(E) Verlauf Radweg Schleißheimer Str. 66 Nördliche Richtung

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  • 26-32 _ V 00521_V 00521 Verlauf Radweg Schleissheimer Str. 22 Noerdl. Richtung BE.pdf
  • 26-32 _ V 00521_V 00521 Verlauf Radweg Schleissheimer Str. 66 Noerdliche Richtung A.pdf
  • B 03_VG 16.06.2026 oeff. 2.1 3..pdf
  • 20-26 _ E 03056_E 03056 11._Verlauf Radweg Schleissheimerstr. 66 Noerdliche Richtung_oeff.pdf
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=== 26-32 _ V 00521_V 00521 Verlauf Radweg Schleissheimer Str. 22 Noerdl. Richtung BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0170/6354346 Mobilitätsreferat Radverkehr MOR-GB2.24 Verlauf Radweg Schleißheimer Str. 66 Nördliche Richtung Empfehlung Nr. 20-26 / E 03056 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt am 20.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00521 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03056 Beschluss des Bezirksausschusses des 03. Stadtbezirkes Maxvorstadt vom 16.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt hat am 20.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03056 beschlossen. Darin wird gefordert, Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung des Kfz-Verkehrs und Fahrbahnschwellen zu prüfen oder den Verlauf anzupassen und die Situation dadurch zu entzerren. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: In der Schleißheimer Straße im genannten Abschnitt der Hausnummern 66 / 68 ist ein Schutzstreifen für den Radverkehr auf der Fahrbahn markiert. Es sind keine weiteren Beschwerden zu dieser Örtlichkeit bekannt und auch das Unfallgeschehen der letzten drei Jahre ist unauffällig. Es sind keine Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung aktenkundig geworden. Dass Fahrbahnmarkierungen nicht ausschließlich gerade verlaufen, ist nicht außergewöhnlich. Im Ergebnis kann seitens des Mobilitätsreferates anhand objektiver Gesichtspunkte in Abstimmung mit der Polizei keine konkrete Gefahrensituation festgestellt werden. Dennoch haben wir die von Ihnen gemachten Vorschläge zur Verbesserung der Situation geprüft. Anpassung der Fahrbahnmarkierungen im Signalbereich: Der auf Höhe Schleißheimer Straße Hs.Nr. 66 beginnende leichte Versatz, der nach Norden verlaufenden Fahrspur bzw. des dortigen Radschutzstreifens, ist nach Auffassung des Mobilitätsreferates sowohl für Kraftfahrzeugführer*innen als auch für Radfahrende problemlos zu befahren. Radschutzstreifen dürfen in begründeten Fällen auch von Kraftfahrzeugen mitgenutzt werden (z.B. Begegnungsverkehr). Ein gelegentlich zu beobachtendes Überstreichen des Schutzstreifens bei nicht gegebener gleichzeitiger Anwesenheit von Radfahrenden, stellt zwar keine begründete Mitnutzung dar, erachten wir aber in der Folgenabschätzung als geringfügig. Weitergehende Maßnahmen, wie etwa eine Verkürzung der an dieser Stelle sich aufweitenden zweiten Linksabbiegespur in Richtung Maßmannstraße, nur um den Versatz "optisch zu glätten", ist nach Auffassung des Mobilitätsreferates unverhältnismäßig und aufgrund der nicht feststellbaren Gefahrenlage auch unbegründet. Bodenschwellen: Weiterhin wurde der Einbau von Bodenschwellen seitens des Baureferats geprüft. Folgendes wurde uns mitgeteilt: „Bauliche Maßnahmen quer zur Fahrbahn wie beispielsweise Bremsschwellen - oder auch Bodenschwellen genannt - bringen Gefährdungspotenziale und Limitierungen mit sich, die aus Sicht der Landeshauptstadt München als zuständige Straßenbaulastträgerin gegen einen Einsatz dieser auf der Fahrbahn montierten Barrieren sprechen. Werden die Schwellen von auf der Fahrbahn fahrenden Verkehrsteilnehmer*innen zu spät erkannt oder nicht mit reduzierter Geschwindigkeit überfahren, können diese eine massive Gefahr darstellen, insbesondere für Zweiradfahrer*innen. Für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge sind insbesondere quer zur Fahrbahn aufgebrachte Kunststoffschwellen ein Hindernis, das Rettungseinsätze verlangsamen und/oder die Insass*innen/Patient*innen von Rettungsfahrzeugen potenziell gefährden kann. Außerdem sind sie im Räumeinsatz (Bekämpfung von Schnee und Eis) nicht verkehrssicher, da die Schwellen durch die Räumschilde aus der Verankerung gerissen und beschädigt werden können und dadurch eine zusätzliche Gefahr für den Verkehr entsteht.“ Stellungnahme Polizeipräsidium München: Seitens des Polizeipräsidiums München haben wir folgende Rückmeldung erhalten: „Die gegenständliche Örtlichkeit befindet sich nicht im Geschwindigkeitsmessprogramm der Polizei. Bei der zuständigen Polizeiinspektion 12 (Maxvorstadt) sind auch keine Beschwerden über überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit bekannt geworden. Ein durch Leitlinien (Zeichen 340 StVO) auf der Fahrbahn markierter Schutzstreifen für den Radverkehr darf bei Bedarf überfahren werden, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Beschwerden über zu häufiges und zu schnelles Befahren des Radschutzstreifens sind uns nicht bekannte geworden. Eigene Feststellungen konnten diesbezüglich nicht gemacht werden, die Situation stellt sich unauffällig dar.“ Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h: Auf der Schleißheimer Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich nördlich der Theresienstraße (Maßmannpark) bis südlich der Elisabethstraße bereits Mo-Fr 7-18 Uhr auf 30 km/h reduziert. Grund hierfür sind zwei Kindergärten und die Verstetigung der Strecke, die nicht zum unmittelbaren Bereich der sensiblen Einrichtungen zu zählen ist. Gründe für eine Ausweitung der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind derzeit nicht erkennbar. Im Rahmen der Bearbeitung der vom Stadtrat im November 2024 beschlossenen Prüfaufträge des Lärmaktionsplans (LAP) zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen wird jedoch auch der darin enthaltene Abschnitt der Schleißheimer Straße zwischen Petuelring bis Theresienstraße geprüft werden. Aufgrund der Vielzahl der zu prüfenden Vorgänge mit sehr umfangreichen Prüfprozessen unter Beteiligung von anderen internen und externen Dienststellen sowie gleichzeitig nur begrenzter Personalkapazitäten ist derzeit noch nicht absehbar, wann der genannte Streckenabschnitt geprüft werden kann. Diesbezüglich wird um Verständnis gebeten. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03056 der Bürgerversammlung des 03. Stadtbezirkes Maxvorstadt vom 20.10.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen derzeit nicht entsprochen werden. Der Korreferent / die Korreferentin des Mobilitätsreferates hat einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen, für die mit der Bürgerversammlungs- Empfehlung der geforderten Maßnahmen, sind derzeit nicht erfüllt. Bzgl. der Anordnung von Tempo 30 ganztags in der Schleißheimer Straße im Abschnitt zwischen Petuelring und Theresienstraße aus Lärmschutzgründen wird eine Prüfung im Rahmen des Lärmaktionsplans erfolgen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03056 der Bürgerversammlung des 03. Stadtbezirkes Maxvorstadt am 20.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 03. Stadtbezirkes Maxvorstadt der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 03 - Maxvorstadt kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 03 - Maxvorstadt kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 03 - Maxvorstadt ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.24 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00521_V 00521 Verlauf Radweg Schleissheimer Str. 66 Noerdliche Richtung A.pdf === Bürgerversammlung des D· Stadtbezirks am D-Cl·I�--� Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema proWortmeldebogen): 12.dwe� s�L@�rrws!-v. C?/r{?nirdf?. Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit „ich stimme zu" oder „ich stimme nicht zu" abgestimmt werden kann) oder Anfrage: (/{/ Raum für Vermerke des Direktoriums·_ bitte nicht beschriften - Dohne Gegenstimme angenommen Dohne Gegenstimme abgelehnt �t Mehrheit angenommen Dmit Mehrheit abgelehnt Anlage === B 03_VG 16.06.2026 oeff. 2.1 3..pdf === Datum: 07.08.2026 Telefon: 089 - 233-21333 Telefax: Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Verlauf Radweg Schleißheimer Str. 66 Nördliche Richtung Verlauf Radweg Schleißheimer Str. 66 Nördliche Richtung BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03056 der Bürgerversammlung des 03. Stadtbezirkes Maxvorstadt vom 20.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00521 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 03 - Maxvorstadt vom 16. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03056_E 03056 11._Verlauf Radweg Schleissheimerstr. 66 Noerdliche Richtung_oeff.pdf === Bürgerversammlung des D· Stadtbezirks am D-Cl·I�--� Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema proWortmeldebogen): 12.dwe� s�L@�rrws!-v. C?/r{?nirdf?. Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit „ich stimme zu" oder „ich stimme nicht zu" abgestimmt werden kann) oder Anfrage: (/{/ Raum für Vermerke des Direktoriums·_ bitte nicht beschriften - Dohne Gegenstimme angenommen Dohne Gegenstimme abgelehnt �t Mehrheit angenommen Dmit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 03 - Maxvorstadt

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:30 Uhr

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