(E) Einrichtung einer neuen Tempo 30 Zone in der Theresienstraße zwischen Amalienstraße und Türkenstraße

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  • 20-26 _ V 18264_V 18264 Tempo 30 Zone Theresienstrasse BE.pdf
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=== 20-26 _ V 18264_V 18264 Tempo 30 Zone Theresienstrasse BE.pdf === Telefon: 0 233-39700 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 Einrichtung einer neuen Tempo 30 Zone in der Theresienstraße zwischen Amalienstraße und Türkenstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02398 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt am 12.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18264 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02398 Beschluss des Bezirksausschusses des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt vom 21.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt hat am 12.11.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02398 beschlossen. Sie hat im Wesentlichen zum Inhalt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Theresienstraße zwischen Amalienstraße und Türkenstraße auf 30 km/h zu reduzieren. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: In der vielseitig belebten Theresienstraße zwischen Amalienstraße und Türkenstraße, in der die Buslinien 68 und 100 verkehren, findet gegenwärtig erheblicher (Durchgangs-)Verkehr statt, der sich oft an den vorhandenen Ampeln staut. Insbesondere tagsüber ist es auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens kaum möglich, die Theresienstraße mit den erlaubten bis zu 50 km/h zu befahren. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h nur in ausdrücklich geregelten Fällen zu. Dies sind im Wesentlichen: • Tempo 30-Zonen, die vorwiegend zum Schutz der Wohnbevölkerung eingerichtet werden; Straßen mit erheblichem Durchgangsverkehr sind davon ausgeschlossen • Einzelmaßnahmen, bei denen eine erheblich über das übliche Maß hinausgehende Gefährdung nachzuweisen ist Seite 2 von 4 • aus Luft- und Lärmschutzgründen • im Bereich vor sog. sensiblen Einrichtungen (z.B. Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Fußgängerüberwegen), soweit eine Gefährdung gegeben sein könnte, auf eine Länge von bis zu 300 m (bei Verstetigung als Lückenschluss zwischen Tempo 30 Bereichen 500 m). Die Möglichkeit der Vornahme einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für die Theresienstraße wurde in der Vergangenheit immer wieder geprüft. Weder lässt sich die Straße zu einer Tempo-30-Zone erklären, noch sind Gefahrentatbestände bekannt bzw. nachweisbar, die u.U. dazu führen könnten, das Geschwindigkeitsniveau auf 30 km/h abzusenken. Die Theresienstraße wurde im Rahmen der Erarbeitung des Lärmaktionsplans in 2023 und 2024 ausführlich im Hinblick auf die Lärmindikationen und den Gesundheitsschutz für die angrenzende Wohnbevölkerung untersucht. Im Ergebnis der immissionsschutzfachli- chen Betrachtung konnte das Referat für Klima- und Umweltschutz den Abschnitt zwischen Schleißheimerstraße und Luisenstraße in das Maßnahmenpaket und den Katalog der T30- Prüfaufträge aufnehmen. Für den Rest der Theresienstraße war das Ergebnis der Lärmschutz- untersuchungen allerdings nicht einschlägig. Des Weiteren eröffnet auch die im letzten Jahr novellierte StVO keine neuen Tatbestände, unter „sonstigen“ erleichterten Voraussetzungen Tempo 30 anzuordnen. In der Zusammenschau der o.a. Ausführungen kann das Mobilitätsreferat dem Antrag einer Geschwindigkeitsreduzierung allein im Wege der verkehrsrechtlichen Anordnung nicht nachkommen. Die Möglichkeit, die Theresienstraße im Abschnitt zwischen Amalienstraße und Türkenstraße (dann auch im Kontext des umgebenden Straßennetzes) einmal vollständig neuzugestalten, ist davon unbenommen. Derzeit werden dazu allerdings keine fachlichen Überlegungen angestoßen und sind auch nicht durch den Stadtrat beauftragt. Angesichts der aktuellen Haushaltslage kann die Stadtverwaltung dies auch nicht kurz- oder mittelfristig in Aussicht stellen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02398 der Bürgerversammlung des 03. Stadtbezirkes Maxvorstadt vom 12.11.2024 kann nach Maßgabe der Ausführungen nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanage- ment, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 3 von 4 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Verkehrssituation in der Theresienstraße zwischen Amalienstraße und Türkenstraße wurde überprüft. Mangels Vorliegens von verkehrsrechtlich hinreichend belegbaren Gründen scheidet die Vornahme einer Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gegenwärtig aus. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02398 der Bürgerversammlung des 03. Stadtbezirkes Maxvorstadt am 12.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Frau Dr. Jarchow-Pongratz Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 4 von 4 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 3 - Maxvorstadt kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 3 - Maxvorstadt kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 3 - Maxvorstadt ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 18264_V 18264 Tempo 30 Zone Theresienstrasse A.pdf === Anlage === B 03_VG 11.08.2026 oeff. 2.1 1..pdf === Datum: 04.09.2026 Telefon: 089 - 233-21333 Telefax: Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Einrichtung einer neuen Tempo 30 Zone in der Theresienstraße zwischen Amalienstraße und Türkenstraße Einrichtung einer neuen Tempo 30 Zone in der Theresienstraße zwischen Amalienstraße und Türkenstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02398 der Bürgerversammlung des 03. Stadtbezirkes Maxvorstadt vom 12.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18264 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 03 - Maxvorstadt vom 11. August 2026 ☐ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☒ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: Soll weiterhin abgelehnt werden. Der BA wünscht sich hier einen Lückenschluss im Wohngebiet === 20-26 _ E 02398_E 02398 Tempo-30-Zone Theresienstr_oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 03 - Maxvorstadt

Sitzungsdatum

11.08.2026 um 19:30 Uhr

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