=== 26-32 _ V 00709_V 00709 Schulwegsicherheit Dachauer Strasse BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
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Telefon: 0 233-520227 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirksmanagement Mitte
MOR-GB2.111
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Schulwegsicherheit Dachauer Straße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03048 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 03 – Maxvorstadt
am 20.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00709
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03048
Beschluss des Bezirksausschusses des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt vom 14.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt hat am 20.10.2025 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03048 beschlossen.
Es wird die Prüfung einer Verbreiterung des Geh- und Radwegs an der Dachauer Straße
zwischen Maßmannstraße und Lothstraße sowie die Einrichtung eines Zweirichtungsradwegs
auf diesem Abschnitt gefordert. Zudem wird (auch im Kontext betroffener Schulwege und
allgemein aus Gründen der Schulwegsicherheit) die Umgestaltung des Knotens Maßmann-
straße / Dachauer Straße gefordert.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
Die Abteilung Schulwegsicherheit ist im fraglichen Bereich vor der Grundschule und dem
Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) seit Jahren zur schulwegrelevanten Zeit immer
wieder vor Ort und konnte im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bereits einige Verbesse-
rungen erreichen. Im Bereich unmittelbar vor den Schulen gilt Tempo 30 (fünfmalige Tempo 30
Beschilderung). Es gibt verstärkte Polizeikontrollen, ein Dialog Display wurde aufgestellt. Die
Baustromführung vor dem Grundstück Dachauer Straße 92 wurde vom Gehweg in den
Grünstreifen verlegt. Fahrten mit E-Roller können vor diesem Grundstück nicht mehr beendet
werden, da ein Ausloggen nicht möglich ist. Die Gehbahn ist einzig im Bereich vor der
Hausnummer 92 schmäler als üblich, unmittelbar vor den Schulen besteht jedoch ein breiter
Gehweg. Aus den vergangenen drei Jahren wurden uns keine Schulwegunfälle aus dem
fraglichen Bereich bekannt. Sowohl die Grundschüler*innen aus der Grundschule an der
Dachauer Straße 98 wie auch des SFZ sind in der Regel zu Fuß unterwegs zur Schule.
Die bauliche Gestaltung des Kurvenradius im Bereich des nordöstlichen Kreuzungsquadranten
ist auf die dort zu erwartenden Fahrzeugklassen ausgelegt und deshalb nicht zu beanstanden.
Eine bauliche Änderung des dortigen Kurvenradius ist deshalb nach Auffassung des Mobili-
tätsreferates nicht sachgerecht und würde zudem ein zusätzliches Gefahrenpotential erzeu-
gen, da größere Fahrzeug dann mit gewisser Wahrscheinlichkeit den engeren Kurveninnen-
bereich überstreichen würden, um überhaupt abbiegen zu können. Das Mobilitätsreferat kann
deshalb keiner Maßnahme zustimmen, die die faktischen Notwendigkeiten unberücksichtigt
lässt.
Wir möchten hierzu ergänzen, dass Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5t
gemäß § 9 Abs. 6 StVO innerorts beim Rechtsabbiegen ohnehin nur mit Schrittgeschwindig-
keit abbiegen dürfen, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radver-
kehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit einem die Fahrbahn überquerendem
Fußgängerverkehr zu rechnen ist.
Auch eine Verengung der stadtauswärtigen Fahrspuren der Dachauer Straße im gegenständ-
lichen Bereich erachten wir – unter den derzeitigen Gegebenheiten – als nicht umsetzbar. Mit
einer Fahrspurbreite von rund 3,0 m sind die Fahrspuren noch ausreichend dimensioniert, um
das dortige Verkehrsaufkommen sicher abwickeln zu können. Der leichte Kurvenverlauf der
Dachauer Straße an dieser Stelle erfordert eine gewisse Fahrspurmindestbreite.
Die Fragestellung einer möglichen Reduktion der Fahrspuranzahl im Verlauf der Dachauer
Straße bedarf hingegen einer umfassenderen verkehrstechnischen Betrachtung des gesamten
Streckenverlaufs und kann nicht "isoliert" beantwortet werden.
Eine bauliche Maßnahme, welche Zulasten aller Parkplätze die Fuß- und Radwege verbreitern
würde, ist vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage derzeit nicht darstellbar –
unabhängig von einer Prüfung, ob der Parkplatzentfall an dieser Stelle verträglich wäre. Die
Einrichtung eines Zweirichtungsradwegs scheidet daher an dieser Stelle ebenfalls aus.
Um Fußgänger*innen bei der Querung des gegenständlichen Radweges im Bereich des nord-
östlichen Kreuzungsquadranten auf den Vorrang der dortigen Radfahrenden zu fokussieren,
wurden zusätzliche Radpiktogramme angeordnet. Der abgebildete Lageplan stellt diese
Maßnahme bereits dar. Bis zur Umsetzung bitten wir um Geduld.
Abb. 1: Lageplan (Quelle: MOR)
Ergänzend teilen wir mit, dass das Mobilitätsreferat – Abteilung Schulwegsicherheit –auf
Antrag mögliche Standorte für Schulweghelfer*innen prüfen kann und anschließend den
Einsatz entsprechender Schulweghelfer*innen genehmigt. Der Standort Dachauer Straße /
Maßmannstraße ist ein bereits genehmigter Standort, der aktuell jedoch nicht besetzt ist. Die
Besetzung erfolgt durch die Akquise geeigneter Personen durch Schule oder Elternbeirat. Es
wäre daher wünschenswert, wenn sich angesichts der aktuellen Situation schnellstmöglich
Eltern mobilisieren ließen, die dieses Ehrenamt zum Schutz der Schulkinder übernehmen
wollen. Bei dem Schulwegdienst handelt es sich um ein Ehrenamt, welches freiwilliges
Engagement interessierter Personen erfordert. Es ist Aufgabe des Elternbeirates – ggf. in
Zusammenarbeit mit der Schulleitung –, interessierte Personen für den Schulwegdienst zu
finden. Von behördlicher Seite kann selbstverständlich niemand zur Ausübung eines
Ehrenamtes „verpflichtet“ werden. Interessierte Personen, die an diesem Übergang in der Früh
zwischen 07:30 Uhr und 08.00 Uhr als Schulweghelfer*in tätig sein möchten, wenden sich bitte
im Mobilitätsreferat unter schulwegdienste.mor@muenchen.de. Bitte rühren Sie im Interesse
der Kinder die „Werbetrommel“ an der Schule. Sollten Sie dabei Unterstützung mit Plakaten
und Flyern benötigen, wenden Sie sich an die Schulwegdienste.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03048 der Bürgerversammlung des 3. Stadtbezirkes
Maxvorstadt vom 20.10.2025 kann teilweise entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Die bauliche Verbreiterung der Geh- und Radwege in der Dachauer Straße ist derzeit
bereits aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht möglich. Die Einrichtung eines
Zweirichtungsradwegs scheidet daher an dieser Stelle ebenfalls aus.
2. Die bauliche Umgestaltung des Knotens Dachauer Straße / Maßmannstraße ist
aufgrund der oben genannten Gründe nicht möglich. Um Fußgänger*innen bei der
Querung des gegenständlichen Radweges im Bereich des nordöstlichen
Kreuzungsquadranten auf den Vorrang der dortigen Radfahrenden zu fokussieren,
wurden zusätzliche Radpiktogramme angeordnet und werden sobald möglich markiert.
3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03048 der Bürgerversammlung des 3. Stadtbezirkes
Maxvorstadt am 20.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt der Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 3 - Maxvorstadt kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 3 - Maxvorstadt kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen
nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 3 - Maxvorstadt ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.111
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00709_V 00709 Schulwegsicherheit Dachauer Strasse A.pdf ===
Bürgerversammlung des Q. Stadtbezirkes am [I2Jl1l) 1l&J
Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen):
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Antrag {Bitte formulieren Sie so, dass ·mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt
werden kann) oder Anfrage:
Raum für Vermerke des Direktoriums -
Dohne Gegenstimme angenommen
Dohne Gegenstimme abgelehnt
mit Mehrheit angenommen
Dmit Mehrheit abgelehnt
Anlage
=== B 03_VG 16.06.2026 oeff. 2.1 1..pdf ===
Datum: 07.08.2026
Telefon: 089 - 233-21333
Telefax:
Email: bag-mitte.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Mitte
An das Mobilitätsreferat
(E) Schulwegsicherheit Dachauer Straße
Schulwegsicherheit Dachauer Straße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03048 der Bürgerversammlung des 03. Stadtbezirkes
Maxvorstadt vom 20.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00709
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 03 - Maxvorstadt
vom 16. Juni 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03048_E 03048 10b_Schwulwegsicherheit Dachauerstr._oeff.pdf ===