Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2002a Arnulfstraße (südlich) zwischen Querbahnsteig Starnb…

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2002a Arnulfstraße (südlich) zwischen Querbahnsteig Starnberger Flügelbahnhof und dem nördlichen Vorplatz auf Flurstück 6856/97 Gemarkung München Sektion IV - Starnberger Flügelbahnhof - - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 02 -- Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt

Bebauungsplan

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=== 26-32 _ V 00589_V 00589 BebPlan 2002a BE A1-4.pdf === Telefon: 0 233-26086 0 233-23221 0 233-24306 Telefax: 0 233-24213 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII/21P PLAN-HAII/21V PLAN-HA II/52 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2002a Arnulfstraße (südlich) zwischen Querbahnsteig Starnberger Flügelbahnhof und dem nördlichen Vorplatz auf Flurstück 6856/97 Gemarkung München Sektion IV - Starnberger Flügelbahnhof – -Satzungsbeschluss- Stadtbezirk 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00589 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.07.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung für den im Betreff genannten Bereich Starnberger Flügelbahnhof Hier: Satzungsbeschluss Inhalt Darstellung der Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Entwurf Satzungstext und Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2002a zur Entwicklung ei- nes Bürogebäudes mit Einzelhandel, Dienstleistung, Gastrono- mie auf dem Bereich des Starnberger Flügelbahnhofs Gesamtkosten / Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Ja. Im Bebauungsplan- verfahren wurden durch den Klimafahrplan die Belange des Kli- maschutzes und der Klimaanpassung berücksichtigt. Seite 2 Entscheidungsvor- schlag 1. Den Äußerungen aus der öffentlichen Auslegung ge- mäß § 3 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt 1. des Vortrags der Refe- rentin in Verbindung mit Tabelle 1, Anlage 5 entspro- chen werden. 2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünord- nung Nr. 2002a für den Bereich Arnulfstraße (südlich) zwischen Querbahnsteig Starnberger Flügelbahnhof und dem nördlichen Vorplatz auf Flurstück 6856/97 Gemarkung München Sektion IV wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Ihm wird die nach- folgende Begründung beigegeben. 3. Der Satzungsbeschluss wird unter dem Vorbehalt der Bestandskraft des Freistellungsbescheids für die Teil- flächen des Flurstücks Nr. 6803/1, Gemarkung Mün- chen, Sektion IV gefasst. 4. Die Ausfertigung und die ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplans erfolgen nach Wirksamwerden des Satzungsbeschlusses gemäß Ziffer 3. Gesucht werden kann im RIS auch unter Münchner Hauptbahnhof, Starnberger Flügelbahnhof, Arnulf- straße, Bahnhofplatz, Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.2002a, Satzungsbeschluss, Hochhaus, Deut- sche Bahn Ortsangabe Münchner Hauptbahnhof, Starnberger Flügelbahnhof, Arnulf- straße, Bahnhofplatz, Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.2002a Telefon: 0 233-26086 0 233-23221 0 233-24306 Telefax: 0 233-24213 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII/21P PLAN-HAII/21V PLAN-HA II/52 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2002a Arnulfstraße (südlich) zwischen Querbahnsteig Starnberger Flügelbahnhof und dem nördlichen Vorplatz auf Flurstück 6856/97 Gemarkung München Sektion IV - Starnberger Flügelbahnhof – - Satzungsbeschluss- Stadtbezirk 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00589 4 Anlagen: Anlage 1: Lage im Stadtgebiet Anlage 2: Übersichtsplan M=1 : 5.000 Anlage 3: Verkleinerung des Bebauungsplanes (ohne Maßstab) Anlage 4: Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB – Tabelle Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.07.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin....................................................................................................... 2 1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB..................................................... 2 2. Beteiligung der Bezirksausschüsse.......................................................................... 2 II. Antrag der Referentin ........................................................................................................ 3 Entwurf Satzungstext......................................................................................................... 4 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf mit Grünordnung ............. 9 III. Beschluss........................................................................................................................ 48 Seite 2 I. Vortrag der Referentin Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung ge- mäß § 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrats, da es sich um eine Angele- genheit der Bauleitplanung handelt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnung wird als Bebauungsplan der In- nenentwicklung gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) im beschleunigten Verfah- ren aufgestellt. Es wurde keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Freistellung des Vorhabengebiets von Bahnbetriebszwecken ist die formale Voraus- setzung für den Übergang der Planungshoheit vom Fachplanungsrecht in die kommunale Planungshoheit der Landeshauptstadt München. Das Eisenbahnbundesamt hat am 05.05.2026 den Freistellungsbescheid erlassen. Gegen diesen Bescheid wurde durch einen Privaten Widerspruch eingelegt. Der Freistel- lungsbescheid ist daher zum Zeitpunkt der Versendung der Sitzungsvorlage noch nicht bestandskräftig. Zur Sicherung der planungsrechtlichen Voraussetzungen wird der Sat- zungsbeschluss daher unter dem Vorbehalt der Bestandskraft des Freistellungsbescheids gefasst. Die Ausfertigung und die ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplans er- folgen erst nach Eintritt der Bestandskraft des Freistellungsbescheids und damit erst nach Wirksamwerden des Satzungsbeschlusses. Der Vortrag und der nachstehende Antrag der Referentin beziehen sich auf die nachste- hende Satzung und Begründung des Bebauungsplanentwurfs (Seite 4 ff.) 1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 03.05.2023 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09190) den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2002a und die zugehörige Begründung gebilligt und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt den Bebauungsplan und die Begründung nach Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen öffentlich auszulegen, wenn der Durchführungsvertrag wirk- sam geschlossen wurde. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2002a wurde die Betei- ligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Zeit vom 31.05.2023 mit 03.07.2023 durchgeführt. Die insgesamt vorgebrachten Äußerungen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu können im Einzelnen der Tabelle Nr. 1, Anlage 5 entnommen werden. 2. Beteiligung der Bezirksausschüsse Die Satzung für die Bezirksausschüsse sieht in der vorliegenden Angelegenheit kein An- hörungsrecht des Bezirksausschusses vor. Die Bezirksausschüsse des 2. und 3. Stadtbezirks haben Abdrucke der Sitzungsvorlage erhalten. Der Korreferent des Referats für Stadtplanung und Bauordnung Herr Dr. Köning und der/dem zuständigen Verwaltungsbeirät*in N.N. haben einen Abdruck der Beschlussvor- lage erhalten. Seite 3 II. Antrag der Referentin 1. Den Äußerungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt 1. des Vortrags der Referentin in Verbindung mit der Tabelle in Anlage 4 entsprochen werden. 2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2002a für den Be- reich Arnulfstraße (südlich) zwischen Querbahnsteig Starnberger Flügelbahnhof und dem nördlichen Vorplatz auf Flurstück 6856/97 Gemarkung München Sektion IV wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. 3. Der Satzungsbeschluss wird unter dem Vorbehalt der Bestandskraft des Freistel- lungsbescheids für die Teilflächen des Flurstücks Nr. 6803/1, Gemarkung Mün- chen, Sektion IV gefasst. 4. Die Ausfertigung und die ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplans erfol- gen nach Wirksamwerden des Satzungsbeschlusses gemäß Ziffer 3. Seite 4 Entwurf Satzungstext Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2002a der Landeshauptstadt München Arnulfstraße (südlich), zwischen Querbahnsteig Starnberger Flügelbahnhof und dem nördlichen Vorplatz auf Flurstück 6856/97 Gemarkung München Sektion IV - Starnberger Flügelbahnhof – vom … Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der §§ 9 und 10 Abs.1 und 12 des Bau- gesetzbuches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Art. 81 und 6 Abs. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der §§ 9 und 11 des Bundesna- turschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit Art. 4 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) fol- gende Satzung: § 1 Bebauungsplan mit Grünordnung (1) Für den Bereich Arnulfstraße (südlich) zwischen Querbahnsteig Starnberger Flügelbahnhof und nördlichem Vorplatz (Flst. Nr. 6856/97 Gemarkung München, Sektion 4) wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung als Satzung erlassen. (2) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnung besteht aus dem Plan der Landeshauptstadt München vom 23.02.2023, angefertigt vom GeodatenService München am 22.02.2023 und diesem Satzungstext. § 2 Art der baulichen Nutzung (1) Im festgesetzten Vorhabengebiet sind folgende Nutzungen in folgenden Geschossen entsprechend der beigefügten Schnittskizze zulässig: a) im Erdgeschoss (Ebene E+0): Einzelhandel mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.800 m2 , Dienstleistung, Gastronomie b) im 1. Obergeschoss (Ebene E+1): Büro, Konferenz, Gastronomie c) im 2. mit 7. Obergeschoss (Ebenen E+2 mit E+7): Büro d) im 8. Obergeschoss / Bereich mit einer maximalen WH 69,9 m (Ebene E+8): Büro e) im 8. Obergeschoss / Bereich mit einer maximalen FH 35,5 m (Ebene E+8): Tech- nik f) im 9. mit 15. Obergeschoss (Ebenen E+9 mit E+15): Büro g) im 16. Obergeschoss (Ebene E+16): Öffentlich zugängliche Gastronomie h) im 17. Obergeschoss (Ebene E+17): Technik (2) Im festgesetzten Vorhabengebiet sind in den Untergeschossen (E-Z, E-1) im Bauraum und im festgesetzten Bereich baulicher Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche (b.A.u.G.) folgende Nutzungen zulässig: a) Untergeschosse Ebenen E-Z und E-1: - Technik-, Keller-, Müll-, Neben- und Lagerräume - Tiefgarage mit Kfz-Stellplätzen Seite 5 b) zusätzlich im Untergeschoss Ebene E-Z: Anlieferung Abbildung: Schnittskizze Quelle: Stadtplanung Breunig § 3 Maß der baulichen Nutzung (1) Bei der Ermittlung der Geschossfläche (GF) sind Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen als Vollgeschossen sowie Technikflächen in der Ebene E+8 einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz mitzurechnen. (2) Von den im Plan festgesetzten Abgrenzungen unterschiedlicher Höhenentwicklung kann geringfügig abgewichen werden, wenn technische oder gestalterische Gründe dies erfordern und die Abweichungen unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. § 4 Baugrenzen, Baulinien (1) Die südliche Baugrenze kann ab dem 2. Obergeschoss durch eine vorgehängte Fassade auf ganzer Länge um maximal 0,3 m überschritten werden. (2) Die westliche Baugrenze und westliche Baulinie kann ab dem 2. Obergeschoss durch eine vorgehängte Fassade auf ganzer Länge um maximal 0,7 m überschritten werden. FH 35.5m WH 69,9m WH 21,0m Bahnsteig Seite 6 § 5 Unter- und Überbauungen (1) In den baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche (b.A.u.G.) sind ausschließlich die nach § 2 Abs. 2 der Satzung zulässigen Nutzungen zulässig. (2) Der Durchgang unter der festgesetzten Überbauung ist mit einer lichten Höhe von mindestens 6,50 m auszuführen. (3) Im nordöstlichen Teil des Geltungsbereiches ist im Erdgeschoss (§ 2 Abs. 1 Buchst. a der Satzung) auch außerhalb des Bauraumes ein Wirtsgarten zulässig. § 6 Höhenlage Gebäude Die festgesetzt...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 03 - Maxvorstadt

Sitzungsdatum

11.08.2026 um 19:30 Uhr

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