(E) Antrag auf Einschränkung der Lärm- und Umweltbelastung durch den Autoverkehr (Ludwig-, Leopoldstraße)

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  • 26-32 _ V 00687_V 00687 Antrag auf Einschraenkung der Laerm- und Umweltbelastung BE.pdf
  • 26-32 _ V 00687_V 00687 Antrag auf Einschraenkung der Laerm- und Umweltbelastung A.pdf
  • B 03_VG 16.06.2026 oeff. 2.1 2..pdf
  • 20-26 _ E 03046_E 03046 6_Einschraenkung der Laerm- und Umweltbelastung durch den Autoverkehr (Ludwig- und Leopoldstr.)_oeff.pdf
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=== 26-32 _ V 00687_V 00687 Antrag auf Einschraenkung der Laerm- und Umweltbelastung BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tel.: 233 - 5 07 60 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Ruhender Verkehr und Immissionsschutz MOR-GB2.222 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Antrag auf Einschränkung der Lärm- und Umweltbelastung durch den Autoverkehr (Ludwig-, Leopoldstraße) Empfehlung Nr. 20-26 / E 03046 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 03 – Maxvorstadt am 20.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00687 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03046 Beschluss des Bezirksausschusses des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt vom 16.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 3 – Maxvorstadt hat am 20.10.2025 die Emp- fehlung Nr. 20-26 / E 03046 beschlossen. Demnach sei der Lärmpegel während der vergangenen Monate – vor allem nachts – auf ein für Anwohner*innen unerträgliches Ausmaß angestiegen. Dies sei bedingt durch manipulierte Auspuffanlagen, gezieltes Aufheulen lassen der Motoren – oft verbunden mit Konkurrenz – oder Alleinrennen – und es würden die gesetzlichen Grenzwerte regelmäßig überschritten. Es wird dringlich gebeten, striktere polizeiliche Kontrollen durchzuführen und eine Verkehrsberuhigung auf Tempo 30 im Bereich Ludwigstraße / Leopoldstraße anzuordnen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Der beschriebene Sachverhalt fällt unter die Kategorie des verhaltensbezogenen Lärms und ist in der Stadtverwaltung und dem Polizeipräsidium bereits einschlägig bekannt. Vielerorts im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München führt dieses lärmverursachende Verhalten einzel- ner motorisierter Verkehrsteilnehmer*innen immer wieder zu Beschwerden und offenkundig bei einer zunehmenden Anzahl von Bürger*innen auch zu einem erheblichen Leidensdruck. Leider passen die Ausführungen in der Bürgerversammlungsempfehlung hinsichtlich der als extrem laut empfundenen Fahrzeugen zum durchaus diskussionswürdigen Fehlverhalten einiger weniger Verkehrsteilnehmer*innen. Es handelt sich hierbei um eine weitere Ausprägung des bundesweit seit einiger Zeit zu beobachtenden Phänomens, das verniedlichend mit „emotionellem Fahren“ umschrieben wird. Seitens der Verkehrsordnungsbehörden und der KFZ-Zulassungsbehörden bestehen leider keine Möglichkeiten, gegen derartige Autoposer – bzw. Profilierungsfahrer*innen tätig zu werden, solange die Fahrzeuge den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, die vorge- schriebenen Grenzwerte für Motorenlärm also nicht überschritten werden. So muss eine Fahrzeugzulassungsbehörde einem Antrag auf Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeugs sowie technischen Änderungen dann folgen, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht und keine Anhaltspunkte für technische Mängel am Fahrzeug offensichtlich sind. Im fließenden Verkehr wiederum obliegen die Kontrolle und Überwachung des Verkehrs ausschließlich der Polizei. Im Grundsatz kann also nur die Polizei Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung feststellen und individuelles Fehlverhalten ahnden. Durch die regionalen Polizeiinspektionen des Polizeipräsidiums München werden mehrmals im Jahr Schwerpunkteinsätze mit der Zielrichtung Autoposer*innen sowie Profilierungsfahrer*in- nen durchgeführt. Auch gehört die Beobachtung der Autoposer*innen-Szene zum Tagesge- schäft der Verkehrspolizeiinspektion Verkehrsüberwachung als Spezialdienststelle. Hier wird die Verfolgung von Verstößen oftmals mit Geschwindigkeitsmessungen kombiniert (wenn- gleich für das Aufheulen lassen des Motors oder zur Erzeugung von Auspuffknallen bei Anwendung entsprechender „Technik“ meistens keine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist). Zusätzlich werden die Anhaltungen der Fahrzeugführer*innen regelmäßig für die technische Überprüfung der Fahrzeuge genutzt, bei einem Erlöschen der Betriebserlaubnis hat eine fahrzeugführende bzw. fahrzeughaltende Person dann Bußgelder und gegebenenfalls Punkte im Fahreignungsregister zu erwarten. Für das Umfeld der Leopoldstraße hat das Mobilitätsreferat vom Polizeipräsidium München auf eine Anfrage die folgende aktuelle Stellungnahme erhalten: „Da durch die Münchner Polizei das Problem der Profilierungsfahrer und die damit einhergehende Lärmbelästigung bekannt ist, wird auch schon zum jetzigen Zeitpunkt eine hohe Kontrolldichte forciert. Hierbei gehen die betroffenen örtlich zuständigen Polizeidienststellen Hand in Hand mit der VPI VÜ und eingesetzten Kräften der Einsatzhundertschaften. Alle genannten Dienststellen sind angehalten Kontrollen im Rahmen ihres Streifendienstes oder im Rahmen geplanter Schwerpunkteinsätze durchzuführen. Zudem werden in der Leopoldstraße sowie angrenzenden Straßen- zügen betreffend seit 27. März 2025 wöchentlich von Donnerstag bis Sonntag durch die VPI VÜ ergänzend Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung von rechtswidrigem Poserverhalten durchgeführt. Weiterhin finden täglich zu der Problematik Lageerhebungen statt, um ggf. das polizeiliche Vorgehen zielgerichtet anzupassen. Eine weitere Verstärkung der bereits hohen Kontrolldichte ist aktuell nicht in Planung.“ Konkrete Wahrnehmungen bzgl. Fahrzeuglärm und anderem individuellem Fehlverhaltens können stadtweit von jeder Bürgerin und jedem Bürger bei den örtlich zuständigen Polizei- dienststelle zur Anzeige gebracht werden. Um den Verursacher ermitteln zu können benötigt die Polizei jedoch regelmäßig • die Örtlichkeit, • die Tatzeit, • die Fahrtrichtung, • das Kennzeichen, • die Fahrzeugmarke und möglichst • eine Beschreibung des Kraftfahrzeugführers bzw. der Kraftfahrzeugführerin. Die für den jeweiligen Stadtbezirk zuständige Polizeiinspektion kann aus dem Internetauftritt des Polizeipräsidiums München ersehen werden: https://www.polizei.bayern.de/muenchen. Die ab dem 06.02.2023 bis 10.02.2025 bestehende Beschränkung der zulässigen Höchstge- schwindigkeit auf 30 km/h war auf der stadtauswärts gerichteten Straßenseite der Leopold- straße (zwischen Martiusstraße und Leopoldstraße 172) aufgrund des Urteils des Verwal- tungsgerichts München vom 31.07.2024 (AZ: M 23 K 23.547_rechtskräftig am 10.02.2025) aufzuheben. Das Mobilitätsreferat prüft derzeit erneut die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwin- digkeit auf 30 km/h auch für den stadtauswärts in Richtung Norden führenden Straßenab- schnitt zwischen Martiusstraße und Schenkendorfstraße (Mittlerer Ring) und wird diese bei Vorliegen der Voraussetzungen wieder anordnen. Da dies im Fall eines erneuten Klagever- fahrens auch einer Nachprüfung vor dem Verwaltungsgericht Bestand haben soll, wird die derzeit stattfindende Prüfung mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen. Insbesondere aufgrund der zahlreichen Vorgänge und begrenzter Personalressourcen sowie der im Zuge der Haushaltskonsolidierung notwendigen Aufgabenkritik konnte die Prüfung aufgrund anderer vorrangiger Aufgaben noch nicht abgeschlossen werden. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03046 der Bürgerversammlung des 3. Stadtbezirkes Maxvor- stadt vom 20.10.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen derzeit nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Das Mobilitätsreferat hat keine Möglichkeiten gegen das beschriebene individuelle Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer*innen (Autoposer*innen) mit Geschwindigkeitsbeschränkungen vorzugehen. Das Mobilitätsreferat führt aktuell für die Leopoldstraße stadtauswärts, im Abschnitt Martiusstraße bis Schenkendorfstraße (Mittlerer Ring) eine qualifizierte ergebnisoffene Prüfung zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes durch. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03046 der Bürgerversammlung des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt am 20.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 3 - Maxvorstadt kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 3 - Maxvorstadt kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 3 - Maxvorstadt ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.222 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00687_V 00687 Antrag auf Einschraenkung der Laerm- und Umweltbelastung A.pdf === Anlage === B 03_VG 16.06.2026 oeff. 2.1 2..pdf === Datum: 07.08.2026 Telefon: 089 - 233-21333 Telefax: Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Antrag auf Einschränkung der Lärm- und Umweltbelastung durch den Autoverkehr (Ludwig-, Leopoldstraße) Antrag auf Einschränkung der Lärm- und Umweltbelastung durch den Autoverkehr (Ludwig-, Leopoldstraße) BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03046 der Bürgerversammlung des 03. Stadtbezirkes Maxvorstadt vom 20.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00687 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 03 - Maxvorstadt vom 16. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03046_E 03046 6_Einschraenkung der Laerm- und Umweltbelastung durch den Autoverkehr (Ludwig- und Leopoldstr.)_oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 03 - Maxvorstadt

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:30 Uhr

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