswegen die Erledigung auf dem Büroweg erfolgt.
Im Antrag wird ausgeführt, dass es in der Maxvorstadt immer wieder Bauprojekte gebe, die
von jahrelangem Leerstand geprägt seien. Beispielhaft wären u. a. Objekte an der Schelling-
/Türkenstraße, Adalbert-/Türkenstraße sowie das seit rund acht Jahren größtenteils
leerstehende Gebäude Königinstraße 26 zu nennen. In diesen Gebäuden hätten über die
Jahre hinweg zahlreiche Studierende wohnen können. Temporäre Nutzungen, auch
Zwischennutzungen genannt, könnten helfen, die Leerstände zu verringern, soziale
Schwierigkeiten zu lindern und einem Verfall der Gebäude entgegenzuwirken.
Zum Antrag nimmt das Sozialreferat wie folgt Stellung:
Die Leerstände der genannten Objekte sind dem Sozialreferat bekannt.
Im Einzelnen:
Für mehrere Anwesen in der Türkenstraße und in der Schellingstraße wurden seitens des
Sozialreferates, Amt für Wohnen und Migration, am 24.03.2020 Genehmigungen zum Abbruch
von Wohnraum gegen Schaffung von Ersatzwohnraum erteilt. Der Ersatzwohnraum wurde in
der Guardinistr. 28, 34, 48, und 52 und Stiftsbogen 12, 14, 16, und 18 im 20. Stadtbezirk
vollständig erstellt und wird bewohnt.
Die damit verbundenen Leerstände von Wohnraum in den Anwesen Türkenstraße und in der
Schellingstraße sind aus zweckentfremdungsrechtlicher Sicht daher nicht zu beanstanden, da
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
hier Wohnraum abgebrochen werden soll und bereits durch die Schaffung des
Ersatzwohnraumes die Wohnraumbilanz entsprechend ausgeglichen wurde.
In den vorliegenden Fällen ist daher seitens des Sozialreferates ein Einschreiten gegen den
Leerstand aufgrund der obigen Ausführungen nicht möglich.
Auch das Anwesen Königinstraße 26 ist dem Sozialreferat bekannt. Aufgrund eines
Rechtsstreits mit dem Planungsreferat hinsichtlich des Abbruchs des Gebäudes war ein
Einschreiten wegen Leerstands seitens des Sozialreferats bisher nicht möglich. Das
Sozialreferat ist mit der*dem Eigentümer*in in ständigem Kontakt. Derzeit wird auf die
Entscheidung der laufenden Bauvoranfragen gewartet. Danach entscheidet sich, ob ein Abriss
oder eine umfassende Sanierung des Gebäudes beantragt wird.
Das Sozialreferat befürwortet studentisches Wohnen ausdrücklich.
Die Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von
Wohnraum (ZeS) bietet jedoch keine Rechtsgrundlage zur Anordnung einer Zwischennutzung
von Wohnraum. In den Fällen, in denen kein gerechtfertigter Leerstand vorliegt (wie vorliegend
gerade nicht!), kann das Sozialreferat eine zwangsgeldbewehrte Wiederbelegungsanordnung
verfügen. Es besteht jedoch keine Möglichkeit, studentisches Wohnen anzuordnen. Der
Wohnraum muss lediglich wieder Wohnzwecken zugeführt werden. Die Art des Wohnens kann
nicht vorgeschrieben werden.
Weitere detaillierte Informationen zur Bekämpfung von Leerstand finden Sie u. a. unter
folgendem Link: https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/8771063
Der Antrag Nr.20-26 / B 08795 des Bezirksausschusses des 3. Stadtbezirkes vom 10.03.2026
ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an folgendes Gruppenpostfach wenden:
bestandssicherung.soz@muenchen.de
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Stefan Eckhardt
Stadtdirektor